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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Wie sieht's mit TAN-Abfrage bei HBCI-Zugriff aus? Immer oder alle 90 Tage?
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.330
356
emv.smart-upstart.de
Für die Kreditkarten benötigt man laut Website einen Gehaltseingang, das hat @JFI auch schon berichtet. Gab aber auch jemanden hier, der die Kreditkarten längere Zeit ohne Gehaltseingang hat.

Das möchte ich doch klarstellen bzw. differenzieren: Ich habe in Rahmen der Exklusivkonto-Eröffnung die HVB Mastercard Gold automatisch dazubekommen (mit 1000 Euro Kreditlimit; trotz aufgeblasenem Schufa-Datensatz wurde immerhin ein "individueller Schufa-Bankenscore für UniCredit Bank AG" von 94,49% übermittelt). Ohne Gehaltseingang und ~nachweise.

Beim Antrag auf die zweite Kreditkarte, nämlich die HVB VISA, wurden dann tatsächlich Gehaltsnachweise angefordert (bei Antragstellung gabs noch keinen Gehaltseingang).

Leider ist die Bearbeiterin in Nürnberg seit ca. vier Wochen nicht imstande, den Antrag zu bearbeiten. Ein Anruf bei p4cards in Nürnberg (https://www.sia.eu/de/p4cards)
ergab, dass sie gar nicht am Arbeitsplatz ist.

Trotzdem kommen automatisierte Schreiben, ich solle die Nachweise endlich nachreichen ("Sicher haben sie in der Hektik des Alltags vergessen...").

So ganz rund läuft das nicht, etwas befremdlich finde ich, dass beim Ausfall eines Mitarbeiters keine Kollegen übernehmen.

Gestern war laut Schreiben Deadline zum Einreichen der Dokumente, bin gespannt, was passiert.
 
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p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.409
706
Wie waren deine Erfahrungen bei der HVB bzgl. App und OnlineBanking?
Kann man mehrere kostenlose TG-Konten erstellen?
 

Pascalin2705

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
342
235
Wie waren deine Erfahrungen bei der HVB bzgl. App und OnlineBanking?
Kann man mehrere kostenlose TG-Konten erstellen?

Anfangs war ich bei der HVB echt zufrieden, das war so 2010 rum. Dann wurden 2 Filialen und eig alle Bankautomaten in der Umgebung geschlossen bis auf eine direkt in der Stadt. Man musste immer Kontoauszüge drucken und dafür extra in die Stadt rein fahren mit Parkplatzsuche usw... nein danke.

Dann hat sich mein zuständiger Berater/-in in der Zeit 3 mal gewechselt, die letzte war immer nur Mo und Do erreichbar und kein Vertreter.
Man wollte mir ständig irgendwelche Versicherungsprodukte aufschwatzen und dafür sollte ich dann am Ende 7 € Gebühr mtl. zahlen? Nein danke. Bin dann 2013 zur comdirect und seither dort absolut zufrieden und kann sogar das gleiche Automatennetz nutzen.
Ich persönlich hab mit der HVB echt abgeschlossen. Aber kommt natürlich auch auf die Region und den Berater an, hier bei mir ist es mittlerweile unbrauchbar.
 
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Langweiler

Erfahrenes Mitglied
11.09.2019
314
34
Sträuben sich Banken eigentlich, einem ein Girokonto zu geben, wenn man dort mal eins gekündigt hat? (DKB im Speziellen)
 
10.02.2012
4.933
2.777
solange Du kein anderes hast (nirgendwo), muessen die Dir eines geben (Basiskonto), ausser wenn Du Mitarbeiter bedroht oder aehnlich schlimmes getan hast.

