LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.927
2.806
CGN
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Rom I gilt nur in der EU (außer DK und UK). Ansonsten gilt das Haager Übereinkommen, welches zudem Vorrang vor Rom I hat.

Meines Wissens haben die Demokratiefreunde aus dem Osten noch nicht die Macht übernommen und Deutschland ist noch in der EU. Also Rom I.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.061
13.536
Der deutsche Richter prueft nach deutschem IPR - also Rom I - das anzuwendende nationale Sachrecht. In dem Fall zufaelligerweise, koennte aber auch anders sein, deutsches Sachrecht.

Der - hier nicht zum Zuge kommende, da nicht angerufene - norwegische Richter pruefte nach norwegischem IPR das anzuwendende nationale Sachrecht. Er suchte hier mangels ausdruecklicher gesetzlicher Kodifikation gemaess der Irma-Mignon-Formel nach der engsten Verbindung und kaeme wahrscheinlich (!) auch ins deutsche Sachrecht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nur mal so, wie sieht es denn aus juristischer Sicht aus wenn z.B. bei dem vie zitierten 3 Gänge Menu in den AGB´s steht das der Preis nur gitl wenn auch alle drei Gängen gegessen werden, und es zu einer Berechnung der einzelnen Gänge kommt wenn ein Teil des Menus ausgelassen wird?

Gibt es ja z.B. bei All You Can Eat Angeboten, das zwar eine Flatrate gilt, aber Speisen die vom Kellner wieder abgeräumt werden zusätzlich berechnet werden.

Ansonsten ist es schon klar das in diesem Forum ausschliesslich Argumente zu Lasten von LH goutiert werden - aber es sind in Sachen Reiserecht in den letzten Jahren doch ein paar Urteile gefallen die auch die Interessen der Unternehmen berücksichtigt haben.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
(...)Ansonsten ist es schon klar das in diesem Forum ausschliesslich Argumente zu Lasten von LH goutiert werden (...)

Wieso diese Polemik?

Hast Du tatsächlich so wenig beizutragen dass Du zu diesem Stilmittel greifen musst? Ausserdem nehme ich mich persönlich ausdrücklich aus von deiner Verallgemeinerung. Was nicht bedeutet dass ich mich nicht kritisch mit der Lufthansa Gruppe auseinandersetze.

In der Sache habe ich eine dezidierte Meinung: Der Beklagte hat im entscheidenden Moment nicht geschaltet, wie er selbst einräumt. Dafür hat er nun imho die Konsequenzen zu tragen. Wie diese Konsequenzen aber aussehen, nach wessen Spielregeln diese bemessen werden, das ist die Frage die nun ein Gericht zu klären hat.

Der Fall taugt imho überhaupt nicht für allgemeine Rückschlüsse auf vermeintlich ähnlich gelagerte Sachverhalte.

Nehmen wir beispielsweise an ein Reisender bucht zeitgleich

HAJ - ARN / Tix 1
ARN - FRA - HKG - FRA (4 Wochen Stop) - ARN / Tix 2
am Tag der Ankunft in FRA FRA - HAM - FRA / Tix 3

Nach Rückkehr aus HKG und Rückreise auf Tix 3 an seine Homebase HAM wird der Reisende krank und tritt weder den Coupon 2 aus dem Tix 3, noch den letzten Coupon aus Tix 2 an, bucht es auch nicht um, und sagt der Airline auch nicht ab.

Die Arline meldet sich nun 6 Monate nach dem no show auf FRA - ARN und fordert nachkalkulierte 2.500 Euro aus dem Langstreckenflugschein + 160 Euro für den anwendbaren Tarif auf FRA - HAM als Oneway....

Würde dies ein Gericht als rechtmaessige Forderung betiteln - ich würde auswandern...

