LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.015
48
BER
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Eben, das wird hier gerne vergessen.

Der TE hat eine Reise von OSL nach XXX (habe ich vergessen) und zurück nach OSL gekauft, weil OSL-XXX-YYY deutlich teurer war. Er wollte aber klar erkennbar durch zweite Buchung OSL-XXX-YYY und nicht OSL-XXX-OSL fliegen. Völlig außen vor wie man die Preissegmentierung findet hat der TE hier aktiv und erkennbar sagen wir mal vorsätzlich getrickst um Geld zu sparen. Inwieweit diese Trickserei nun nachbelastet werden darf wird wohl ein Gericht entscheiden.

Der OP hat mehrere Wochen nachdem er das erste Ticket gebucht hat, das zweite Ticket gebucht. Hier vorsätzliches Tricksen zu unterstellen, finde ich ehrlich gesagt dreist. Es ist absolut möglich, dass er ursprünglich das Leg abfliegen wollte, aber ZB ein Termin dazwischen kam. Und selbst wenn er es anders geplant hat, bleibt es Seiten LH immer noch dreist. Erst recht, da sie ihm ja gerne den zweiten Flug verkauft haben.

Ich lasse bei geschäftlichen Returns sehr häufig den Rückflug verfallen und buche ein Parallelticket, dass es mir unmöglich macht den Rückflug anzutreten. Das hat nichts mit Tricksen zu tun, sondern mit geänderten Plänen. Egal ob der OW teurer oder günstiger als der Return war.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Wer wirklich glaubt LH hat hier etwas zu gewinnen ist doch total weltfremd. Alle die jetzt hidden City buchen und Segmente verfallen lassen werden nach einem Sieg von LH einfach nicht mehr LH buchen oder halt das letzte Segment abfliegen. Es ist und bleibt ein absurder Feuchttraum von LH dass sie daraus finanzielle Vorteile generieren könnten.

Freuen werden sich höchstens andere Airlines, die dann mehr Geschäft mit Umsteigeverbindungen aus DE machen werden.

Und keiner behauptet dass die „Idioten“ (Ich würde sie als weltfremde Kasperln bezeichnen) in der Rechtsabteilung sitzen. Die sitzen schon im Revenu Management und darüber. Das ist klassisches Schattenboxen wenn man die größeren Probleme ignoriert, oder nicht erkennt.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.496
3.920
Für mich hört es sich nicht entspannend an, nach einem Langstreckenflug und einem tollen Urlaub noch in irgend einer europäschen Stadt mit Jetlag "rumzugammeln" - da bleibe ich doch lieber ein paar Tage länger an meiner eigentlichen Destination zu der ich ja auch hinwollte!


Wie Du sagst: Alles im Auge des Betrachters. Und für uns ist auch der Weg das Ziel. Und ein Urlaub DUS - MXP - ZRH - JNB - ZRH - VCE - DUS hat schon sehr viel für uns. Und mal ganz ehrlich: Bei 20 Langstrecken im Jahr kann ich es mir nicht leisten, mit "Jetlag" rumzugammeln und meine Familie kennt auch nichts davon. Insofern: Was ist denn die "eigentliche Destination" wo man hinwill? wir fliegen oft genug "Fare-Getrieben" und da kommen tolle Routings zustande. Verzeih mir, aber ich habe in meinem Alter jeden Kontinent und wahrscheinlich 150 Länder der UN gesehen. Da gibt es nicht mehr vieles zu entdecken, ohne meine Sicherheitsanforderungen zu verletzen. Also ist es auch schön, ein paar Ziele zusammen zu fassen.




hätte aber eigentlich lieber deine Meinung zum eigentlichen Bestandteil des Posts gehabt - Oder heisst kein Kommentar "zustimmung" ?

-->

Zum eigentlichen Thema habe ich meine Meinung geäußert. Verzeih bitte, dass ich diese für Dich nicht noch einmal zitiere. Es gibt doch nur 770 posts, die Du durchschauen musst.
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Eben, das wird hier gerne vergessen.

