LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Zumindest hier in MUC hat man das Gepäck einfach erstmal stehen lassen; ich bin also ohne Gepäck MUC-XXX-MUC geflogen (MUC-XXX war natürlich auf einem getrennten Ticket) und erst auf der Langstrecke MUC-YYY (Ticket 2) stieg das Gepäck dann wieder zu.

Kenne ich aus FRA auch so, das Risiko das Gepäck zu verlieren schien meistens zu hoch und hätte ja auch nur unnötige Kosten für LH bedeutet...
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.279
225
Ich finde es komisch, dass die Neuberechnung des Tickets nicht bereits beim Check in in den USA Thema wurde...

Vor dem Flug ist es für eine Airline doch viel einfacher eine Umbuchungsgebühr und Neuberechnung des Tickets zu verlangen,
und dem Passagier andernfalls den Einstieg zu verwehren. Da der OP beide Tickets direkt bei Lh gebucht hatte, hatte die Airline ja beim Check In Kenntnis von beiden Buchungen im System.

Ist der OP mit eingechecktem Gepäck oder nur mit Handgepäck gereist?

Natürlich kann die Airline auch noch Monate später eine Nachberechnung fordern. Fordern kann man ja schließlich immer, auch wenn es womöglich gar nicht sicher ist, die Forderung auch rechtlich durchsetzen zu können. Das Schreiben des Briefes zur Nachforderung kostet ja kein Geld. Aber das tatsächliche Einfordern, wenn die Gegenseite nicht bezahlt ist ja jetzt, Monate später, sehr viel Aufwändiger, mit womöglich fraglichen Ausgang, wenn man sich diesen Thread hier so durchliest.

Aber beim Check in in den USA sagen: ".... wenn Sie das Ticket anders als gebucht abfliegen, berechnen wir XXX, und wenn Sie nicht zahlen dann bleiben sie eben hier..." ist ja viel einfacher, oder?

Also warum kommt jetzt diese Forderung, und nicht beim Check in, wo diese einfach und unbürokratisch mit der Belastung der KK am Schalter beim Check in erledigt wäre?
Könnte das sogar nicht als Angebot des pax ausgelegt werden, nur noch bis nach FRA fliegen zu wollen?

Wenn der CI-agent den supervisor nicht dazu holt..?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.495
3.918
Ein weiteres Prinzip des BGB ist doch einfach: Ich kann bei jedem Vertrag einzelvertragliche Regelungen treffen, welche die allgemeinen Grundsätze abändern.....

Wenn ich in AGB aber von gesetzlichen Kündigungsrechten abweichen will, dann hängen die Trauben sehr hoch. § 305c Abs. 1 BGB. Aber ganz einfach: Abwarten und die Hansa kommen lassen. Ich glaube nicht, dass die sich auch nur irgendwie trauen, damit vor Gericht zu gehen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.136
2.918
Corona-Land
Also noch Mal für doofe:

Wenn die aktuelle ticket fare nicht mit dem ausgestellten Ticket übereinstimmt wird dieses gesperrt.

Wenn sich das Routing ändert muss es noch zusätzlich eine neue Ticket-Nummer geben.

Das ist mein Sachstand.

Quelle: Unzählige eigene Erfahrungen.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Die LH-EDV erkennt in (einigen) Fällen, ob der bezahlte Preis mit dem Preis/Routing übereinstimmt.

Du, hast doch selbst danach gefragt? Schon vergessen?

Interflug schlug ein theoretisches Szenario vor, das im Moment so nicht umsetzbar ist. Von daher ist mir immer noch nicht klar, wie die EDV da etwas sperren soll. Wie soll die Fare denn vom ausgestellten Ticket abweichen, wenn der Passagier einfach nicht auftaucht zum letzten Segment, alle vorherigen aber wie gebucht abgeflogen ist?!
 

tony_fcb

Erfahrenes Mitglied
04.07.2015
1.179
232
Nur weil eine Parallelbuchung besteht, darf aber doch der Checkin nicht verweigert werden. Was, wenn ich den "anderen" Flug gar nicht nehmen will, sondern brav zu meinem Ausgangspunkt "ex Ausland" weiterreisen will nach meinem Langstreckenflug?

Es wurde doch überhaupt kein Check-In verweigert.
Der TO ist ja (vermeintlich ) alles so geflogen wie er wollte,
Der (vermeintliche) Brief kam erst einige Zeit danach
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.046
10.147
Trans Balkan Express
Sofern sich die Tickets zeitlich überschneiden und somit klar ist, dass Du die nicht beide antreten kannst, offensichtlich schon...

http://www.vielfliegertreff.de/luft...dlichen-fluegen-zum-gleichen-zeitpunkt-2.html

Wobei ich mich, wie obigem Thread diskutiert, hier noch mehr frage, wie/ob die LH das vor Gericht durchsetzen könnte.


