Wie sieht's mit TAN-Abfrage bei HBCI-Zugriff aus? Immer oder alle 90 Tage?
Für die Kreditkarten benötigt man laut Website einen Gehaltseingang, das hat @JFI auch schon berichtet. Gab aber auch jemanden hier, der die Kreditkarten längere Zeit ohne Gehaltseingang hat.
Wie waren deine Erfahrungen bei der HVB bzgl. App und OnlineBanking?
Kann man mehrere kostenlose TG-Konten erstellen?
Nein, zumindest nicht deswegen.Sträuben sich Banken eigentlich, einem ein Girokonto zu geben, wenn man dort mal eins gekündigt hat? (DKB im Speziellen)
Kann ich bestätigen. Habe bei der DKB mal ein Konto 2017 gekündigt und ein halbes Jahr später wieder eröffnet. Das ging problemlos durch.Nein, zumindest nicht deswegen.
Nein, zumindest nicht deswegen.
Da ging es um die Listenführung. Selbstverständlich kann sich eine Bank im Rahmen der Vertragsfreiheit ihre Kunden aussuchen.Zumindest wird es den Banken schwerer gemacht. N26 hat letztes Jahr ein Verfahren verloren, weil Ex-Kunden unterschiedslos auf einer Blacklist gespeichert wurden. Zulässig wäre das nur bei Geldwäscheverdacht. Eine Ablehnung bei der DKB wird i.d.R. bonitätsabhängig erfolgen.
das duerfte ja bei so ziemlich keiner Bank der Fall sein?!Basiskonto ... Welches bei der DKB keine VISA-Karte beinhaltet.
In Deutschland Consorsbankdas duerfte ja bei so ziemlich keiner Bank der Fall sein?!
Außer bei Banken und Nichtbanken, welche generell als einzige Karte Visa oder MC anbieten. Beim Basiskonto dann gar keine Karte anzubieten wäre blöddas duerfte ja bei so ziemlich keiner Bank der Fall sein?!
Bei meinem Kommentar ging es mir wie geschrieben um Geldinstitute, welche einfach allen Kunden nur genau eine Karte anbieten. Diese eine Karte dann z.B. beim Basiskonto zu sperren/deaktivieren, geht nicht, weil der Kunde dann bei Online-Geldinstituten nicht mehr sinnvoll an Bargeld kommt.Ein Basiskonto ist halt ein Konto, was man mit jeder Bonität bekommen kann, daher nicht verwunderlich, dass Banken eher zurückhaltend sind, da man als Bank „mit dem schlimmsten rechnet“.
Meine Heimatsparkasse gibt zB auch keine Prepaid Mastercard beim Basiskonto aus; beim Guthaben-/Jedermannkonto gibt es immerhin entweder Visa Debit oder Mastercard/Visa Prepaid.
Ich freue mich auf Deinen fachlich kompetenten Kommentar zur letzten Frage (Geldinstitute, welche beim Basiskonto Visa/MC nicht sperren). Vielen Dank im vorausSowohl Paycenter als auch die Deutschland-Kreditkarte kennt hier jetzt so langsam jeder, auch wenn wir nicht die Zielgruppe sind...
Nochmal zum Verständnis: Sofern ein Geldinstitut mehrere Karten herausgibt, kann das Geldinstitut bei Kunden mit schwacher Bonität manche Karten sperren. Aber auch hier nicht alle. Die Sparkassen geben beim Basiskonto gern lediglich eine Bankkarte, welche ausschließlich am Sparkassen-ATM funktioniert, dazu.
Ich freue mich auf Deinen fachlich kompetenten Kommentar zur letzten Frage (Geldinstitute, welche beim Basiskonto Visa/MC nicht sperren). Vielen Dank im voraus.
Meiner Meinung ist das schlicht europarechtswidrig.Meine Heimatsparkasse gibt zB auch keine Prepaid Mastercard beim Basiskonto aus; beim Guthaben-/Jedermannkonto gibt es immerhin entweder Visa Debit oder Mastercard/Visa Prepaid.
Fakt ist jedoch auch, dass die DKB "gewöhnlich" Verbrauchern auch die Möglichkeit der Kartenzahlung "online" im Internet anbietet - beim Basiskonto jedoch dies jedoch nicht.Bei meinem Kommentar ging es mir wie geschrieben um Geldinstitute, welche einfach allen Kunden nur genau eine Karte anbieten. Diese eine Karte dann z.B. beim Basiskonto zu sperren/deaktivieren, geht nicht, weil der Kunde dann bei Online-Geldinstituten nicht mehr sinnvoll an Bargeld kommt.
...und insbesondere den stationären "Altbanken" nicht.das duerfte ja bei so ziemlich keiner Bank der Fall sein?!
Meiner Meinung ist das schlicht europarechtswidrig.
Jedoch wohl zunächst einmal aktuell durch den deutschen Gesetzgeber "gedeckt".
Mutmasslich aus Rücksicht gerade auf solche "Altbanken".
Fakt ist jedoch auch, dass die DKB "gewöhnlich" Verbrauchern auch die Möglichkeit der Kartenzahlung "online" im Internet anbietet - beim Basiskonto jedoch dies jedoch nicht.
Unabhängig davon wird diese sogar vorgeschrieben, Art. 17 der EU-Zahlungskontenrichtlinie:
Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen folgende Dienste umfasst: (...)
ii) Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten, einschließlich Online-Zahlungen;
Was wurde in Deutschland draus?
Art. 38 des Zahlungskontengesetzes:
Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
(2) Die Kontoführung nach Absatz 1 muss die Erbringung folgender Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft (Zahlungsgeschäft) ermöglichen: (...)
c) die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft).
Ziemlicher "Winkeladvokat" muss man dafür meines Erachtens sein, für eine solche geflissentliche Weglassung.Meines Erachtens hat der deutsche Gesetzgeber hier die EU-Richtlinie nicht vollständig konform umgesetzt. Zumal diese ja zum einen auf einen grenzüberschreitenden Binnenmarkt bezieht. Andere Länder kennen keine solche Lastschriftverbreitung wie in Deutschland, sondern erfordern für viele Transaktionen, beispielsweise im Online-Shopping, Online-Zahlungen via Zahlkarte. Zum anderen vor dem Hintergrund, dass...
...und insbesondere den stationären "Altbanken" nicht.
Obwohl Art. 16 der EU-Richtlinie explizit fordert, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen, "dass in ihrem Hoheitsgebiet Verbrauchern Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen von allen oder einer ausreichend großen Zahl von Kreditinstituten angeboten werden, damit alle Verbraucher garantierten Zugang zu einem solchen Konto haben und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die Zahlungskonten ausschließlich für eine Online-Nutzung zur Verfügung stellen."
Kurz: Gerade auch Filialbanken, wie oft lokal bzw. regional dominant vertretende Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollten entsprechende Online-Zahlungskartenfunktionalität auch bei Basiskonten anbieten. Was sie wohl kaum tun. Aber wie so oft... ohne Beschwerden und das Einsetzen grösserer Hebel juckt das ja beim EU-Recht wieder niemanden.