LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.834
852
LEJ
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Steht die Antwort auf eure Nachfragen nicht im ersten Post:
Einige Zeit später habe ich dann einen weiteren Flug gebucht: Hierbei hatte ich mich entschieden das letzte Leg meiner ursprünglichen Buchung nicht anzutreten. Stattdessen habe ich einen weiteren Lufthansa Flug gebucht, von FRA bis zu meiner Endstation. (Mein wohl gröbster Fehler an dieser Geschichte.)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.060
13.532
Ihr muesst das "Big Picture" sehen. LH will nicht die (es zu bunt treibenden) Maximierer bestrafen, nicht die Maximierer im allgemeinen und nicht diesen Reisenden im besonderen. Sie wollen, nachdem sie die Nicht-Nutzung von nicht-letzten Segmenten wirksam unterbunden haben, nun an die Nicht-Nutzung von letzten Segmenten ran. Dafuer brauchen sie einen "Landmark Case". Und da ist jemand, dem sie anhand der Buchung des Alternativfluges nachweisen koennen, dass er schon vor Anfliegen des streitgegenstaendlichen Tickets nicht die Absicht hatte, dieses zu Ende zu fliegen, einfach geeignet.

Ich vermute, dass LH eigentlich jemanden gesucht hat, der unmittelbar nach Buchung des einen Tickets auch das andere gebucht hat. Und das ganze gerne in F, damit man direkt ans LG kommt. Den haben sie nicht gefunden, also haben sie sich mit dem OP begnuegt.

Und ich garantiere Euch, dass bereits die Koepfe rauchen, wie man nach dem Obsiegen in diesem Fall auch den naechsten Schritt gehen kann. Selbst vollstaendig abgeflogen sind zwei Tickets (OSL-FRA-JFK-FRA-OSL plus FRA-OSL-FRA) ihnen ein Aergernis, an das man ran muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Hast du eventuell zuvor deinerseits von der LH die S&G für den nicht angetretenen Flug zurückgefordert?


Nein.


Entschuldige auch meine Skepsis, aber es verwundert sehr, warum LH gerade bei dir aktiv wird. Könnte es sein, dass LH auch anderes Verhalten (auch wenn regelkonform) deinerseits nicht mit Freude sieht? Meilenaktionen, EFs, ...

Habe gerade noch einmal darüber nachgedacht, aber mir fällt wirklich nichts ein. Meilenaktionen und EFs ja, aber nicht bei LH - sogar noch nicht einmal *A. Ich finde die Argumentation von Airsicknessbag einleuchtend und so in etwa stelle ich es mir auch gerade vor.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Ich würde mich der Verhandlung wirklich gerne als Zuseher anschließen, wenn es dich nicht stört gib bitte den Verhandlungstag bekannt. Gerne auch per PN. Ist sicher interessant den LH Anwalt schwitzen zu sehen. ;) nach der Verhandlung kann man ja zum Gedankenaustausch auf ein Bierchen gehen. :)
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.909
674
ZRH & DUS
Interessant, ich habe ja vor kurzen von den LH-Angeboten für DE->USA profitiert und statt ZRH->JFK->ZRH explizit DUS->FRA->JFK->ZRH->DUS und ZRH->DUS->ZRH gebucht, inkl. 23h Aufenthalt in ZRH auf dem Rückflug um das Gepäck nach Hause zu bringen. Ich bin allerdings auch alle Segmente geflogen. Ob LH dann auch in Zukunft solche "umarmenden" Buchungen auf dem Kieker hat? Da wird es natürlich spannend, wenn man auf manchen Relationen um den LH-Konzern nicht herumkommt.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Ich würde mich der Verhandlung wirklich gerne als Zuseher anschließen, wenn es dich nicht stört gib bitte den Verhandlungstag bekannt. Gerne auch per PN. Ist sicher interessant den LH Anwalt schwitzen zu sehen. ;) nach der Verhandlung kann man ja zum Gedankenaustausch auf ein Bierchen gehen. :)

Ich mag es nicht mitbekommen haben, wo - ggf. grobe Region - wird denn verhandelt?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Interessant, ich habe ja vor kurzen von den LH-Angeboten für DE->USA profitiert und statt ZRH->JFK->ZRH explizit DUS->FRA->JFK->ZRH->DUS und ZRH->DUS->ZRH gebucht, inkl. 23h Aufenthalt in ZRH auf dem Rückflug um das Gepäck nach Hause zu bringen. Ich bin allerdings auch alle Segmente geflogen. Ob LH dann auch in Zukunft solche "umarmenden" Buchungen auf dem Kieker hat? Da wird es natürlich spannend, wenn man auf manchen Relationen um den LH-Konzern nicht herumkommt.

LH geht es mit Verlaub einen feuchten Kehricht an, wie sich ihre Kunden positionieren. Wollen sie einem verbieten bei aufrechter Buchung den Wohnsitz zu ändern? Das ist ein Szenario, dass ich in Mitteleuropa für absolut unrealistisch halte.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Wenn LH hier vor dem AG klagt, dann geht es denen mit Sicherheit nicht um den EINEN Fall und die Summe dieses Tickets - das wäre viel zu aufwendig!

