LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.320
9.146
BRU
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ich weiß nicht ob das hier schon so besprochen wurde:

laut Ticketbestimmung (Flex-Ticket) gilt bei Erstattung folgendes:
10.3.1.2. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte.

Was bedeutet das? Welcher "anwendbare" Flugpreis ist damit gemeint?
Beispiel: Ich fliege morgens hin, hab den Rückflug für abends gebucht, merke aber dass ich noch einen kurzfristigen Termin in einer anderen Stadt habe und fliege von da (oneway) zurück.
Hinflug ist passiert, ich storniere dann jetzt das Ticket: was passiert? Zahl ich am Ende sogar noch drauf?!

Wenn der angetretene Flug oneway teurer ist, als das r/t-Ticket - theoretisch ja. Bleibt natürlich die Möglichkeit, den Rückflug einfach verfallen zu lassen....

Wobei bei Flex-Ticket aber auch die Möglichkeit besteht, den Rückflug einfach an einem anderen Datum zu nutzen, in vielen Fällen einschließlich eines geänderten Routings (also ab einer anderen Stadt o.ä.). Sofern Du nicht der absolute Gelegenheitsflieger bist oder das einen Flug in eine Region betrifft, wo Du sonst nie hin musst, sollte sich da meist eine Möglichkeit finden, den zu nutzen (v.a. wenn Ticket so teuer, dass man es nicht einfach verfallen lassen will). Habe ich mit innereuropäischen Business Flex-Tickets schon mehrfach gemacht.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
ich weiß nicht ob das hier schon so besprochen wurde:

laut Ticketbestimmung (Flex-Ticket) gilt bei Erstattung folgendes:
10.3.1.2. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte.

Was bedeutet das? Welcher "anwendbare" Flugpreis ist damit gemeint?
Beispiel: Ich fliege morgens hin, hab den Rückflug für abends gebucht, merke aber dass ich noch einen kurzfristigen Termin in einer anderen Stadt habe und fliege von da (oneway) zurück.
Hinflug ist passiert, ich storniere dann jetzt das Ticket: was passiert? Zahl ich am Ende sogar noch drauf?!

Wenn du dir einen RT buchst und nur OW fliegst, und den Rückflug stornierst und OW mehr kostet als RT, dann ja, es wurde schon immer und wir weiterhin die Differenz eingefordert. Darauf hat LH an ihre Service Partner immer darauf hingewiesen, dass wenn das Rückflug segment aus der Buchung gelöscht wird, es zum ow Preis nachberechnet wird, falls dies nicht gewünscht ist, Segmente verfallen lassen / umbuchen.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Der Schluss, dass eine "Generelle Einschüchterung" das Ziel der LH ist, könnte villeicht sogar stimmen - es funktioniert nämlich schon.
Ich habe bei dem Reisebüro meines Vertrauens diese Woche 2 Flüge von EU nach SEA angefragt, beide in Business, mit ähnlicher Gesamtflugzeit, ähnlichem Preis, jedoch mit 2 verschiedenen Airlines - ich wollte mir ein wenig Zeit zur Entscheidung (bis zur von den Airlines definierten Frist zur Ausstellung des Tickets) geben, um eben zu überlegen ob mir nun Airline A oder Airline B für diese Reise besser zusagt.
Die Reservierung beider Flüge wurde mir vom Reisebüro, mit dem Verweis "die Airlines sehen solche Doppelreservierungen und streichen dann beide Reservierungen" verweigert. Abgesehen von der Tatsache, dass verschiedene Airlines meine Buchungen / Reservierungen bei anderen Airlines gar nicht sehen dürfen (Datenschutzverordnung), agiert hier das Reisebüro schon als vorgeschobener "Defender" - insofern wirkt die "Drohkulisse" anscheinend schon....


