LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.746
4.393
Paralleluniversum
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Ich frage mich eher wie die Argumentation aussieht bei nicht umbuchbaren und nicht stornierbaren Tickets wenn man diese nach dem vorletzten Leg ergänzt - so waren ja einige Specials zuletzt. Beispiel: OSL-MUC-FRA-JFK-FRA-OSL gebucht und man bucht 4 Wochen später zusätzlich FRA-HAM und lässt FRA-OSL verfallen, da man jetzt nach HAM muss. Eine Stornierung bringt nichts ("nicht möglich") und neu buchen wäre ja auch nicht vermittelbar bzw eine Verpflichtung die gleiche Leistung doppelt zu kaufen auch nicht nachvollziehbar, zumal es aufgrund von doppelten Buchungen, die automatisch entfernt werden, ohnehin schwierig ist.

Finde ich spannend.
Wie ist die offizielle Lösung dazu?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Widerklage - worauf gerichtet? Widerspruch - wogegen? Klageabweisung - wird normalerweise schon reflexartig im Legitimationsschriftsatz zwei Wochen nach Eingang der Klageschrift beantragt.

Widerklage in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der ABB auf die sich der Kläger beruft, worauf sonst? Widerspruch ist ja auch der Antrag auf Klageabweisung, oder? So hätte ich es verstanden... Wenn du dich da besser auskennst, kläre mich auf
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
OSL-HAM buchen; muss er sowieso, wenn er wegen Flugunregelmässigkeiten JFK via sonstwo nach OSL geflogen wird.

Worauf sich gleich die verzwickte juristische Frage anschließt, ob ich als Kunde auch einen Anspruch darauf habe, in der gebuchten Reihenfolge geflogen zu werden, wenn umgekehrt die Airline einen Anspruch darauf haben soll, dass der Kunde in der gebuchten Reihenfolge fliegt...... :D
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wenn es zeitlich nicht reicht?
Es soll manchmal vorkommen, dass Termine fremdbestimmt festgelegt werden.
Soll der Fluggast seine geschäftlichen Termine mit Rücksicht auf Lufthansa legen?
Wenn das so ist, muss er sich ein entsprechend flexibles Ticket buchen.

Billig ist die Gegenleistung des Kunden für Unflexibilität. Teuer ist der Preis für Flexibilität.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Mit meinem Verständnis von Beförderungsrecht und meinem Verständnis dies zu interpretieren, masse ich mir niemals an, diese Situation besser einschätzen zu können als die Rechtsabteilung eines Mulit-Milliarden Dollar Unternehmens!

Aber ich finde es faszinierend, das du dir das zutraust!

Auch Multimilliarden Dollar Unternehmen kochen nur mit Wasser. Und öfter als du denkst nur mit kaltem ;)
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Vielleicht noch mal für die Nostalgiker ein Papierticket aus den '80ern.

Alles war ganz einfach ersichtlich früher:
- "Nur gültig wie gebucht"
- Ein X vor Frankfurt heisst: "Aussteigen verboten"

LH papierticket.jpg

Heute ist diese Information genauso im elektronischen Passenger Receipt auch ersichtlich; guckt sich aber wohl keiner mehr an.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.350
9.228
BRU
Wenn das so ist, muss er sich ein entsprechend flexibles Ticket buchen.

Billig ist die Gegenleistung des Kunden für Unflexibilität. Teuer ist der Preis für Flexibilität.

Wobei aber die LH-Regeln auch Doppelbuchungen untersagen. Also ich nicht etwa ein Ticket für Freitag abend und ein weiteres für Samstag morgen buchen dürfte, und je nachdem, welchen Flug ich erwische, eines davon storniere oder an einem späteren Datum nutze. Oder einen Flug A-B und einen Flug A-C buche, weil ich noch nicht genau weiß, wo ich hinmuss.

Was ich persönlich für problematischer finde. Schließlich zahle ich genau dafür ja den Aufpreis auf flex bzw. behält LH bei unflexiblen Tickets das Geld für beide Tickets. Ob / wie streng sie dagegen vorgehen, v.a. bei Privatpersonen, weiß ich nicht. Bei RBs scheinen sie es zumindest bei den Doppelbuchungen ja zu tun.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.632
1.266
Vielleicht noch mal für die Nostalgiker ein Papierticket aus den '80ern.