Irgendwo weiter vorn schreibt jemand über ADMs die Airlines an IATA Agenten versenden für vermeintlich ähnlich gelagerte Fälle. Ich kann dazu nur feststellen: Alle mir bekannten Fälle sind nach sachverständiger Prüfung allesamt als "Agenten / Reisebüro Dummheit" klar und eindeutig als "zu Recht seitens der Airline" einzustufen, eine Auswahl:

- Agent schreibt als AP Element in die Buchung ** ATT AGT Segment 3 ist fiktiv!
- Agent löscht nach Abfliegen des ersten Flugsegments das Folgesegment aus der PNR
- Agent macht sich ein OP Element mit ** Rueckflug wird nicht genutzt
- Agent fragt bei Airline eine partielle Erstattung der Steuern für das nicht-angetretene Segment an
- Agent hat einen Lufthansa R/T nach BIO, und in der gleichen Buchung parallel einen Oneway AF BIO CDG

u.v.m.

Gut und sachverständige arbeitende IATA Agenturen sind froh und dankbar darum, dass sich Airlines den operativ schlecht ausgebildeten und unwissenden Agenturen annehmen und Druck ausüben in Form von ADMs zB.

Dazu noch etwas: Eine tatsächlich sachverständige IATA Agent / Agentur wüsste ganz andere Mittel und Wege eine Intervention der Airline mit den genannten Mitteln abzublocken bzw. die Verantwortungssphäre Agent versus Airline versus Reisender - dafür gibt es nämlich genaue Regeln. Und ja, natürlich sitzt die Airline am längeren Hebel - trotzdem herrscht hier normalerweise keine einseitige Interaktion nach Gutsherrenart.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wieso diese Polemik?

Das war doch keine Polemik, reagiere mal nicht so empfindlich.

Ich denke das der vorliegende Fall es für LH einfach macht dem Passagier nachzuweisen das er niemals vor hatte die letzte Strecke des ersten Tickets abzufliegen. wie Gerichte das beurteilen kann ich wiederum nicht beurteilen - es wurden aber wie gesagt in letzter Zeit auch immer wieder Urteile zu Gunsten der Unternehmen gefällt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.061
13.536
Ich denke das der vorliegende Fall es für LH einfach macht dem Passagier nachzuweisen das er niemals vor hatte die letzte Strecke des ersten Tickets abzufliegen.

Nicht niemals - erst ab Buchung des zweiten Tickets. Deswegen waere ein Kunde, der direkt nach Buchung des ersten Tickets das zweite bucht, viel schoener. So, Wochen spaeter, koennen sich ja tatsaechlich die Plaene geaendert haben. Aber so einen haben sie wohl nicht gefunden.
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.015
48
BER
Nicht niemals - erst ab Buchung des zweiten Tickets. Deswegen waere ein Kunde, der direkt nach Buchung des ersten Tickets das zweite bucht, viel schoener. So, Wochen spaeter, koennen sich ja tatsaechlich die Plaene geaendert haben. Aber so einen haben sie wohl nicht gefunden.

Und genau deswegen kann ich nicht glauben, dass LH hier gewinnt. Denn dann müsste das gesamte Tarifmodell mit Non-Flex-Tarifen wackeln, wenn ich einen Non-Flex-Tarif nicht mal bei nachträglich geänderten Voraussetzungen und zu meinen Lasten (keine Erstattung des Tarifanteils des letzten Segments) ändern bzw. verfallen lassen kann. LH und auch die bisherige Beurteilung des BGH bewegen sich in meinen Augen mit dem ganzen Konstrukt aus Pseudo-Werkvertrag mit Vorauskasse und einseitigen Einschränkungen auf einem sehr konstruierten Weg.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nicht niemals - erst ab Buchung des zweiten Tickets. Deswegen waere ein Kunde, der direkt nach Buchung des ersten Tickets das zweite bucht, viel schoener. So, Wochen spaeter, koennen sich ja tatsaechlich die Plaene geaendert haben. Aber so einen haben sie wohl nicht gefunden.


Weiss man den überhaupt schon wie LH in der Klage argumentiert?
 
