LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.777
11.711
Trans Balkan Express
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Ich weiß, dies ist ein Forum, das dem Meinungsaustausch gilt (und das von der Streitfreudigkeit der Foristen lebt). Aber wie wäre es mit folgender Idee: Wir lassen kexbox seine Arbeit machen und schauen wie der/die Amtsrichter/in entscheidet. Die wesentlichen Argumente sind ja ausgetauscht.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Ich weiß, dies ist ein Forum, das dem Meinungsaustausch gilt (und das von der Streitfreudigkeit der Foristen lebt). Aber wie wäre es mit folgender Idee: Wir lassen kexbox seine Arbeit machen und schauen wie der/die Amtsrichter/in entscheidet. Die wesentlichen Argumente sind ja ausgetauscht.

Sachlich richtig! Aber was machen wir dann? Gilt für so viele andere Themen auch.

Nichts hält Gemüter und Moderatoren mehr busy als Kaffeesatz Leserei.

Flyglobal
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
Ich verstehe den Zusammenhang nicht, weshalb hier nichts mehr gesagt werden soll, bis der Prozess entschieden ist. Insbesondere haben der OP und sein RA hier bewusst die Öffentlichkeit gesucht.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ich verstehe den Zusammenhang nicht, weshalb hier nichts mehr gesagt werden soll, bis der Prozess entschieden ist. Insbesondere haben der OP und sein RA hier bewusst die Öffentlichkeit gesucht.
Eigentlich sollte ich dem OP und seinem RA meine Dienste als Sparringspartner in Rechnung stellen; besser kann man sich gar nicht auf kritische Fragen der Gegenseite und des Richters vorbereiten :cool:
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.777
11.711
Trans Balkan Express
Ich verstehe den Zusammenhang nicht, weshalb hier nichts mehr gesagt werden soll, bis der Prozess entschieden ist. Insbesondere haben der OP und sein RA hier bewusst die Öffentlichkeit gesucht.

Von sollen kann ja nicht die Rede sein. Wir können gern noch ein paar Runde durch den Ballsaal drehen. Aber ich finde es schon verwunderlich, wenn man einem kritischen Mitforisten unterstellt, dass er auf der payroll von LH steht.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
… sogar im Gegenteil; dieser Mitforist finanziert die payroll von LH: als Aktionär :cool: (100 Aktien)

Erwischt: :D Stehst zwar nicht auf der Payroll der LH, dafür auf der Dividendenauszahlliste - bist also daran interessiert dass die LH höhere Durchschnittspreise erzielt!

"Flugpreise müssen Teurer werden" (Spohr Evangelium: Psalm 10 Vers 1)


Flyglobal


PS: Hast du noch keine pN von der LH bekommen, Influencer vertrag? (y)
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
569
100
Ich verstehe den Zusammenhang nicht, weshalb hier nichts mehr gesagt werden soll, bis der Prozess entschieden ist. Insbesondere haben der OP und sein RA hier bewusst die Öffentlichkeit gesucht.
Also gesagt kann hier soviel wie jeder will, jedoch sollte es das Thema weiterbringen und nicht nur "hey, das ist meine Meinung dazu, keine Ahnung ob das überhaupt keine Rechtsbezug hat, aber..."

Ich glaube der OP + Rechtsanwalt hat es hier reingestellt um noch interessante Antworten zu bekommen und nicht Geschwafel sich durchzulesen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Erwischt: :D Stehst zwar nicht auf der Payroll der LH, dafür auf der Dividendenauszahlliste - bist also daran interessiert dass die LH höhere Durchschnittspreise erzielt!

"Flugpreise müssen Teurer werden" (Spohr Evangelium: Psalm 10 Vers 1)
Habe dieses Jahr insgesamt 80,00€ Dividende bekommen - vor Steuern. Bislang ungefähr das 100-fache an Flugtickets dort gekauft.... Schlechtes Geschäft.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Ist mir nun Y mehr wert (oder der Firma mehr wert) als 3000 - (2000 + X) buche ich es NICHT!

Sollte man den letzten Flug abfliegen müssen, wird sich die Variable X und Y in der Gleichung erhöhen!

