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Die Kosten für Deinen Nespresso.Und was will LH nachverrechnen, wenn ich nur ganz kurz zu spät komme, das Flugzeug noch am Finger hängt, aber ich nicht mehr hineingelassen werde.
SCNR.
Die Kosten für Deinen Nespresso.Und was will LH nachverrechnen, wenn ich nur ganz kurz zu spät komme, das Flugzeug noch am Finger hängt, aber ich nicht mehr hineingelassen werde.
Die Kosten für Deinen Nespresso.
SCNR.
"[...] Den letzten Flugcoupon von Frankfurt nach AAA am XXX benutzen Sie nicht.
Stattdessen flogen Sie an diesem Tag mit einem weiteren Lufthansa-Ticket XXX gekauft am XXX auf Lufthansa.de von Frankfurt nach BBB.
....
Es ist schon göttlich, wie sich die Nespresso-Geschichte verselbständigt hat. Erst neulich bin ich auch wieder an A5 vorbeigekommen und konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen.
[...]
Es liegt kein Verstoß gegen die Couponreihenfolge vor. Die Segmente wurden in der vorgegebenen Reihenfolge in Anspruch genommen.
Aus dem Umstand, dass unser Mandant einen Flug nicht angetreten haben soll, lassen sich keine Zahlungsansprüche herleiten.
[...]
Das Thema ist doch völliger Unsinn, weil es da schon Präzedenzfälle gibt und das Nicht-Inanspruchnehmen einer BEZAHLTEN Leistung kein Problem darstellt.
Die LH-Preispolitik ist ja nicht das Problem des Kunden. Ich habe schon zig-mal Returns gebucht, weil One-Ways teurer waren. Hat noch keinen interessiert...
Hättest du denn da mal ein paar Quellen - das LH mit ihrer Auslegung der Tarifregeln vor Gerichten scheitert? Das Problem im vorliegenden Fall ist doch das er OP erkennbar für LH ein ganz anderes Ziel hatte. Und somit von vornherein überhaupt kein Interesse an der gesamten bezahlten Leistung hatte, weil er in Wirklichkeit eine andere brauchte.
also ist doch totaler schwachsinn was die lufthansa da will.
wenn eine firma einen baseballschlaeger verkauft fuer 9.99 Euro mit dem zusatz nur zum baseball spielen und nun aber ein paar neo nazis die dinger kaufen und zum menschen verpruegeln benutzen kann der hersteller doch auch nun niemanden verklagen weil man das ding zweckentfremdet
anyway, wer fuscht muss mit den konsequenzen rechnen... so ist das im leben
also ist doch totaler schwachsinn was die lufthansa da will.
wenn eine firma einen baseballschlaeger verkauft fuer 9.99 Euro mit dem zusatz nur zum baseball spielen und nun aber ein paar neo nazis die dinger kaufen und zum menschen verpruegeln benutzen kann der hersteller doch auch nun niemanden verklagen weil man das ding zweckentfremdet
anyway, wer fuscht muss mit den konsequenzen rechnen... so ist das im leben
Hättest du denn da mal ein paar Quellen - das LH mit ihrer Auslegung der Tarifregeln vor Gerichten scheitert? Das Problem im vorliegenden Fall ist doch das er OP erkennbar für LH ein ganz anderes Ziel hatte. Und somit von vornherein überhaupt kein Interesse an der gesamten bezahlten Leistung hatte, weil er in Wirklichkeit eine andere brauchte.
1. das allererste Posting im Thread.
2. wird sich LH damit schwer tun einen Schaden nachzuweisen, außer einen negativen durch das ersparte Catering und das ersparte Kerosin.
3. LH hat eh immer recht, oder
(...)
3. LH hat eh immer recht, oder
Und was sollte die Airline damit belegen wollen? Das sie dem Verbraucher ein zusätzliches Angebot gemacht hat ohne den tatsächlichen Gesamtpreis korrekt darzustellen?...Ich würde trotz allem nicht darauf wetten das Gerichte der Geschichte folgen - da LH in diesem Fall ja auch genau belegen kann wann der OP seinen Flug an das tatsächliche Endziel gebucht hat. ...
Ich glaube, das Gericht hat genau das Gegenteil schon vor langer Zeit festgestellt.Würde mich freuen wenn ein Gericht feststellen würde das Airlines nicht mehr festlegen können wo man zu- und aussteigt.
Hättest du denn da mal ein paar Quellen - das LH mit ihrer Auslegung der Tarifregeln vor Gerichten scheitert? Das Problem im vorliegenden Fall ist doch das er OP erkennbar für LH ein ganz anderes Ziel hatte. Und somit von vornherein überhaupt kein Interesse an der gesamten bezahlten Leistung hatte, weil er in Wirklichkeit eine andere brauchte.
Es gibt keine Nachberechnung an Passagiere und keine Klagen, das sind die Fakten.
Bis auf die Nachberechnung, die es eben jetzt doch gibt. Aber über diesen Umstand weiter hin und her zu diskutieren, wäre tatsächlich Schwachsinn.
https://openjur.de/u/301416.htmlDie ganze Diskussion ist Schwachsinn, so wie so ziemlich jeder Vergleich hier mit anderen Geschäftsvorgängen. Es gibt keine Nachberechnung an Passagiere und keine Klagen, das sind die Fakten.
Schrieb ich auch so, wenn es Klagen gibt dann gegen LH die sie dann idR verliert. Hier ging es allerdings nicht um einen Passagier sondern um den Streit zwischen LH und einem Reisebüro
warum sollte er einen Anwalt beauftragen und warum sollte dieser LH ohne Not schon mal mitteilen, was er im Ernstfall erwidern würde? Mein Anwalt rät mir in solchen Fällen jdf., den Gegner kommen zu lassen und ihm nicht eine Bedienunganleitung zu schreiben, mit welchen Gegenargumenten der sich in seiner Klage auseinandersetzen muß.