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Die Richterin ist Präsidentin des AG und war früher am Kammergericht tätig.
Das trifft nach einer kursorischen Recherche auf mindestens vier der fuenf Praesidentinnen zu
Nur wenn das Reisebuero im Moment der Ticketausstellung ein anderes Routing preisen würde - und dieses Ergebnis entsprechend archivierte, wäre eine solche Aussage moeglich.
Vollkommen Praxisfern in Bezug auf das Reisebuero.
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Und: Mein oberflächlicher Kenntnisstand ist ebenfalls, dass auch eine Airline diese Aussage nicht verbindlich tun kann.
Das hatte ich auch schon einmal geschrieben, woraufhin mir entgegnet wurde, dass das ueberhaupt kein Problem sei, die Buchungssysteme der Airline archivierten das alles.
Ich bin, gerade unter der Gesichtspunkt der Beweisbarkeit, nach wie vor skeptisch.