Der TE hat eine Reise von OSL nach XXX (habe ich vergessen) und zurück nach OSL gekauft, weil OSL-XXX-YYY deutlich teurer war. Er wollte aber klar erkennbar durch zweite Buchung OSL-XXX-YYY und nicht OSL-XXX-OSL fliegen. Völlig außen vor wie man die Preissegmentierung findet hat der TE hier aktiv und erkennbar sagen wir mal vorsätzlich getrickst um Geld zu sparen. Inwieweit diese Trickserei nun nachbelastet werden darf wird wohl ein Gericht entscheiden.

Danke, dass du nochmal genau das schreibst, was schon auf 39 Seiten vorher geschrieben wurde.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.222
11.044
FRA/QKL
Der OP hat mehrere Wochen nachdem er das erste Ticket gebucht hat, das zweite Ticket gebucht. Hier vorsätzliches Tricksen zu unterstellen, finde ich ehrlich gesagt dreist. Es ist absolut möglich, dass er ursprünglich das Leg abfliegen wollte, aber ZB ein Termin dazwischen kam.
LOL, wer das glaubt der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Zum eigentlichen Thema habe ich meine Meinung geäußert. Verzeih bitte, dass ich diese für Dich nicht noch einmal zitiere. Es gibt doch nur 770 posts, die Du durchschauen musst.

Das ist dann wohl die Art wie du zustimmst! Immer wieder Lustig wie schwierig es fallen kann, dies in klare Worte zu fassen!

Aber passt: Over and out!
 

tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
Aber der Preis wurde mit der Erwartung festgelegt, dass er nicht die Erloese ex FRA jeopardized.... Ich wuerde fest davon ausgehen, dass LH vor dem Einreichen der Klage eine Staregie fuer den Fall einer Niederlage entwickelt hat....
Korrekt. Ich rechne mit etwas à la "Preis für Abflüge ex-OSL gilt nur mit norwegischem Hauptwohnsitz". Dann ist man mit einem deutschen M&M-Konto - zumindest was die Kreditierung von Meilen angeht - schon einmal gekniffen.

Auch das wäre wieder umgehbar, aber der Aufwand steigt, und die Schlinge zieht sich langsam zu.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.914
12.088
IAH & HAM
Nein das denke ich nicht: Die LH hat ja den niedrigeren Preis nur weil sie sich Business Kunden auch ab Oslo erhalten will und über FRA lenken will, statt dass die über LON mit BA oder Paris mit AF in die USA fliegen.

Lufthansa legt die einzelnen Preise ja nicht in Isolation fest, sondern wird sehr genau beruecksichtigen wie die Preise zusammenspielen. Sollte es nach einem Urteil (mit entsprechender Medienpraesenz) zu deutlich mehr Buchungen von Deutschen ex Oslo kommen, weil Leute nun sicher sein koennen nur einmal den Umweg zu machen, dann wird Lufthansa sicher die Preise in Oslo anpassen und auf norwegische Kunden verzichten, um nicht das deutlich lukrativere Geschaeft ex D zu schwaechen. Um ihre Flieger zu fuellen werden sie dann halt ihre Preise exIndien oder exWhatever anpassen, Maerkte die geringere Kanibailiserungseffekte haben. Die Frequenzen nach Oslo werden rduziert und andere erhoeht.

Die Preisgestaltung ist jein kein zweidimensionales Problem sondern ein multidimensionales.... Passiert das ueber Nacht? Nein, aber es wird ziemlich schnell passieren.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Es ist beeindruckend, dass Du das ohne Einsicht in die internen Daten beurteilen kannst. Chapeau. Aber mit Dir als Bundestrainer waeren wir vermutlich auch Weltmeister geworden.

Es ist eher beeindruckend, dass du einen einfachen Zusammenhang nicht erfassen kannst. Interne Daten gibt es nicht, die hierzu relevant sind. Kein Mensch der jetzt hidden City zum weglassen des letzten Segments bucht, bringt LH nach einem für sie positiven Urteil mehr Umsatz oder Marge. Entweder die Leute fliegen das Segment ab, oder sie buchen eine Umsteigeverbindung anderer Airlines. Wenn es nur um die Bequemlichkeit ginge würden jene heute schon direkt buchen.

