LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
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Ja, da hast du natürlich recht. Aber sie können verlangen, dass du den Kaufvertrag einhältst.

Und ob genau DAS passiert ist, weißt du einfach nicht - und meckerst dafür ziemlich viel rum.
Ein Gericht wird das klären.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
Die Frage, ob es ein Promo Ticket ist und wieviel es gekostet hat etc. ist ja irrelevant. Ob das Ding nun 1000€ oder 10k€ kostet, ist ja egal, wenn LH das Ticket ausstellt und den Passagier fliegen lässt, ist das somit gegessen. Wenn Ryanair seine 1€ Tickets verkauft und man dann 250€ EU261 haben möchte, wird die Legitimität ja auch nicht angezweifelt ;)

Ich habe gerade mal eine Testvorgang für die Buchung vorgenommen auf lufthansa.de, von OSL nach SEA. Preis ist natürlich in NOK, aber in keinem Schritt wechselt die website auf die Norwegische Version (oder Wechsel auf Eng) und AGB werden im letzten Schritt auch in Deutsch angezeigt mit Verlinkung zu: https://www.lufthansa.com/TMRD_LH_INFO_TERMSCONDITIONS_DE
Natürlich werden die Tickets von LH in Amadeus mit norwegischer office ID + norwegischer LH Adresse ausgestellt, vielleicht kann man daraus auch irgendwie den Bezug von deutschen Gerichten abwenden?

Trotzdem wäre die Frage, ob AG Berlin überhaupt dafür zuständig ist (Wohnort vom Pax?), oder wirklich Gerichtsstand Abflugort ist. In Norwegen zu klagen (sehr hoher Verbraucherschutz), ist die Frage ob die überhaupt die Klage zulassen würden, da bei Buchung die AGB auf Deutsch waren und nicht auf Norsk oder Englisch.

Auch ist fraglich, ob denn überhaupt eine Tarifnachberechnung gültig ist, der Verweis auf:
4.1. Es wird der Flugpreis geschuldet, der für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort maßgeblich ist. Er wird in Übereinstimmung mit dem Tarif errechnet, der am Tage der Buchung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig ist.

Umbuchungs- und Stornierungsgebühren müssen bei der Buchung ja genau beziffert werden, sonst sind diese nicht gültig, ein Verweis a la "Bei Umbuchungen können Gebühren anfallen" ist nicht gültig.

Warum sollte dies dann bei Reiseabbruch nicht anders sein? Sollte da nicht die konkrete Angabe gemacht werden, wie hoch der Betrag wäre bei Abbruch nach 1., 2.,... Segment? Ansonsten ist der Kunde nicht über die Höhe informiert.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.632
1.266
...

Zitat von der LH Webseite bei Buchung eines solchen Tickets:
"Auf Basis Ihrer Anfrage haben wir Sie an unseren Ticket Shop in Norwegen weitergeleitet. Alle Beträge werden in Norwegischen Kronen (NOK) angezeigt und Ihre Bezahlung wird in Norwegen durchgeführt."

was natürlich nur gilt, wenn auf LH.com gebucht.
Dort fragen sie beim Buchen mittlerweile nach Wohnort ?????
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
Dann soll die LH doch meinetwegen einen Wohnsitz in Norwegen verlangen, wenn sie mir das Ticket anbietet. Wenn sie mir das Ticket verkaufen, zu welchem Preis auch immer, können sie sich auch nicht beklagen, dass ich es kaufe.
Genau, in Südamerika wird das ja so gemacht, da gibt es citizen discounts für Flugtickets, die man nur bekommt, wenn man auch Bürger eines bestimmten Landes ist (Thai domestic Tickets ist das glaube ich auch so)
Die Frage ist, ob das in Norwegen erlaubt ist, vielleicht gibt es auch eine EEA Regel dazu?
Innerhalb der EU wäre das auf jeden Fall verboten, da kein Unternehmen einen EU Bürger diskrimineren darf aufgrund seines Wohnsitzes.
z.B. dürfen nicht deutsche Telefonanbieter sagen, dich als Kunde nehme ich nicht, da du kein DE als IBAN hast, sondern FR, IT,... : https://de.wikipedia.org/wiki/IBAN-Diskriminierung


Ich erinnere aber auch an die UA error fare, ex LON in First Class, Umrechungsfehler von DKK oder so? Es wurde ja alles storniert, und Begründung war auch, alle Reisenden wären gar keine dänischen Bürger, somit war das auch eine EU Bürger Diskriminierung (Aufgrund der Herkunft)
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
Zitat von der LH Webseite bei Buchung eines solchen Tickets:
"Auf Basis Ihrer Anfrage haben wir Sie an unseren Ticket Shop in Norwegen weitergeleitet. Alle Beträge werden in Norwegischen Kronen (NOK) angezeigt und Ihre Bezahlung wird in Norwegen durchgeführt."

