LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
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Wundertüten-Flüge würden sich am Markt vermutlich ebenfalls nur schwer durchsetzen, wenn die örtliche (als auch die internationale) Konkurrenz solche Späße nicht anbietet
Glauben ist nicht Wissen, aber das glaube ich nicht. Wie schon der TO bewiesen hat, gibt es einen grossen Markt, der nur eins will: BILLIG.
Die Reiseveranstalter praktizieren es ja schon de facto weitgehend so mit der Wundertüte, auch wenn die schon früher geöffnet wird und nicht erst 2 Tage vor Abflug.
Wenn dann (im Falle einer Niederlage der LH) die "Wundertüte" sich am Markt nicht durchsetzt, dann eben ersatzweise eine detaillierte Preisangabe der einzelnen theoretisch möglichen Segment-Kombination in der Buchungsbestätigung. Das sollte technisch eigentlich sehr einfach umzusetzen sein: Einfach die jetzigen "COUPON"-Tarife für alle Teilstrecken mit in die Bestätigung drucken.

Und Tante Erna aus Oberhausen wundert sich, dass ihr Flug nach JFK plötzlich 20.000 Euro kosten kann, wenn sie eine Strecke auslässt.
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Jetzt mal ganz doof als Laie aus purer Neugier gefragt: Der BGH schreibt ja "Der Fluggast kann daher nach § 649 BGB den Beförderungsvertrag jederzeit kündigen. Die Anwendung dieser Vorschrift ist jedoch durch die Beförderungsbedingungen der Beklagten im Streitfall wirksam abbedungen worden.". Heisst das, das ich im Grunde genommen aus dem Beförderungsvertag nicht das recht habe, vorher aufzuzeigen, ohne das dies vertragliche Folgen hat? Wobei mir ja im Grunde genommen 3.3.3 wiederum ein Kündigungsrecht einräumt: "wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren" könnte ja umgekehrt auch wie folgt interpretiert werden: Obschon Du nicht kündigen darfst, weil wirksam abbedungen, ist eine Änderung trotzdem erlaubt, die sich im Nichtabfliegen eines Segments erstreckt. Jedoch steht diese Möglichkeit unter der Bedingung der Nachkalkulation. Davon ausgeschlossen ist ja anscheinend nur das überhaupt nicht antreten, da ich den Flug dann eben überhaupt nicht antrete und die Bedingung auf einen erfolgten Antritt anhebt, der aber nicht auf allen Segmenten stattgefunden hat. Ist da dann nicht eher die Frage, ob der Nichtantritt des Fluges überhaupt eine Kündigung, sondern eine Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistung in Form dessen, das man den Sitz leer fliegen lässt, da es mir ja im Prinzip selbst überlassen ist, wie ich mein Beförderungrecht nutze?

Lufthansa hat diesen Kniff ja schon einmal erfolgreich genutzt, um zu erreichen, dass alle nachfolgenden Segmente verfallen, wenn man das vorhergehende Segment nicht fliegt.

Beim Verfall des letzten Segments liegt bei Lufthansa aber gar kein schuetzenwertes Interesse vor: das letzte Segment ist nur ein Bruchteil des Gesamtaufwandes und der Fluggast zahlt das Segment nicht nur, sondern verzichtet auch auf die Rueckerstattung irgendeiner Differenz.

Umgekehrt ist das anders: Wenn die Fluggesellschaft dem Kunden, der das letzte 50 EUR Segment nicht abfliegt, ploetzlich eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR abverlangt, ohne ein schuetzenwertes Interesse zu haben, wird ein Problem haben, dass der BGH in dem Urteil schon addressiert hat:

"Der Ausschluss des Kündigungsrechts (der "Stornierung") benachteiligt die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen."

Bei irrationalen Nachberechnungen wird Lufthansa da ein Erklaerungsproblem haben, weshalb sie ja auch bislang darauf verzichtet hat, diesen Kniff in der Praxis anzuwenden.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Es ist ja nicht irrational, seine öffentlich bekannte Preisliste durchzusetzen.

