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Das LG München hat begründet, warum es beschlossen hat, dass Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren, die bei Erlass u.a. damit begründet wurden, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Und diese Begründung lautet, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt.Juser , du bist im Begriff Rechtsgeschichte zu schreiben . Und zwar insofern als in Zukunft beispielsweise im Blick auf ein Tötungsdelikt dieses als gegeben betrachtet werden muss wenn ein Gericht diesbezüglich nach Prüfung der bekannten Umstände einen Anfangsverdacht verkündet und aus den Erkenntnissen meinetwegen eine Durchsuchung für gerechtfertigt hält . Es geht aber nur um die Begründung für eine Durchsuchung und nichts Anderes ! Deinen Ausführungen zufolge ist aber damit der strafbare Sachverhalt schon festgestellt .
Deine sonstigen Ausführungen treffen auf die Folgen der Entscheidung des LG München zu , sind aber sozusagen lediglich technischer Art ; im Blick auf die Feststellung einer Straftat ohne Einfluß . Dies wäre Gegenstand einer Anklage , leider noch ein weiter Weg .
Ich habe Dir die konkreten Auswirkungen des Beschluss dargestellt. Wenn eine Strafverfolgungsbehörder in Bayern eine Durchsuchungsanordnung gegen ein Mitglieder oder einen Unterstützer der Letzten Generation beantragt, wird sie diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit erlassen bekommen. Dazu muss diesem Mitglied oder Unterstützer keine individuelle Straftat vorgeworfen werden. Eine Zuordnung zur Letzten Generation reicht aus.
Das ist nicht gleichbedeutend mit einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung. Welche meiner Ausführungen hast Du so interpretiert, dass ich das behauptet habe?
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