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Trotzdem wirst Du Entsorgungskosten zahlen muessen.
Aber sicher nicht an den Bäcker
Im übrigen könnte er das Brötchen sogar weitervekaufen. Aber das wird ja in der Luftfahrt mit Rückendeckung der Gerichte vehindert
Trotzdem wirst Du Entsorgungskosten zahlen muessen.
Eingetauscht? Das Brötchen bleibt das gleiche Brötchen, ob ich es jetzt in der Tüte mit drei oder vier weiteren raustrage.Nein, er hat zwar sein letztes Brötchen verfallen lassen. Aber gleichzeitig das vorletzte Brötchen gegen ein Besseres eingetauscht (Nonstop-TATL anstatt Umsteige-TATL)
Das mag eine UI-Frage sein, wird man aber wohl kaum ernsthaft als Argument vorbringenMal ganz am Rande:
Im LH Warenkorb steht als Ware eigentlich immer nur endgültiger Start und Ziel Flughafen und nicht die Zwischenstopps.
Diese kann man erst im Reiseplan erkennen, damit man weiß, wo man (als Eigenleistung innerhalb des Werkvertrages) umsteigen muss.
Trotzdem wirst Du Entsorgungskosten zahlen muessen. Aber, ach, wie schoen, dass wir im Werk- und nicht im Kaufvertragsrecht sind und die Entsorgungskosten nicht abgenommender Kaufsachen herzlich irrelevant sind.
Was mir noch einfällt: Aus diesem Grunde sagt auch mein Lieblings-All-You-Can-Eat-Sushi dick auf der Speisekarte, dass ich all das bezahlen muss, was ich nicht aufesse. Klassische Individualvereinbarung, ebenso wie Lufthansa das jetzt im Rahmen der Buchung mit der Reihenfolge der Flugsegmente macht. Auf die Individualvereinbarung "Sie müssen die Segmente alle fliegen, sonst berechnen wir Ihnen mehr" warte ich aber noch
Und Entsorgungskosten bei dem Brötchen trägt die öffentliche Hand durch den Mülleimer oder tragen die Enten im Rhein.
Ich wollte nochmal anmerken, dass der TO nicht 4 Brötchen gekauft hat, sondern ZWEI. Nämlich eins für OSL-JFK und eins für JFK-OSL.
Nun will er statt des einen bestellten Rückflugbrötchens ein ganz anderes/besseres und teureres haben, nämlich JFK-FRA.
Auch wenn alle Zutaten des neuen Brötchens identisch sind, hat es einen höheren Wert, da NONSTOP gebacken und damit wohlschmeckender als ein zweimal aufgebackenes Brötchen JFK-OSL.
Nein, vier.
1.OSL-FRA
2.FRA-JFK
3.JFK-FRA
4.FRA-OSL
Ein Weg =/= Ein Brötchen.
Ein Leg = Ein Brötchen
Ein Weg =/= Ein Brötchen.
Ich weiß ja nicht auf welcher LH Website du buchst, bevor irgendein Warenkorb auftauch gelange zumindest ich zur Flugauswahl welche mir verschiedene Verbindungen anbietet wovon ich genau eine durch Anklicken auswähle. Des weiteren wird mir nirgendwo der Hinweis angezeigt "Bei der gewählten Flugverbindung handelt es sich lediglich um einen Beispielflug. Lufthansa behält sich das Recht vor, Sie anderweitig an Ihr gebuchtes Endziel zu befördern."; zu guter Letzt werden die gebuchten Flüge mitsamt deren Flugzeiten Vetragsinhalt, nicht nur eine Strecke bestehend aus Abflug- und Ankunftsflughafen.Im Warenkorb auf der LH-Webseite bei der Bestellung sind aber nur zwei bestellte Brötchen zu sehen, nämlich OSL-JFK und JFK-OSL
Deine vermeintlichen legs-Brötchen sind nur die Zutatenliste/Rezept und nicht das bestellte Werk.
Das bestellte Werk ist die Beförderung vom Start zum Ziel. Die Wahl eines potentiellen Umsteigeflughafens stellt ein Mitbestimmungsrecht des Kunden an der Rezeptur zur Herstellung des Werkes dar; ändert aber nichts am bestellten Werk.Ich weiß ja nicht auf welcher LH Website du buchst, bevor irgendein Warenkorb auftauch gelange zumindest ich zur Flugauswahl welche mir verschiedene Verbindungen anbietet wovon ich genau eine durch Anklicken auswähle..