Aber gut, stelle ich mich mal auf deine Seite:
Dann verlangt LH künftig für jeden Flug nach JFK erst einmal offiziell 20.000 Euro.
Es gibt dann einen Sonderrabatt am Ende der Reise in Höhe von 19.000 Euro, wenn man alle Strecken brav abgeflogen hat.
Gegen ein vorzeitiges Ende der Reise durch höhere Gewalt, Krankheit oder andere widrige Umstände kann man sich für 1 Euro versichern und bekommt dann auch den Sonderrabatt.
Liest du eigentlich, was du da schreibst? Das hat doch mit "Treu und Glauben" überhaupt nichts mehr zu tun.
 
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InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
7.515
4.861
44
Fluchhafen

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.046
Neuss
www.drboese.de
Dann verlangt LH künftig für jeden Flug nach JFK erst einmal offiziell 20.000 Euro.
Es gibt dann einen Sonderrabatt am Ende der Reise in Höhe von 19.000 Euro, wenn man alle Strecken brav abgeflogen hat.

Das pflege mal - konform mit den Vorgaben der VO 1008/2008/EG zur Angabe von Flugpreisen- in Deinem Buchungssystem so ein und schon haben wir das Problem auch gelöst: Lufthansa wird dann nicht mehr gebucht.

Außer Wundertüten-Flüge sehe ich da wenig Chancen. Und selbst die sehe ich mit Skepsis, wenn der Wettbewerb nun mal Nicht-Wundertüten zu ähnlichen Preisen anbietet.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.273
1.098
Äh, überall ? Ich buch einen Flug HAM-FRA-SFO auf LH3/LH454. Damit habe ich implizit meinen Wunsch geäussert mit einem A32x und einer A380 über Frankfurt transportiert zu werden. Wenn ich mich auf LH wasweissichnachMUC/LH458 buche, habe ich den gleichzeitig den Wunsch geäussert auch wieder mit einer A32x und einer A340-600 über München transportiert zu werden. Wohlwissend, das die Fluglinie mich ggf beispielsweise mit einem anderen Flugzeug transportieren kann, wenn der A380 ausfällt. Worauf ich hinaus wollte: Ich halte es für Möglich, das die Lufthansa zukünftig in den untersten Buchungsklassen und bei Sonderangeboten, statt nur bei gelegentlichen Sonderaktionen" sagt "Du kauft HAM-SFO, den Rest erfährst Du drei Tage vorher" und mir so die durch die Wahl der Strecke entstehende Steuerungsmöglichkeit/Wunschäusserungsmöglichkeit des Umsteigepunkts und des Flugzeugtyps genommen wird.

Solche Angebote gab es ja schon.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
632
128
Es ist ja nicht irrational, seine öffentlich bekannte Preisliste durchzusetzen.

Aber gut, stelle ich mich mal auf deine Seite:
Dann verlangt LH künftig für jeden Flug nach JFK erst einmal offiziell 20.000 Euro.
Es gibt dann einen Sonderrabatt am Ende der Reise in Höhe von 19.000 Euro, wenn man alle Strecken brav abgeflogen hat.
Gegen ein vorzeitiges Ende der Reise durch höhere Gewalt, Krankheit oder andere widrige Umstände kann man sich für 1 Euro versichern und bekommt dann auch den Sonderrabatt.
Ich weiß, dass die Zahlen fiktiv sind aber das ist Quatsch. Wie wird denn ein 19.000€ Tarif in den Meta Suchmaschinen dargestellt. Wie bekämpft man so Norwegian? Die Preise sind ja nicht umsonst so niedrig.

Beispiel VW. Da gab es ja einige Urteile gegen VW, dass sie auf EU Wagen die gleiche Garantie geben müssen und den Verkauf nicht beschränken können. Inzwischen bietet sogar mein örtlicher VW Händler EU Wagen an. Trotzdem werden ja günstige Autos ex Rumänien, Polen und Co verkauft. Andere Märkte verlangen einen anderen Preis.

Kleidungsindustrie. Vom Flagship Store über Department Stores bis hin zu Outlets und Resteverwertung wie TJ Maxx hast du andere Preise für dein T-Shirt mit Polopferd.

Die Leute die es Ausnutzen und in anderen Ländern bzw. anderen Channels kaufen sind in der Minderheit. So lange es insgesamt profitabel ist wird weiter so verkauft.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.929
2.809
CGN
Das Problem mit den "Wundertüten"-Flügen in der C sind doch die Flugzeiten.