Und sorry, mit eurer aktuellen Truppe könnte kein Trainer der Welt etwas wirklich gutes hervorbringen. Allerdings wäre es wohl auch mit kaum einem anderen wesentlich schlechter. [emoji6]
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.496
3.920
Wäre möglich das LH eine Strafzahlung in den Tarif einbaut falls nicht alle Segmente abgeflogen werden? Als Bestandteil des Tarifs und nicht der AGBs?

Der "Tarif" ist ja auch AGB. Und alle Versuche der LH dies in AGB durchzusetzen würden m.E. an § 308 Nr. 7 und viel mehr § 309 Nr. 5 scheitern.

Ich erwerbe als Kunde ein Recht (und sicher nicht die Pflicht) einen Flug zu nutzen. Und wenn ich eine Teilkündigung ausspreche (was ich nach § 648 BGB jederzeit darf) dann behält der Vertragspartner seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (und erwirbt nicht einen Anspruch auf eine völlig andere Vergütung, das will die LH aber vortragen) und hat mir zudem die ersparten Aufwendungen zu erstatten. Das Kündigungsrecht darf die LH nach § 309 Nr. 5 BGB gerade nicht in AGB beschneiden.

Das ist meine rechtliche Wertung.

Die LH mag eine andere haben, aber bislang kann mir niemand erklären, was denn der rechtliche Hintergrund ist. Die LH meint, dass sie nach einer Teilkündigung die Gegenleistung völlig neu berechnen kann.

Das steht aber gerade nicht so im Gesetz. Die gesetzliche Regelung ist, dass die LH den Vergütungsanspruch wie er denn vereinbart ist behält und die ersparten Aufwendungen zu erstatten hat.

Die ersparten Aufwendungen können "null" sein (glaube ich aber nicht, da für staatliche Gebühren, Steuern, Kofferhandling, Lounge, Check-in, Catering und anderes gezahlt werden muss), aber es steht nirgendwo, dass dann auf einmal ein völlig anderes und niemals vereinbartes Vergütungsmodell greift. Bei rein rechtlicher Betrachtung scheint mir das ein Wunschdenken der Tariffritzen der Lufthansa zu sein.

Das kann so fürchterlich nach hinten losgehen, wenn man mit den ersparten Aufwendungen mal ernst macht. Es werden doch jetzt schon Flugpreise "gegen Null" verkauft. Es bleiben aber, gerade bei Statuskunden, erhebliche Aufwendungen. Früher war das alles egal, solange die LH mit eigenem Personal gearbeitet hat, eigene Lounges hatte und niemand das Catering gerechnet hat. Wenn sie aber jetzt alles mögliche fremd vergeben und (wahrscheinlich) nach Nutzerzahlen abrechnen, dann können die ersparten Aufwendungen ziemlich hoch sein. Rechnet mal einfach so einen P-Tarif innerhalb von Europa über Frankfurt irgendwo hin für 290 Euro hin- und zurück. Fliege ich nur nach Frankfurt und kündige dann, gehe nicht mehr dreimal in die SEN Lounge, checke nicht drei Koffer je 32 kg durch usw, dann dürften die ersparten Aufwendungen und Steuern bei sorgfältiger Berechnung über dem Ticketpreis liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Die LH mag eine andere haben, aber bislang kann mir niemand erklären, was denn der rechtliche Hintergrund ist. Die LH meint, dass sie nach einer Teilkündigung die Gegenleistung völlig neu berechnen kann.

Das hat die LH vom BGH aus der Cross-Ticketing-Entscheidung abgeschrieben. Der Unterschied: Damals konnte jemand seinen vollständigen Ticketpreis verlieren. Das fand der BGH schon schlecht (Stichwort: Massive Änderung des Äquivalenzverhältnisses) und gab den Airlines den Tipp, schlicht eine Nachberechnung anzubieten, damit der Passagier sein Ticket retten kann.

Bei der Konstellation, dass sich LH nachträglich mal anschaut, was gelaufen ist, verliert jemand nicht nur seinen Ticketpreis (was der BGH schlecht fand), sondern soll im Zweifel sogar ein Mehrfaches davon nachzahlen.

