Die Frage ist
wo und
wie das geschieht.
Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass es in der Regel so stattfinden dürfte:
1. Kunde läuft in Supermarkt, an dessen Türe Akzeptanzlogos zur Kartenzahlung geschildert hat.
2. Kunde sucht sich Ware aus und legt diese auf das Kassenband.
3. Kassierer scannt Ware ein, lässt diese bereits in den "Einpackbereich" gleiten und nennt den Gesamtbetrag.
-> Hier ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Warum sollte er auch nicht? Der Verkäufer nennt Preis und schiebt die Ware sogar konkludent in den Kundenbereich und der Käufer
4a. Kunde bezahlt Ware bar und nimmt sie mit
4b. Kunde (sagt optional "OK, nehme das Angebot an") zückt Karte, zeigt sie deutlich vor und sagt "
Mit Karte bitte!"
-> Aufgrund der Akzeptanzlogos kann sich der Kunde auch darauf berufen, dass Kartenzahlung vertraglich einbezogen ist (wie AGB auch).
-> Allerspätestens hier ist ein Vertrag zustandegekommen, wenn Verkäufer Preis nennt und Verkäufer unverzügliche Erfüllung signalisiert/anbietet.
5b. Kassierer sagt (optional: "
Ausweis bitte!) Kartenzahlung ist erst ab 18"
-> Das ist eine überraschende nachträgliche Wendung. Es wird nicht das akzeptiert was beworben wird. Wieso sollte das den Vertrag an sich betreffen?
-> Der Verkäufer verweigert nachträglich einfach die Annahme und Erfüllung durch den Käufer - und gerät damit in Annahmeverzug.
Siehst du irgendwo ein Problem an meiner Argumentation?
Nochmal Lebenserfahrung:
Die allermeisten Einkäufe minderjähriger Personen in Supermärkten betreffen relativ geringe Beträge von 0.70 bis 17 EUR.
-> Diese sind nicht schwebend unwirksam, sondern von Anfang an
wirksam, da in der betragsmässigen Höhe durch den sogenannten "
Taschengeldparagraphen" gedeckt.
War nur ein Beispiel für eine ebenfalls nicht selten diskriminierte Personengruppe - die allerdings eine besondere "politisch korrekte" Sensibilität geniesst.