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Das gehört ja zusammen. Gehalt x bei 40h (oder weniger Stunden) oder Gewalt 1,5*x bei 80h ist halt eben ein Unterschied.
Der junge Richter hat ohne weiteres 50 bis 60 Stunden und wer die Mär von Anwälten, die 80 Stunden in Deutschland schrubben in die Welt setzt, weiß ich nicht. Könnte es bei Quinn Emanuel geben. Bei den meisten Kanzleien ist man sich des AZG heute sehr bewusst und die jungen Kolleginnen und Kollegen reagieren auf geminderte Partnerperspektiven auch mit gemindertem Einsatz. Trotzdem liegen die Gehälter für Top Kandidaten (also genau die die auch in den Richterjob können kommen) zwischen 110 und 140k. Als ich junger Anwalt war, hieß es meist "Anwesenheit einmal rund um die Uhr". Das heißt aber nicht "Arbeiten einmal rund um die Uhr" und auch damit bist du nicht bei 80 Stunden.