Falls die Flüge am gleichen Tag waren mit Airlines, die zusammenarbeiten, z.B. UA und LH, gleiche Strecke, gleiches Datum, dann ja, da kann automatisch eine Dupe warning reinbekommen.
Wenn du aber jetzt MUC-LAX einmal mit BA und einmal mit LH reservierst, kommt absolut nichts rein.
Aber du musst bedenken, dass jedes Reisebüro auch nicht gerne unendlich unticketed Buchungen anlegt. Man hat ein gewissen search/booking/ticketing ratio einzuhalten, wenn du immer nur Verfügbarbeitkeitsabfragen bei Amadeus (oder bei jeder anderen GDS) machst, dann musst du draufzahlen.
Genau das gleiche für PNR creation / ticketing.

Pi mal daumen kann man von 50:1 ratio für Abfrage / Ticketing ausgehen, das ist so die Standardeinstellung, alles was drüber ist, bezahlt man dann pro Abfrage 0.02-0.10€ (je nach Vertrag)


Das ist auch der Grund, warum viele OTAs nicht bei Metas drin sind, weil einfach sinnlos deren Verfügbarkeit + Preise abgefragt werden, ohne das was gebucht wird.
Was wiederum dazu führt, dass es im travel sector viel weniger startups gibt als auf anderen Sektoren (z.B. fintech), da keine Airline, GDS,... die Daten einem kostenlos zur Verfügung stellt. z.B. expertflyer arbeitet mit Sabre zusammen und die machen da nicht wirklich Geld mit, wenn man seine Premium Mitgliedschaft wirklich nutzt, da zahlen die für die Abfragen nur drauf.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
(...) Falls die Flüge am gleichen Tag waren mit Airlines, die zusammenarbeiten, z.B. UA und LH, gleiche Strecke, gleiches Datum, dann ja, da kann automatisch eine Dupe warning reinbekommen. (...)

:eek:

Was macht dieser Thread nur mit den geschätzten Mit-Foristen? Lädt die schiere "Länge" des Threads dazu ein, dass hier "jeder" etwas zwanghaft beitragen muss? Egal ob richtig oder falsch?

Bisher war dieses Forum eine wunderbare "Ausnahme" von dem normalen Forumswahnsinn woanders...

Natuerlich gibt es Dupe Warnings in allen GDS. Die hier freiwillig durch Sweet angeführte und beschriebene Konstellation führt in keinem der mir bekannten GDS zu einer Dupe Meldung.

Bitte bitte zurueck On topic...
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
ich weiß nicht ob das hier schon so besprochen wurde:

laut Ticketbestimmung (Flex-Ticket) gilt bei Erstattung folgendes:
10.3.1.2. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte.

Was bedeutet das? Welcher "anwendbare" Flugpreis ist damit gemeint?
Beispiel: Ich fliege morgens hin, hab den Rückflug für abends gebucht, merke aber dass ich noch einen kurzfristigen Termin in einer anderen Stadt habe und fliege von da (oneway) zurück.
Hinflug ist passiert, ich storniere dann jetzt das Ticket: was passiert? Zahl ich am Ende sogar noch drauf?!

Wenn man die Logik der Klage anwendet, ist doch ganz klar, was LH in so einem Fall machen würde bei Buchung von A-B-A und Flug von A-B // B-C: sie würden A-B-C berechnen und die Differenz zu A-B-A und B-C erstatten.

Wie? Die "Logik" geht nur in eine Richtung?

HTB.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Leider nur ein 50%-Treffer :D
Ich habe mit Jura nichts am Hut. Wäre ich Richter am BGH würde ich mich auf diese Klage aber sehr freuen :cool:

Da du mit Jura wenig am Hut hast verstehst du anscheinend die Problematik nicht wirklich. Einige Typen die mit Jura recht viel am Hut haben sind bereit diese Klage durchzuführen - alles Nieten im Vergleich zu dir?

Und bis die Klage beim BGH ist ist es noch ein langer Weg, der im Zweifelsfall vom Beklagten beschritten werden muss. Ich erinnere much da an einen Professor der sich 100% im Recht sah, aber bis vor das BGH ist er nicht gegangen - und seine Postion war damals deutlich besser.
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Da du mit Jura wenig am Hut hast verstehst du anscheinend die Problematik nicht wirklich. Einige Typen die mit Jura recht viel am Hut haben sind bereit diese Klage durchzuführen - alles Nieten im Vergleich zu dir?