LH bietet die günstigen Tickets ex-sonstwo nicht an, weil sie den Verbrauchern in diesen Ländern etwas gutes tun will, sondern weil der Markt dort nicht mehr hergibt. Hätte man seine Langstrecken hauptsächlich mit ex-DACH Kunden füllen wollen, hätte man 789/321LR statt 748/388/77X bestellen müssen.

Die "normale" Kundenbasis in den ex-sonstwo Ländern für die C wird aber regelmäßig wissen wollen, wann sie ankommt und abfliegt. Und aus den Hubs heraus hat LH nur zu den größeren Langstreckenzielen überhaupt vergleichbare Flugzeiten von mehreren ihrer Hubs. Ähnlich sieht es in der europäischen Fläche aus. Ein großer Teil des LH Geschäftsmodells besteht immer noch darin, Paxe auch an sekundären europäischen Airports abzuholen und von dort auf die Langstrecke zu bringen. Die ex-sonstwo günstigen Tarife gelten dann meist auch ab allen Flughäfen des betreffenden Landes. Und längst nicht jeder sekundäre Flughafen hat einen Flug zu allen 4 Hubs (FRA/MUC/VIE/ZRH).

Ob die Wündertüten-Flüge wirklich eine flächendeckende Lösung sind, ist aus meiner Sicht jedenfalls für die C-Tarife mehr als fraglich. Insbesondere wenn die Konkurrenz nicht mitzieht.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Darf ich die gewagte Vermutung anstellen, das auch diese sich wie ihre deutschen Kollegen eher selten viele Wochen vorher zu buchenden äusserst günstigen Buchungsklassen bewegen werden oder auf irgendwelche speziellen Sonderangebote warten, sondern eher nach Notwendigkeit buchen mit deutlich weniger Vorlauf buchen?

Du mal ganz erhlich: ich habe viele Termine die ein halbes Jahr vorher feststehen. Und da buche ich auch entsprechend. Ebenso gucke ich, wenn der Termin 14 Tage vorher reinkommt, ob es ab AMS/LHR/ARN/MXP vielleicht in F/A ein paar tausender günstiger geht. Für mich ist es schon von Bedeutung, wie weit und wie komfortabel es mit meinem REisebudget geht. Und wenn mir ab AMS der gleiche Preis in F/A angeboten wird wie ab DUS in C/D, dann fliege ich ab AMS. Und ich glaube nicht, dass die Schweden das anders machen
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Beispiel VW. Da gab es ja einige Urteile gegen VW, dass sie auf EU Wagen die gleiche Garantie geben müssen und den Verkauf nicht beschränken können. Inzwischen bietet sogar mein örtlicher VW Händler EU Wagen an. Trotzdem werden ja günstige Autos ex Rumänien, Polen und Co verkauft. Andere Märkte verlangen einen anderen Preis.

Kleidungsindustrie. Vom Flagship Store über Department Stores bis hin zu Outlets und Resteverwertung wie TJ Maxx hast du andere Preise für dein T-Shirt mit Polopferd.

Du bekommst aber in diesen Fällen oft Produkte die sich im Detail je nach Vertriebsweg/Land unterscheiden.

Was wäre denn in folgenden Fall, ein Bodenleger bietet Parkett verlegt für 100€/qm an, ab 200/qm beträgt der Preis jedoch nur noch 45€/qm - ich bestelle 201qm und lasse in meinem Haus das Parkett verlegen - das Haus hat aber nur 150qm.

Ich sage dann dem Verleger, alles klar lass die restlichen 50qm als hier ich zahle dir die 9045€ für die 200qm. Hätte der Parkettverleger dann nicht Anspruch auf 15000€ für die 150qm? Von wegen man kann einen Werkvertrag an beliebiger Stelle abbrechen und so.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Was wäre denn in folgenden Fall, ein Bodenleger bietet Parkett verlegt für 100€/qm an, ab 200/qm beträgt der Preis jedoch nur noch 45€/qm - ich bestelle 201qm und lasse in meinem Haus das Parkett verlegen - das Haus hat aber nur 150qm.
Mit solch unsinnigen Zahlenwerten lässt sich natürlich viel argumentieren, aber mit der Realität hat das wenig zu tun.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
519
Glauben ist nicht Wissen, aber das glaube ich nicht. Wie schon der TO bewiesen hat, gibt es einen grossen Markt, der nur eins will: BILLIG.
Die Reiseveranstalter praktizieren es ja schon de facto weitgehend so mit der Wundertüte, auch wenn die schon früher geöffnet wird und nicht erst 2 Tage vor Abflug.
Wenn dann (im Falle einer Niederlage der LH) die "Wundertüte" sich am Markt nicht durchsetzt, dann eben ersatzweise eine detaillierte Preisangabe der einzelnen theoretisch möglichen Segment-Kombination in der Buchungsbestätigung. Das sollte technisch eigentlich sehr einfach umzusetzen sein: Einfach die jetzigen "COUPON"-Tarife für alle Teilstrecken mit in die Bestätigung drucken.

