LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.062
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OT weiter: Uebermaessig sicher nicht, aber auf Angestelltenverhaeltnisse umgerechnete knapp sechsstellige Gehaelter finde ich schon nicht zu wenig.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
west-crushing meinte:
Ich würde mal sagen, da kommen die richtigen zusammen. Ob hier ein Missbrauch vorliegt, ist alles andere als klar. Darüber soll jetzt ja erst entschieden werden


Einigen wir uns also darauf, daß es sich in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine durch spontane, nicht planbare Umstände "abgekürzte" Reiseroute handelte sondern daß der Reisende diese "Abkürzung" mit Absicht so gebucht hat. Dieses ist zumindest für mich aus dem zeitgleich/zeitnah gebuchten zweiten Flug anstatt des letzten Legs zu erkennen.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Einigen wir uns also darauf, daß es sich in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine durch spontane, nicht planbare Umstände "abgekürzte" Reiseroute handelte sondern daß der Reisende diese "Abkürzung" mit Absicht so gebucht hat. Dieses ist zumindest für mich aus dem zeitgleich/zeitnah gebuchten zweiten Flug anstatt des letzten Legs zu erkennen.

Darauf können wir uns einigen. Wo der Benefit für LH läge, wenn der Reisende im Flugzeug gesessen hätte verstehe ich trotzdem nicht. Der Platz ist bezahlt und somit sehe ich keinen Betrug oder Missbrauch...
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
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Darauf können wir uns einigen. Wo der Benefit für LH läge, wenn der Reisende im Flugzeug gesessen hätte verstehe ich trotzdem nicht. Der Platz ist bezahlt und somit sehe ich keinen Betrug oder Missbrauch...
Simpel

Wenn das Schule macht, wird mir noch ex OSL bspw gebucht und man steigt in FRA aus.

LH erhält dann vom Kunden nur noch 1700 Oiro Umsatz statt 3600 ab FRA
( Zahlen fiktiv)
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Simpel

Wenn das Schule macht, wird mir noch ex OSL bspw gebucht und man steigt in FRA aus.

LH erhält dann vom Kunden nur noch 1700 Oiro Umsatz statt 3600 ab FRA
( Zahlen fiktiv)


1. Zunächst mal muss man dennoch in OSL starten.
2. macht das bereits Schule. Es gibt hier einen Thread dazu mit wie vielen Seiten?!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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1. Zunächst mal muss man dennoch in OSL starten.
2. macht das bereits Schule. Es gibt hier einen Thread dazu mit wie vielen Seiten?!

LH kann doch trotzdem froh sein, denn es bringt mich dazu Strecken zu fliegen, die ich sonst gar nicht fliegen würde und/oder LH zu buchen, wenn ich sonst was anderes buchen würde. Die sind doch auch nicht doof und versuchen derzeit den doppelten Nutzen aus der Sache zu ziehen: Mehr Traffic und dann auch noch mehr Geld.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
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Wiesbaden
2. macht das bereits Schule. Es gibt hier einen Thread dazu mit wie vielen Seiten?!

Aber nicht in großem Stil. Es wird nur von ein paar Maximierern praktiziert. Und die Grenzen werden immer mehr ausgetestet und ausgereizt. Jetzt hat LH den Papp auf und klagt um Klarheit zu schaffen. Ob die damit Erfolg haben weiss der Geier. Zumindest reicht es um einigen Profi- und Hobbyjuristen hier den Pulsschlag zu erhöhen. [emoji23]
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
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16.03.2010
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Kloten, CH
Darauf können wir uns einigen. Wo der Benefit für LH läge, wenn der Reisende im Flugzeug gesessen hätte verstehe ich trotzdem nicht. Der Platz ist bezahlt und somit sehe ich keinen Betrug oder Missbrauch...

In diesem Fall lag natürlich auch eine Doppel Buchung vor. :idea: Der Herr hat auf zwei Flügen je einen Sitz reserviert, die er unmöglich beide nutzen konnte.
Normalerweise führt dies allerdings schon vorgängig zu einer Intervention seitens der Airline. :yes:
:eek: Ist mir auch schon passiert, allerdings war da eines davon ein Flex-Ticket. Es muss ja immer eine Buchung bestehen, Open Segment geht nicht.
Dies führte damals zu einer Umbuchung des Flex Tickets, beide wurden übrigens abgeflogen.
 

