Der interessante Thread seit langem hier. Wenn nicht manche bloß so ausfallend werden würden....
Das hier verschiedene Meinungen aufeinander prallen ist absehbar, aber ich muß mich echt ab und an kneifen wie "weltfremd" manche hier argumentieren, dabei sind doch (fast) alle hier gestandene Vielflieger
Wie Flying Laywer schon ausgeführt hat kann man JEDEN Vertrag auch kündigen, aus jedem noch so nichtigen Grund. Aber: meist entsteht dem anderen Vertragspartner dadurch ein Schaden, diesen kann er gegen mich geltend machen.
Praxisbeispiel: Ich bestelle ein stark für mich konfiguriertes Familienauto. Bevor es ausgeliefert wird sind Frau und beide Kinder weg, kein Bedarf mehr. MUSS ich den Wagen abnehmen / kann der Händler mich zur Abnahme zwingen? Nein. Aber natürlich bekomme ich seine Schadensersatzforderung auf den Tisch, Differenz von meinem zu dem später von ihm erzeilte Preis ( wohl deutlich niedriger ) plus vielleicht Bearbeitungsgebühr. Steht im das zu? Natürlich.
Ich miete in München eine schicke 3 Raumwohnung in Schwabing. 4 tage vorm einzug Anruf von meinem CEO, Sie sind unser neuer Finanzvorstand! Übermorgen geht es los nach New York. Kann der Vermieter mich zum Einziehen zwingen? Natürlich nicht. Steht ihm die Miete für den Mindestkündigungszeitraum ( 3 Monate glaube ich ) zu? Natürlich.
Im Fall der hier verhandelt werden soll macht nun der Kläger einen solchen "Schaden" geltend. Zwar hat der Beklagte den vereinbarten Peis für die Leistung korrekt im Voraus bezahlt aber dadurch das er das letzte Segment nicht geflogen und deswegen die Airline
-Die Flughafenbenutzungsgebühr am Umsteigeflughafen nicht bezahlt
-die Flughafenbenutzungsgebühr am Zielflughafen nicht bezahlt
-das Gepäck des Reisenden nicht befördern durfte
-er weder ein Sandwich noch ein wasser bekommen hat
-nicht die Toilette auf dem letzten Segment benutzt hat
-den Kerosinverbrauch um 2-10 Liter abhängig von der Entfernung gesenkt hat
ist nun ein Schaden entschaden den die LH ersetzt haben möchte. Schon deswegen würde ich den Prozess gern live erleben um zu erfahren wie die LH den Schaden denn genau berechnet hat.
Absurd wird es jetzt ( ja, ich bleibe bei Absurd ) weil die Airline ja argumentiert das wenn der Kläger diesen letzten Flug doch angetreten hätte und die obigen Kosten entstanden wären ihr dieser "Schaden" nicht entstanden wäre.