Alles war ganz einfach ersichtlich früher:
- "Nur gültig wie gebucht"
- Ein X vor Frankfurt heisst: "Aussteigen verboten"

Anhang anzeigen 117571

Heute ist diese Information genauso im elektronischen Passenger Receipt auch ersichtlich; guckt sich aber wohl keiner mehr an.

und der LH-Agent im LH-Ticketing hat den ersten Coupon rausgenommen, da "sie den ja eh nicht fliegen".

nur der Vollständigkeit halber ...
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.015
48
BER
Die von der LH Group angedachte Strategie, zukünftig bei günstigen Tickets flexibel über die Hubs zu routen, könnte vor dem Hintergrund dieser Klage nicht nur aus Sicht der Auslastungsoptimierung sondern auch als effektives Mittel, die Preisdifferenzierung konsequent durchzusetzen, geplant sein.

Da wäre dann zum einen klarer dass man A-C kauft, und nicht A-B-C. Zum anderen würde es das Weglassen des letzten Legs deutlich schlechter planner machen (je nachdem ab wann man weiß, über welchen Hub es geht). Allerdings fraglich ob solche Tickets im C und F Segment großen Anklang finden werden.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Worauf sich gleich die verzwickte juristische Frage anschließt, ob ich als Kunde auch einen Anspruch darauf habe, in der gebuchten Reihenfolge geflogen zu werden, wenn umgekehrt die Airline einen Anspruch darauf haben soll, dass der Kunde in der gebuchten Reihenfolge fliegt...... :D

So verzwickt ist die Frage nicht, die Antwort ist: Nein
Die geschuldete Leistung besteht in der Beförderung an das jeweilige Ziel (oder mehreren, bei explizit gebuchten Stopovers) innerhalb einer bestimmten Zeit (davon ausgenommen wären nur Routings, die aus politischen/aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht zumutbar wären).
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.181
507
Aus der LH Buchungsmaske:


-
Hier wird ja lediglich auf die gebuchte Reihenfolge abgezielt. Ein Zusatz a la "in der gebuchten Reihenfolge und bis zum letzten Flug" würde ja helfen, aber ist sicherlich schwierig dies durchzusetzen - ansonsten hätten sie es bestimmt gemacht.

Ich frage mich eher wie die Argumentation aussieht bei nicht umbuchbaren und nicht stornierbaren Tickets wenn man diese nach dem vorletzten Leg ergänzt - so waren ja einige Specials zuletzt. Beispiel: OSL-MUC-FRA-JFK-FRA-OSL gebucht und man bucht 4 Wochen später zusätzlich FRA-HAM und lässt FRA-OSL verfallen, da man jetzt nach HAM muss. Eine Stornierung bringt nichts ("nicht möglich") und neu buchen wäre ja auch nicht vermittelbar bzw eine Verpflichtung die gleiche Leistung doppelt zu kaufen auch nicht nachvollziehbar, zumal es aufgrund von doppelten Buchungen, die automatisch entfernt werden, ohnehin schwierig ist.

Danke dass mal jemand diesen hochgradig schwachsinnigen Abschnitt zitiert! Wer auch immer in der LH-IT das formuliert hat, ist doch nicht von diesem Planeten?!? Klar, ich „ändere die Reihenfolge“, und fliege jetzt einfach statt OSL-FRA-JFK-FRA-OSL dann OSL-JFK-FRA-OSL-FRA?!? Häääh?

Na Glückwunsch LH bei dem Prozess, bei dem wirklich mal jemand diese Box anklickt und dieses Routing einklagt... *LOL*
 
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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Danke dass mal jemand diesen hochgradig schwachsinnigen Abschnitt zitiert! Wer auch immer in der LH-IT das formuliert hat, ist doch nicht von diesem Planeten?!? Klar, ich „ändere die Reihenfolge“, und fliege jetzt einfach statt OSL-FRA-JFK-FRA-OSL dann OSL-JFK-FRA-OSL-FRA?!? Häääh?