Und Tante Erna aus Oberhausen wundert sich, dass ihr Flug nach JFK plötzlich 20.000 Euro kosten kann, wenn sie eine Strecke auslässt.

Ich denke du musst hier immer wieder die Relation im Auge behalten. Hier geht es immer noch um eine überschaubare Zahl von Tickets und ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass man bei negativem Ausgang für die Lufthansa als Reaktion dann 100% der Ticketbucher, insbesondere die echten Norweger,... usw. mit neuartigen drakonischen Strafandrohungen belästigt falls sie das letzte Leg weglassen. Das würde der Lufthansa den Markt kaputtmachen.

Sie haben realistisch nur zu entscheiden, ob sie die Angebote wegen der wenigen ungeliebten Nutzer aus Deutschland, die dann auch noch das letzte Leg weglassen, aufrechterhalten, oder auf die Kunden aus anderen Ländern verzichten. Auf die Kunden verzichten (gilt ja für viele Länder) würde aber dann der Lutfhansa erschweren ihr Netzwerk in Dichte und Kapazität aufrechterhalten. Das werden sie bloß wegen der wenigen ungeliebten Tickets aber eher nicht machen.

Dein Vorschlag mit dem unklaren Zwischenstop wird in der Praxis undurchführbar sein- denn 97% der Kunden wollen Planungssicherheit und die Weiterreise / Geschäftstermine, ... usw. im Voraus planen. Wieder würde man hier wegen der wenigen in Frage kommenden Tickets 97% der (Normal)-Kunden verärgern. Wer würde mit solcher Planungssicherheit Lufthansa buchen? Kostet die Lufthansa mehr Tickets als die wenigen deutschen die das System so nutzen.

Ich glaube weiterhin: LH wird bei negativer Indikation zurückziehen. Passieren wird dann nix.


Flyglobal
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Du bekommst aber in diesen Fällen oft Produkte die sich im Detail je nach Vertriebsweg/Land unterscheiden.

Was wäre denn in folgenden Fall, ein Bodenleger bietet Parkett verlegt für 100€/qm an, ab 200/qm beträgt der Preis jedoch nur noch 45€/qm - ich bestelle 201qm und lasse in meinem Haus das Parkett verlegen - das Haus hat aber nur 150qm.

Ich sage dann dem Verleger, alles klar lass die restlichen 50qm als hier ich zahle dir die 9045€ für die 200qm. Hätte der Parkettverleger dann nicht Anspruch auf 15000€ für die 150qm? Von wegen man kann einen Werkvertrag an beliebiger Stelle abbrechen und so.

Durchaus eine interessante Frage. Wird von dem abhängen, was im Vertrag drin steht. Ich würde annehmen, Dein Bodenleger rechnet nach Aufmaß ab und wenn das Angebot auf beide Preise Bezug nimmt, wird der höhere Ansatz finden. Bei Stromtarifen findest Du das übrigends oft. Dort gibt es gestaffelte Neukundenboni. Mehr als 1000 kW/h, mehr als 2000 kW/h. Es gibt Anbieter, die rechnen das nur auf das was Du angibst und es gibt keine Neuberechnung nach Verbrauch, es gibt Anbieter die berechnen das nach Deinem tatsächlichen Verbrauch. Alles eine Frage der vertraglichen Gestaltung....
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Und warum sollte LH das vertraglich nicht regeln können? Ich will mir kein Urteil darüber erlauben ob es jetzt vernünftig geregelt ist, aber es sollte sich doch wasserdicht gestalten lassen. Evtl. mit einer Vertragsstrafe?