Aber da steht ja auch nur, dass die Bezahlung in Norwegen + NOK durchgeführt wird, nicht, dass der Kaufvertrag von Lufthansa Norwegentochter zustande kommt, im letzten Schritt sieht man nämlich immer noch Lufthansa Deutschland mit dt. AGB
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
Umbuchungs- und Stornierungsgebühren müssen bei der Buchung ja genau beziffert werden, sonst sind diese nicht gültig, ein Verweis a la "Bei Umbuchungen können Gebühren anfallen" ist nicht gültig.

Warum sollte dies dann bei Reiseabbruch nicht anders sein? Sollte da nicht die konkrete Angabe gemacht werden, wie hoch der Betrag wäre bei Abbruch nach 1., 2.,... Segment? Ansonsten ist der Kunde nicht über die Höhe informiert.

Ob das so sein müsste habe ich mich ja auch schon gefragt. Zumindest bei Reiseabbruch kann man das so sehen. Eine Dienstleistung, die bei unvollständiger Inanspruchnahme zu einem nachträglich in Rechnung gestellt höheren Preis führt, ist ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko für den Verbraucher, das er beim Buchungsvorgang so nicht recht überblicken kann. Spätestens da würde ich erwarten, dass die Airline bei Buchung gleich mitteilen müsste, wenn sie bei dieser Buchung ABCDE in D aussteigen, berechnen wir X Euro nach, wenn schon in C dann Y Euro etc.....
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
nach Wohntort wurde imo schon immer gefragt. Das macht jede Airline, schon alleine um diese als Rechnungsadresse zu haben.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.928
700
ZRH & DUS
Ob das so sein müsste habe ich mich ja auch schon gefragt. Zumindest bei Reiseabbruch kann man das so sehen. Eine Dienstleistung, die bei unvollständiger Inanspruchnahme zu einem nachträglich in Rechnung gestellt höheren Preis führt, ist ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko für den Verbraucher, dass er beim Buchungsvorgang so nicht recht überblicken kann. Spätestens da würde ich erwarten, dass die Airline bei Buchung gleich mitteilen müsste, wenn sich bei dieser Buchung ABCDE in D aussteigen, berechnen wir X Euro nach, wenn schon in C dann Y Euro etc.....
Zumal es ja legitime Gründe geben kann, eine Reise in X oder Y abzubrechen.
Ich habe z.B. auch schon Tickets gebucht, die mich aus den USA nach ZRH führen, um dann am nächsten morgen in die alte Heimat nach DUS zu fliegen. Da kann einem die Reise ja durchaus auf den Magen geschlagen sein (oder man ganz einfach dank Jetlag verschläft). Der Koffer ging natürlich nur bis ZRH und wurde gegen den kleinen Trolley getauscht.
Muss der Durchschnittskunde jetzt damit rechnen, bei Verschlafen sich nicht nur über den verpassten Rheinland-Trip, sondern auch noch über eine hohe Rechnung ärgern zu müssen?
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.632
1.266
Aber da steht ja auch nur, dass die Bezahlung in Norwegen + NOK durchgeführt wird, nicht, dass der Kaufvertrag von Lufthansa Norwegentochter zustande kommt, im letzten Schritt sieht man nämlich immer noch Lufthansa Deutschland mit dt. AGB

d.h. Shop in Norwegen verkauft mit deutschen AGB ????
Gültig?
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
d.h. Shop in Norwegen verkauft mit deutschen AGB ????
Gültig?

Ich bin kein Anwalt, aber bei in Deutschland abrufbaren Internetseiten fühlen sich deutsche Gerichte ja eh zuständig. Und es wäre aus meiner Sicht zumindest erstaunlich, wenn eine deutsche Firma problemlos deutsches Verbraucherrecht umgehen könnte, indem ein Produkt über eine offshore Briefkastenfirma im Internet verkauft wird. Würden dann ja alle machen.....
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Noch mal zu dem Aspekt "Ticket in Norwegen gekauft". Ist Lufthansa ein Unternehmen oder verschiedene in Europa? Besteht der Vertrag mit LH Deutschland oder LH Norwegen? Bedeutet dies sogar, dass Lufthansa Deutschland sich Informationen über Kunden von Lufthansa Norwegen beschafft hat um einen Klage anzustrengen? Ist das ok im Sinne von Datenschutz?

Als ich neulich eine Cancellation bei Eurowings Deutschland hatte, wurde mir geantwortet, dass Eurowings ja mich nicht informieren konnte, da sie nicht auf das LH System (Ticket bei LH.COM gekauft) zugreifen können und meine Adresse nicht hatten.