Sobald wir bei § 309 BGB sind, haben wir ja auch keine Wertungsmöglichkeit mehr und diese ganze Argumentation mit "berechtigtes Interesse der armen Airline" fällt weg.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Und wenn ich eine Teilkündigung ausspreche (was ich nach § 648 BGB jederzeit darf) dann behält der Vertragspartner seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (und erwirbt nicht einen Anspruch auf eine völlig andere Vergütung, das will die LH aber vortragen) und hat mir zudem die ersparten Aufwendungen zu erstatten. Das Kündigungsrecht darf die LH nach § 309 Nr. 5 BGB gerade nicht in AGB beschneiden.
...
Die LH mag eine andere haben, aber bislang kann mir niemand erklären, was denn der rechtliche Hintergrund ist. Die LH meint, dass sie nach einer Teilkündigung die Gegenleistung völlig neu berechnen kann.

Ich habe es oben schon mal angedeutet - aber ich denke, LH will auf etwas anderes hinaus. Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach der separat (und dummerweise auch bei LH) gebuchte Flug.

LH sagt: "Aufgrund der separaten Buchung eines anderen Fluges reden wir hier gar nicht von einer Teilkündigung nach 648. Sondern wir reden davon, daß der gesamte Auftrag von vorneherein nie so zur Ausführung vorgesehen war wie bestellt. Der Kunde wollte von vorneherein eigentlich etwas anderes, was mehr gekostet hätte, die können wir anhand der zweiten Flugbuchung belegen".

Diese Argumentation geht natürlich nur, weil LH die zweite Buchung und ihren Buchungszeitpunkt anhand der eigenen Systeme belegen kann. Hätte der Endkunde den separaten Flug mit EasyJet oder sonst wem gebucht, wäre diese Argumentation nicht möglich.

Was mir aber eigentlich wichtiger ist als dieser eine Fall - die Frage, was LH eigentlich WIRKLICH erreichen will. Die paar Leute, die ex CAI, MAXP oder OSL buchen sind im Vergleich zur Gesamtmenge der Passagiere eine vollkommen im Grundrauschen untergehende Größe.

Ich persönlich denke, daß es der LH im Endeffekt nicht um das Maßregeln eines Passagiers sondern um eine weitere Disziplinierung der Reisebüros geht. Frei nach dem Motto "Big Brother is watching - denkt also nicht mal darüber nach, irgendeinen Shice einzubuchen". Also im Endeffekt eher eine GENERELLE Einschüchterung und gar nicht auf CAI, OSL etc. bezogen. Und DAS Ziel würden sie auch erreichen, wenn sie verlieren.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ich habe es oben schon mal angedeutet - aber ich denke, LH will auf etwas anderes hinaus. Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach der separat (und dummerweise auch bei LH) gebuchte Flug.

LH sagt: "Aufgrund der separaten Buchung eines anderen Fluges reden wir hier gar nicht von einer Teilkündigung nach 648. Sondern wir reden davon, daß der gesamte Auftrag von vorneherein nie so zur Ausführung vorgesehen war wie bestellt. Der Kunde wollte von vorneherein eigentlich etwas anderes, was mehr gekostet hätte, die können wir anhand der zweiten Flugbuchung belegen".

Diese Argumentation geht natürlich nur, weil LH die zweite Buchung und ihren Buchungszeitpunkt anhand der eigenen Systeme belegen kann. Hätte der Endkunde den separaten Flug mit EasyJet oder sonst wem gebucht, wäre diese Argumentation nicht möglich.

Was mir aber eigentlich wichtiger ist als dieser eine Fall - die Frage, was LH eigentlich WIRKLICH erreichen will. Die paar Leute, die ex CAI, MAXP oder OSL buchen sind im Vergleich zur Gesamtmenge der Passagiere eine vollkommen im Grundrauschen untergehende Größe.

