LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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tony_fcb

Erfahrenes Mitglied
04.07.2015
1.180
233
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LH/OS
Skandinavien-DE-Asia1 / Asia2-connection-VIE-Skandinavien (€1800 - Reisezeitsumme ca. 17,5h pro Richtung ohne, 21,5h mit letztem Segment), perfekt zum Weglassen des letzten Segment
VIE-DE-Asia1 / Asia2-DE-VIE (€2750 - Reisezeitsumme ca. 14,5h pro Richtung)

BA
VIE-LHR-Asia1 / Asia2-LHR-VIE (€2000 - Reisezeitsumme ca. 17h pro Richtung, aber perfekte Flugzeiten)

QR
EU-DOH-Asia1 / Asia2-DOH-EU (€2100 mit Zubringer- Reisezeitsumme ca. 19,5h pro Richtung, aber noch bessere Zeiten als BA)

bei diesem Fall gibt es nur einen Verlierer und zwar den der BA bucht :(
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.706
4.326
Paralleluniversum
Und genau deswegen kann ich nicht glauben, dass LH hier gewinnt. Denn dann müsste das gesamte Tarifmodell mit Non-Flex-Tarifen wackeln, wenn ich einen Non-Flex-Tarif nicht mal bei nachträglich geänderten Voraussetzungen und zu meinen Lasten (keine Erstattung des Tarifanteils des letzten Segments) ändern bzw. verfallen lassen kann. LH und auch die bisherige Beurteilung des BGH bewegen sich in meinen Augen mit dem ganzen Konstrukt aus Pseudo-Werkvertrag mit Vorauskasse und einseitigen Einschränkungen auf einem sehr konstruierten Weg.

Demnach müsste doch auch ein komplettes verfallenlassen einer gebuchten Flugreise bestraft werden....
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
als nicht jurist meine ich mal entfernt im Studium gehört zu haben, dass AGB (Passus) ungültig ist wenn es den Verbraucher unerwartet negativ trifft. So ähnlich da ich kein jurist bin.

nachträglich hier Strafe oder fiktive Differenz zu zahlen ist doch was absolut unerwartetes? Vor allem nach Gusto der Airline.

Wenn nun steht dass der der früher aussteigt 2000 Euro Vertragsstrafe zahlen soll, wat dann? Nichts anderes ist doch die Tarif Differenz? sowas müsste doch klar im Vorfeld kommuniziert werden?

aber bei Vorauskasse tlws über Monate wo airline Zeiten ändern kann aber Pax nicht aussteigen darf ist ja fast schon Nötigung...

Analog Zugfahrt. Kaufe Ticket QUL nach CPH aber springe in HAM raus da QUL HAM teurer. Oder ich erschlagen war vom Michel oder Bahnhof dass ich unbedingt aussteigen wollte.
Darf die Bahn dann auch nachbelasten?

Oder Busfahrt oder oder...
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Widerklagend könnte man hier höchstens eine Teilerstattung für das verfallene Segment verlangen ;-)

Mindestens das. [emoji6]

Wie sieht es mit der einseitigen und unserer Sicht nach rechtswidrigen Benachteiligung durch die abb aus, bzw mit den entstandenen aufwänden für die Prozessvorbereitung?

Foobar hat doch definitiv auch einen Schock durch die unberechtigte Klage eines Milliarden Konzerns bekommen und wochenlange Schlafstörungen. [emoji6]
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Was soll dieser wiederholte Hinweis auf die Widerklage und "den Verbraucherschutz" - womit anscheinend irgendeine Organisation gemeint ist - bezwecken?

In AT hat der VKI LH verklagt und die ABB gekippt. Es gibt wohl sicher in DE eine vergleichbare Verbraucherschutz Organisation in deren Interesse dieses Verfahren liegen sollte. Alleine wenn die Ressourcen zur Verfügung stellen, könnte es sehr helfen.
 

Vielbahnfahrer

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
308
43
Analog Zugfahrt. Kaufe Ticket QUL nach CPH aber springe in HAM raus da QUL HAM teurer. Oder ich erschlagen war vom Michel oder Bahnhof dass ich unbedingt aussteigen wollte.
Darf die Bahn dann auch nachbelasten?

Oder Busfahrt oder oder...

Jein, ein fehlerhaftes Ticket kann sie innerhalb eines Jahres nachbelasten. Vgl. §11 EVO https://www.gesetze-im-internet.de/evo/__11.html

wobei ich dazu die Legendäre Diskussion im ICE-Treff empfehle: ICE-Treff - Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

Grundaussage des EBA war, was ausgestellt wird, darf auch gefahren werden.