Ansonsten ist es wohl eher der "gute Wille", der zaehlt - sprich: ob sie das ueberhaupt "merken", und ob sie Geld mit Dir verdienen (zu glauben) - DKB ist ja eh' etwas zickiger bei der Annahme von Kunden...
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Zumindest wird es den Banken schwerer gemacht. N26 hat letztes Jahr ein Verfahren verloren, weil Ex-Kunden unterschiedslos auf einer Blacklist gespeichert wurden. Zulässig wäre das nur bei Geldwäscheverdacht. Eine Ablehnung bei der DKB wird i.d.R. bonitätsabhängig erfolgen.
Da ging es um die Listenführung. Selbstverständlich kann sich eine Bank im Rahmen der Vertragsfreiheit ihre Kunden aussuchen.
(Im Falle des Basiskonto besteht allerdings keine Vertragsfreiheit).
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Fragt sich nur, ob er mit "DKB im Speziellen" auch das Basiskonto meint bzw. daran wirklich Interesse hätte. Welches bei der DKB keine VISA-Karte beinhaltet.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.621
1.262
Ein Basiskonto ist halt ein Konto, was man mit jeder Bonität bekommen kann, daher nicht verwunderlich, dass Banken eher zurückhaltend sind, da man als Bank „mit dem schlimmsten rechnet“.

Meine Heimatsparkasse gibt zB auch keine Prepaid Mastercard beim Basiskonto aus; beim Guthaben-/Jedermannkonto gibt es immerhin entweder Visa Debit oder Mastercard/Visa Prepaid.
 
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Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Ein Basiskonto ist halt ein Konto, was man mit jeder Bonität bekommen kann, daher nicht verwunderlich, dass Banken eher zurückhaltend sind, da man als Bank „mit dem schlimmsten rechnet“.
Meine Heimatsparkasse gibt zB auch keine Prepaid Mastercard beim Basiskonto aus; beim Guthaben-/Jedermannkonto gibt es immerhin entweder Visa Debit oder Mastercard/Visa Prepaid.
Bei meinem Kommentar ging es mir wie geschrieben um Geldinstitute, welche einfach allen Kunden nur genau eine Karte anbieten. Diese eine Karte dann z.B. beim Basiskonto zu sperren/deaktivieren, geht nicht, weil der Kunde dann bei Online-Geldinstituten nicht mehr sinnvoll an Bargeld kommt.
Zum Beispiel die E-Geld-Bude Paycenter bewirbt deren Onlinekonto offen mit "schufafrei". Die zum Konto gehörende Mastercard wird auch bei Führung als P-Konto nicht deaktiviert. Paycenter nimmt jede Bestellung des Onlinekontos an. Gewisse "Risiken" der "speziellen Zielgruppe" kompensiert Paycenter offensichtlich mit Preisen auf Sparkassen-Niveau.

Nochmal zum Verständnis: Sofern ein Geldinstitut mehrere Karten herausgibt, kann das Geldinstitut bei Kunden mit schwacher Bonität manche Karten sperren. Aber auch hier nicht alle ;). Die Sparkassen geben beim Basiskonto gern lediglich eine Bankkarte, welche ausschließlich am Sparkassen-ATM funktioniert, dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Sowohl Paycenter als auch die Deutschland-Kreditkarte kennt hier jetzt so langsam jeder, auch wenn wir nicht die Zielgruppe sind...
Ich freue mich auf Deinen fachlich kompetenten Kommentar zur letzten Frage (Geldinstitute, welche beim Basiskonto Visa/MC nicht sperren). Vielen Dank im voraus (y).
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.621
1.262
Nochmal zum Verständnis: Sofern ein Geldinstitut mehrere Karten herausgibt, kann das Geldinstitut bei Kunden mit schwacher Bonität manche Karten sperren. Aber auch hier nicht alle ;). Die Sparkassen geben beim Basiskonto gern lediglich eine Bankkarte, welche ausschließlich am Sparkassen-ATM funktioniert, dazu.

Die Seite der BaFin:


„Bei dem Basiskonto handelt es sich um ein Zahlungskonto, über das Sie Geld einzahlen oder abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte ausführen können.“

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

Damit wäre wirklich eine Debitkarte gemeint und keine Bargeldbezugskarte. Gibt die ganz normale girocard bei der halt keine Ersatzautorisierung und keine garantierten girocard Zahlungen offline möglich sind (bei den Sparkassen).

