LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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holgor2000

Aktives Mitglied
24.03.2013
172
7
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Jein, Gleicher Name und gleiche Plattform ja. Habe aber glaube ich keinen Account erstellt.

Vielen Dank für diese Info. Die Airline konnte dich also ab der Buchung zuordnen und wusste daher, dass die gleiche Person diese beiden Tickets gekauft hat.
Noch eine letzte Frage: Hat Dich die Airline während der Zeit ab der Buchung bis zum Eintreffen dieses Briefes mit Rückschein irgendwann mal darauf hingewiesen, welchen höheren Preis sie verlangen wird? Ich meine damit nicht die AGBs, in denen sie sagt, dass sie einen höheren Preis verlangen wird. Ich meine den konkreten, höheren Preis für diese Buchung.

Hintergrund meiner Frage ist folgendes: Die Airline muss jederzeit den Endpreis korrekt und klar darstellen. Hinterher per Brief würde ich als zu spät erachten.


Ciao
 

holgor2000

Aktives Mitglied
24.03.2013
172
7
In den AGB bzw. ABB Flugpassage steht wörtlich:

"Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: Wird die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht oder nicht in der im Flugschein vorhergesehenen Reihenfolge angetreten, so wird derjenige Flugpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Buchung für Ihre abweichende, tatsächliche Streckenführung maßgeblich gewesen wäre. Sofern dieser Flugpreis höher ist, als für die im Flugschein angegebene Strecke, können wir die weitere Beförderung davon abhängig machen, dass Sie den anfallenden Aufpreis nachentrichten."...
Ich denke, dies ist die falsche Passage der AGB.
In Post #78 hat Rotanes eine passende Stelle zitiert: http://www.vielfliegertreff.de/luft...aeglich-differenz-rechnung-4.html#post2169866
 

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Noch eine letzte Frage: Hat Dich die Airline während der Zeit ab der Buchung bis zum Eintreffen dieses Briefes mit Rückschein irgendwann mal darauf hingewiesen, welchen höheren Preis sie verlangen wird? Ich meine damit nicht die AGBs, in denen sie sagt, dass sie einen höheren Preis verlangen wird. Ich meine den konkreten, höheren Preis für diese Buchung.

Nein, kam absolut überraschend.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Das sind eher jene die an imaginäre Nachverrechnungen von Airlines glauben, das ist die selbe Liga!

War die LH nicht auch die Airline, die nachträglich Buchungen in der 1. Klasse storniert haben mit dem Hinweis "Sie haben sich sicher gewundert, warum der Preis so günstig war"? Denen traue ich alles zu.

HTB.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
War die LH nicht auch die Airline, die nachträglich Buchungen in der 1. Klasse storniert haben mit dem Hinweis "Sie haben sich sicher gewundert, warum der Preis so günstig war"? Denen traue ich alles zu.

HTB.

Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Oft schon gemacht. Gab Geld retour!
Stichwort Teilstorno

Probier das mal mit einem Tarif, der keine Erstattungen zulässt. Da gibt's mit viel Widerwillen die "Geübhren" (ohne Treibstoffzuschlag) zurück. Ich bin aber sicher, auf Nachberechnungen würde die LH trotzdem bestehen wollen.

HTB.
 

Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
4
DUS
Ich denke, dies ist die falsche Passage der AGB.
In Post #78 hat Rotanes eine passende Stelle zitiert: http://www.vielfliegertreff.de/luft...aeglich-differenz-rechnung-4.html#post2169866

Da hast Du recht. Wir reden zwar über den selben Passus, aber ich habe versehentlich die AGB aus dem Jahr 2012 gegriffen. In der neueren Fassung behält sich LH vor, den Preis "nachzukalkulieren".

Nehmen wir mal die Strecke OSL-JFK rt: Wenn ich diese Strecke komplett über FRA buche (OSL-FRA-JFK-FRA-OSL), zahle ich rd. 3.350,00 € in C. Lasse ich das letzte Segment weg (OSL-FRA-JFK-FRA), zahle ich lt. LH-Seite rd. 5.300,00 €.
Sollte ich in die Situation kommen, dass mir so etwas o.ä. in Rechnung gestellt wird, würde ich das (auch ohne Rechtsschutz) gerichtlich durchfechten. Allerdings denke ich, dass LH nicht an einer gerichtlichen Klärung bzw. an der Offenlegung einer solchen Kalkulation vor einem Gericht interessiert ist.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.252
13.935
Die Kalkulation muessten sie nicht offenlegen. Aber sie muessten nachweisen, was zum Zeitpunkt Deiner Buchung der Preis fuer OSL-FRA-JFK-FRA unter vergleichbaren Tarifbedingungen (insbes. Stornier- und Umbuchbarkeit) gewesen waere. Das halte ich fuer - freundlich formuliert - sehr anspruchsvoll.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Nur Steuern/Gebühren anteilig. Ist eben non-flex.
Wenn es so wäre, wie Mr. G. schreibt, müsste ja keiner fullflex buchen....
:p

Ich buche fullflex!
:confused:

Probier das mal mit einem Tarif, der keine Erstattungen zulässt. Da gibt's mit viel Widerwillen die "Geübhren" (ohne Treibstoffzuschlag) zurück. Ich bin aber sicher, auf Nachberechnungen würde die LH trotzdem bestehen wollen.