Du kannst aber beim Flexpreis dir sogar den Teil erstatten lassen, den Du nicht nutzt.Vgl. §18 EVO https://www.gesetze-im-internet.de/evo/__18.html

Sorry für das OT
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Jein, ein fehlerhaftes Ticket kann sie innerhalb eines Jahres nachbelasten. Vgl. §11 EVO https://www.gesetze-im-internet.de/evo/__11.html

wobei ich dazu die Legendäre Diskussion im ICE-Treff empfehle: ICE-Treff - Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1

Grundaussage des EBA war, was ausgestellt wird, darf auch gefahren werden.
Das geht ja runter wie Öl, gerade komplett durchgelesen! Hier der Link mit ausgeklappten Posts: ICE-Treff - Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1
Hast du zufällig noch den Link von der EBA Antwort?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.039
In AT hat der VKI LH verklagt und die ABB gekippt. Es gibt wohl sicher in DE eine vergleichbare Verbraucherschutz Organisation in deren Interesse dieses Verfahren liegen sollte. Alleine wenn die Ressourcen zur Verfügung stellen, könnte es sehr helfen.

Vergleichbar zum Verein für Konsumenteninformation wären in Deutschland wohl die Verbraucherzentralen.

Nach meiner Meinung haben die Verbraucherzentralen das Thema "Luftverkehr" aber nicht wirklich besetzt. Jedenfalls nicht für einen eher speziellen Sachverhalt, wie er hier vorliegt.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.771
1.173
MUC, BSL
In AT hat der VKI LH verklagt und die ABB gekippt. Es gibt wohl sicher in DE eine vergleichbare Verbraucherschutz Organisation in deren Interesse dieses Verfahren liegen sollte. Alleine wenn die Ressourcen zur Verfügung stellen, könnte es sehr helfen.

Das wären hier die Verbraucherzentralen, aber die kannst du getrost vergessen. Da herrscht gerade bei solchen Themen geballte Inkompetenz und mangelndes Problembewusstsein. Die kümmern sich eher um medienwirksamen Kleinkram, so eine Art Bildzeitung des Verbraucherschutzes.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.320
9.146
BRU
Das wären hier die Verbraucherzentralen, aber die kannst du getrost vergessen. Da herrscht gerade bei solchen Themen geballte Inkompetenz und mangelndes Problembewusstsein. Die kümmern sich eher um medienwirksamen Kleinkram, so eine Art Bildzeitung des Verbraucherschutzes.

Wobei man aber auch sagen muss, dass die große Mehrheit derjenigen, die solche Routings buchen, nicht wirklich der ahnungslose unschuldige Verbraucher sein dürfte, der von der Airline über den Tisch gezogen wird...Sondern vermutlich weiß, dass er hiermit die Preispolitik der Airline "austrickst", letztere aber nichts dagegen machen kann (da sie ja nachweisen müsste, dass von Anfang an absichtlich geplant).

Bzw. die rechtliche Lage ja offensichtlich nicht ganz klar ist. Wie schon von anderen geschrieben wurde: Kann gut sein, dass es LH mit diesem Prozess gerade darum geht, hier Klarheit zu schaffen.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.787
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50
MUC
www.oliver2002.com
Das wären hier die Verbraucherzentralen, aber die kannst du getrost vergessen. Da herrscht gerade bei solchen Themen geballte Inkompetenz und mangelndes Problembewusstsein. Die kümmern sich eher um medienwirksamen Kleinkram, so eine Art Bildzeitung des Verbraucherschutzes.

Ich hoffe mal das der Auftrag der öffentlich finanzierten Verbraucherzentralen ist sich um Themen zu kümmern, die Otto N. betreffen. Das Misbrauchen von Skandinavischem oder Ägyptischen Business Class Tarifen fällt nun wirklich nicht in das Spektrum. (y)

z.B. Verbraucherzentrale BY:
Die Erkenntnisse aus der Einzelfallarbeit dienen - neben der Weiterentwicklung unseres individuellen Beratungs- und Informationsangebots – auch dem vorbeugenden Verbraucherschutz für die Allgemeinheit. Wir

verfolgen Rechtsverstöße (etwa gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) durch Abmahnungen und Klagen und
vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
führen verbraucherrelevante Aktionen, Projekte und Ausstellungen durch und
arbeiten mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung zusammen.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Das wären hier die Verbraucherzentralen, aber die kannst du getrost vergessen. Da herrscht gerade bei solchen Themen geballte Inkompetenz und mangelndes Problembewusstsein. Die kümmern sich eher um medienwirksamen Kleinkram, so eine Art Bildzeitung des Verbraucherschutzes.

Da es sich hier medienunwirksamen Kleinkram handelt, der nur für weniger Maximierer relevant ist, befasst sich die Verbraucherzentrale damit hoffentlich nicht. Die haben wichtigers zu tun. Es gibt genug „geschäftstüchtige“ Anwälte, die sich in gerne damit beschäftigen und sich die Taschen füllen. Würde es die breite Masse betreffen, hätte die Springer Blutpresse schon darüber berichtet und LH angeprangert wie sie dem armen kleinen Mann in die Tasche greift. Und einige parlamentarische Hinterbänkler wären auf den Zug aufgesprungen und hätten sich bei RTL dazu geäußert. Aber so bleibt es allenfalls eine Randnotiz.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
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2.555
Kloten, CH
Ich nutze die Tarife auch, fliege aber aber sämtliche Segmente ab, mein lieber. ;)

Dies handhabe ich, und wohl auch viele weitere, nicht zuletzt wegen der Statusmeilen genau so. Trotzdem kann es immer mal passieren, dass ein letztes unflexibles Segment nicht genutzt werden kann, auch wenn dies nicht von vornherein so geplant war.
Ich versuche ja, wenn möglich, diese Schwanzsegmente auf den Folgetag zu legen. Bestenfalls sogar verbunden mit einem Stadtbesuch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.062
13.536
mit dem unterschied dass der TO dort zusammengepfiffen wird von anderen Reisenden während man hier solche TO feiert.

