LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.209
131
Bad Soden / FRA
Ich finde die Klage auch recht gewagt. Aber Anwälte sind nun mal auch Interessenvertreter. Wenn der Mandant das wünscht, macht man das. Und solche Fälle machen ja auch mehr Spaß, als in 261/2004-Fällen nach Klageeingang eine Zahlung zu verfügen und die Kostenlast anzuerkennen.
Insbesondere kann ich mir vorstellen, dass LH für solche popeligen Standardfälle keine brauchbaren Stundensätze rausrückt. Im vorliegenden Fall mag das anders aussehen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.046
Neuss
www.drboese.de
Insbesondere kann ich mir vorstellen, dass LH für solche popeligen Standardfälle keine brauchbaren Stundensätze rausrückt. Im vorliegenden Fall mag das anders aussehen.

Wird zwar jetzt arg OT, aber: Ich stelle mir vor, dass man 261/2004-Fälle auch auf Basis der gesetzlichen Vergütung äußerst wirtschaftlich abwickeln kann. Eine Erledigungserklärung bei einem Streitwert bis 500,00 € gibt 70,20 EUR Nettogebühren. Die Fälle muss in der Regel nicht mal ein Jurist (vertieft) anschauen. Vielleicht sind die Dinger sogar schon von der Airline als "Wir wissen, dass wir zahlen müssen, aber wir zahlen trotzdem nicht"-geflaggt. Sollte das nicht der Fall sein, kann ein Anwalt 9 von 10 Fällen bei Vorliegen aller relevanten Infos in 1-5 Minuten beurteilen und abverfügen. Wir reden hier ja nicht nur von 10 Fällen im Monat oder so.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Wird zwar jetzt arg OT, aber: Ich stelle mir vor, dass man 261/2004-Fälle auch auf Basis der gesetzlichen Vergütung äußerst wirtschaftlich abwickeln kann. Eine Erledigungserklärung bei einem Streitwert bis 500,00 € gibt 70,20 EUR Nettogebühren. Die Fälle muss in der Regel nicht mal ein Jurist (vertieft) anschauen. Vielleicht sind die Dinger sogar schon von der Airline als "Wir wissen, dass wir zahlen müssen, aber wir zahlen trotzdem nicht"-geflaggt. Sollte das nicht der Fall sein, kann ein Anwalt 9 von 10 Fällen bei Vorliegen aller relevanten Infos in 1-5 Minuten beurteilen und abverfügen. Wir reden hier ja nicht nur von 10 Fällen im Monat oder so.

Ich kenne einen sehr guten Verkehrsanwalt, der seine Praxis incl. Zwei Mitarbeiterinnen und einem Angestellten Anwalt zu 99% mit Verkehrssachen bestreitet. Ist halt alles eine Frage der Menge und wenn man dann eine große Zahl an Speditionen als Vertragskunden hat und zudem jeden Tag x Fälle vom ADAC rüber bekommt...
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
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Ich kenne einen sehr guten Verkehrsanwalt, der seine Praxis incl. Zwei Mitarbeiterinnen und einem Angestellten Anwalt zu 99% mit Verkehrssachen bestreitet. Ist halt alles eine Frage der Menge und wenn man dann eine große Zahl an Speditionen als Vertragskunden hat und zudem jeden Tag x Fälle vom ADAC rüber bekommt...
Nun, bei einem Unfall bist ja auch meist über 500,00 € Streitwert, da darf dann ruhig etwas mehr Arbeit anfallen, zumal dort meist ja auch außergerichtliche Tätigkeit mit anfällt. Bei 5.000 EUR Streitwert sind das schon runde 1.000 EUR an Gebühren. Den Gerichtstermin mitgerechnet, kann man da schon ein paar anwaltliche Stündchen investieren. Spezialisierung bringt dann die gewünschten Effekte
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Ein wenig off topic, aber wie seriös und rechtlich belastbar ist ein Preissystem, wenn ein same day Return das 3 fache kostet, als hin- und Rückflug extra gebucht?

Vielleicht kann der LH Anwalt gleich bestätigen, dass ich bei nicht antreten des Rückfluges nicht nur die Steuern zurückbekomme, sondern auch die Tarifdifferenz zu Gunsten des Passagiers. Denn das, zu Gunsten der Airline, will ja LH auch
 

nerd

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04.01.2017
399
63
Kann mir aus nicht-Juristen-Sicht auch nicht vorstellen, warum sowas Erfolg haben sollte. Nicht wegen der vielen Bäcker, Handwerker, etc. Analogien sondern genau aus dem Grund, dass man sonst bei all den vielen Konstellationen, bei denen der Tarif ohne das letzte Leg günstiger gewesen wäre, ja auch zu Gunsten des Kunden nachberechnen müsste, was das Unternehmen ja kaum anstreben wird.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.066
13.559
Hat das besagte Lorbeergewächs einen großen Kern im Inneren?

Wie gesagt, es gibt Sprachen, in denen ist das Wort fuer das Gewaechs und Rechtsanwalt das selbe. Wahrscheinlich ist dieses lustige Wortspiel auch Inspiration des Kanzleinamens. Wenn es nicht gerade ein Akronym ist aus Ahlenberg, Vahlenbusch, Othmann, Cordt etc. ;)
 
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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
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15
Die Sache müsste ja eigl. am LG enden, da der Streitwert nicht über 20.000 € liegen sollte und die Berufungskammern generell nicht besonders freigiebig mit der Zulassung von Revisionen sind.
Da haben wir vllt. Glück, dass es schon im 2. oder 3. Quartal 2019 rechtskräftig wird.