Chargeback geht bei girocard nicht, da eigentlich alles mit dem Schlüssel IDCP gebucht wird. ELV ist nicht das Problem der Bank.

Äußerlich kannst du eine „richtige“ SparkassenCard nicht von der kastrierten unterscheiden. Maestro funktioniert auch ohne Probleme. Anders wie es die DeuBa macht, die auch mal reine girocards verteilt ohne Unterschriftenfeld.

Ich freue mich auf Deinen fachlich kompetenten Kommentar zur letzten Frage (Geldinstitute, welche beim Basiskonto Visa/MC nicht sperren). Vielen Dank im voraus (y).

Deine versteckte Werbung nervt! Das war die Message.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Wer genau hat gerade 2 Kommentare vor Deinem Kommentar völlig vorbei an der letzten "kurzen Frage" Werbung für die D... K... gemacht...?

Zur Frage: Es ist einfach nur falsch, zu behaupten, dass Zahlkarten wie Visa oder MC beim Basiskonto generell gesperrt werden. Mein Kommentar mit Hinweis auf das Onlinekonto war exakt passend zur letzten "kurzen Frage".
Aus dieser "kurzen Frage" bin ich jetzt raus.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Meine Heimatsparkasse gibt zB auch keine Prepaid Mastercard beim Basiskonto aus; beim Guthaben-/Jedermannkonto gibt es immerhin entweder Visa Debit oder Mastercard/Visa Prepaid.
Meiner Meinung ist das schlicht europarechtswidrig.
Jedoch wohl zunächst einmal aktuell durch den deutschen Gesetzgeber "gedeckt".
Mutmasslich aus Rücksicht gerade auf solche "Altbanken".

Bei meinem Kommentar ging es mir wie geschrieben um Geldinstitute, welche einfach allen Kunden nur genau eine Karte anbieten. Diese eine Karte dann z.B. beim Basiskonto zu sperren/deaktivieren, geht nicht, weil der Kunde dann bei Online-Geldinstituten nicht mehr sinnvoll an Bargeld kommt.
Fakt ist jedoch auch, dass die DKB "gewöhnlich" Verbrauchern auch die Möglichkeit der Kartenzahlung "online" im Internet anbietet - beim Basiskonto jedoch dies jedoch nicht.

Unabhängig davon wird diese sogar vorgeschrieben, Art. 17 der EU-Zahlungskontenrichtlinie:

Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen folgende Dienste umfasst: (...)
ii) Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten, einschließlich Online-Zahlungen;


Was wurde in Deutschland draus?
Art. 38 des Zahlungskontengesetzes:

Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto

(2) Die Kontoführung nach Absatz 1 muss die Erbringung folgender Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft (Zahlungsgeschäft) ermöglichen: (...)
c) die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft).

Ziemlicher "Winkeladvokat" muss man dafür meines Erachtens sein, für eine solche geflissentliche Weglassung.Meines Erachtens hat der deutsche Gesetzgeber hier die EU-Richtlinie nicht vollständig konform umgesetzt. Zumal diese ja zum einen auf einen grenzüberschreitenden Binnenmarkt bezieht. Andere Länder kennen keine solche Lastschriftverbreitung wie in Deutschland, sondern erfordern für viele Transaktionen, beispielsweise im Online-Shopping, Online-Zahlungen via Zahlkarte. Zum anderen vor dem Hintergrund, dass...

das duerfte ja bei so ziemlich keiner Bank der Fall sein?!
...und insbesondere den stationären "Altbanken" nicht.

Obwohl Art. 16 der EU-Richtlinie explizit fordert, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen, "dass in ihrem Hoheitsgebiet Verbrauchern Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen von allen oder einer ausreichend großen Zahl von Kreditinstituten angeboten werden, damit alle Verbraucher garantierten Zugang zu einem solchen Konto haben und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die Zahlungskonten ausschließlich für eine Online-Nutzung zur Verfügung stellen."