In Bahnforen praegen die Bahnbediensteten den Ton und die herrschende Meinung. Zudem sind dort Bildung, Sozialstruktur, Weltoffenheit und damit einhergehend die politische Meinung etwas anders als in Luftfahrtforen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.927
2.806
CGN
Ich hoffe mal das der Auftrag der öffentlich finanzierten Verbraucherzentralen ist sich um Themen zu kümmern, die Otto N. betreffen. Das Misbrauchen von Skandinavischem oder Ägyptischen Business Class Tarifen fällt nun wirklich nicht in das Spektrum. (y)

z.B. Verbraucherzentrale BY:

Bei diesem User funktioniert die Gehirnwäsche prima

Ich finde es unschön eine andere Meinung gleich derart zu diskreditieren. (n)

Ich würde mal sagen, da kommen die richtigen zusammen. Ob hier ein Missbrauch vorliegt, ist alles andere als klar. Darüber soll jetzt ja erst entschieden werden ;)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.062
13.536
Der Richter in dem Amtsgericht wundert sich wahrscheinlich auch was er in seinem letzten Leben angestellt das er solchen Mist bearbeiten soll :D

Eher nicht. Zitat aus einem Juraforum unter der Ueberschrift "Vom unfassbaren Lebensglück eines Amtsrichters":

Iuridicus meinte:
Freiheit.
Unendliche Freiheit.

So würde ich meinen Beruf mit wenigen Worten beschreiben.

Nachdem ich hier bereits mein "Leidensweg" einer Abordnung zum wissenschaftlichen Dienst des hiesigen Landtages in einem anderen Thread offenbart hatte, haben mich viele PNs erreicht, mit der Bitte, mitzuteilen, wie es mir nach Abbruch meiner Abordnung und der Rückkehr an das Amtsgericht geht. Es ist nun bald ein Jahr her, dass ich nach rund fünf Monaten meine Abordnung abgebrochen habe.

Wie geht es mir nun damit? Insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ich damals die Abordnung gewählt hatte, um aus dem eingeschlichenen Alltagstrott eines Amtsrichters herauszukommen? Mir geht es sehr gut. Ich habe meine Freiheiten, die mir mein Beruf gewährt und die ich vor der Abordnung nicht so recht habe wahrnehmen wollen (können?), nunmehr vollends zu schätzen gelernt. Mir ist bewusst, dass Abordnungen in der Regel vorgenommen werden, um denen Justizangehörigen, die Karriere machen sollen, die entsprechend formalen Voraussetzungen zu gewähren. Mir ist klar, dass ich mit meinem Abbruch auf R2 und vielleicht auch mehr verzichte. Aber: Ich habe meinen Frieden gefunden. Das letzte Jahr war sehr lehrreich für mich. Ich will nichts anderes mehr machen, als Amtsrichter sein. Jura in Reinkultur. Keine Gezanke mit den Kammer- oder Senatsmitgliedern. Keine Verwaltungsarbeit. Nur Jura. Wechsel an der Hausspitze? Kann mir egal sein. 38 Grad? Kann mir egal sein. Arbeite ich halt, nachdem ich einen Tag am See verbracht habe. Ich machen das, was ich für richtig halte und verbiege mich nicht für einen Lebenslauf, damit ich befördert werden kann.

Ich bin nun mehr nur zwei Tage am Gericht. Dienstag und Mittwoch sind meine Sitzungstage. Zudem komme ich Freitag vormittags kurz herein, um Akten zu holen und die Post zu sichten. Die restliche Zeit verbringe ich an unserem Haus am See im Grünen.

Es ist wunderbar. Amtsrichter sein ist nichts schlechtes. Karriere muss man nicht machen. Man kann auch so glücklich werden.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.927
2.806
CGN
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300x250
Naja die R-Besoldung ist schon gutes Schmerzensgeld :)

OT: Für die von den Justizverwaltungen regelmäßig verlangte Qualifikation (mit dem Nachwusmangel in letzter Zeit werden zugegebenermaßen auch mal Abstriche gemacht) ist die R Besoldung nun aber auch nicht übermäßig. Dementsprechend rekrutieren sich die Nachwusrichter und Staatsanwälte dann auch vorwiegend aus denjenigen, denen andere Vorzüge eines Jobs (Stichwort: Familie und Beruf) wichtiger sind.
 
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