LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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holgor2000

Aktives Mitglied
24.03.2013
170
5
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Das stellst du dir viel zu einfach vor. Dazu müssten ja im Hintergrund Preise für verschiedene mögliche Konstellationen berechnet und dann mit dem tatsächlich gezahlten Ticketpreis verrechnet werden. Meines Erachtens nicht darstellbar, vor allem nicht im GDS.

Was IMHO allerdings nicht das Problem des Verbrauchers sein darf.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Ich sehe hier durchaus erhebliche Probleme auf der Seite von Lufthansa:


- Im Buchungsprozess (Testbuchung) war von einer Flugscheinreihenfolge nirgends die Rede mit Ausnahme der Regelung in den Beförderungsbedingungen. Woher soll der Kunde wissen, dass er einen Tarif mit einer vorgegebenen Flugscheinreihenfolge gebucht hat?


- Die BGH-Rechtsprechung (Crossticketing) berechtigt zwar zur Nachbelastung bei der Änderung der Couponreihenfolge, sagt aber nichts darüber aus, dass "der Teller leergegessen" werden muss


- Eine Klausel zum Flugscheinverfall im Buchungsprozess unter der Überschrift "Couponreihenfolge" zu verstecken, ist AGB-rechtlich ebenfalls mehr als halbgar


- Die Nachberechnung auf Basis des zum Buchungszeitpunkt geltenden Tarifes ist m.E. ein juristisches NoGo, zumindest in Fällen wie hier, bei denen zwischen erster und zweiter Buchung eine gewisse Zeit vergangen ist. Für den Verbraucher ist dies später, wenn er seine Entscheidung trifft (Flug antreten oder nicht) nicht nachvollziehbar. Ob die Möglichkeit, dies direkt bei LH zu erfragen, dieses Problem löst, halte ich für zweifelhaft.
Leider hat der BGH dies in der Crossticketing-Entscheidung (Also Abstellen auf den Ursprungspreis zum Buchungszeitpunkt) als gangbaren Weg vorgeschlagen, was aber nicht bis zum Ende durchdacht war.






Wer solche Späße in der Zukunft vorhat, sollte folgendes bedenken: Buchungen über OTAs, bei denen Tarifbedingungen oft nicht oder nur unzureichend (z.B. auf Englisch) eingeblendet werden, dürften ein geringes Risiko beinhalten, wirksam auf Nachzahlung in Anspruch genommen zu werden.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Nachberechnung auf Basis des zum Buchungszeitpunkt geltenden Tarifes ist m.E. ein juristisches NoGo, zumindest in Fällen wie hier, bei denen zwischen erster und zweiter Buchung eine gewisse Zeit vergangen ist. Für den Verbraucher ist dies später, wenn er seine Entscheidung trifft (Flug antreten oder nicht) nicht nachvollziehbar. Ob die Möglichkeit, dies direkt bei LH zu erfragen, dieses Problem löst, halte ich für zweifelhaft.
Leider hat der BGH dies in der Crossticketing-Entscheidung (Also Abstellen auf den Ursprungspreis zum Buchungszeitpunkt) als gangbaren Weg vorgeschlagen, was aber nicht bis zum Ende durchdacht war.

Vielleicht hat der Senat das auch zu Ende gedacht und der Airline einen Freiflugschein ausgestellt, den sie prozessual kaum wird einlösen können, wenn der Anwalt des Passagiers nur ein bisschen was von seinem Job versteht. Das wäre für meine Begriffe eine durchaus elegante Lösung, weil LH & Co. dann an ihren eigenen monströsen Preissystemen scheitern. Im Zeitalter von Big Data ist freilich nicht ausgeschlossen, dass jede einzelne Buchungsklassenänderung auf allen Strecken(-Kombinationen) der letzten etwa 360 Tage für sämtliche POS gespeichert wird. Dann könnte es eng werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Boeing736

Guest
Was IMHO allerdings nicht das Problem des Verbrauchers sein darf.

Richtig, aber bei dem Thema ist eine verbraucherfreundliche Darstellung der Konditionen auch nicht das Problem der Airlines. Diese warden sich nur dann bewegen wenn sie müssen. Und auch nur soweit wie verlangt, keinen Schritt weiter.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Richtig, aber bei dem Thema ist eine verbraucherfreundliche Darstellung der Konditionen auch nicht das Problem der Airlines. Diese warden sich nur dann bewegen wenn sie müssen. Und auch nur soweit wie verlangt, keinen Schritt weiter.

Das Kuriose ist ja, dass in 99% solcher Fälle gar nicht der an sich schützenswerte Otto-Normal-Verbraucher betroffen ist, sondern dass hier Profis, welche die Regeln genau kennen, ein Sparmodell gefunden zu haben glauben. Und im Fall des Falles sich dann auf den Verbraucherschutz berufen, weil sie ja angeblich völlig überrascht sind von den Tarifbedingungen.
 
B

Boeing736

Guest
- Im Buchungsprozess (Testbuchung) war von einer Flugscheinreihenfolge nirgends die Rede mit Ausnahme der Regelung in den Beförderungsbedingungen. Woher soll der Kunde wissen, dass er einen Tarif mit einer vorgegebenen Flugscheinreihenfolge gebucht hat?

Bei mir steht auf der Seite, auf der ich die Flüge auswählen kann:

Im Falle der Stornierung eines nur teilweise genutzten Tickets werden die Kosten (incl. Steuern, Gebühren
und Zuschlägen)der tatsächlich geflogenen Reise neu berechnet und auf den ggf. zu erstattenden Betrag angerechnet.

