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Ja, da hast du natürlich recht. Aber sie können verlangen, dass du den Kaufvertrag einhältst.
Und ob genau DAS passiert ist, weißt du einfach nicht - und meckerst dafür ziemlich viel rum.
Ein Gericht wird das klären.
Ja, da hast du natürlich recht. Aber sie können verlangen, dass du den Kaufvertrag einhältst.
4.1. Es wird der Flugpreis geschuldet, der für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort maßgeblich ist. Er wird in Übereinstimmung mit dem Tarif errechnet, der am Tage der Buchung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig ist.
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Zitat von der LH Webseite bei Buchung eines solchen Tickets:
"Auf Basis Ihrer Anfrage haben wir Sie an unseren Ticket Shop in Norwegen weitergeleitet. Alle Beträge werden in Norwegischen Kronen (NOK) angezeigt und Ihre Bezahlung wird in Norwegen durchgeführt."
Genau, in Südamerika wird das ja so gemacht, da gibt es citizen discounts für Flugtickets, die man nur bekommt, wenn man auch Bürger eines bestimmten Landes ist (Thai domestic Tickets ist das glaube ich auch so)Dann soll die LH doch meinetwegen einen Wohnsitz in Norwegen verlangen, wenn sie mir das Ticket anbietet. Wenn sie mir das Ticket verkaufen, zu welchem Preis auch immer, können sie sich auch nicht beklagen, dass ich es kaufe.
Zitat von der LH Webseite bei Buchung eines solchen Tickets:
"Auf Basis Ihrer Anfrage haben wir Sie an unseren Ticket Shop in Norwegen weitergeleitet. Alle Beträge werden in Norwegischen Kronen (NOK) angezeigt und Ihre Bezahlung wird in Norwegen durchgeführt."
Umbuchungs- und Stornierungsgebühren müssen bei der Buchung ja genau beziffert werden, sonst sind diese nicht gültig, ein Verweis a la "Bei Umbuchungen können Gebühren anfallen" ist nicht gültig.
Warum sollte dies dann bei Reiseabbruch nicht anders sein? Sollte da nicht die konkrete Angabe gemacht werden, wie hoch der Betrag wäre bei Abbruch nach 1., 2.,... Segment? Ansonsten ist der Kunde nicht über die Höhe informiert.
nach Wohntort wurde imo schon immer gefragt. Das macht jede Airline, schon alleine um diese als Rechnungsadresse zu haben.
Zumal es ja legitime Gründe geben kann, eine Reise in X oder Y abzubrechen.Ob das so sein müsste habe ich mich ja auch schon gefragt. Zumindest bei Reiseabbruch kann man das so sehen. Eine Dienstleistung, die bei unvollständiger Inanspruchnahme zu einem nachträglich in Rechnung gestellt höheren Preis führt, ist ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko für den Verbraucher, dass er beim Buchungsvorgang so nicht recht überblicken kann. Spätestens da würde ich erwarten, dass die Airline bei Buchung gleich mitteilen müsste, wenn sich bei dieser Buchung ABCDE in D aussteigen, berechnen wir X Euro nach, wenn schon in C dann Y Euro etc.....
Aber da steht ja auch nur, dass die Bezahlung in Norwegen + NOK durchgeführt wird, nicht, dass der Kaufvertrag von Lufthansa Norwegentochter zustande kommt, im letzten Schritt sieht man nämlich immer noch Lufthansa Deutschland mit dt. AGB
d.h. Shop in Norwegen verkauft mit deutschen AGB ????
Gültig?
Ja, da hast du natürlich recht. Aber sie können verlangen, dass du den Kaufvertrag einhältst.
Zumal es ja legitime Gründe geben kann, eine Reise in X oder Y abzubrechen.
Ich habe z.B. auch schon Tickets gebucht, die mich aus den USA nach ZRH führen, um dann am nächsten morgen in die alte Heimat nach DUS zu fliegen. Da kann einem die Reise ja durchaus auf den Magen geschlagen sein (oder man ganz einfach dank Jetlag verschläft). Der Koffer ging natürlich nur bis ZRH und wurde gegen den kleinen Trolley getauscht.
Muss der Durchschnittskunde jetzt damit rechnen, bei Verschlafen sich nicht nur über den verpassten Rheinland-Trip, sondern auch noch über eine hohe Rechnung ärgern zu müssen?
Ich bitte nochmals zu bedenken, (...)
Die ganzen Klamottenläden in der Hamburger Innenstadt verkaufen ja auch umgekehrt ihre Ware an Norweger zur Bezahlung mit norwegischer Währung. Ohne das deswegen nun gleich norwegisches Recht gelten würde, nur wegen der Bezahlwährung.d.h. Shop in Norwegen verkauft mit deutschen AGB ????
Gültig?
Die ganzen Klamottenläden in der Hamburger Innenstadt verkaufen ja auch umgekehrt ihre Ware an Norweger zur Bezahlung mit norwegischer Währung. Ohne das deswegen nun gleich norwegisches Recht gelten würde, nur wegen der Bezahlwährung.
Wohnsitzabhängige Preise sind bis auf wenige Ausnahmen in der EU verboten! Flugtickets fallen nicht unter diese AusnahmenDann soll die LH doch meinetwegen einen Wohnsitz in Norwegen verlangen, wenn sie mir das Ticket anbietet. Wenn sie mir das Ticket verkaufen, zu welchem Preis auch immer, können sie sich auch nicht beklagen, dass ich es kaufe.
In Hamburg gelten dann aber die deutschen AGB. Hier geht es um einen Verkauf aus Norwegen mit AGBs aus Deutschland.
Natürlich werden die Tickets von LH in Amadeus mit norwegischer office ID + norwegischer LH Adresse ausgestellt, vielleicht kann man daraus auch irgendwie den Bezug von deutschen Gerichten abwenden?
Trotzdem wäre die Frage, ob AG Berlin überhaupt dafür zuständig ist (Wohnort vom Pax?), oder wirklich Gerichtsstand Abflugort ist. In Norwegen zu klagen (sehr hoher Verbraucherschutz), ist die Frage ob die überhaupt die Klage zulassen würden, da bei Buchung die AGB auf Deutsch waren und nicht auf Norsk oder Englisch.
Noch mal zu dem Aspekt "Ticket in Norwegen gekauft". Ist Lufthansa ein Unternehmen oder verschiedene in Europa? Besteht der Vertrag mit LH Deutschland oder LH Norwegen?
Rom I und Norwegen?Oertlich zustaendig ist eh das Gericht am Wohnort des Beklagten, da kommt gar keine Diskussion auf. Trotzdem koennte dann ggf. das deutsche Gericht auslaendisches Recht anwenden muessen, das kommt immer mal wieder vor (sehr zur Freude der Beteiligten, vor allem des Richtes ). Hier ist es aber nicht so, da sind wir ueber Art. 5 Abs. 2 S. 1 und 2 Rom I im deutschen Recht: Recht des Wohnortes des Passagiers, wenn der Wohnort auch Abflug- oder Zielort ist. Wenn nicht, Recht des Sitzes der Airline.
Vertragspartner ist die Deutsche Lufthansa AG.
Rom I und Norwegen?