LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Kann mir nicht vorstellen dass LH die Zahlung selbst durchführt und sich dem PCI Wahnsinn unterwirft.
Das wäre aber Voraussetzung dass sie Zugriff auf die Kreditkartendaten haben.

Wie sollten sie keinen Zugriff auf die Kartennummer haben, wenn ich selbige auf deren Webseite eingebe und das Zahlungsmittel auch noch im "passenger receipt" vermerkt ist?

Aber wie gesagt, dass ist mittlerweile für dieses Thema nicht mehr relevant....
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.882
35
MRS
Wenn wir Vielflieger also weiterhin solche tollen Spartickets haben wollen, sollten wir zusehen, dass die "Frühaussteiger" im kleiner 1-Promille Bereich bleiben.
Dann auch wir Kunden können den Kuchen eben nicht essen UND behalten.

LH könnte natürlich auch das zum Teil extreme Preisgefälle reduzieren. Es kann in einem vereinten Europa doch nicht sein, dass man ex DUB zum Teil 900€ für C zahlt. Das gleiche Produkt ab Frankfurt dann aber 2500€ kostet.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Verstehe ich dich richtig? Wenn niemand mehr leisten muss, besteht keine Zahlungspflicht mehr für die bereits zuvor erbrachten Leistungen?

Der Kunde hat im Voraus die komplette Leistung bezahlt und nimmt, nachdem LH die vorigen Legs geleistet hat, die Leistung des letzten Segments nicht mehr in Anspruch.

Also ja - niemand muss mehr leisten.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Zitat:

"Eine Firmen-Kreditkarte darf nur von Unternehmen, öffentlichen Stellen oder selbständigen
natürlichen Personen genutzt werden. Die Nutzung ist ausschließlich für geschäftliche bzw.
dienstliche Ausgaben zulässig, wobei die mit der Karte vorgenommenen Zahlungen direkt
von dem Konto des Unternehmens, der öffentlichen Stelle oder der selbständigen natürlichen
Person abgebucht werden müssen."

Das hat, wir bereits vorher geschrieben 0,0 mit der Definition eines Kaufmanns im Sinne des Gesetzes zu tun ;)

Es geht hier lediglich darum, dass sich der Kreditkarten-Herausgeber nicht an die Gebührenlimits im Consumerbereich halten muss.

Wenn du LH wegen zu hoher Gebühren belangen willst, musst du vor Gericht und die Wirksamkeit der AGB prüfen lassen...
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
LH könnte natürlich auch das zum Teil extreme Preisgefälle reduzieren. Es kann in einem vereinten Europa doch nicht sein, dass man ex DUB zum Teil 900€ für C zahlt. Das gleiche Produkt ab Frankfurt dann aber 2500€ kostet.

Sag ich doch, Diskriminierung.

Wurde nicht unlängst Disney World Paris untersagt unterschiedliche preise für Buchungen aus dem Ausland abzukassieren?

Fast schon analog hier, fast
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Paxe die aus Deutschland fliegen zahlen höhere Preise als Paxe mit zusätzlichen legs.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Im online Handel ist es doch Gang und Gebe das unterschiedliche Preise verlangt werden, abhängig vom User Profil, Standort, Gerät oder eingesetzter Software werden dir andere Preise angezeigt - ist das jetzt verboten?

Die EU Kommission ist hier aber dran dass gleiche Preise zu gelten haben.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Die EU Kommission ist hier aber dran dass gleiche Preise zu gelten haben.

Mag sein, es ist aber zu Zeit nicht verboten. Zudem kann jeder Deutsche die Flüge ex Ausland buchen. Das Preise sich nach Markt und Zielgruppe richten ist doch üblich. Siehe z.B. die Preise der deutschen Automobile im europäischen Ausland (von den USA gar nicht erst zu sprechen).

Und als Bsp. Auto - da ist das Auto am Ende billiger wenn man es erst least und dann den Rest bezahlt - als wenn man direkt bar bezahlen will.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Paxe die aus Deutschland fliegen zahlen höhere Preise als Paxe mit zusätzlichen legs.

Das findet der BGH in Ordnung. Zitat:

" Die Beklagte verfolgt mit der beanstandeten Klausel das Interesse, bestimmte Fernflüge im Verbund mit Zubringerflügen und bestimmte Hin- und Rückflüge billiger anbieten zu können als den jeweils vom Gesamtleistungsversprechen umfassten einzelnen Flug allein. Solche Angebote eröffnen ihr die Möglichkeit, geringeren Preiserwartungen am Abflugort des Zubringerflugs gerecht werden zu können. Diese Erwartungen können aus unterschiedlichen Preisniveaus an einzelnen Abflugorten resultieren, ergeben sich häufig aber schon daraus, dass eine Umsteigeverbindung nur dann gebucht wird, wenn diese günstiger ist als eine Direktverbindung. Durch das Angebot von Hin- und Rückflügen, die eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer vorsehen, kann die Beklagte den Preisvorstellungen von Touristen gerecht werden, die typischerweise eine längere Verweildauer am Zielort einplanen und in ihrer Terminplanung flexibler und deshalb eher geneigt sind, gegen einen günstigeren Preis ungünstigere Flugtermine in Kauf zu nehmen "
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Verschiedene Produkte. Flug FRA nach xyz ist das gleiche Produkt. Wenn 2 legs mehr geringere Preise... Ich weiß nicht...