Na Glückwunsch LH bei dem Prozess, bei dem wirklich mal jemand diese Box anklickt und dieses Routing einklagt... *LOL*

Das wären aber andere Flüge.

LH erlaubt es ja nur aus:

OSL-FRA-JFK-FRA-OSL

auch

OSL-FRA-OSL
FRA-JFK-FRA

oder ähnlich zu machen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ich bitte nochmals zu bedenken, das wir hier über einen Superschnäppchen-Tarif in der Business-Class von vermutlich weniger als 1500€ nach USA reden. Für den norwegischen Markt/Kunden konzipiert; nur dort beworben und nur über Flüsterpropaganda die Kenntnis nach Deutschland gebracht.

Wenn man so einen supergünstigen Preis bekommt, sollte man meiner Meinung der Fairness halber auch sämtliche Bedingungen dieses Angebotes einhalten und nicht noch irgendwie darüber hinaus weiter maximieren. Soweit meine persönliche Meinung ohne jede rechtliche Wertung.

Trotzdem noch eine juristische Frage an die Experten:
Gilt für das strittige Ticket nicht ohnehin norwegisches Recht und nicht das deutsche? Da Startpunkt in OSL? Und wie gut kennt sich der Amtsrichter in Berlin mit dem norwegischen Recht aus?

Zitat von der LH Webseite bei Buchung eines solchen Tickets:
"Auf Basis Ihrer Anfrage haben wir Sie an unseren Ticket Shop in Norwegen weitergeleitet. Alle Beträge werden in Norwegischen Kronen (NOK) angezeigt und Ihre Bezahlung wird in Norwegen durchgeführt."
 
Zuletzt bearbeitet:

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.836
1.332
BRE / HAJ
Ich bitte nochmals zu bedenken, das wir hier über einen Superschnäppchen-Tarif in der Business-Class von vermutlich weniger als 1500€ nach USA reden. Für den norwegischen Markt/Kunden konzipiert; nur dort beworben und nur über Flüsterpropaganda die Kenntnis nach Deutschland gebracht.

Also Superschnäppchen, das kann man so sehen, muss man nicht.

Welcher Privatkunde zahlt die aufgerufenen Preis ex FRA nach Nordamerika von 3-4T € ?

OK, wenn Geld keine Rolle spielt, aber selbst dann, für das Produkt trotz "5 Sterne", kannst Du die an einer Hand abzählen.
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Ich bitte nochmals zu bedenken, das wir hier über einen Superschnäppchen-Tarif in der Business-Class von vermutlich weniger als 1500€ nach USA reden. Für den norwegischen Markt/Kunden konzipiert; nur dort beworben und nur über Flüsterpropaganda die Kenntnis nach Deutschland gebracht.

Wenn man so einen supergünstigen Preis bekommt, sollte man meiner Meinung der Fairness halber auch sämtliche Bedingungen dieses Angebotes einhalten und nicht noch irgendwie darüber hinaus weiter maximieren. Soweit meine persönliche Meinung ohne jede rechtliche Wertung.

Trotzdem noch eine juristische Frage an die Experten:
Gilt für das strittige Ticket nicht ohnehin norwegisches Recht und nicht das deutsche? Da Startpunkt in OSL? Und wie gut kennt sich der Amtsrichter in Berlin mit dem norwegischen Recht aus?


Gäääähn. :sleep: Keine Angst, es kennt mittlerweile jeder deine Meinung. Und es wissen auch alle, dass du dir auch das bereits bezahlte Dessert noch in deinen Wanzt stopfst, obwohl du schon satt bist, damit das Restaurant nicht “nachkalkuliert”:blah:
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.928
700
ZRH & DUS
Ich bitte nochmals zu bedenken, das wir hier über einen Superschnäppchen-Tarif in der Business-Class von vermutlich weniger als 1500€ nach USA reden. Für den norwegischen Markt/Kunden konzipiert; nur dort beworben und nur über Flüsterpropaganda die Kenntnis nach Deutschland gebracht.
Dann soll die LH doch meinetwegen einen Wohnsitz in Norwegen verlangen, wenn sie mir das Ticket anbietet. Wenn sie mir das Ticket verkaufen, zu welchem Preis auch immer, können sie sich auch nicht beklagen, dass ich es kaufe.
 
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