ArmDoors

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16.01.2017
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ZRH & DUS
Simpel

Wenn das Schule macht, wird mir noch ex OSL bspw gebucht und man steigt in FRA aus.

LH erhält dann vom Kunden nur noch 1700 Oiro Umsatz statt 3600 ab FRA
( Zahlen fiktiv)
Und wenn ich wieder nach Oslo fliege, bekommt LH von mir trotzdem nur 1'700 Euro, zusätzlich futtere ich aber noch im Flieger das Sandwich weg.

Doch nicht so simpel?

Wenn die 1'700 Euro so ein großes Problem für LH sind, dürfen sie halt keine Tickets zu dem Preis verkaufen.
 

NonstopLH

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03.03.2014
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Und wenn ich wieder nach Oslo fliege, bekommt LH von mir trotzdem nur 1'700 Euro, zusätzlich futtere ich aber noch im Flieger das Sandwich weg.

Doch nicht so simpel?

Wenn die 1'700 Euro so ein großes Problem für LH sind, dürfen sie halt keine Tickets zu dem Preis verkaufen.

Du hast die ganze Diskussion nicht verstanden - über diesen Punkt sind wird schon weit hinaus!

Lies mal die über 700 Posts, dann wird der Sachverhalt klarer! [emoji6]
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Ich habe keine Ahnung wie das ausgeht (und es ist mir auch egal, da ich nur Fluege buche die ich auch abfliege), aber ich weiss nicht was sich der werte Forenteilnehmer erhofft. Es gibt doch eigentlich nur 2 moegliche Ergebnisse:

(1) Lufthansa gewinnt und der Foremaximierer ist gelackmeiert, weil es schieriger wird billige ex-Oslo tickets zu buchen

(2) Lufthansa verliert und wird seine Tarifstrucktur ex Oslo umstellen. Der Foremaximierer ist immer noch der Gelackmeierte. Glaubt hier ernsthaft dass im Falle einer Niederlage, LH der Option billiger im Ausland zu buchen tatenlos zusehen wird.
 

ArmDoors

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16.01.2017
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ZRH & DUS
Du hast die ganze Diskussion nicht verstanden - über diesen Punkt sind wird schon weit hinaus!
Ja? Der Vorposter, auf den ich mich bezog, wollte ja einen Schaden oder Verlust für die LH proklamieren, wenn ich in FRA aussteige. Wenn also bei einem Passagier, der 1'700 EUR für OSL-FRA-XYZ-FRA[-OSL] bezahlt, ein Schaden entsteht - warum ist dies auf einmal aber kein Problem, wenn ein Norweger den gleichen Preis bezahlt und anschließend sogar _mehr_ Ressourcen in Anspruch nimmt?

Offenbar ist LH ja mit dem Preis von 1'700 EUR für die Gesamtstrecke einverstanden.
 
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Biohazard

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29.10.2016
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LEJ
Glaubt hier ernsthaft dass im Falle einer Niederlage, LH der Option billiger im Ausland zu buchen tatenlos zusehen wird.

Wenn LH weiterhin Tickets in Skandinavien verkaufen möchte, werden sie dies wohl tun. LH hat ja nicht ohne Grund diese niedrigen Preise eingeführt; vermutlich bucht sonst kein Skandinavier bei der LH einen Flug.
 
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DFW_SEN

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28.06.2009
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Wenn LH weiterhin Tickets in Skandinavien verkaufen möchte, werden sie dies wohl tun. LH hat ja nicht ohne Grund diese niedrigen Preise eingeführt; vermutlich bucht sonst kein Skandinavier bei der LH einen Flug.

Aber der Preis wurde mit der Erwartung festgelegt, dass er nicht die Erloese ex FRA jeopardized.... Ich wuerde fest davon ausgehen, dass LH vor dem Einreichen der Klage eine Staregie fuer den Fall einer Niederlage entwickelt hat....
 

west-crushing

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03.08.2010
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Ich habe keine Ahnung wie das ausgeht (und es ist mir auch egal, da ich nur Fluege buche die ich auch abfliege), aber ich weiss nicht was sich der werte Forenteilnehmer erhofft. Es gibt doch eigentlich nur 2 moegliche Ergebnisse:

(2) Lufthansa verliert und wird seine Tarifstrucktur ex Oslo umstellen. Der Foremaximierer ist immer noch der Gelackmeierte. Glaubt hier ernsthaft dass im Falle einer Niederlage, LH der Option billiger im Ausland zu buchen tatenlos zusehen wird.

