Einige Autoren .... De fact entschieden worden (ZUrechnung) ist die Frage aber nur vom AG Fürth (CR 2008, 808-809)
Ich habe nur schnell bei Franzen in Juris geschaut, dort heißt es
(
Franzen in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 121 BGB RN 13 ff.)
Mit anderen Worten, die z.B. Abteilung die das Tariffiling macht wird nicht zur Anfechtung berechtigt sein, sondern nur die LH in zur Vertretung berechtigter Art (mind. Prokura). D.h. man kann hier der Auffassung sein, es kommt auf die Kenntnis der (Rechts)Vertreters an. Zumindest wird die LH so argumentieren (können). Davon abgesehen, sind wir m.E. noch in der Anfechtungsfrist.
Und nein, ich bin kein Volljurist