Du verstehst es nicht, wenn ich ein paar Schuhe bei einem Online Shop kaufe werden je nach Betriebssystem unterschiedliche Preise angezeigt - das Produkt das ich kaufe bleibt das selbe - der Shop auch.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Du verstehst es nicht, wenn ich ein paar Schuhe bei einem Online Shop kaufe werden je nach Betriebssystem unterschiedliche Preise angezeigt - das Produkt das ich kaufe bleibt das selbe - der Shop auch.

Verstehe sehr wohl und es ist diskriminierent
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
@rotanes BGH vielleicht aber was is mit EU Recht? Sind ja nicht gerade wenige Urteile vom BGH gekippt worden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Bin kein Jurist. Da wird sich sicherlich was finden wenn im Binnenraum Konsumenten anderen Länder benachteiligt werden.

Auch im Binnenraum gibt es unterschiedliche Preise für das identische Produkt beim gleichen Händler. Bei Ikea gibt es z.B. innerhalb von Berlin unterschiedlich Preise für manche Produkte.

Wie kommst du darauf das ein Händler an unterschiedlichen Standorten nicht auch unterschiedliche Preise verlangen darf. Es wäre was anderes wenn deutsche Kunden die Flüge mit Abflug Ausland gar nicht kaufen dürften bzw. dafür einen anderen Preis bezahlen müssten.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.320
9.146
BRU
Verschiedene Produkte. Flug FRA nach xyz ist das gleiche Produkt. Wenn 2 legs mehr geringere Preise... Ich weiß nicht...

Es ist aber nicht verboten, ein Produkt in unterschiedlichen Ländern zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen. Wenn jetzt meinetwegen das Macbook in Warschau billiger ist als in Frankfurt, hindert mich niemand daran, dorthin zu fahren und es billiger zu kaufen. Ich kann aber nicht fordern, es in Frankfurt zum Preis von Warschau zu erhalten.

Ähnlich mit dem Produkt "LH-Flug in die USA": Wenn der Flug Warschau – USA billiger ist, als Frankfurt-USA, steht es mir ja jederzeit frei, dafür nach Warschau zu fahren. Ich wüsste nicht, was daran diskriminierend sein sollte oder gegegen den Binnenmarkt verstoßen.

Ändert aber nichts daran, dass ich auch meine Zweifel habe, ob LH in der Praxis da viel dagegen machen kann, wenn der Kunde früher aussteigt…
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ändert aber nichts daran, dass ich auch meine Zweifel habe, ob LH in der Praxis da viel dagegen machen kann, wenn der Kunde früher aussteigt…

Man könnte den Passagieren beim Einstieg den Reisepass abknöpfen und erst am endgültigen Zielort wieder aushändigen. (Wird bei Kreuzfahrten auch häufig gemacht - da allerdings wegen der Immigrationsregeln).

Oder eine Kaution auf die Kreditkarte von 1000€ buchen, welche beim Durchhalten bis zum Zielort storniert wird.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
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Ich glaube man muss hier drei Fälle unterscheiden:

[a] der Pax der (hie und da) mal den letzten Leg weglässt

AGB, juristische Spitzfindigkeiten hin und her, EU-Recht, BGH, Meinung diverser Juristen hier und auf der Welt > LH wird sich meiner Ansicht nach nicht die Mühe machen hier "den einzelnen" zu verfolgen, zu sekkieren, zu Klagen, etc.
Steht aus meiner Sicht in keinem argumentierbaren Kosten/Nutzen Verhältnis
Vielleicht gehen hie und da automatisch generierte "tut das nicht, sonst holen wir uns mehr Geld von Dir" Mails raus, um "abzuschrecken"

das Reisebüro das sich darauf spezialisiert seine Kunden "tarifoptimierend" zu beraten

hier kann ich mir vorstellen das man hier ggf. Verträge aufkündigt, wenn sich herausstellt, dass es ein RB mit Tariftrickserein übertreibt. Auch hier wird es eine Kosten/Nutzen Abwägung geben.

[c] das Reisebüro das sich seine Kunden "tarifoptimierend" verarxxt

Es soll ja vorkommen, dass windige OTA Tarife für Kunden einbuchen oder Abbringer, Rückflüge die der Kunde nicht möchte/nicht beauftragt hat. Etwa bei einem Oneway einen Rückflug in 360 Tagen etc. Hier ist es meiner Ansicht im Interesse von LH und dem Kunden, wenn hier entsprechend gehandelt wird.
 
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