LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
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Dazu gibt es ja nun reichlich Anlaß . Aber wo bleibt der Dank main Vorratsgründervroind ?

Wohl war. Meinen herzlichen Dank an alle, die bisher schon in diese Geschichte ihren Hirnschmalz investiert haben. Hat meine Erwartungen weit übertroffen. Allerdings hatte ich auch nicht damit gerechnet, dass die Sache so vertrackt ist und von so vielen Seiten aus betrachtet werden kann. Durchaus nicht unspannend. ;)
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Ok, "vorangehende Teilstrecke". D.h., der BGH hat sich mit dem letzten Leg noch nicht einmal obiter dictum auseinander gesetzt. Gleichwohl muß ich gestehen, daß ich noch immer nicht kapiere, weshalb der vom BGH aufgestellte Grundsatz nicht ebenso für das letzte Leg gelten sollte, zumal der Kunde in dem Fall regelmäßig weniger belastet wird, als wenn er mitten auf seiner Reise strandet, weil der Rest seines Tickets nicht mehr gültig ist.

Also aus meinem Laienverständnis ist das eigentlich recht einfach zu verstehen, zumindest erkläre ich es mir so:
Wenn ich das erste Segment weglasse und dann das zweite in Anspruch nehmen will, kann ich VOR der Inanspruchnahme des zweiten Legs schauen, was es denn kosten würde. Das kann ich quasi "frei" machen, also "was zeigt mit die Webseite an" oder so.
Wenn ich aber das letzte Segment weglasse, hätte ich vorher schauen müssen, um den "fairen" oder "echten" Preis zu sehen - im Nachhinein kann mir die Fluggesellschaft ja alles erzählen und ich kann es weder prüfen noch das Gegenteil beweisen.

Außerdem kann ich das letzte Segment tatsächlich verpassen, ohne dass es meine Schuld ist und ohne Absicht. Ich hab's bezahlt, der Platz bleibt leer, so be it.
Verpasse ich das erste Segment, habe ich Pech gehabt, und muss ja auch die letzten Segmente nicht in Anspruch nehmen.
Würde das Ticket nachberechnet werden, wenn man das letzte Segment verpasst, könnte die Airline ja auch bei einem komplett ungenutzten Ticket irgendwann eine Rechnung schicken, weil man den Platz theoretisch noch an einen anderen Kunden zu einem höheren Preis hätte verkaufen können. Irgendwo muss ja auch mal Schluss sein oder :)?
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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1.028
Hat LH denn das Mahnverfahren angestoßen oder die causa ad acta gelegt?

Seit Jahresanfang ist ja schon wieder einiges Wasser den Main an FRA vorbei geflossen......
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Ein Aspekt, der hier noch gar nicht beleuchtet wurde:
Lufthansa kann das doch per se nur bei irgendwelchen Kunden machen, die Miles and More Mitglieder sind, oder?
Denn jeder andere Kunde, der das macht, und dabei keine Meilen sammeln will, kann einfach am Flughafen an den Ticketschalter gehen, kauft sein Ticket in cash, und Lufthansa hat keine Daten von ihm außer Vor- und Nachname. Oder sehe ich das falsch? Wie will Lufthansa das anstellen, diesen Kunden anzuschreiben?
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
Die wollen ja auch erstmal nicht an jeden ran. Ich könnte mir hier durchaus die Strategie vorstellen, dass man einfach etwas Unruhe stiften will bezüglich legs verfallen lassen.
Interessant ist jetzt nur die Frage, ob LH es in diesem Fall hier tatsächlich weiter betrieben hat. Das einfachste wäre dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Wenn dem dann widersprochen wird, gehts vor Gericht.

Ich bezweifle jedoch ernsthaft, dass es dazu gekommen ist. Die Forums-Juristen hier haben ja schon recht deutlich gemacht, dass der Ausgang ausgesprochen fragwürdig für LH wäre. Lieber kein Urteil dürfte da die Strategie der Justitiare sein.
Das BGH-Urteil betraf ausschlließlich die Frage, ob weitere legs gültig bleiben. Die Frage, ob bei der schlichten Nichtinanspruchnahme einer bereits bezahlten Abschlussleistung eines Werkvertrages durch AGBs eine Neuberechnung mit Nachzahlung wirksam vereinbart werden kann, wurde vom BGH nicht beantwortet. Beim BGH-Urteil ging es um die Fortsetzung der Werkvertragsleistungen seitens der Airline, wenn man zwischendurch aussetzte. Begründungsabsätze aus dem Urteil auf andere Sachverhalte anzuwenden, kann gehörig schief gehen.
Wenn eine AGB, die mehr Geld verlangt, wenn man weniger Leistung abruft und die Airline ab dem nicht-abrufen nichts weiter mehr tun muss und (jedenfalls keine direkten) zusätzlichen Kosten dadurch hat, nicht als überraschend und den Kunden unverhältnismäßig benachteiligend beurteilt wird, würde es mich persönlich schon wundern. Was könnte für einen normal denkenden Verbraucher überraschender sein, als einen Leistungsverzicht nachträglich (!) noch zusätzlich bezahlen zu müssen?
Mindestens würde das eine individuelle Beurteilung des Einzelfalls bedürfen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung eine Nachzahlung noch viel weniger zu rechtfertigen) und die hier auch schon besprochene Notwendigkeit, die zu erwartenden Preise bei Teilleistung schon bei Buchung deutlich darzustellen, da sonst der Kunde bei einer Buchung ein ihm völlig unbekanntes finanzielles Risiko eingeht. Das alles weiß auch LH, deswegen wird es 1.) vermutlich kein Gerichtsverfahren geben und 2.) werden wohl hauptsächlich Kunden angegangen, bei denen man glaubt zeigen zu können, dass von Anfang an schon keine Absicht bestand, das letzte Teilstück zu nutzen.