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aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.583
85
MUC
Wie schaut es eigentlich bei 3x-Buchungen aus?
In den meisten Fällen wird da der Schwanz nicht abgeflogen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.061
13.536
LH und auch die bisherige Beurteilung des BGH bewegen sich in meinen Augen mit dem ganzen Konstrukt aus Pseudo-Werkvertrag mit Vorauskasse und einseitigen Einschränkungen auf einem sehr konstruierten Weg.

Das ist so. Und so langsam wird der Weg immer steiniger. Wie ich ja schon schrieb, LHs Hauptproblem (tatsaechlich, nicht juristisch) ist, dass sie mit Segen des BGH auf Vorkasse bestehen. Taeten sie das nicht, koennten sie ohne weiteres im Nachgang genau die geflogenen Strecken abrechnen. Und so en passant das Problem der Ueberkreuzbuchungen aus der Welt schaffen.


Weiss man den überhaupt schon wie LH in der Klage argumentiert?

Ich weiss auch nur, was im Thread steht, da musst Du OP oder kexbox fragen. Ich klugscheisse nur aus der Ferne :D Bei der Frage, wann der Passagier ohne Nachberechnung nur Teilleistungen in Anspruch nehmen darf, ist man aber offenbar noch nicht. Noch vertritt LH ja nach meinem Verstaendnis die absolute Meinung, dass nie.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Weiss man den überhaupt schon wie LH in der Klage argumentiert?

Üblicherweise wäre die Klageschrift spannend, der Kern ist aber "Das steht in unseren AGB und der BGH mag Tarifsysteme von Airlines". Von daher lohnt sich ein Posten hier nicht.


Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten, wie man diese Regelung AGB-rechtlich zerpflücken kann. Ich bin da gerade dran, würde das aber nochmal etwas zurückhalten. Viele der hier geäußerten "Empfindungen" haben ihre Entsprechung auch im deutschen AGB-Recht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Die Frage die sich stellt ist doch ob es wirklich im Interesse des aufgeklärten Kunden ist wenn LH sich das Verhalten der Kunden "gefallen lassen muss" (ich sehe schon das es eigentlich ein Unding ist das man eine Flugreise nicht einfach dort abbrechen kann wo man mag).

Haben die Airlines nicht evtl. ein "berechtigtes Interesse" die Preisgestaltung entsprechend zu schützen? Es ist ja auch nicht so das LH hier die ersten sind die mit rechtlichen Schritten um die Ecke kommen soweit ich das erinnere, BA haben sich da doch auch schon zu geäussert und Tickets nachbelastet.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Es ist ja auch nicht so das LH hier die ersten sind die mit rechtlichen Schritten um die Ecke kommen soweit ich das erinnere, BA haben sich da doch auch schon zu geäussert und Tickets nachbelastet.
AFAIK hat BA da nur Stress bei einem Reisebüro gemacht, der einfach jeden Flug mit hidden city gebucht hat für die FT user. Da war ja klare Absicht drin und das ganze im b2b.


Ich denke mal allen ist klar, dass LH das nicht so toll findet, throwaways zu machen, und dann noch die Kirsche oben draufzusitzen und einen Anschlussflug mit denen selber zu buchen :D Aber das ist ja ein ganz anderes Thema, sollten wir eigentlich hier nicht weiter bereden, was nun moralisch vertretbar ist etc. pp.
Auch egal was das Ticket gekostet hat.


Am Ende geht es ja nur darum, darf eine Airline nachbelasten oder nicht im b2c? Sind die AGB so gültig?

Oder darf die Airline nur nachbelasten, wenn "Austricksen des Systems" der Anlass war? Oder generell IMMER? D.h. auch bei Krankheit etc.?

So oder so wird das ganz spannend, weil dann vor Gericht (falls es davor keine Einigung gibt und die Berliner Justiz dafür überhaupt Zeit hat das zu verhandeln) geklärt wird, ob die aktuellen AGB denn überhaupt rechtskonform sind und falls nicht, bekommen einfach ALLE Airlines, die Deutschland anfliegen das große Zittern, weil alle einen ähnlichen Nachbelastungsabsatz in ihren AGBs haben.
 