Es geht Ihnen also nur um den Präzedenzfall!

Wenn LH diesen Schritt wagt, kann auch davon ausgehen, dass sie sich eine Chance ausrechnen zu gewinnen!

PS: Man sollte vielleicht nicht immer davon ausgehen, dass die nur Idioten in der Rechtsabteilung sitzen haben - einer von denen ist mir persönlich bekannt und der ist alles andere als ein Idiot!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.038
Wenn LH hier vor dem AG klagt, dann geht es denen mit Sicherheit nicht um den EINEN Fall und die Summe dieses Tickets - das wäre viel zu aufwendig!

Das liegt dann eher am Wohnsitz des Beklagten. Eine örtliche Zuständigkeit in Köln oder Frankfurt bekommt man bei diesem Sachverhalt eher nicht hin. Insofern hat das Aufwand auch nichts zu tun.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
632
128
Als nächstes klagt dann dein Finanzamt wegen Steuerhinterziehung. D.h. wegen der Minderung deiner Luftverkehrsabgabe von 45€ auf 8€.
Wieso? Der Rückflug startet ja sowieso im Ausland. Trotz Auslassen des Fluges hat er ja nix hinterzogen.
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.209
130
Bad Soden / FRA
Interessant, ich habe ja vor kurzen von den LH-Angeboten für DE->USA profitiert und statt ZRH->JFK->ZRH explizit DUS->FRA->JFK->ZRH->DUS und ZRH->DUS->ZRH gebucht, inkl. 23h Aufenthalt in ZRH auf dem Rückflug um das Gepäck nach Hause zu bringen. Ich bin allerdings auch alle Segmente geflogen. Ob LH dann auch in Zukunft solche "umarmenden" Buchungen auf dem Kieker hat? Da wird es natürlich spannend, wenn man auf manchen Relationen um den LH-Konzern nicht herumkommt.
Und wie hast du es geschafft, in ZRH an dein Gepäck zu kommen? Ich dachte die stellen sich da komplett quer?
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
Bei 23h Layover wäre folgendes eine Argumentation? Kurzfristige Pläne, deshalb die zusätzliche Buchung, Rückfahrt nach Zürich zum Antritt des letzten Legs mit beispielsweise Zug geplant und dann kurzfristig erkrankt... Das kann ja wohl keine Airline verbieten in den ABB oder?
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.209
130
Bad Soden / FRA
Bei 23h Layover wäre folgendes eine Argumentation? Kurzfristige Pläne, deshalb die zusätzliche Buchung, Rückfahrt nach Zürich zum Antritt des letzten Legs mit beispielsweise Zug geplant und dann kurzfristig erkrankt... Das kann ja wohl keine Airline verbieten in den ABB oder?
Nein, verbieten kann sie es nicht, aber dir (wenn die AGB halten) die entsprechenden "Stornokosten" (=Neuberechnung des Tickets) in Rechnung stellen. Wenn du beim ersten Leg wegen kurzfristiger Pläne oder Krankheit nicht erreichst, verfällt ja auch das gesamte Ticket und du zahlst Fare+YQ als Stornokosten.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.060
13.532
Man sollte vielleicht nicht immer davon ausgehen, dass die nur Idioten in der Rechtsabteilung sitzen haben - einer von denen ist mir persönlich bekannt und der ist alles andere als ein Idiot!

Ich habe da im Referendariat eine Station gemacht und kann das bestaetigen. Nur darf man nicht vergessen, dass ein interner Rechtsberater weniger Moeglichkeiten hat, seinem Klienten zu sagen "lass die Finger davon, du verrennst dich", als ein externer Rechtsanwalt. Letzterer kann naemlich einfach das Mandat niederlegen, wenn es ihm zu bloed wird, weil der Kunde zu beratungsresistent ist. Das kann der Justitiar, sowohl im Unternehmen als auch in der Verwaltung, nicht.

Wieso? Der Rückflug startet ja sowieso im Ausland. Trotz Auslassen des Fluges hat er ja nix hinterzogen.

FRA-JFK = 41,97 EUR
FRA-OSL-FRA-JFK = 7,46 EUR
 
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Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
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300x250
Nein, verbieten kann sie es nicht, aber dir (wenn die AGB halten) die entsprechenden "Stornokosten" (=Neuberechnung des Tickets) in Rechnung stellen. Wenn du beim ersten Leg wegen kurzfristiger Pläne oder Krankheit nicht erreichst, verfällt ja auch das gesamte Ticket und du zahlst Fare+YQ als Stornokosten.
https://www.lufthansa.com/online/myportal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=1761532&l=de&cid=999997#3

Unter 3.3 und 3.4 lese ich, dass Konsumenten in Österreich, die erkranken vor einer Neuberechnung geschützt sind. Wieso sollte das für deutsche oder Schweizer Verbraucher nicht gelten? Vielleicht kann mir da mal wer auf die Sprünge helfen ;)