Es lässt sich alles wasserdicht machen, dann muss es individuell verhandelt werden (was in der Praxis nicht geht) oder aber es muss im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB den Anforderungen des Gesetzes standhalten.

Vertragsstrafe wird nach § 309 Nr. 5 BGB nicht funktionieren, zumal der LH aus dem mit dem Reisenden geschlossenen Vertrag kein Schaden entsteht, wenn er ein Segment nicht fliegt. Sie hätte einen Mehrerlös erzielt, wenn der Reisende einen anderen Vertrag abgeschlossen hätte, nur darum geht es nicht. Schadenersatz bedeutet nicht, dass ich bei der Wunschfee bin und mir einen neuen Vertrag stricken kann; ich kann meinen Schaden aus einem abgeschlossenen Vertrag liquidieren, nicht mir a la Pippi Langstrumpf die Welt so gestalten, wie sie mir gefällt.

Die LH wird im übrigen in der Mehrzahl der Fälle bereits an der wirksamen Einbeziehung der Tarifbedingungen nach § 305 BGB scheitern, sobald sie über Online Reisebüros verkauft. Ich kenne kaum ein Reisebüro, das, wie von § 305 BGB vorgesehen, mir die Möglichkeit gibt, bei AGB und Tarifbedingungen "in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen". Selbst unser Forenreisebüro, und das ist ja "teilstationär", weist mich auf Tarifbedingungen nur auf Nachfrage hin und fügt die nicht etwa dem Angebot ausdrücklich anbei.
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.015
48
BER
Schon lustig, welchen Stellenwert mancher hier dem Prozess beimisst. Im Endeffekt ist das ein Nebenkriegsschauplatz für LH. Man hat jetzt mal einen (aus Sicht LH) klaren Fall von „geplantem“ Nicht-Abfliegen des letzten Legs und schaut sich mal an, in welche Richtung das AG tendiert.
Wenn sich keine völlige Aussichtslosigkeit abzeichnet, wird man weiter gehen, ansonsten das ganze klanglos beerdigen und weiter machen wie bisher.

Ganz bestimmt wird man nicht irgendwelche Wahnsinnsaktionen mit wilden Vertragsstrafen etc. einführen, und die Kunden derart massiv einschüchtern. Bei allem, was einem an LH (und allen anderen Airlines) bei schlechtem Kundenservice etc. nervt. Am Ende sind sie auf Kunden angewiesen und auch fokussiert und werden bestimmt nicht wegen einer überschaubaren Gruppe von „Schnäppchenjägern“ ihr gesamtes Pricing über den Haufen werfen oder das Risiko massiv schlechter Presse eingehen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Schon lustig, welchen Stellenwert mancher hier dem Prozess beimisst. Im Endeffekt ist das ein Nebenkriegsschauplatz für LH. Man hat jetzt mal einen (aus Sicht LH) klaren Fall von „geplantem“ Nicht-Abfliegen des letzten Legs und schaut sich mal an, in welche Richtung das AG tendiert.
Wenn sich keine völlige Aussichtslosigkeit abzeichnet, wird man weiter gehen, ansonsten das ganze klanglos beerdigen und weiter machen wie bisher.

Ganz bestimmt wird man nicht irgendwelche Wahnsinnsaktionen mit wilden Vertragsstrafen etc. einführen, und die Kunden derart massiv einschüchtern. Bei allem, was einem an LH (und allen anderen Airlines) bei schlechtem Kundenservice etc. nervt. Am Ende sind sie auf Kunden angewiesen und auch fokussiert und werden bestimmt nicht wegen einer überschaubaren Gruppe von „Schnäppchenjägern“ ihr gesamtes Pricing über den Haufen werfen oder das Risiko massiv schlechter Presse eingehen.

LH will das ganze eindämmen, sicher auch weil die ganzen Schnäppchenportale das ganze permanent verbreiten und die Zahl der Passagiere die ex Sonstwo fliegen immer weiter steigt. Ein Urteil das durch die Medien geht würde da sicher Wunder bewirken.

Das weitere ist doch nur eine theortische Diskussion.
 

on_tour

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01.08.2010
8.622
1.256
Du bekommst aber in diesen Fällen oft Produkte die sich im Detail je nach Vertriebsweg/Land unterscheiden.