Und bis die Klage beim BGH ist ist es noch ein langer Weg, der im Zweifelsfall vom Beklagten beschritten werden muss. Ich erinnere much da an einen Professor der sich 100% im Recht sah, aber bis vor das BGH ist er nicht gegangen - und seine Postion war damals deutlich besser.

Ich verstehe die Problematik, finde nur die Argumente ziemlich schwach.
Ich halte es da mit dem NRW Innenminister Reul:Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich verstehe die Problematik, finde nur die Argumente ziemlich schwach.
Ich halte es da mit dem NRW Innenminister Reul:Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen

Die Reaktionen auf den NRW Innenminister hast du mitbekommen? Kein Mensch möchte in einem Rechtsstaat leben in dem die Richter dem Volk nach dem Mund urteilen.

Wie schwach die Argumente sind wird man sehen.

Ich frage mich jedoch wenn die Argumente für das wegfallen lassen das letzten Legs schwach sind, wie sieht es dann aus wenn man das erste und das letzte Leg wegfallen lassen würde? Analog dem Gänge Menu würde man dann eben nur die Hauptspeise essen - ist ja eigentlich kein Problem wenn man das Menu voll bezahlt hat.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Keine Angst, der richterliche Aufschrei ist auch bei mir angekommen. :D

Das beste Justizsystem der Welt (USA) kommt übrigens mit dem "Volkeswillen" mittels ihrer Geschworenen ganz gut zurecht.

Der Oberst Gerichtshof der USA kommt ganz ohne Geschworene aus, in Deutschland sind Schöffen in Strafverfahren durchaus üblich. Wirklich beschäftigt hast du dich mit der Sache nicht. Warten wir doch einfach ab wie die Sache ausgeht.
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
2.089
1.698
Der Oberst Gerichtshof der USA kommt ganz ohne Geschworene aus, in Deutschland sind Schöffen in Strafverfahren durchaus üblich.
Wat? IANAL, aber der Vergleich erscheint an den Haaren herbeigezogen.

Zudem sind Schöffen in Deutschland in Strafsachen eher unüblich (nur in etwa jedem achten Strafverfahren werden sie eingesetzt), wohingegen in den USA in den meisten Strafsachen Juries zum Einsatz kommen (der Beklagte hat einen Anspruch auf eine Jury, wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von >6 Monaten bedroht ist).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.497
3.925
Der Oberst Gerichtshof der USA kommt ganz ohne Geschworene aus, in Deutschland sind Schöffen in Strafverfahren durchaus üblich. Wirklich beschäftigt hast du dich mit der Sache nicht. Warten wir doch einfach ab wie die Sache ausgeht.

Schöffen sind Laienrichter der ne was ziemlich anderes als "12 angry men" in dem USA. Und die Wut des gesunden Volksempfinden hatten wir in Deutschland in den 1ooo Jahren zwischen 1933 und 1945 im Gesetz. Bitte nie wieder. Hier gehts um Vertraege, um AGB und um den Versuch, all das neu zu schreiben.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.497
3.925
Wat? IANAL, aber der Vergleich erscheint an den Haaren herbeigezogen.

Zudem sind Schöffen in Deutschland in Strafsachen eher unüblich (nur in etwa jedem achten Strafverfahren werden sie eingesetzt), wohingegen in den USA in den meisten Strafsachen Juries zum Einsatz kommen (der Beklagte hat einen Anspruch auf eine Jury, wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von >6 Monaten bedroht ist).

Das ist leider auch falsch. In Deutschland sind Laienrichter vor dem Schoeffengericht (AG) und der großen Strafkammer (LG) lt Gesetz die gesetzlichen Richter. Das sind alle Verbrechen und alle schwereren Vergehen. Der groesste Teil der Strafsachen ist Jugendstrafrecht und Kleckerkram. Da gibt es in Deutschland den Jugendrichter oder den Strafrichter. Das sind die Sachen wo Einstellungen nach JGG, 153a StGB, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren herauskommen. Dafuer gibts auch in den US keine Jury.
 
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Ed Size

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16.03.2009
9.425
2
Wat? IANAL, aber der Vergleich erscheint an den Haaren herbeigezogen.