Da bin ich mir zumindest nicht so sicher. LH bietet die billigen Tarife ex-sonstwo ja nicht an, obwohl sie auch teurere Tickets ex-sonstwo verkaufen könnten, sondern weil die Martklage nicht mehr hergibt. Die Martklage und insbesondere was die Konkurrenz anbietet wird sich ja durch das Ergebnis des Klageverfahrens nicht ändern. Und ob LH einfach die Preise ex-sonstwo erhöhen und damit auf viele"ex-sonstwo" Passagiere verzichten kann, darf man meines Erachtens im Hub/Spoke-Modell der LH mit Langstrecken in 748/388 statt 789 durchaus in Frage stellen.

Im Übrigen ginge ich davon aus, dass der werte OP sich von seinem Klageabweisungsantrag erhofft, keine mittlere vierstellige Forderung nebst Zinsen erfüllen zu müssen.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Aber der Preis wurde mit der Erwartung festgelegt, dass er nicht die Erloese ex FRA jeopardized.... Ich wuerde fest davon ausgehen, dass LH vor dem Einreichen der Klage eine Staregie fuer den Fall einer Niederlage entwickelt hat....

Sehe ich genauso. Wahrscheinlich wollen sie - vielleicht auch angesichts einer Zunahme derartiger Buchungen seitens der Kunden/angesichts zukünftiger Planungen ihrer eigenen Preispolitik usw. - einfach Rechtsklarheit. Denn alleine um das Geld des TO wird es ihnen wohl kaum gehen...
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
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16.03.2010
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Aber der Preis wurde mit der Erwartung festgelegt, dass er nicht die Erloese ex FRA jeopardized.... Ich wuerde fest davon ausgehen, dass LH vor dem Einreichen der Klage eine Staregie fuer den Fall einer Niederlage entwickelt hat....

Wozu? Bereits jetzt darf LH darauf beharren, dass jeder schon beim ersten LEG einsteigen muss. --> Hält viele davon ab, solche Angebote zu nutzen, :idea: ZEIT IST GELD

Sollte jetzt ein Gericht tatsächlich für LH entscheiden, dass ein Passagier, der absichtlich geplant den letzten Flug verpasst, danach nachzahlen muss, würde dies wohl gar nichts ändern, ausser ein paar weniger No-Shows auf den letzten Segmenten solcher Tickets. --> Dann Fliegen halt auch die zu Ende, welche dies trotz Meilenverlust bisher nicht taten.

Sollte LH hingegen verlieren ändert sich noch weniger. -->Vielleicht gibt's ein paar zusätzliche No Shows auf den letzten Segmenten, weil dann die Angsthasen das letzte Segment auch auslassen. Aber alle, die schon bis anhin die Meilen des letzten Segments wollten, werden diese auch dann noch wollen, wenn man es offiziell weglassen dürfte. :yes:

Eigentlich wird hier schon recht lange über einen Sack Reis diskutiert, oder? Dabei ist er noch nicht mal umgefallen!:p
 

BER Flyer

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23.05.2010
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Noch ein paar Anmerkungen zum Thema "Wohnsitz Diskriminierung". Das wurde von den Airlines versucht und gerichtlich unterbunden, vor über einem Jahrzehnt bereits. Wer sich noch erinnern kann: es traf exemplarisch British Airlines, die boten regelmässig billige Y/C/F Tickets ex Lissabon mit umsteigen in LHR in den Rest der Welt an, also genau wie die LH ex Oslo Tarife. Versuchte man diese als Nicht-Portugiese zu buchen wurden die Preise teilweise drastisch teuerer. Klage gegen BA war erfolgreich, innerhalb der EU ist eine Diskrinimierung nach Wohnort generell verboten. Bietet eine Airline ein Ticket zum Preis X an darf JEDER es für diesen Preis buchen. Das gilt übrigends umfänglich - auch ein Ami bekommt es dann zu diesem Preis.
Da das Urteil auf EU Recht beruht wäre noch zu klären wie es sich zum Beispiel mit den ex Cairo Tickets verhält.
Es gibt eine zulässige aber hier nicht zutreffende Ausnahme: Tarife welche mit Steuergeldern gestützt werden und deswegen meist auch "fest" sind um berstimmte regionen an das Flugnetz anzuschliessen sind davon ausgenommen, diese Tarife dürfen auch bestimmte Kundengruppen beschränkt werden.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.272
1.097
OT: Für die von den Justizverwaltungen regelmäßig verlangte Qualifikation (mit dem Nachwusmangel in letzter Zeit werden zugegebenermaßen auch mal Abstriche gemacht) ist die R Besoldung nun aber auch nicht übermäßig. Dementsprechend rekrutieren sich die Nachwusrichter und Staatsanwälte dann auch vorwiegend aus denjenigen, denen andere Vorzüge eines Jobs (Stichwort: Familie und Beruf) wichtiger sind.