Woher hat LH Deutschland die Adresse des Beklagten?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.844
4.242
50
MUC
www.oliver2002.com
Zumal es ja legitime Gründe geben kann, eine Reise in X oder Y abzubrechen.
Ich habe z.B. auch schon Tickets gebucht, die mich aus den USA nach ZRH führen, um dann am nächsten morgen in die alte Heimat nach DUS zu fliegen. Da kann einem die Reise ja durchaus auf den Magen geschlagen sein (oder man ganz einfach dank Jetlag verschläft). Der Koffer ging natürlich nur bis ZRH und wurde gegen den kleinen Trolley getauscht.
Muss der Durchschnittskunde jetzt damit rechnen, bei Verschlafen sich nicht nur über den verpassten Rheinland-Trip, sondern auch noch über eine hohe Rechnung ärgern zu müssen?

Mag sein, aber in diesem Fall hört es sich so an, das der Verklagte einige Zeit voraus seine Tat geplant hat und schon vor Antritt der Reise FRA-XXX zusätzlich gebucht hat. Wer plötzlich Krank wird kann auch zum Schalter gehen und dies melden, sei es nur an sein Gepäck zu kommen ;)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.852
3.486
Ich bitte nochmals zu bedenken, (...)

Deine Einstellung ist ja nun aufgrund der vielen Beiträge hinlänglich bekannt. Weitere Beiträge führen wohl kaum zu mehr Qualität im Thread.
Es steht dir natürlich frei weiter an deinem Image zu arbeiten.
Gebe nur zu bedenken, dass dich viele - so wie ich jetzt - auf „ignorieren“ setzen werden. Was bedeutet, dass deine sicher guten Beiträge zu anderen Themen dann im Nirvana stranden.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.496
475
Ich habe das gerade spaßhalber mal mir meinem Anwalt durchgequatscht, der macht allerdings nichts mit Reiserecht oder dgl, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seiner Meinung nach kann LH bei einem deutschen VERBRAUCHER ( und darum geht es hier ja wahrscheinlich ) nur auf "Schadensersatz" klagen wobei der "Schaden" vor Gericht genau zu beziffern und zu belegen wäre. Seiner Meinung nach wäre es ein Unding vor einem deutschen Gericht bei Nicht Inanspruchnahme eines Teils einer vorher bezahlten Dienstleistung einen "Schaden" zu belegen. Welcher Schaden ist durch das auslassen des Fluges denn entstanden? Und weiter, sollte der Flug überbucht gewesen sein und LH hätte den Sitz damit eh gebraucht wäre auch auch eine EU 261 vermieden worden und die Airline extra Gewinn dadurch gemacht... Er ist zudem der Meinung das Teile der AGB ( genau diese mit dem "es müssen alle Teile des Tickets exakt so abgeflogen werden" ) eine deutliche, einseitige Benachteiligung des Verbrauchers sind. Solche Klauseln werden in der EU regelmässig als ungültig erklärt.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
d.h. Shop in Norwegen verkauft mit deutschen AGB ????
Gültig?
Die ganzen Klamottenläden in der Hamburger Innenstadt verkaufen ja auch umgekehrt ihre Ware an Norweger zur Bezahlung mit norwegischer Währung. Ohne das deswegen nun gleich norwegisches Recht gelten würde, nur wegen der Bezahlwährung.
 

Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
4
DUS
Die ganzen Klamottenläden in der Hamburger Innenstadt verkaufen ja auch umgekehrt ihre Ware an Norweger zur Bezahlung mit norwegischer Währung. Ohne das deswegen nun gleich norwegisches Recht gelten würde, nur wegen der Bezahlwährung.

In Hamburg gelten dann aber die deutschen AGB. Hier geht es um einen Verkauf aus Norwegen mit AGBs aus Deutschland.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Dann soll die LH doch meinetwegen einen Wohnsitz in Norwegen verlangen, wenn sie mir das Ticket anbietet. Wenn sie mir das Ticket verkaufen, zu welchem Preis auch immer, können sie sich auch nicht beklagen, dass ich es kaufe.
Wohnsitzabhängige Preise sind bis auf wenige Ausnahmen in der EU verboten! Flugtickets fallen nicht unter diese Ausnahmen
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
In Hamburg gelten dann aber die deutschen AGB. Hier geht es um einen Verkauf aus Norwegen mit AGBs aus Deutschland.

Ok, danke.

Eine letzte Bemerkung noch von mir und dann halte ich auch garantiert die Klappe. VERSPROCHEN!