Deine Formel ist ja in der Theorie richtig, aber sie geht halt von teilweise falschen Annahmen aus.

- sollte man das letzte Segment abfliegen kann man es sich in den meisten Fällen wohl so gestalten, dass die Mehrkosten minimal sind, denn bei den Zubringern kosten RTs oft sogar weniger als der oneway. Achtung, nämlich auch der Zubringer wird hier gerade mitverhandelt.

- du gehst von der Annahme aus, das Menschen einen signifikanten Mehrpreis bezahlen nur um mit LH zu fliegen. Ja, die gibt es! ABER, jene sind jetzt schon bereit diesen für einen Direktflug zu bezahlen, oder wir reden von ein paar Nerds die solche Umwege nur wegen dem Status machen. Letztere sind wohl wirtschaftlich nicht relevant, weil sie nicht so viele sind und diese Erträge wohl nicht den Verlust kompensieren, der entsteht wenn viele dann gleich fremd buchen.
 

c0t0d0s0

Reguläres Mitglied
06.09.2014
96
1
Diese Diskussion scheint längst im Zustand "Es wurde schon alles gesagt,nur noch nicht von jedem" zu sein. Es geht doch letztlich nur um die Frage ob eine Vertragsstrafe für Nichtabnahme der vollen bestellten Leistung durch den Kunden der Lufthansa in Höhe des Unterschieds zu den Ticketkosten für die tatsächlich angenommene Leistung wirksam vereinbart ist respektive ob die LH das Recht hat nachträglich die tatsächlich abgenommene Leistung in Rechnung zu stellen zu den Konditionen zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses. Wie man damit 44 Seiten Thread (inclusive gegenseitiger Beleidigungen und dem Absprechen geistiger Leistungsfähigkeit) füllen kann, ist schon eine doch sehr erstaunliche Leistung (die in dieser Art leider vielen Foren innewohnt ;) )
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Schliesst die Klage eigentlich auch ein Buchungen bei der der komplette Rückflug nicht genutzt wird? Ein Langstrecken Oneway kann teurer sein als das Return Ticket. Ist ja die gleiche Schublade.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Schliesst die Klage eigentlich auch ein Buchungen bei der der komplette Rückflug nicht genutzt wird? Ein Langstrecken Oneway kann teurer sein als das Return Ticket. Ist ja die gleiche Schublade.

Im Prinzip ja, ist nichts anderes. Der geübte hidden City Bucher hat auch beim Zubringer einen Rückflug im talon, um a ein Argument zu haben, dass er eigentlich fliegen wollte und b den Zubringer oft günstiger zu machen. Eigentlich ein pikantes Detail am Rande zur Klage. Damit werden viele das System legal noch mehr ausnützen als jetzt im Graubereich (grau in den Augen der Airline)
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.547
3.206
Corona-Land
Bei meinen nächsten Flug wären das fast 10.000 Euro.
(2 Personen First, Rückreise mit dem Schiff)

Mein Reisebüro hat keine Bedenken das Ticket für April 2019 auszustellen.

Wer muss ggf. Nachzahlen, der Kunde oder das Reisebüro?
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Schliesst die Klage eigentlich auch ein Buchungen bei der der komplette Rückflug nicht genutzt wird? Ein Langstrecken Oneway kann teurer sein als das Return Ticket. Ist ja die gleiche Schublade.

Und damit wäre man dann bei einer ggf. größeren "Zielgruppe" an geschätzten LH-Kunden.
Mag ja sein, daß nur Wenige auf die Idee kommen, ein Ticket in OSL, CAI oder sonstwo anzufliegen um Geld zu sparen. Aber auf die Idee, statt eines Oneways einfach einen RT zu buchen kommt wohl jeder, der den Preisunterschied sieht.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
569
100
Bei meinen nächsten Flug wären das fast 10.000 Euro.
(2 Personen First, Rückreise mit dem Schiff)

Mein Reisebüro hat keine Bedenken das Ticket für April 2019 auszustellen.