Noch interessanter für Juristen müsste doch die Frage sein, ob sich nicht ein Kunde, der ein mittleres Teilstück oder den Beginn nicht fliegen will, darauf berufen kann, dass die Klausel mit dem verfallen lassen des letzten Segmentes zu umfassend ist und damit alle Regelungen zu Teilleistungen in den AGB ungültig werden.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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D.h. LH hat sich seit dem Anwaltsschreiben nicht mehr gemeldet?
Dann ist die Sache vom Tisch, jede Wette.
 

Mulder_110

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04.05.2012
2.181
507
Ein Aspekt, der hier noch gar nicht beleuchtet wurde:
Lufthansa kann das doch per se nur bei irgendwelchen Kunden machen, die Miles and More Mitglieder sind, oder?
Denn jeder andere Kunde, der das macht, und dabei keine Meilen sammeln will, kann einfach am Flughafen an den Ticketschalter gehen, kauft sein Ticket in cash, und Lufthansa hat keine Daten von ihm außer Vor- und Nachname. Oder sehe ich das falsch? Wie will Lufthansa das anstellen, diesen Kunden anzuschreiben?

Naja, aber das ist doch eher Theorie... Wer im Jahr 2017 sein Ticket noch Cash zahlt (am besten noch männlich, jung und alleine reisend), der landet doch direkt auf der No-Fly-Liste...
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Nein, keine neuen Entwicklungen.

Schon wieder mehr als ein halbes Jahr rum.:sleep:
Und, hat LH sang- und klanglos alle Bemühungen eingestellt oder haben die sich nochmal geäußert? Oder gar das Mahnverfahren eingeleitet....:eek::D

Wir warten ja alle noch auf ein BGH-Urteil zum no-show final leg..... Wenn es hier nix wird, dann wird es nie was...:cool:
 
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FREDatNET

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11.07.2010
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Was soll da raus kommen? Nichts!

Und auch wenn, das ist ein Einzelfall mit einer speziellen Konstellation
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Nach diesem Beitrag kam sofort diese Werbung!

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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.266
3.023
Corona-Land
Eine beliebte Methode....

Das hast du aber noch nie gemacht, oder?

Wäre besser als Reiseschecks oder Postcard.

Ich bezweifele diese Möglichkeit.

(Habe vor einigen Jahren ein LX Ticket ZRH-ORD in CHF gekauft und in Euro bezahlt. Bei dem Storno, nach der gewaltigen Kursänderung, wurde aber für die Erstattung der damalige Kurs zugrunde gelegt. Zahlungsmittel war AMEX.)
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Das hast du aber noch nie gemacht, oder?

Wäre besser als Reiseschecks oder Postcard.

Ich bezweifele diese Möglichkeit.

(Habe vor einigen Jahren ein LX Ticket ZRH-ORD in CHF gekauft und in Euro bezahlt. Bei dem Storno, nach der gewaltigen Kursänderung, wurde aber für die Erstattung der damalige Kurs zugrunde gelegt. Zahlungsmittel war AMEX.)

Bezahlung per Amex ist aber nicht das selbe wie Barzahlung. Bei Kartenzahlung wird normalerweise die Abbuchung rückgängig gemacht, damit es eben nicht zu Wechselkursunterschieden kommt, und damit der Händler die Gebühren für die Zahlung zurück erhält.

HTB.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
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Geht das noch? In der Tat haben das meine Eltern vor vielen (=30) Jahren gemacht, wenn wir lange Asienreisen hatten. Nicht, weil es so große Geldmengen waren und irgendwie illegal, sondern weil das weniger leicht gestohlen werden kann als Bargeld oder Schecks. ...fällt Dieben nicht so auf und fand ich eigentlich recht schlau. Das waren noch Zeiten mit Papiertickets.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
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300x250
Nichts mehr passiert seitdem.


Danke für die Rückmeldung. Also keinerlei Rückmeldung von LH mehr? Sie könnten ja auch was schreiben im Sinne von Verzichten aus Kulanz....

Selbst ein erstinstanzliches Urteil wird LH halt vermeiden wollen bei der Frage Teilabrufung der Flugleistung i.S. von Nichtantreten des letzten oder der letzten legs. Ist ja nochmal eine ganz andere Geschichte als Ändern der Reihenfolge oder Auslassen von Teilstücken in der Mitte/am Anfang. Meine Spekulation bleibt: Wir werden zu der Frage nie ein BGH-Urteil sehen, vermutlich noch nicht mal in den niedrigeren Instanzen..... Außer ein Kunde besteht irgendwann mal auf Erstattung der Steuern und Gebühren für das final leg ohne Tarif-Neuberechnung für die abgeflogenen Teile und treibt die Frage durch die Instanzen.
 
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