Vielleicht nicht geschickt formuliert aber ginge ja so in die Richtung?
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.175
1.131
TXL
Gibt es zukünftig womöglich auch Probleme wegen nicht angetretenem Rückflug ? (Return satt Oneway günstiger)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Damit rechne ich eigentlich nicht.

Wie schon vorher jemand schrieb, ist das viel zu aufwändig (genauso wie beim Weglassen der letzten Strecke).

Das wird vermutlich allenfalls in besonders eklatanten Ausnahmefällen geschehen und wenn ein profihaftes, systematisches Verhalten dahinter steckt.
 
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Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.270
933
BER / COR
Bei mir steht auf der Seite, auf der ich die Flüge auswählen kann:
Im Falle der Stornierung eines nur teilweise genutzten Tickets werden die Kosten (incl. Steuern, Gebühren und Zuschlägen)der tatsächlich geflogenen Reise neu berechnet und auf den ggf. zu erstattenden Betrag angerechnet.
Vielleicht nicht geschickt formuliert aber ginge ja so in die Richtung?
In dem Fall gab es aber keine Storno sondern nur ein No-Show? Gibt es da Unterschiede?
 
B

Boeing736

Guest
In dem Fall gab es aber keine Storno sondern nur ein No-Show? Gibt es da Unterschiede?

Deswegen finde ich es ungeschickt formuliert. Stornierung ist für mich ein aktiver Vorgang, vom Fluggast ausgehender Vorgang. Ein No-Show eher etwas passives. Aber vielleicht macht das für Airlines/Lufthansa keinen Unterschied? No-Show = Stornierung durch Absenz?
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Gibt es zukünftig womöglich auch Probleme wegen nicht angetretenem Rückflug ? (Return satt Oneway günstiger)

Ja. Und auch wenn Du von FRA weiter mit dem Zug nach München fährst.

"In Wirklichkeit wollten Sie nicht FRA-XXX-FRA, sondern FRA-XXX-MUC fliegen. Durch Benutzung der Bahn umgingen damit unsere Preisgestaltung und wir stellen Ihnen daher den höheren Preis FRA-XXX-MUC in Rechnung."

HTB.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Ich denke es macht einen Unterschied ob ich einchecke und verfallen lasse (man wartet ggf. auf mich) oder ob ich nicht einchecke und verfallen lasse!
 

holgor2000

Aktives Mitglied
24.03.2013
170
5
Ich denke, der hier zitierte Passus zum Storno spielt in diesem Fall keine Rolle, denn es wurde nichts storniert.

Hintergrund des Storno Passus ist der, dass Passagiere bei einem Storno ggf. den Preis zurück fordern können, unabhängig ob flexibles Ticket oder nicht. Dies ist dann möglich, wenn die Airline so viel Zeit hatte um zwischen dem Storno und dem Abflug das freigewordene Ticket wieder verkaufen zu können. Dazu gabs mal ein Urteil welches die Airline in die Nachweispflicht nahm. Für diesen Fall hat die Airline den Passus aufgenommen um den eventuell teureren Tarif gegenrechnen zu können. Sonst würden die Optimierer und Maximierer am Ende sogar noch Geld für das letzte, stornierte Leg zurück bekommen.

Wie gesagt wurde hier aber nichts storniert und daher IMHO irrelevant. Der TE möchte auch kein Geld von der Airline zurück haben.

Ciao
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.761
827
Bayern & Tirol
Ich denke es macht einen Unterschied ob ich einchecke und verfallen lasse (man wartet ggf. auf mich) oder ob ich nicht einchecke und verfallen lasse!

Nicht wirklich. Mit No-Shows wird gerechnet und Überbucht. Das ist Yield-Managment und das Tagesgeschäft der Airlines.
Das Warten hat auch eine Grenze...

Die Buchungssteuerung von LH ist in der Hinsicht wirklich auf Zack (was man nicht von allen IT Kompetenzzentren sagen kann). Ich gehe mal davon aus, dass die Letzten Segmente der üblichen Segment-Weglasser-Strecken in den Prognosemodellen auffallen und auch deutlich stärker überbucht werden.
 
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ETOPS

Erfahrenes Mitglied
25.12.2013
2.880
373
airside
Nicht wirklich. Mit No-Shows wird gerechnet und Überbucht. Das ist Yield-Managment und das Tagesgeschäft der Airlines.

OT: besonders gern und derzeit extrem auch bei US-domestic Flügen praktiziert. DL hat vor kurzem Freiwilligen $800 plus Umbuchung etc vor einem 1h Flug am Gate geboten. Da wäre man froh über jeden no-show gewesen.
 
B

Boeing736

Guest
""Auf einen Passagier, dem wir am Gate sagen müssen, dass er wegen Überbuchung leider nicht mitfliegen kann, kommen acht Gäste, denen wir trotz Überbuchung noch einen Sitzplatz anbieten können", sagt Gränzdörffer."

Und gegen eine Entschädigung finden sich eigentlich auch immer mehr als genug Passagiere, die freiwillig verzichten.
 
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jota

Erfahrenes Mitglied
14.01.2014
285
24
GRZ, VIE
Und was will LH nachverrechnen, wenn ich nur ganz kurz zu spät komme, das Flugzeug noch am Finger hängt, aber ich nicht mehr hineingelassen werde. Da kann man doch auch mal ganz pampige Antworten hören und zuschauen wie der Flieger nach 15 Minuten noch immer dasteht. Sie müssen ja das Gepäck wieder ausladen!!!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
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300x250
Wenn Du den nächsten Weiterflug nimmst, die Gebühren, die für eine Umbuchung anfallen + ggf. Tarifdifferenz. Wenn Du es nicht tust, den gleichen Betrag, wie hier, nehme ich an.

Ob zu recht, das gilt es zu klären.