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SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.015
48
BER
...

Haben die Airlines nicht evtl. ein "berechtigtes Interesse" die Preisgestaltung entsprechend zu schützen? Es ist ja auch nicht so das LH hier die ersten sind die mit rechtlichen Schritten um die Ecke kommen soweit ich das erinnere, BA haben sich da doch auch schon zu geäussert und Tickets nachbelastet.

„Berechtigtes Interesse“ haben sie sicherlich, da Preisdiskriminierung ja eine Lehrbuchmöglichkeit der Gewinnmaximierung darstellt. Und trotz der feuchten Träume einiger Politiker leben wir ja glücklicherweise noch in einer Marktwirtschaft.

Der Abnehmer (in meinen Augen hier sogar egal ob Unternehmen oder Verbraucher) hat jedoch ein mindestens genauso berechtigtes Interesse bei Vorkasse und nicht stornierbaren Tarifen vorher zu wissen, was er zu bezahlen hat und darüber hinaus nicht zusätzlich „bestraft“ werden kann, wenn er auf eigene Kosten eine Teilleistung nicht in Anspruch nimmt.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Das ist so. Und so langsam wird der Weg immer steiniger. Wie ich ja schon schrieb, LHs Hauptproblem (tatsaechlich, nicht juristisch) ist, dass sie mit Segen des BGH auf Vorkasse bestehen. Taeten sie das nicht, koennten sie ohne weiteres im Nachgang genau die geflogenen Strecken abrechnen. Und so en passant das Problem der Ueberkreuzbuchungen aus der.

Da müssten Sie ja aber VORHER alle möglichen Preise bei Abbrüchen an allen möglichen Flughäfen ausweisen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
@ @NET: sind bei den 1800 Euro auch schon die Positionierungsflüge und ggf. Hotel mit eingerechnet?

Ansonsten wird LH jetzt gleich böse kucken und mit dem Fuß aufstampfen. :yes:

Selbstverständlich, all in. Zubringer kostet ~100€ und Hotel ist keines nötig, weil entweder mit Sicherheit oder direct turnaround buchbar, was sogar die sicherste Variante wäre. C Flug kostete ~1700 (gerade nochmal nachgesehen, jetzt schon minimal teurer). Ethihad und Air China sind noch günstiger, die mag ich aber nicht wirklich.

Es ist mir absolut egal ob LH aufstampft, sie bekommen eben kein Geld von mir zur Deckung fixer Kosten, that´s it. Das bringt mir keine Genugtuung, noch tut LH dieser Einzelfall weh, es zeigt aber wie idiotisch die Klage ist. Kaum jemand der heute über hidden city ticketing günstig bucht, ist in Folge bereit deren Feuchttraumpreise zu zahlen. Denn wer zukünftig dazu bereit ist bucht das auch jetzt schon...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
So oder so wird das ganz spannend, weil dann vor Gericht (falls es davor keine Einigung gibt und die Berliner Justiz dafür überhaupt Zeit hat das zu verhandeln) geklärt wird, ob die aktuellen AGB denn überhaupt rechtskonform sind und falls nicht, bekommen einfach ALLE Airlines, die Deutschland anfliegen das große Zittern, weil alle einen ähnlichen Nachbelastungsabsatz in ihren AGBs haben.
Deshalb Widerklage, dann kann LH die ABB´s wieder mal umschreiben... :)

PS: wäre auch zu einer kleinen Spende für die Unkosten bereit. Wobei ich schon schrieb, Verbraucherschutz dazu einschalten! :idea:
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.039
Was soll dieser wiederholte Hinweis auf die Widerklage und "den Verbraucherschutz" - womit anscheinend irgendeine Organisation gemeint ist - bezwecken?
 
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