HTB.

Eigentlich müssten LH ja wenn ich den Rückflug storniere den Oneway neu berechnen. Haben sie aber bisher nicht getan. Sprich ich habe bei Storno genau anteilig das zurück bekommen was ich für den Rückflug gezahlt habe obwohl ein Oneway bei der Buchung teurer gewesen wäre!

Aber das scheint eine Wissenschaft für sich zu sein. Und die "Ausrechner" sitzen offenbar da und haben nur irgendwelche telefonbuchdicken Farerule-Ordner, zwei Zettel, einen Stift und einen Rechenschieber.
 
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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Aber sie muessten nachweisen, was zum Zeitpunkt Deiner Buchung der Preis fuer OSL-FRA-JFK-FRA unter vergleichbaren Tarifbedingungen (insbes. Stornier- und Umbuchbarkeit) gewesen waere.
Das ergibt aber so keinen Sinn. Denn wenn die Tarifbedingungen gleich wären zum Zeitpunkt der Buchung, dann wären die Flüge auch annähernd gleich teuer - und niemand "muss"/würde ex Ausland fliegen.

In aller Regel dürfte ein Gabelflug (OSL-FRA-JFK-FRA) aber eine von vornherein flexible/flexiblere Tarifklasse erfordern. Und die im Nachgang nachzustellen ist eine Sache von Sekunden im GDS.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
Das Prinzip des BGB ist doch einfach: ich kann bei jedem Werkvertrag teilkuendigen. Der Unternehmer behält den Anspruch auf Vergütung, muss sich das anrechnen lassen, was er erspart. Das bedeutet aber, das der höchste Anspruch der ist, der ursprünglich vereinbart war. Und nich irgendwas anderes...
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
..was stand doch noch mal in Beitrag 2 ?
Zitat:
Handlungsalternativen:
- Scan vom LH Brief posten und
- mehr Details zu den einzelnen Flügen/Tickets bekannt geben oder
-> Thread direkt wieder schließen lassen

...und pers. Daten unkenntlich machen usw. ist ja klar
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.428
817
MUC/EDMM
(...) sitzen offenbar da und haben nur irgendwelche telefonbuchdicken Farerule-Ordner, zwei Zettel, einen Stift und einen Rechenschieber.

Bin bei Dir. Allerdings befürchte ich, dass von denen kaum noch Einer mit einem Rechenschieber umgehen kann. ...
Mittlerweile scheint selbst die korrekte Bedienung eines programmierbaren Taschenrechners schon zur Überforderung zu führen...

Aber jetzt sind wir OT.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.451
381
Ich möchte mal die Frage des Positionierungsfluges aufwerfen:

Flüge aus z.B. AMS nach Übersee sind günstiger.

Ich muss aber erst mal dahin und nach Ende der Reise auch wieder zurück nach Deutschland.

Nun sind alle Flüge mit LH/LX.

Also könnte ich ja schon in FRA bitten, unter Hinweis auf mein Ticket ab AMS, mein Gepäck durchzuchecken, und ebenso auf dem Rückflug, z.B. nicht nur bis AMS durchzuchecken, sondern gleich bis FRA, wieder unter Hinweis darauf, daß ich außer dem Ticket ab/nach AMS ja noch ein Ticket von und nach AMS habe.

Gibt das Probleme? Schließlich fliege ich ja jetzt und insgesamt von FRA über AMS nach Übersee.
 
A

Anonym-36803

Guest
Also könnte ich ja schon in FRA bitten, unter Hinweis auf mein Ticket ab AMS, mein Gepäck durchzuchecken, und ebenso auf dem Rückflug, z.B. nicht nur bis AMS durchzuchecken, sondern gleich bis FRA, wieder unter Hinweis darauf, daß ich außer dem Ticket ab/nach AMS ja noch ein Ticket von und nach AMS habe.

Gibt das Probleme? Schließlich fliege ich ja jetzt und insgesamt von FRA über AMS nach Übersee.