Ich persönlich denke, daß es der LH im Endeffekt nicht um das Maßregeln eines Passagiers sondern um eine weitere Disziplinierung der Reisebüros geht. Frei nach dem Motto "Big Brother is watching - denkt also nicht mal darüber nach, irgendeinen Shice einzubuchen". Also im Endeffekt eher eine GENERELLE Einschüchterung und gar nicht auf CAI, OSL etc. bezogen. Und DAS Ziel würden sie auch erreichen, wenn sie verlieren.
genau, Zustimmung.
Aber mehr noch: Es geht bei LH um die Grundfesten des gesamten Tarifsystems:
Nämlich, dass anders als bei den Billigfliegern, nicht Einzelsegmente tarifiert/verkauft werden, sondern Flugverbindungen.

Bei dieser Tariflogik kann es eben häufig vorkommen, dass zwei Einzelsegmente teurer sind als die daraus zusammengesetzte Flugverbindung.
 
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DaRealAd

Aktives Mitglied
30.03.2011
217
3
MUC
Bei dieser Tariflogik kann es eben häufig vorkommen, dass zwei Einzelsegmente teurer sind als die daraus zusammengesetzte Flugverbindung.
Das ist ja auch völlig ok ... Nennen wir es einfach "Mengenrabatt".
Der "Fehler" dieses Tarifsystems liegt darin, dass die komplette zusammengesetzte Flugverbindungen billiger werden kann als eines der Einzelsegmente.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.927
2.806
CGN
Lufthansa legt die einzelnen Preise ja nicht in Isolation fest, sondern wird sehr genau beruecksichtigen wie die Preise zusammenspielen. Sollte es nach einem Urteil (mit entsprechender Medienpraesenz) zu deutlich mehr Buchungen von Deutschen ex Oslo kommen, weil Leute nun sicher sein koennen nur einmal den Umweg zu machen, dann wird Lufthansa sicher die Preise in Oslo anpassen und auf norwegische Kunden verzichten, um nicht das deutlich lukrativere Geschaeft ex D zu schwaechen. Um ihre Flieger zu fuellen werden sie dann halt ihre Preise exIndien oder exWhatever anpassen, Maerkte die geringere Kanibailiserungseffekte haben. Die Frequenzen nach Oslo werden rduziert und andere erhoeht.

Dann werden die Leute halt zu geringeren Preisen ex-whatever fliegen. Da ein Teil des LH Geschäftsmodells noch immer ist, ihre Riesenflieger mit Flügen zu allen möglichen europäischen Secondary Flughäfen vollzumachen, wo die Konkurrenz oft nicht oder nicht in ausreichender Frequenz hinfliegt, wird ex-whatever auch oft genug in Europa sein müssen, um die Langstrecken zu füllen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.927
2.806
CGN
Ich habe es oben schon mal angedeutet - aber ich denke, LH will auf etwas anderes hinaus. Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach der separat (und dummerweise auch bei LH) gebuchte Flug.

LH sagt: "Aufgrund der separaten Buchung eines anderen Fluges reden wir hier gar nicht von einer Teilkündigung nach 648. Sondern wir reden davon, daß der gesamte Auftrag von vorneherein nie so zur Ausführung vorgesehen war wie bestellt. Der Kunde wollte von vorneherein eigentlich etwas anderes, was mehr gekostet hätte, die können wir anhand der zweiten Flugbuchung belegen".

Diese Argumentation geht natürlich nur, weil LH die zweite Buchung und ihren Buchungszeitpunkt anhand der eigenen Systeme belegen kann. Hätte der Endkunde den separaten Flug mit EasyJet oder sonst wem gebucht, wäre diese Argumentation nicht möglich.

Auf der tatsächlichen Seite völlig richtig. Ich frage mich nur, wie sie mit diesem Argument in der AGB Prüfung weiterkommen wollen. Maßstab für die Frage, ob eine Regelung in den AGB wirksam einbezogen wurde, ist nicht, ob die Regelung den konkreten OP unangemessen benachteiligt, sondern ob sie einen objektiv verstandenen Durchschnittsverbraucher unangemessen benachteiligt. Dabei ist immer die dem Verbraucher günstigste Auslegung zugrunde zulegen (Also diejenige, nach der die konkrete AGB-Klausel den Verbraucher am stärksten benachteiligt, weil die Klausel dann am ehsten unwirksam ist). Die konkreten Umstände des OP sind danach erstmal irrelevant.

