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Da es hier ja im Prinzip auch um ein "no show" geht...
Überbuchung von Flugzeugen: So verdienen Airlines Geld mit No-Shows - Video - FOCUS Online
Somit müsste es die LH doch "freuen", daß der TE ein no show hatte....
Da es hier ja im Prinzip auch um ein "no show" geht...
Überbuchung von Flugzeugen: So verdienen Airlines Geld mit No-Shows - Video - FOCUS Online
Somit müsste es die LH doch "freuen", daß der TE ein no show hatte....
Wäre möglicherweise auch ein Ansatz gewesen, hat sich für mich aber spätestens durch das überaus freundliche Angebot des anderen Users erledigt. Immerhin kam der Brief per Einschreiben Rückschein und war als Rechnung gekennzeichnet. Nach dem wenigen Halbwissen was ich mir zu dem Thema angelesen habe, muss man einer Rechnung widersprechen, damit die Forderung nicht an ein Inkassounternehmen abgetreten werden kann und ggf. Auswirkung auf Schufa Scoring hat.
Gibt es hier schon Neuigkeiten?
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LH hat unser Schreiben beantwortet und schreibt, dass sie weiterhin an der Forderung festhalten. Sie bringen jedoch keine neuen Argumente.
[27] (3) Der Anspruch des Fluggasts auf Teilleistungen ist auch nicht grundsätzlich nach Treu und Glauben ausgeschlossen.[28] Dies mag zwar der Fall sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung der Bekl. in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen kann, den die Bekl. etwa Fluggästen anbietet, die die Unbequemlichkeiten und den Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch Direktverbindungen zu ihrem Endziel angeboten werden. Die beanstandete Klausel ist jedoch nicht auf den Ausschluss des Anspruchs auf Teilleistungen in solchen Fällen beschränkt, sondern erfasst etwa auch Fälle, in denen sich der Fluggast wegen einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen für den Hauptflug oder in dessen Nähe befindet oder in denen er den Zubringerflug verpasst, den Hauptflug aber noch auf anderem Wege erreichen kann. In diesen Fällen steht der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch des Fluggasts auf die Beförderung mit dem Hauptflug nicht entgegen.
(BGH NJW 2010, 1958)
Das betrifft z.B. auch Leute, die sich einen Flug AAA-BBB-AAA buchen mit einem halben Jahr Aufenthalt in BBB, und dann von BBB aus verschiedene andere Flüge buchen (z.B. BBB-AAA-BBB oder auch BBB-xxx-BBB). Hier können ja auch nicht einfach die Flüge von der Fluggesellschaft neu geordnet und Nachforderungen erhoben werden (obwohl ich weiß, dass es bereits probiert wurde -- die Gier kennt eben keine Grenzen).
HTB.
wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat
Wie definiert sich rechtlich der "Vertragsschluss" bei einem Online Flugscheinkauf auf der Airline Website?
Der Vertragsschluss ist ein bestimmter Zeitpunkt?
Interesshalber, vielleicht erleuchtet mich jemand:
Wie definiert sich rechtlich der "Vertragsschluss" bei einem Online Flugscheinkauf auf der Airline Website?
Der Vertragsschluss ist ein bestimmter Zeitpunkt?
Im Reisebüro wird seitens der IATA / Airline Rules (also den Regeln zwischen Airline und Reisebuero)
immer auf "at the time of ticketing" verwiesen - dass kann bei einem c - B Geschäft so nicht sein,
denn das Ticketing ist ja kein für den Endkunden ersichtlicher Zeitpunkt.
Doch, Ticketausstellung. Buchung = Vertragsangebot seitens des Reisenden, Ticketing = Annahme seitens der Airline.
Das dünne Eis für die LH in diesem Fall dürfte imho der Zeitpunkt der Buchung des zweiten Fluges sein. Wenn der "in einem zeitnahen Rahmen" nach der Buchung des Langstreckenfluges fällt, könnte man eben argumentieren, dass der Reisende schon bei der Buchung der Langstrecke nicht vorhatte, diese voll zu nutzen. Was nun ein "zeitnaher Rahmen" ist..? Ich würde aus Laiensicht sagen "binnen 24h" nach Buchung der Langstrecke - denn in diesem Zeitraum hätte der Reisende ja beim Erkennen eines Fehlers das ganze ja noch kostenfrei stornieren können.
Zwischen den Buchungen lag signifikant Zeit (Wochen).
Auch wenn komplett OT: Ende Oktober war der Automat mit "Ausser Betrieb"-Bändern abgesperrt. Wohl zur Spurensicherung, nachdem Nespresso BND, FBI und MI6 eingeschalten hat....
@Foobar212: Vielen Dank dafür, dass Du hier Deinen Case teilst.
Der Dank gilt insbesondere dafür,dass Du dies (im Gegensatz zu vielen anderen Postings hier)
in einer unaufgeregten und nüchternen Art und Weise tust. Dies hilft sehr den Fall
einzuordnen und die notwendigen Finessen, die in diesen Fällen erheblich sind, teilst.
Ich freue mich darauf, mehr darüber zu erfahren wie der Case verläuft.
Nein, habe der Forderung mit Hilfe eines Anwalts hier aus dem Forum widersprochen.