In Relation zur Arbeitszeit ist es recht gut. Als Einsteiger in einer Kanzlei, hast Du keine 40h-Woche!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich habe keine Ahnung wie das ausgeht (und es ist mir auch egal, da ich nur Fluege buche die ich auch abfliege), aber ich weiss nicht was sich der werte Forenteilnehmer erhofft. Es gibt doch eigentlich nur 2 moegliche Ergebnisse:

(1) Lufthansa gewinnt und der Foremaximierer ist gelackmeiert, weil es schieriger wird billige ex-Oslo tickets zu buchen

(2) Lufthansa verliert und wird seine Tarifstrucktur ex Oslo umstellen. Der Foremaximierer ist immer noch der Gelackmeierte. Glaubt hier ernsthaft dass im Falle einer Niederlage, LH der Option billiger im Ausland zu buchen tatenlos zusehen wird.


Was soll denn bitte LH in Option 2 machen? Die verkaufen doch nicht ab wo auch immer billiger, weil es soviel Spass macht. Wenn sie Verkehr über Frankfurt in die weite Welt ziehen wollen, dann geht es halt nur zu den Preisen, die am jeweiligen Vor-Ort üblich sind. Und die müssen sie dann halt auch noch unterbieten, weil die Unbequemlichkeit dazu kommt, über Frankfurt, München, Zürich oder Wien zu fliegen.

Dass es ein paar Hansels gibt, die solche Umwege in Kauf nehmen (ich gehöre mit Mailand, Stockholm und Amsterdam auch gerne dazu), muss man in Kauf nehmen. Und es wird auch nicht schwieriger, Ex-Oslo Tickets zu buchen, sondern man muss halt in Kauf nehmen, dass man auch auf dem Rückflug über Oslo geht (was ich im Übrigen immer mache).

Und ich glaube mit Verlaub nicht, dass sie Gluck damit haben werden, denn ich erkenne die Anspruchsgrundlage nicht. Niemand kann mich nach deutschem Recht daran hindern, eine Leistung nicht vollständig in Anspruch zu nehmen. Nach englischem Recht ist das sehr anders und insbesondere bei den Zügen gibt es gerne eine Neutarifierung (was in Zeiten von Bahnsteigsperren auch geht). Der Schuss kann für LH sehr nach hinten losgehen, wenn dabei herauskommt, dass sie dann zu Gunsten des Kunden nicht ersparten Aufwendungen in Abzug bringen müssen. Und das sind beileibe nicht nur Steuern und Gebühren....
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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300x250
In Relation zur Arbeitszeit ist es recht gut. Als Einsteiger in einer Kanzlei, hast Du keine 40h-Woche!

Als Einsteiger in einer Kanzlei, die Leute mit der Qualifikation eines Richters suchen, würde er auch das doppelte verdienen. Und wer glaubt, dass ein junger Richter eine 40 Stunden Woche hat glaubt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet. Der Reiz liegt daran, dass er, zumindest wenn er am AG ist, keinen wirklichen Chef hat und bis auf den oder die Sitzungstage recht frei in seiner Zeiteinteilung ist. Als beisitzender Richter am LG ist das schon ggfls wieder ganz anders. Der richtige Reiz liegt aber in der Freiheit, die Du hast, wenn Dir der Job auf Lebenszeit sicher ist. Dann hast Du nämlich die sehr freie Zeiteinteilung und mit der notwendigen Erfahrung auch wirklich die 20 oder 30 Stunden Woche. Allerdings verdienen dann die Leute mit deinen Examina in der Kanzlei (wenn sie sich durchgesetzt haben) auch schon mal das 10 bis 20fache und wenn sie sich nicht durchgesetzt haben immer noch das doppelte bis dreifache.