Die AGB auf der norwegischen Webseite sind nur in englisch erhältlich und identisch mit den deutschen AGB. Möglicherweise bis auf Übersetzungsfehler…..
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.278
14.060
Natürlich werden die Tickets von LH in Amadeus mit norwegischer office ID + norwegischer LH Adresse ausgestellt, vielleicht kann man daraus auch irgendwie den Bezug von deutschen Gerichten abwenden?

Trotzdem wäre die Frage, ob AG Berlin überhaupt dafür zuständig ist (Wohnort vom Pax?), oder wirklich Gerichtsstand Abflugort ist. In Norwegen zu klagen (sehr hoher Verbraucherschutz), ist die Frage ob die überhaupt die Klage zulassen würden, da bei Buchung die AGB auf Deutsch waren und nicht auf Norsk oder Englisch.

Oertlich zustaendig ist eh das Gericht am Wohnort des Beklagten, da kommt gar keine Diskussion auf. Trotzdem koennte dann ggf. das deutsche Gericht auslaendisches Recht anwenden muessen, das kommt immer mal wieder vor (sehr zur Freude der Beteiligten, vor allem des Richtes :D). Hier ist es aber nicht so, da sind wir ueber Art. 5 Abs. 2 S. 1 und 2 Rom I im deutschen Recht: Recht des Wohnortes des Passagiers, wenn der Wohnort auch Abflug- oder Zielort ist. Wenn nicht, Recht des Sitzes der Airline.


Noch mal zu dem Aspekt "Ticket in Norwegen gekauft". Ist Lufthansa ein Unternehmen oder verschiedene in Europa? Besteht der Vertrag mit LH Deutschland oder LH Norwegen?

Vertragspartner ist die Deutsche Lufthansa AG.
 
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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.212
134
Bad Soden / FRA
Oertlich zustaendig ist eh das Gericht am Wohnort des Beklagten, da kommt gar keine Diskussion auf. Trotzdem koennte dann ggf. das deutsche Gericht auslaendisches Recht anwenden muessen, das kommt immer mal wieder vor (sehr zur Freude der Beteiligten, vor allem des Richtes :D). Hier ist es aber nicht so, da sind wir ueber Art. 5 Abs. 2 S. 1 und 2 Rom I im deutschen Recht: Recht des Wohnortes des Passagiers, wenn der Wohnort auch Abflug- oder Zielort ist. Wenn nicht, Recht des Sitzes der Airline.




Vertragspartner ist die Deutsche Lufthansa AG.
Rom I und Norwegen?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Um die Frechheit der Klage zu verdeutlichen ein aktuelles Beispiel eines Fluges (OJ mit zwei südostasiatischen Metropolen), den ich heute oder morgen buchen werde:
Umsteigen ist nötig, da es keine Direktverbindungen gibt... Meine Realpreisvorstellung für C ist < 2k € (Nicht stornierbar, jedoch für <20% des Preises umbuchbar)

LH/OS
Skandinavien-DE-Asia1 / Asia2-connection-VIE-Skandinavien (€1800 - Reisezeitsumme ca. 17,5h pro Richtung ohne, 21,5h mit letztem Segment), perfekt zum Weglassen des letzten Segment
VIE-DE-Asia1 / Asia2-DE-VIE (€2750 - Reisezeitsumme ca. 14,5h pro Richtung)

BA
VIE-LHR-Asia1 / Asia2-LHR-VIE (€2000 - Reisezeitsumme ca. 17h pro Richtung, aber perfekte Flugzeiten)

QR
EU-DOH-Asia1 / Asia2-DOH-EU (€2100 mit Zubringer- Reisezeitsumme ca. 19,5h pro Richtung, aber noch bessere Zeiten als BA)

Für mich eigentlich alles klar, da der schnellste Tarif (LH) nicht Marktkonform ist und auch nicht direkt, und der preislich beste Tarif von LH/OS nicht über OTA buchbar und daher zu transparent ist. Deshalb werde ich auf Grund der aktuellen Entwicklung nicht die günstigste Verbindung buchen. Jedoch ganz sicher auch nicht das kürzeste und teuerste Routing, sondern zu 99% den Mitbewerber.

Lufthansa versucht nämlich nicht nur mit Lockangeboten andere Märkte anzuzapfen, sondern jetzt sogar die Kunden zu bestrafen weil sie nicht so fliegen wollen wie es sich LH wünscht. Das ist in höchstem Maße schäbig. Und weil schon die Binsenweisheit besagt "Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu", werde ich bewust das Lockangebot des Mitbewerbers nützen.

Ich hoffe LH weiß es zu schätzen, dass ich diesmal auf besondern Airlinewunsch darauf verzichte das letzte Segment wegzulassen! Gern geschehen, ich bezahle dafür sogar noch einen Aufpreis, wenn auch nicht bei LH... :)
 
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