LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

ANZEIGE

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
399
63
ANZEIGE
Der Sinn dieser Billigangebote (aus Sicht LH) ist ja nicht, damit reich zu werden, sondern der Konkurrenz einen Warnschuss vor den Bug zu geben.
Nach dem Motto: Bietest Du billige Flüge aus meiner Heimat heraus an, dann schlage ich zurück. "Wie Du mir, so ich Dir".

Ist das so? Ich hätte eher gedacht, es geht darum, Plätze zu mittleren Preisen zu verkaufen, ohne sich das Geschäft mit der Kundschaft zu zerstören, die bereit ist, für Direktflüge einen hohen Preis zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
- Verlieren sie den Prozess, haben sie ebenfalls Rechtssicherheit. Nicht im erhofften Sinne, aber dann sie haben dann eine sichere Kalkulationsbasis, mit der man arbeiten kann.
Also die Argumentation überzeugt nun wenig. Wenn man verliert hat man weniger als vorher, wo man immerhin aufgrund der ABB sicherlich einige abschrecken konnte/manche Nachforderungen durchgesetzt hat.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.110
Ich vermute, Wuff meinte dass in dem Sinne, dass LH sich dann vielleicht irgendeine Neuerung ausdenkt. Sowas wie den "internationalen Positionierungszuschlag" zum Beispiel.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff, mpm und LE2012

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
D.h. LH hat sich seit dem Anwaltsschreiben nicht mehr gemeldet?
Dann ist die Sache vom Tisch, jede Wette.

Na so was, da habe ich doch glatt meine Wette verloren ......:D

Nach der Zeit hätte ich damit nicht mehr gerechnet. Würde mich nicht wundern , wenn die Entscheidung zur Klage von eher weiter oben im Konzern abgesegnet wurde. Ließt CS eigentlich gelegentlich hier mit?:D

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ich bin jedenfalls gespannt .....
 
Zuletzt bearbeitet:

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Unglaublich. LH hat tatsächlich die Chuzpe, gegen einen Endkunden zu klagen?!? No way dass die das gewinnen.
 
  • Like
Reaktionen: mpm

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.266
14.002
Bis dahin kommt man unter Umstaenden gar nicht erst. Denn wie will LH nachweisen, was das Ticket AAA-BBB-CCC-BBB gekostet haette?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.940
2.855
CGN
Bis dahin kommt man unter Umstaenden gar nicht erst. Denn wie will LH nachweisen, was das Ticket AAA-BBB-CCC-BBB gekostet haette?

Mal nur bisschen dahin spekuliert: Das könnte ich mir noch vorstellen: LH dürfte die historischen Fares gespeichert haben und daher berechnen können, was ein OJ Skaninavien-USA/USA-D zum Zeitpunkt der Ticketaustellung gekostet hätte. Die Berechnungsgrundlage dafür sind veröffentlichte Tarife, das lässt sich also vortragen, ohne Geschäftsgeheimnisse zu verraten. Bestreitet der OP das Ergebnis, lässt sich vielleicht jemand aus dem Revenue Managment als Zeuge dafür bennenen, dass die der Berechnung zugrunde gelegten Tarife zum Zeitpunkt der Ticketausstellung galten/ins GDS geladen waren. Vielleicht hat LH auch irgendwelche Datenstempel ihrer IT, die dies - möglicherweise nebst Sachverständigengutachten darüber - beweisen könnten.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
..... Ich gehe davon aus, dass du und dein Anwalt eine schöne AGB-Inhaltskontrolle vorbereiten? [emoji6]
In der Tat, wenn das nicht überraschend und einseitig benachteiligend für einen normal verständigen Endverbraucher sein soll, dass man für die Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Leistung etwas nachzahlen soll, ohne dass dem Auftragnehmer auch nur irgendein Mehraufwand entstanden ist, dann weiß ich auch nicht mehr. Ich finde ja sogar, das müsste sogar für das Auslassen des ersten oder mittlerer legs gelten. Aber das LH das jetzt unbedingt beim final leg ausfechten will.....

Selbst wenn ein Verbraucher sich kurz nach Buchung umentscheidet und einen anderen finalen Abzweig dazu bucht, ist es überraschend, dass man das nicht darf, ohne die weiter gewünschten und vereinbarten Teile des Werkvertrags komplett zu streichen und teurer neu zu vereinbaren. Aber vor Gericht und auf hoher See und so.....
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
In der Tat, wenn das nicht überraschend und einseitig benachteiligend für einen normal verständigen Endverbraucher sein soll, dass man für die Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Leistung etwas nachzahlen soll, ohne dass dem Auftragnehmer auch nur irgendein Mehraufwand entstanden ist, dann weiß ich auch nicht mehr. Ich finde ja sogar, das müsste sogar für das Auslassen des ersten oder mittlerer legs gelten. Aber das LH das jetzt unbedingt beim final leg ausfechten will.....

