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ich weiß nicht ob das hier schon so besprochen wurde:
laut Ticketbestimmung (Flex-Ticket) gilt bei Erstattung folgendes:
10.3.1.2. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte.
Was bedeutet das? Welcher "anwendbare" Flugpreis ist damit gemeint?
Beispiel: Ich fliege morgens hin, hab den Rückflug für abends gebucht, merke aber dass ich noch einen kurzfristigen Termin in einer anderen Stadt habe und fliege von da (oneway) zurück.
Hinflug ist passiert, ich storniere dann jetzt das Ticket: was passiert? Zahl ich am Ende sogar noch drauf?!
Wenn der angetretene Flug oneway teurer ist, als das r/t-Ticket - theoretisch ja. Bleibt natürlich die Möglichkeit, den Rückflug einfach verfallen zu lassen....
Wobei bei Flex-Ticket aber auch die Möglichkeit besteht, den Rückflug einfach an einem anderen Datum zu nutzen, in vielen Fällen einschließlich eines geänderten Routings (also ab einer anderen Stadt o.ä.). Sofern Du nicht der absolute Gelegenheitsflieger bist oder das einen Flug in eine Region betrifft, wo Du sonst nie hin musst, sollte sich da meist eine Möglichkeit finden, den zu nutzen (v.a. wenn Ticket so teuer, dass man es nicht einfach verfallen lassen will). Habe ich mit innereuropäischen Business Flex-Tickets schon mehrfach gemacht.