Ich wollte nochmal anmerken, dass der TO nicht 4 Brötchen gekauft hat, sondern ZWEI. Nämlich eins für OSL-JFK und eins für JFK-OSL.
Nun will er statt des einen bestellten Rückflugbrötchens ein ganz anderes/besseres und teureres haben, nämlich JFK-FRA.
Auch wenn alle Zutaten des neuen Brötchens identisch sind, hat es einen höheren Wert, da NONSTOP gebacken und damit wohlschmeckender als ein zweimal aufgebackenes Brötchen JFK-OSL.
Müsst ihr alle nicht arbeiten oder warum gehts hier seit 2 Seiten um Brötchen und Bäcker?
@Mods
Bitte abschließen und erst wieder öffnen, wenn vom TE (oder dessen RA) weitere Informationen vorliegen.
Im Verspätungs- oder Streichungsfall kannst du sogar den Anspruch auf JFK-FRA ganz verlieren und LH muss dich auf dem schnellsten Alternativweg nach OSL (nicht FRA) bringen und sei es über einen Umweg über Timbuktu, falls das die schnellste Lösung ist.
Es gibt noch ein weiteres schlagkräftiges Argument, dass es sich bei JFK-FRA-OSL um nur EIN unteilbares Werk handelt und nicht um zwei:
Schliesslich gilt auch im Verspätungsfall nur die Verspätung am Endziel als Grund für eine Entschädigung.
Hat also beispielsweise JFK-FRA sechs Stunden Verspätungen, gibt es hierfür keine Entschädigung, falls (wie auch immer) das Endziel OSL pünktlich erreicht wird. Der Flug JFK-FRA ist schlichtweg kein eigenes (Teil-)Werk, welches man eigenmächtig in Anspruch nehmen kann, sondern es zählt, gemäß der Bestellung, das Gesamtwerk JFK-OSL.
Im Verspätungs- oder Streichungsfall kannst du sogar den Anspruch auf JFK-FRA ganz verlieren und LH muss dich auf dem schnellsten Alternativweg nach OSL (nicht FRA) bringen und sei es über einen Umweg über Timbuktu, falls das die schnellste Lösung ist.
Es gibt noch ein weiteres schlagkräftiges Argument, dass es sich bei JFK-FRA-OSL um nur EIN unteilbares Werk handelt und nicht um zwei:
Es gibt noch ein weiteres schlagkräftiges Argument, dass es sich bei JFK-FRA-OSL um nur EIN unteilbares Werk handelt und nicht um zwei:
Schliesslich gilt auch im Verspätungsfall nur die Verspätung am Endziel als Grund für eine Entschädigung.
Hat also beispielsweise JFK-FRA sechs Stunden Verspätungen, gibt es hierfür keine Entschädigung, falls (wie auch immer) das Endziel OSL pünktlich erreicht wird. Der Flug JFK-FRA ist schlichtweg kein eigenes (Teil-)Werk, welches man eigenmächtig in Anspruch nehmen kann, sondern es zählt, gemäß der Bestellung, das Gesamtwerk JFK-OSL.
Im Verspätungs- oder Streichungsfall kannst du sogar den Anspruch auf JFK-FRA ganz verlieren und LH muss dich auf dem schnellsten Alternativweg nach OSL (nicht FRA) bringen und sei es über einen Umweg über Timbuktu, falls das die schnellste Lösung ist.
… da reden wir aber bezgl. "EU-Kompensation" von nicht EU-Airlines und Abflug des verspäteten Fluges von einem non-EU Airport.Das sehen aber VIELE Airlines ganz anders. Schon mehrmals Richtung Asien + beyond geflogen, 1. Flug hatte unter 2h Verspätung, Anschlussflug verpasst, nächster geht erst einen Tag, keine Kompensation und kein Hotel da ja der verspätete Flug nicht min 3h Verspätung hatte. Ich bin jetzt zu faul, aber ich könnte dir genug Gerichtsentscheidungen raussuchen, in denen der Richter genauso entschieden hat.
Sieht der BGH bekanntlich anders.
Nein, der EuGH hat sich zur Definition von „direkter Anschlussflug“ nach EU 261/2004 geäußert, nicht zur Definition von Teilbarkeit des Werkvertrags.Und der EuGH sieht es anders als der BGH; siehe vorherigen Beitrag