In der LH Klausel ist eine Nachberechnung in allen Fällen möglich. Dort steht nicht, dass eine Nachberechnung nur möglich sein soll, wenn LH nachweisen kann, dass der OP das Ticket von Anfang an nicht so fliegen wollte. Damit kann nach den LH AGB auch nachberechnet werden, wenn ein Verbraucher wegen Krankheit, Tod, dringender persönlicher Termine (Beerdigung, nicht die eigene), etc. das letzte Segment auslässt. Es kann auch völlig unabhängig davon nachberechnet werden, ob der Verbraucher überhaupt ab dem Umsteigepunkt (hier FRA) ein zweites Ticket (ob auf LH oder nicht) woandershin gebucht hat.

Da es auf den Durchschnittsverbraucher ankommt und objektiv zu beurteilen ist, müssen auch andere als das konkrete Szenario des konkreten Falls berücksichtigt werden. Mir ist damit jedenfalls noch nicht völlig klar, wie LH das Argument (Weglassen des letzten Segments wegen nachträglicher Planänderung) nur durch Auswahl des konkreten Beklagten umschifft haben will.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Mir ist damit jedenfalls noch nicht völlig klar, wie LH das Argument (Weglassen des letzten Segments wegen nachträglicher Planänderung) nur durch Auswahl des konkreten Beklagten umschifft haben will.

Lufthansa möchte offenbar Publicity zu dieser "Besonderheit" in den Flugtarifen, die sie auch bekommen werden. Garniert mit dem Praxistip, man möge doch möglichst über irgendeinen OTA buchen, die es eh meistens nicht schaffen, die Bedingungen von LH mit in den Vertrag einzubeziehen.

Ach, das wäre beides für LH blöd? Na sowas.

Ich hätte mich nicht getraut, diese Klage zu erheben, zudem noch bei einem Passagier, der von einem RA vertreten wird, der schon früher nicht schüchtern mit seinem Wissen um passagierfreundliche Urteile umgegangen ist.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
519
Ich habe keine Ahnung wie das ausgeht (und es ist mir auch egal, da ich nur Fluege buche die ich auch abfliege), aber ich weiss nicht was sich der werte Forenteilnehmer erhofft. Es gibt doch eigentlich nur 2 moegliche Ergebnisse:

(1) Lufthansa gewinnt und der Foremaximierer ist gelackmeiert, weil es schieriger wird billige ex-Oslo tickets zu buchen

(2) Lufthansa verliert und wird seine Tarifstrucktur ex Oslo umstellen. Der Foremaximierer ist immer noch der Gelackmeierte. Glaubt hier ernsthaft dass im Falle einer Niederlage, LH der Option billiger im Ausland zu buchen tatenlos zusehen wird.


Zitat Zitat von flyglobal Beitrag anzeigen

Nein das denke ich nicht: Die LH hat ja den niedrigeren Preis nur weil sie sich Business Kunden auch ab Oslo erhalten will und über FRA lenken will, statt dass die über LON mit BA oder Paris mit AF in die USA fliegen.

Lufthansa legt die einzelnen Preise ja nicht in Isolation fest, sondern wird sehr genau beruecksichtigen wie die Preise zusammenspielen. Sollte es nach einem Urteil (mit entsprechender Medienpraesenz) zu deutlich mehr Buchungen von Deutschen ex Oslo kommen, weil Leute nun sicher sein koennen nur einmal den Umweg zu machen, dann wird Lufthansa sicher die Preise in Oslo anpassen und auf norwegische Kunden verzichten, um nicht das deutlich lukrativere Geschaeft ex D zu schwaechen. Um ihre Flieger zu fuellen werden sie dann halt ihre Preise exIndien oder exWhatever anpassen, Maerkte die geringere Kanibailiserungseffekte haben. Die Frequenzen nach Oslo werden rduziert und andere erhoeht.

Die Preisgestaltung ist jein kein zweidimensionales Problem sondern ein multidimensionales.... Passiert das ueber Nacht? Nein, aber es wird ziemlich schnell passieren.

Klar wird das so sein: Wenn sich wegen der Medienpräsenz das 'eigentlich deutsche' Volumen ab Oslo , dann wird die LH natürlich so reagieren und in Güterabwägung dann halt eher auf die norwegischen Kunden verzichten.