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das in D durchaus die Sicht von Laien in Urteile einfliesst, das es nicht die "12 angry men" aus den USA sind ist klar. Nur so abgekoppelt vom Rechtsempfinden der Bevölkerung sind die Gerichte in D nun einmal nicht, zumal Richter auf einen Teil der Bevölkerung darstellen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.273
1.097
Da du mit Jura wenig am Hut hast verstehst du anscheinend die Problematik nicht wirklich. Einige Typen die mit Jura recht viel am Hut haben sind bereit diese Klage durchzuführen - alles Nieten im Vergleich zu dir?

Und bis die Klage beim BGH ist ist es noch ein langer Weg, der im Zweifelsfall vom Beklagten beschritten werden muss. Ich erinnere much da an einen Professor der sich 100% im Recht sah, aber bis vor das BGH ist er nicht gegangen - und seine Postion war damals deutlich besser.
Mr. Meilenschwund hat sich verglichen und sicher nicht zu seinem Nachteil.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.928
2.807
CGN
Mr. Meilenschwund hat sich verglichen und sicher nicht zu seinem Nachteil.
Zumal mir unklar ist, auf was die Einschätzung von Ed Size beruht, seine Position damals sei besser gewesen. Die beiden Sachverhalte sind nicht vergleichbar und besagter Herr hatte damals vor dem OLG verloren.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.065
13.548
Früher hätte man zu so Leuten wie Reul und seinen Anhängern übrigens gesagt: "Wenns dir nicht passt dann geh doch nach drüben."

Das kann man immer noch. In Sachsen (also "drueben") ist so jemand Ministerpraesident.

"Und deswegen ist es notwendig, dass die Politik auf Entwicklungen reagiert, Gesetze anpasst, und dafuer sorgt, dass das, was Volkes Meinung ist, auch am Ende sich bei Rechtsentscheidungen durchsetzt, nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis."

https://www.youtube.com/watch?v=0RgVH5I3Dxo&feature=youtu.be&t=2016

Mich schaudert. Bewerbungsrede als Juniorpartner in einer Grossen Koalition?
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Zumal mir unklar ist, auf was die Einschätzung von Ed Size beruht, seine Position damals sei besser gewesen. Die beiden Sachverhalte sind nicht vergleichbar und besagter Herr hatte damals vor dem OLG verloren.

Kein Mensch weiss heute wie in der Sache das AG, das LG und am Ende der BGH entscheiden. Der Professor war sich damals seiner Sache sicher und wollte das Ding durchziehen - es kam aber zu keinem Urteil des BGHs.

Die Ausgangslage des Professors war aus meiner Sicht besser als die Ausgangslage im vorliegenden Fall. Den wie gesagt, würde man den Argumenten folgen die hier zu Teil kommen könnte ich auch problemlos das erste Leg wegfallen lassen.
 

west-crushing

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03.08.2010
7.928
2.807
CGN
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Kein Mensch weiss heute wie in der Sache das AG, das LG und am Ende der BGH entscheiden. Der Professor war sich damals seiner Sache sicher und wollte das Ding durchziehen - es kam aber zu keinem Urteil des BGHs.

Die Ausgangslage des Professors war aus meiner Sicht besser als die Ausgangslage im vorliegenden Fall. Den wie gesagt, würde man den Argumenten folgen die hier zu Teil kommen könnte ich auch problemlos das erste Leg wegfallen lassen.
Die Sachverhalte sind so unterschiedlich, dass sich die Ausgangslage nicht vergleichen lässt.

Im Übrigen stimmt das für eine Reihe von Argumenten nicht. Lasse ich das erste Leg weg, kann ich mich nach bisheriger Rechtsprechung darauf beschränken, einfach nicht mehr weiterzufliegen - ich weiß also genau welche Kosten auf mich zukommen (ich verliere ersatzlos den gezahlten Ticketpreis). Lasse ich das letzte Leg weg und lässt man eine Nachberechnung zu, hat der Verbraucher bei der derzeitigen Gestaltung der Buchungsprozesse keine Chance zu erkennen, welche Kosten auf ihn zukommen - insbesondere wenn sich seine Pläne später ändern und er erst dann die Kosten ermitteln will.