Das ist zwar etwas OT: Als sich im Januar 1993 aufgrund der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes abzeichnete, dass das LG Berlin das Strafverfahren gegen Erich Honnecker eingestellen wird, war dieser auch auf drei verschiedenen LH-Flügen nach Santiago de Chile gebucht, von dem er nur einen antreten konnte. (Ob es ein preiswerteres Rückflugticket war und er sich den nicht angetretenen Rückflug und die zwei nicht verwendeten Tickets erstatten lassen hat, habe ich meine Quelle seinerzeit nicht gefragt, weil ich nicht ahnen konnte, dass es einmal Foren zu Doppelbuchungen geben würde).
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.255
61
ich verstehe das problem gar nicht.

wenn ich ein C/F ticke buche fliege ich schon alleine wegen der status meilen jedes segement ab und bei der buchung weise ich mein reisebuero an zu versuchen extra legs einzubauen...(also MXP-MUC-ZRH-FRA-NYC-MIA-ORD-VIE-ZRH-MUC-FRA-MXP)

was seid ihr denn alle fuer fielvlieger ??? =;

leg verfallen lassen, wenn ich sowas schon hoere...
 

Avroliner

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
408
0
ich verstehe das problem gar nicht.

wenn ich ein C/F ticke buche fliege ich schon alleine wegen der status meilen jedes segement ab und bei der buchung weise ich mein reisebuero an zu versuchen extra legs einzubauen...(also MXP-MUC-ZRH-FRA-NYC-MIA-ORD-VIE-ZRH-MUC-FRA-MXP)

was seid ihr denn alle fuer fielvlieger ??? =;

leg verfallen lassen, wenn ich sowas schon hoere...
Vielleicht gibt das letzte leg aber auch gar keine Statusmeilen. So beispielsweise ein UA Meilenrun für M&S in P mit dem letzten leg auf LH. [emoji6]
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Ich finde es komisch, dass die Neuberechnung des Tickets nicht bereits beim Check in in den USA Thema wurde...

Vor dem Flug ist es für eine Airline doch viel einfacher eine Umbuchungsgebühr und Neuberechnung des Tickets zu verlangen,
und dem Passagier andernfalls den Einstieg zu verwehren. Da der OP beide Tickets direkt bei Lh gebucht hatte, hatte die Airline ja beim Check In Kenntnis von beiden Buchungen im System.

Das ist ja jetzt richtig geil. Zurück zum Restaurant-Beispiel: Geboten wird Suppe (10€), Steak(35€), Schokopudding (5€) - alles zusammen im Menü für 40€. Dazu nehme ich einen Apfelstrudel und bezahle alles im Voraus. Nach der Suppe eröffnet mir der Ober, dass der Koch meint, ich würde den Schokopudding ja garnicht essen wollen (sonst hätte ich ja nicht noch den Apfelstrudel bestellt) und wolle nur seine Preisgestaltung umgehen. Wenn ich also Steak und Nachtisch haben möchte müsste ich erstmal noch 5€ nachzahlen.

Oder anders ausgedrückt: Das was Du als "viel einfacher zu verlangen" bezeichnest würde ich Nötigung nennen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Am einfachsten wäre es wohl, die Lufthansa würde gleich bei der Buchung folgendes auf die Buchungsbestätigung drucken:

Ihre Buchung A-B-C-D: Reisepreis 1000€

Stornogebühren:
Bei Storno des gesamten Tickets (A-B-C-D): Erstattung von Steuern und Gebühren
Bei Storno Teilstrecke C-D: neuer Reisepreis = 3000€ / Zuzahlung 2000€
Bei Storno Teilstrecke B-C-D: neuer Reisepreis = 2000€ / Zuzahlung 1000€

Das dürfte auch IT-technisch relativ einfach umzusetzen sein.
 
B

Boeing736

Guest
Am einfachsten wäre es wohl, die Lufthansa würde gleich bei der Buchung folgendes auf die Buchungsbestätigung drucken:

Ihre Buchung A-B-C-D: Reisepreis 1000€

Stornogebühren:
Bei Storno des gesamten Tickets (A-B-C-D): Erstattung von Steuern und Gebühren
Bei Storno Teilstrecke C-D: neuer Reisepreis = 3000€ / Zuzahlung 2000€
Bei Storno Teilstrecke B-C-D: neuer Reisepreis = 2000€ / Zuzahlung 1000€

Das dürfte auch IT-technisch relativ einfach umzusetzen sein.

Das stellst du dir viel zu einfach vor. Dazu müssten ja im Hintergrund Preise für verschiedene mögliche Konstellationen berechnet und dann mit dem tatsächlich gezahlten Ticketpreis verrechnet werden. Meines Erachtens nicht darstellbar, vor allem nicht im GDS.
 

holgor2000

Aktives Mitglied
24.03.2013
170
5
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300x250
Nein, kam absolut überraschend.

Danke Für diese Info.

Dann wäre mein Fazit, dass ich die Forderung der Airline für moralisch und juristisch fragwürdig halte. Sie hat Dir das Angebot des zweiten Fluges gemacht ohne Dich auf den Endpreis aufmerksam zu machen.
Du hast ja inzwischen schon darauf reagiert.


Ciao