Aber auch die Entscheidung 1. Instanz würde mich interessieren. Wenn das einzurichten wäre, wäre ich an einer anonymisierten Ablichtung interessiert oder - falls die Entscheidung bei juris oder Beck veröffentlicht wird - würde auch das Aktenzeichen (gerne ebenfalls per PN) reichen.
 
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04.02.2010
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Die Sache müsste ja eigl. am LG enden, da der Streitwert nicht über 20.000 € liegen sollte und die Berufungskammern generell nicht besonders freigiebig mit der Zulassung von Revisionen sind.

Da Cross-Ticketing auch schon beim BGH war - wenn auch aus anderer Perspektive - dürfte ein LG das durchaus sportlich sehen und hier die Revision zulassen. Die grundsätzliche Bedeutung sehe ich darin, dass die derzeitigen AGB täglich tausende von Passagieren einer Nachberechnungsgefahr in teils massiver Höhe aussetzen. Die jetzigen AGB erfassen nämlich nicht nur den hinterlistigen "wie-geplant-flug-verfallenlasser".
 
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emhazett

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02.01.2011
588
15
Ja, ich sage auch nicht, dass es an den Voraussetzungen fehlt.
Ich sage nur, dass die Berufungskammern nicht immer ganz so zulassungsfreudig sind; insb. wenn kein Europarecht reinspielt. Dann hilft nämlich der Weg zum BVerfG auch oftmals nicht mehr viel.

Aber wenn es so wäre, wäre es ja auch nicht unbedingt schlecht.
 
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sweet

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25.02.2014
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Kann mir aus nicht-Juristen-Sicht auch nicht vorstellen, warum sowas Erfolg haben sollte. Nicht wegen der vielen Bäcker, Handwerker, etc. Analogien sondern genau aus dem Grund, dass man sonst bei all den vielen Konstellationen, bei denen der Tarif ohne das letzte Leg günstiger gewesen wäre, ja auch zu Gunsten des Kunden nachberechnen müsste, was das Unternehmen ja kaum anstreben wird.

Genau das probiere ich gerade, Business Saver Tarif, keine Änderung erlaubt, Kunde kann nicht Rückflug wahrnehmen, da Planänderung. Daher neues Ticket zum neuen Ziel gebucht, kann sogar für LH nachgewiesen werden, weil neues Ticket auch mit LH ist.
1. Antwort von LH war, no changes permitted, basta, jetzt hab ich nochmal geschrieben, dass ich eine Tarifnachberechnung aufgrund der tatsächlichen abgeflogenen Route wünsche, mal schauen, was da kommt.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.526
312
Singapore
Genau das probiere ich gerade, Business Saver Tarif, keine Änderung erlaubt, Kunde kann nicht Rückflug wahrnehmen, da Planänderung. Daher neues Ticket zum neuen Ziel gebucht, kann sogar für LH nachgewiesen werden, weil neues Ticket auch mit LH ist.
1. Antwort von LH war, no changes permitted, basta, jetzt hab ich nochmal geschrieben, dass ich eine Tarifnachberechnung aufgrund der tatsächlichen abgeflogenen Route wünsche, mal schauen, was da kommt.

Wieso machst du denn sowas?

LH wird dir einen neuen Tarif berechnen zum Zeitpunkt der Buchung des 2. Tickets - rauskommen wird ein exorbitanter höhere Preis!

Somit hast du wohl schlafenden Hunde geweckt! Enjoy!
 
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DrSEJ

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08.10.2011
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TXL-DUS
Sicherlich eine Forderung da der one way Tarif so teuer ist. ;-)

Hier könnte man auch wieder Preis-Philosophisch werden. Wer macht eigentlich den Preis? Der Markt? Oder ist es einfach Lufthansa´s feuchter Traum einen Oneway FRA-JFK für 8000 Euro in C zu verkaufen?
Rein logisch könnte man hingehen und sagen wer FRA-JFK-FRA bucht und nur FRA-JFK fliegt, der sollte meinen er müsste ca. die hälfte zahlen.
Und dann will Lufthansa plötzlich einen Flex-Tarif einklagen? :doh:
Wie kann Lufthansa eigentlich diesen Preis rechtfertigen? Mit der Flexibiliät? Diese hat man bei einer Nachberechnung ja gerade NICHT gehabt. Das ist wirklich alles widersprüchlich...
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
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Wieso machst du denn sowas?

LH wird dir einen neuen Tarif berechnen zum Zeitpunkt der Buchung des 2. Tickets - rauskommen wird ein exorbitanter höhere Preis!

Somit hast du wohl schlafenden Hunde geweckt! Enjoy!
Ne, in diesem Fall nicht, da 2. Ticket vom Passagier selber gebucht. Und mein Oneway Tarif ist billiger als der Roundtrip Tarif.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Sicherlich eine Forderung da der one way Tarif so teuer ist. ;-)
Also meine German taxes gibts jetzt zurück, YQ+YR natürlich nicht, und Tarifnachberechnung wollen sie nicht machen, da Stornierung des Rückfluges nach Hinflug war, ansonsten hätte man ein out of sequence machen können und wirklich es billiger bekommen.
Also nach LH Logik, ja, geht zum Teil, aber wehe man macht es nach dem 1. Flug.
Das Argument sollte natürlich auch andersrum dann für sie gelten ;)
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
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300x250
Das Argument sollte natürlich auch andersrum dann für sie gelten ;)
LH macht sich eben ihre Welt wie sie ihr gefällt.

Ich hab jetzt einige Male ganz bewusst zum Buchungszeitpunkt das Tarifsystem umgangen und zwei billige oneways statt einen sauteuren same day return gebucht.

Eigentlich habe ich genau das gemacht, weswegen LH hier klagt. Zeigt nur die Absurdität der Klage und des ganzen Tarifsystems.