Was wäre denn in folgenden Fall, ein Bodenleger bietet Parkett verlegt für 100€/qm an, ab 200/qm beträgt der Preis jedoch nur noch 45€/qm - ich bestelle 201qm und lasse in meinem Haus das Parkett verlegen - das Haus hat aber nur 150qm.

Ich sage dann dem Verleger, alles klar lass die restlichen 50qm als hier ich zahle dir die 9045€ für die 200qm. Hätte der Parkettverleger dann nicht Anspruch auf 15000€ für die 150qm? Von wegen man kann einen Werkvertrag an beliebiger Stelle abbrechen und so.

in "Ende einer Dienstfahrt" habe ich schon vor Jahrzenten gelesen wie das funktionieren könnte.

Im geschildeten Fall, muss der Bodenleger noch 50qm des Gartens oder der Müllbehälter von innen auslegen ;)
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.622
1.256
LH will das ganze eindämmen, sicher auch weil die ganzen Schnäppchenportale das ganze permanent verbreiten und die Zahl der Passagiere die ex Sonstwo fliegen immer weiter steigt. Ein Urteil das durch die Medien geht würde da sicher Wunder bewirken.

Das weitere ist doch nur eine theortische Diskussion.

ich denke, hier kommen verschiedene Sachen zusammen. Denkt mal an den Ansatz Preise (und Bedingungen) zu personalisieren. Ich sehe eher, dass sie dafür einen Freibrief anstreben um einige Gleichbehandlungsprinzipien aus der Welt zu schaffen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Mit deinen Vergleichen machst du jedenfalls den Eindruck, dass du nicht verstehen würdest worum es geht.

Es geht um einen Werkvertrag bei dem der Besteller an einem beliebigen Punkt vom Vertrag zurücktreten kann - ich glaube du hast die Parallelen nicht erkannt.

In beiden Fällen wird ein Werk bestellt weil es günstiger zum eigentlich gewünschten Werk ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Es geht um einen Werkvertrag bei dem der Besteller an einem beliebigen Punkt vom Vertrag zurücktreten kann - ich glaube du hast die Parallelen nicht erkannt.

In beiden Fällen wird ein Werk bestellt weil es günstiger zum eigentlich gewünschten Werk ist.

Du müsstest halt mal genau sagen, wie Du Dir in Deinem Bodenlegerfall das Angebot und die Annahme (und damit den Vertrag) vorstellt. Davon hängt nämlich das Resultat ab. Nur weil jeder, der glaubt, mal Richterin Salesch gesehen zu haben hier, am Stammtisch sein Stammtischpseudowissen von sich gibt, führt das nicht weiter.

Und selbst Dein Bodenlegerfallbeispiel baust Du nicht einmal faktisch so auf wie den hier relevanten Fall:

Hast Du den Bodenleger beauftragt, 200 qm zu verlegen, so bekommt er bei Deiner vorzeitigen Kündigung den Werklohn für 200 qm abzüglich ersparter Aufwendungen (und nicht etwa den Werklohn für 100 qm * den sich für 200 qm ergebenden Einheitspreis). Er hat nämlich Anspruch auf die 15000 abzüglich ersparter Aufwendungen. Was die ersparten Aufwendungen sind, wird man berechnen können. Wahrscheinlich sind die gering, weil es nur um die Mehrmassen geht.

Und bei der Lufthansa ist es nicht anders. Der Vertrag lautet hier fiktive 15000 für OSL-FRA-OSL-NYC-FRA-OSL. Wenn ich nur die Strecke bis FRA abnehme, dann hat die LH weiterhin Anspruch auf 15000, wende ich § 649 BGB an, dann abzüglich ersparter Aufwendungen. Sage ich es so wie der BGH in einer Entscheidung 2018, nämlich dass es kein Kündigungsrecht gibt, dass zur Abrechnung dieser ersparten Aufwendungen verpflichet, dann hat die LH Anspruch auf die kompletten fiktiven 15000. Was sie aber nicht hat, ist Anspruch auf eine völlig andere, niemals vereinbarte Gegenleistung.

So. Ich klinke mich hier aus. Dreht sich alles im Kreis und die Stammtischjuristen mögen den Fall unter sich lösen.
 
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