Selbst wenn ein Verbraucher sich kurz nach Buchung umentscheidet und einen anderen finalen Abzweig dazu bucht, ist es überraschend, dass man das nicht darf, ohne die weiter gewünschten und vereinbarten Teile des Werkvertrags komplett zu streichen und teurer neu zu vereinbaren. Aber vor Gericht und auf hoher See und so.....
Eine völlig andere Situation, aber in diesem Fall hat der BGH die AGB ja kürzlich erst durchgewunken.
Pressemitteilung Nr. 59/18 vom 20.3.2018
Und direkt im Buchungsvorgang wirst du sogar darauf hingewiesen, dass du die Coupons in der gebuchten Reihenfolge abfliegen musst.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.266
14.002
Mal nur bisschen dahin spekuliert: Das könnte ich mir noch vorstellen

Ja, mag sein, lassen wir uns ueberlassen. Man kann die Klaegerin ja einfach kommen lassen - das ist ja das schoene am Beibringungsgrundsatz :)

Zur Inhaltskontrolle hatte ich ja schon einiges geschrieben; da kann sich der OP ueberlegen, ob er die von mir aufgeworfenen Punkte mit seinem RA besprechen will.

Sind wir denn eigentlich noch am AG oder schon am LG?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
was läßt dich annehmen, daß das alles fake ist und der User, der immer wieder durchblicken läßt, daß er Anwalt ist und der (aus deiner Sicht nur vorgeblich) das Mandat in dem Fall hat, lügen?
Nein, lügen würde ich definitiv nicht sagen. Ich ziehe ausdrücklich "spekulativ" die Variante in Betracht, dass es erfunden sein KÖNNTE.

Aber wenn es hier wirklich um eine Geschäftsreise geht, sieht die ganze rechtliche Debatte ja vermutlich auch völlig anders aus, als bei einem Privatreisenden?
Vielleicht ist er sogar bei "PartnerPlusBenefit" registriert und es gibt weiter Bedingungen, welche der breiten Masse unbekannt sind???
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Die Berechnungsgrundlage dafür sind veröffentlichte Tarife, das lässt sich also vortragen, ohne Geschäftsgeheimnisse zu verraten. Bestreitet der OP das Ergebnis, lässt sich vielleicht jemand aus dem Revenue Managment als Zeuge dafür bennenen, dass die der Berechnung zugrunde gelegten Tarife zum Zeitpunkt der Ticketausstellung galten/ins GDS geladen waren.

Wenn es so weit kommt, hätte der OP bereits verloren. Der Preis des geflogenen Routing darf gar keine Rolle spielen, das muss der Anwalt vorher abfedern in dem er die Rechtmäßigkeit der ganzen ABBs in diesem Zusammenhang in frage stellt. Am besten verweist er gleich mal auf das Urteil das zu einer ABB Änderung für Österreich geführt hat.

Weiters sollte der Beklagte, bzw. dessen Anwalt LH auffordern nachweisbare Beispiele zu bringen in denen LH bei weglassen des letzten Segments die Faredifferenz zu Gunsten des Kunden zurückbezahlt hat, um unzulässige einseitige Benachteiligung von Kunden auszuschließen. In denn ABBs wird ja ausdrücklich bei der Nachberechnung von beiden Richtungen geschrieben.

Für mich schreit der Fall gefühlsmäßig auch nach einer Widerklage (ich kenne die rechtlichen Voraussetzungen jedoch nicht). Hier könnte man sich bezüglich der Kosten und der Unterstützung mit dem Verbraucherschutz kurzschließen. In AT würden die wohl aufspringen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Hier könnte man sich bezüglich der Kosten und der Unterstützung mit dem Verbraucherschutz kurzschließen. In AT würden die wohl aufspringen.
Ohne jetzt zu sehr in schädlicher Weise Prozessdetails zu verraten, aber vielleicht könnte foobar212 zumindestens mal interessehalber mitteilen, ob er unter den Verbraucherschutz fällt, oder ob er ein "Unternehmer" in dieser Angelegenheit ist? Und ob er "Einzeltäter" ist oder diese Buchungsmethode regelmäßig/systematisch verwendet?
 

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Die Reise hatte nichts geschäftliches an sich und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich bisher in meinem Leben sonst nie Flugsegmente teilweise nicht angetreten bin.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Dann entschuldige ich mich für alle unrichtigen Vermutungen.

Hätte ich nie geglaubt, dass es im Privatbereich, anders als bei B2B, dazu kommt.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Die Reise hatte nichts geschäftliches an sich und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich bisher in meinem Leben sonst nie Flugsegmente teilweise nicht angetreten bin.

Entschuldige auch meine Skepsis, aber es verwundert sehr, warum LH gerade bei dir aktiv wird. Könnte es sein, dass LH auch anderes Verhalten (auch wenn regelkonform) deinerseits nicht mit Freude sieht? Meilenaktionen, EFs, ...
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
ANZEIGE
300x250
Entschuldige auch meine Skepsis, aber es verwundert sehr, warum LH gerade bei dir aktiv wird. Könnte es sein, dass LH auch anderes Verhalten (auch wenn regelkonform) deinerseits nicht mit Freude sieht? Meilenaktionen, EFs, ...
Entschuldigung auch meine Zusatzfrage: Hast du eventuell zuvor deinerseits von der LH die S&G für den nicht angetretenen Flug zurückgefordert?