Die Frage bleibt: Will die LH unbedingt ein finales Urteil, eventuell durch alle Instanzen, weil die Gelegenheit günstig erscheint, oder lässt man den ganzen Medienrummel und zieht die Klage dann doch wieder zurück.

Es bleibt spannend.


Flyglobal
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
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300x250
LH sagt: "Aufgrund der separaten Buchung eines anderen Fluges reden wir hier gar nicht von einer Teilkündigung nach 648. Sondern wir reden davon, daß der gesamte Auftrag von vorneherein nie so zur Ausführung vorgesehen war wie bestellt. Der Kunde wollte von vorneherein eigentlich etwas anderes, was mehr gekostet hätte, die können wir anhand der zweiten Flugbuchung belegen".

Diese Argumentation geht natürlich nur, weil LH die zweite Buchung und ihren Buchungszeitpunkt anhand der eigenen Systeme belegen kann. Hätte der Endkunde den separaten Flug mit EasyJet oder sonst wem gebucht, wäre diese Argumentation nicht möglich.
Bin ich mir gar nicht so sicher. Wieviele Tage ist es in Ordnung zu warten, bis sich Pläne ändern dürfen? Ein Tag, eine Woche, ein Monat?
Ich würde sagen im extremsten Fall reicht schon eine Sekunde aus. Als Betreiber eines Reisebüros kann ich aus der Praxis sagen, dass es SEHR viele Kunden gibt, die etwas buchen, sich alles richtig anschauen, dann aber 5 Minuten später anrufen und sagen, ihr Reiseplan hat sich doch geändert und es ist noch was dazwischen gekommen. Da der Passagier hier direkt bei Lufthansa gebucht hat (bei denen man 24h kostenlos stornieren kann bei Direktbuchung (was man aber auch erstmal wissen muss)), kann man also davon ausgehen, dass der Passagier min. innerhalb dieser 24h Zeit gehabt hätte, seine Buchung nochmal stornieren zu können und neubuchen, aufgrund Terminplanänderung.

Nach den 24h ist bei dem Business Class Restricted Tarif keine Änderung mehr möglich, d.h. dem Kunden ist sogar gar nicht möglich nach TXL anstatt OSL umzubuchen, selbst wenn er gewollt hätte und musste somit ein neues Ticket buchen.

Des Weiteren wäre es die Aufgabe des verkaufenden Händlers gewesen, in diesem Fall Lufthansa, den Passagier über die Doppelbuchung auf 2 LH Maschinen hinzuweisen. Es kommt oft vor, dass Leute wirklich etwas doppelt buchen, gerade im corporate travel sector, wenn eine Hand nicht weiß, was die andere macht. Fast jede Airline hat ein automatisches System, einen dupe robot, der automatisch mit Algorithmen nach unmöglichen itineraries sucht, z.B. gleiche Passagier mit gleichen Namen auf gleichen Flieger, oder Flug JFK-FRA aber auch zur gleichen Zeit ein Flug FRA-JFK. Dann gibt es eine Dupe warning in der PNR. Aus der Praxis kann ich sagen, dass Airlines Dupe warnings in deren selber ausgestellten Buchungen eigentlich nie abarbeiten, obwohl es auf deren Abarbeitungsqueue liegt.
Long story short: LH hätte in diesem Fall bei deren eigenen Buchung eine dupe warning reinbekommen müssen und hätte den Passagier von vornherein schon informieren müssen, dass er nicht gleichzeitig auf 2 Flugzeugen sein kann. In diesem Fall könnte man ihnen sogar grobe Fahrlässigkeit nachweisen können.

Was mir aber eigentlich wichtiger ist als dieser eine Fall - die Frage, was LH eigentlich WIRKLICH erreichen will. Die paar Leute, die ex CAI, MAXP oder OSL buchen sind im Vergleich zur Gesamtmenge der Passagiere eine vollkommen im Grundrauschen untergehende Größe.
Denke ich auch, gemessen an der Anzahl der normalen Passagiere sind Tarifmaximierende Passagiere doch sehr gering.
 
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