Ich meine es geht nicht, dass der gleiche Flughafen mehrfach auf dem Gepäcklabel steht.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Laut Berichten hier im Forum wird an einigen Stationen das Gepäck wohl generell nur 1:1 gemäß dem Ticket eingecheckt; weder "short", noch "long" auf ein zweites Ticket.
Aber bei mir hat es auch schon geklappt.
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Ich möchte mal die Frage des Positionierungsfluges aufwerfen:

Flüge aus z.B. AMS nach Übersee sind günstiger.

Ich muss aber erst mal dahin und nach Ende der Reise auch wieder zurück nach Deutschland.

Nun sind alle Flüge mit LH/LX.

Also könnte ich ja schon in FRA bitten, unter Hinweis auf mein Ticket ab AMS, mein Gepäck durchzuchecken, und ebenso auf dem Rückflug, z.B. nicht nur bis AMS durchzuchecken, sondern gleich bis FRA, wieder unter Hinweis darauf, daß ich außer dem Ticket ab/nach AMS ja noch ein Ticket von und nach AMS habe.

Gibt das Probleme? Schließlich fliege ich ja jetzt und insgesamt von FRA über AMS nach Übersee.

Zumindest hier in MUC hat man das Gepäck einfach erstmal stehen lassen; ich bin also ohne Gepäck MUC-XXX-MUC geflogen (MUC-XXX war natürlich auf einem getrennten Ticket) und erst auf der Langstrecke MUC-YYY (Ticket 2) stieg das Gepäck dann wieder zu.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ich finde es komisch, dass die Neuberechnung des Tickets nicht bereits beim Check in in den USA Thema wurde...

Vor dem Flug ist es für eine Airline doch viel einfacher eine Umbuchungsgebühr und Neuberechnung des Tickets zu verlangen,
und dem Passagier andernfalls den Einstieg zu verwehren. Da der OP beide Tickets direkt bei Lh gebucht hatte, hatte die Airline ja beim Check In Kenntnis von beiden Buchungen im System.

Ist der OP mit eingechecktem Gepäck oder nur mit Handgepäck gereist?

Natürlich kann die Airline auch noch Monate später eine Nachberechnung fordern. Fordern kann man ja schließlich immer, auch wenn es womöglich gar nicht sicher ist, die Forderung auch rechtlich durchsetzen zu können. Das Schreiben des Briefes zur Nachforderung kostet ja kein Geld. Aber das tatsächliche Einfordern, wenn die Gegenseite nicht bezahlt ist ja jetzt, Monate später, sehr viel Aufwändiger, mit womöglich fraglichen Ausgang, wenn man sich diesen Thread hier so durchliest.

Aber beim Check in in den USA sagen: ".... wenn Sie das Ticket anders als gebucht abfliegen, berechnen wir XXX, und wenn Sie nicht zahlen dann bleiben sie eben hier..." ist ja viel einfacher, oder?

Also warum kommt jetzt diese Forderung, und nicht beim Check in, wo diese einfach und unbürokratisch mit der Belastung der KK am Schalter beim Check in erledigt wäre?
 
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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
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HKG
Ich finde es komisch, dass die Neuberechnung des Tickets nicht bereits beim Check in in den USA Thema wurde...

Vor dem Flug ist es für eine Airline doch viel einfacher eine Umbuchungsgebühr und Neuberechnung des Tickets zu verlangen,
und dem Passagier andernfalls den Einstieg zu verwehren. Da der OP beide Tickets direkt bei Lh gebucht hatte, hatte die Airline ja beim Check In Kenntnis von beiden Buchungen im System.
Bist Du Dir sicher, dass der Checkin-MA alle übrigen Buchungen eines Passagiers sieht, wenn er sie nicht gezielt sucht?
Meiner Erfahrung nach sehen die erstmal gar nix. Sonst müsste man beim Durchchecken von Gepäck ja nicht immer jede Flugnummer einzeln diktieren. Oder irre ich?
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.377
723
FRA
Bist Du Dir sicher, dass der Checkin-MA alle übrigen Buchungen eines Passagiers sieht, wenn er sie nicht gezielt sucht?
Meiner Erfahrung nach sehen die erstmal gar nix. Sonst müsste man beim Durchchecken von Gepäck ja nicht immer jede Flugnummer einzeln diktieren. Oder irre ich?

Der CI Agent sieht i.d.R. nur den Flug für den du ab dem Flughafen in den nächsten Stunden abfliegen willst und folgende Legs auf dem Ticket. Wenn er mehr sehen möchte, muss er aktiv von sich aus auf weitere Flüge suchen gehen. Die einzelnen Flugnummern zum Durchchecken auf getrenntem Ticket muss man da bei erfahrenen CI Agents nicht nennen, da das CI System diese nette Option hat.
 
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