Kurz: Gerade auch Filialbanken, wie oft lokal bzw. regional dominant vertretende Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollten entsprechende Online-Zahlungskartenfunktionalität auch bei Basiskonten anbieten. Was sie wohl kaum tun. Aber wie so oft... ohne Beschwerden und das Einsetzen grösserer Hebel juckt das ja beim EU-Recht wieder niemanden.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Aber um jetzt wieder eine kurze Frage draus zu machen:

Gibt es in Deutschland verpflichtend abzuschliessende Basiskontoangebote, die...
1. offline führ-/abschliessbar sind und
2. Zahlkarten mit Online-Zahlfunktion beinhalten?
 

krxx

Erfahrenes Mitglied
12.01.2018
666
17
Meiner Meinung ist das schlicht europarechtswidrig.
Jedoch wohl zunächst einmal aktuell durch den deutschen Gesetzgeber "gedeckt".
Mutmasslich aus Rücksicht gerade auf solche "Altbanken".


Fakt ist jedoch auch, dass die DKB "gewöhnlich" Verbrauchern auch die Möglichkeit der Kartenzahlung "online" im Internet anbietet - beim Basiskonto jedoch dies jedoch nicht.

Unabhängig davon wird diese sogar vorgeschrieben, Art. 17 der EU-Zahlungskontenrichtlinie:

Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen folgende Dienste umfasst: (...)
ii) Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten, einschließlich Online-Zahlungen;


Was wurde in Deutschland draus?
Art. 38 des Zahlungskontengesetzes:

Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto

(2) Die Kontoführung nach Absatz 1 muss die Erbringung folgender Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft (Zahlungsgeschäft) ermöglichen: (...)
c) die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft).

Ziemlicher "Winkeladvokat" muss man dafür meines Erachtens sein, für eine solche geflissentliche Weglassung.Meines Erachtens hat der deutsche Gesetzgeber hier die EU-Richtlinie nicht vollständig konform umgesetzt. Zumal diese ja zum einen auf einen grenzüberschreitenden Binnenmarkt bezieht. Andere Länder kennen keine solche Lastschriftverbreitung wie in Deutschland, sondern erfordern für viele Transaktionen, beispielsweise im Online-Shopping, Online-Zahlungen via Zahlkarte. Zum anderen vor dem Hintergrund, dass...


...und insbesondere den stationären "Altbanken" nicht.

Obwohl Art. 16 der EU-Richtlinie explizit fordert, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen, "dass in ihrem Hoheitsgebiet Verbrauchern Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen von allen oder einer ausreichend großen Zahl von Kreditinstituten angeboten werden, damit alle Verbraucher garantierten Zugang zu einem solchen Konto haben und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die Zahlungskonten ausschließlich für eine Online-Nutzung zur Verfügung stellen."

Kurz: Gerade auch Filialbanken, wie oft lokal bzw. regional dominant vertretende Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollten entsprechende Online-Zahlungskartenfunktionalität auch bei Basiskonten anbieten. Was sie wohl kaum tun. Aber wie so oft... ohne Beschwerden und das Einsetzen grösserer Hebel juckt das ja beim EU-Recht wieder niemanden.

Und sie kommen damit problemlos durch, da sie es dadurch begründen, dass die deutsche Debitkarte (Girocard) keine Onlinezahlungen aus technischen Gründen unterstützt. Wurde schon alles durch die Payment-Bubble gezogen vor ein paar Jahren.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.621
1.262
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Wäre die Onlinezahlungsmöglichkeit nicht sogar durch Paydirekt und giropay gegeben?
Davon wirst Du ja nicht ausgeschlossen. Die Richtlinie sagt halt nicht, dass das eine Prepaidkarte ala Mastercard oder VISA sein muss.