Wer muss ggf. Nachzahlen, der Kunde oder das Reisebüro?
Ganz klar das Reisebüro, kann ein ADM bekommen. Oder hat etwa das Reisebüro euch die AGB der LH Group vorlegt und ihr musstet unterschreiben, dass ihr sie gelesen habt? :D
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.471
3.323
Düsseldorf
www.drboese.de
Eigentlich sollte ich dem OP und seinem RA meine Dienste als Sparringspartner in Rechnung stellen; besser kann man sich gar nicht auf kritische Fragen der Gegenseite und des Richters vorbereiten :cool:

Isso ;-)

Im VFT gibts immer neben einigem Grundrauschen auch gute Ideen und Ansätze. Nicht alle, die ich nun verwertet habe, sind hier im Thread aufgetaucht, aber das schadet ja nicht.

Einen Termin gibt es noch nicht, die Klage wurde ja erst vor rund einer Woche zugestellt. Die Berliner Gerichte arbeiten teils besser, als ihr Ruf. Da könnte in diesem Jahr noch was gehen. Ob die Daten des Termins veröffentlicht werden, entscheidet dann aber der Beklagte.

Viele Grüße
Kexbox
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.995
1.059
Wie ist das eigentlich juristisch: Im konkreten Fall wird ja die Gültigkeit einer AGB-Klausel verhandelt. Erfolgt die Bewertung immer streng am Einzelfall oder auch in der ganzen Breite? Die Nachberechnung im Krankheitsfall z.B. dürfte den Passagier ganz sicher unangemessen benachteiligen, ist aber dem Wortlaut nach nicht ausgeschlossen. Ist eine im Einzelfall ungültige Klausel nicht einfach immer ungültig und muss zur richterlichen Entscheidung zwingend der besagte Einzelfall zur Entscheidung anstehen? Oder anders gefragt: Lässt das Gericht eine offensichtlich ungültige Klausel stehen, wenn der Sachverhalt für die Ungültigkeit im verhandelten Fall nicht greift?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.471
3.323
Düsseldorf
www.drboese.de
Wie ist das eigentlich juristisch: Im konkreten Fall wird ja die Gültigkeit einer AGB-Klausel verhandelt. Erfolgt die Bewertung immer streng am Einzelfall oder auch in der ganzen Breite? Die Nachberechnung im Krankheitsfall z.B. dürfte den Passagier ganz sicher unangemessen benachteiligen, ist aber dem Wortlaut nach nicht ausgeschlossen. Ist eine im Einzelfall ungültige Klausel nicht einfach immer ungültig und muss zur richterlichen Entscheidung zwingend der besagte Einzelfall zur Entscheidung anstehen? Oder anders gefragt: Lässt das Gericht eine offensichtlich ungültige Klausel stehen, wenn der Sachverhalt für die Ungültigkeit im verhandelten Fall nicht greift?

Gute Frage und für einen Laien gut erkannt. Die Frage, ob AGB wirksam sind, erfolgt abstrakt. Die Frage ist also, was könnten diese AGB alles erlauben, um zu prüfen, ob das noch angemessen ist.

Die von Lufthansa verwendete Klausel erlaubt ziemlich viel. Auch ziemlich krasse Dinge. An der Stelle könnte Lufthansa natürlich für die Zukunft nachbessern. Das aber wirklich AGB-rechtlich konform hinzubekommen, ist schon eine Herausforderung. Und dann wird der schlaue Reisende einfach per OTA buchen
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Das aber wirklich AGB-rechtlich konform hinzubekommen, ist schon eine Herausforderung.
In einem anderen Thread hatten wir das neulich, dass Qantas bei einigen Tarifen eine "no-show"-Gebühr von 500AUD (in der Eco) verlangt. Das wäre doch eine bequeme Lösung für LH und sehr transparent in der Buchung darstellbar?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
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In einem anderen Thread hatten wir das neulich, dass Qantas bei einigen Tarifen eine "no-show"-Gebühr von 500AUD (in der Eco) verlangt. Das wäre doch eine bequeme Lösung für LH und sehr transparent in der Buchung darstellbar?
Stimmt, das wäre schon ein sinnvoller Weg. Auch da muss man wieder schauen, dass man auch die Fälle abdeckt, in denen eine solche Gebühr unangemessen benachteiligend wirken würde. Aber alles deutlich einfacher, als diese Nachberechnungsgeschichte
 
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