LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.068
13.565
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Die Richterin ist Präsidentin des AG und war früher am Kammergericht tätig.

Das trifft nach einer kursorischen Recherche auf mindestens vier der fuenf Praesidentinnen zu ;)


Nur wenn das Reisebuero im Moment der Ticketausstellung ein anderes Routing preisen würde - und dieses Ergebnis entsprechend archivierte, wäre eine solche Aussage moeglich.

Vollkommen Praxisfern in Bezug auf das Reisebuero.

***************************************************************************************

Und: Mein oberflächlicher Kenntnisstand ist ebenfalls, dass auch eine Airline diese Aussage nicht verbindlich tun kann.

Das hatte ich auch schon einmal geschrieben, woraufhin mir entgegnet wurde, dass das ueberhaupt kein Problem sei, die Buchungssysteme der Airline archivierten das alles.

Ich bin, gerade unter der Gesichtspunkt der Beweisbarkeit, nach wie vor skeptisch.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.175
504
Kein Reisebuero der Welt kann

rückblickend eine Verfuegbarkeit zum Zeitpunkt X einsehen

und entsprechend einen Preis zu dem Moment X ermitteln.

Das Reisebüro vielleicht nicht, aber die Airline 100%ig. So ein Datensatz ist vielleicht ein paar Hundert kB oder einige MB pro Flug pro Tag, also lass es ein paar GB pro Jahr sein. Peanuts, speichertechnisch gesehen. Und der menschliche Aufwand ist auch nahe Null, da solche Tabellen natürlich nach jeder Sitzplatzbuchung (wenn sich also der Preis / die Verfügbarkeit für alle Folge-Sitzplätze ändert) einfach automatisiert erstellt werden könnten.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Meine Aussage zielt AUSSCHLIESSLICH auf Reisebueros im Kontext der Erwähnung durch die Richterin.

Das hatte ich auch schon einmal geschrieben, woraufhin mir entgegnet wurde, dass das ueberhaupt kein Problem sei, die Buchungssysteme der Airline archivierten das alles.(...)

Das Reisebüro vielleicht nicht (...)

...streiche vielleicht imho.

(...) aber die Airline 100%ig. So ein Datensatz ist vielleicht ein paar Hundert kB oder einige MB pro Flug pro Tag, also lass es ein paar GB pro Jahr sein. Peanuts, speichertechnisch gesehen. (...)

Weder teile ich die 100 % (ich glaube es offengestanden nicht, noch ist Deine Herleitung dazu geeignet eine "sichere" belastbare Aussage zu treffen imho.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Nur wenn das Reisebuero im Moment der Ticketausstellung ein anderes Routing preisen würde - und dieses Ergebnis entsprechend archivierte, wäre eine solche Aussage moeglich.

Vollkommen Praxisfern in Bezug auf das Reisebuero.
Natürlich wäre es ein Mehraufwand, wenn man zum Austellungszeitpunkt des Tickets gleichzeitig mehrere "Alternativpreise" je nach möglichen Ausstiegspunkten nennen müsste, aber warum das unmöglich sein soll ist für mich nicht ersichtlich.

Das ganze rückwirkend zu machen ist sicherlich schwierig bis unmöglich, aber zumindest für die neue Situation nach einem möglichen Urteil wäre das vermutlich nicht unlösbar. Oder man löst es Pauschal. Oder sie lösen es über einen Spasstarif, wie damals nach dem Urteil für die Segmentreihenfolge.

Für mich bleibt statt der technischen Möglich- oder Unmöglichkeiten eher das Prinzip interessant: Kann es wirklich rechtens sein, für die Teilnichtabnahme einer (Flug)Dienstleistung eine Strafzahlung über den Ursprungspreis hinaus bezahlen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.175
504
Meine Aussage zielt AUSSCHLIESSLICH auf Reisebueros im Kontext der Erwähnung durch die Richterin.


...streiche vielleicht imho.



Weder teile ich die 100 % (ich glaube es offengestanden nicht, noch ist Deine Herleitung dazu geeignet eine "sichere" belastbare Aussage zu treffen imho.

OK, ich WEISS es natürlich auch nicht. Bin ja nicht CEO von gleichzeitig LH, UA, EK, usw. ;) Aber es würde mich sehr wundern, wenn in Zeiten von Big Data diese -- an sich sehr einfach zu extrahierenden -- Daten NICHT bei allen Airlines auch noch Jahre später rückwirkend verfügbar wären. LH könnte dir, wenn sie nur wöllte, sicherlich heute sagen, was ein One-Way-Ticket in Economy am 3. März 2004 auf FRA-EWR gekostet hat.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Also für Laien ausgedrückt:

Mit GDS kann ich nur Tarife aus der Vergangenheit mir anzeigen lassen, z.B.
Abfrage FRA-NYC mit LH für 05.Dez., billigster Tarif ist:
Zeile 1: LLXT8LGT in L Klasse für 25€ roundtrip.
Der Preis ist aber nur der Preis der basefare!

LN02NOV.JPG


Was ich aber nicht weiß, ist:
Ist L Klasse überhaupt verfügbar?
Darf die basefare angewendet werden, weil z.B. min. oder max. stay nicht eingehalten wird?


Was ich dann für die Verfügbarkeit machen kann, ist die gleiche Tarifanzeige für gleiche Streicke für gleiches Reisedatum (=05.12.) mir anzeigen zu lassen, wieviel der Tarif in der Vergangenheit gekostet hätte, z.b. für den 05.August
Hier sehe ich, dass LLXT8LGT verfügbar ist für 5€ roundtrip basefare, aber ich weiß wieder nicht, ob denn die L Klasse überhaupt verfügbar ist. Das wissen nur die Airlines, wann welche Buchungsklasse vorhandene Plätze hatte und wann die dicht gemacht wurde. Wenn die Airline diese Daten vor Gericht offen legen würde, könnte auch niemand anderes externes diese Daten überprüfen, man müsste der Airline dann somit "glauben".
Evtl speichern das die GDS, aber ich denke mal nicht, gibt für diese keinen Sinn.
lv05aug.JPG
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Natürlich wäre es ein Mehraufwand, wenn man zum Austellungszeitpunkt des Tickets gleichzeitig mehrere "Alternativpreise" je nach möglichen Ausstiegspunkten nennen müsste, aber warum das unmöglich sein soll ist für mich nicht ersichtlich.

Das wäre nicht nur ein Mehraufwand, sondern total grausam.
Stell dir vor, du hast 4 Segmente, dann muss die Airline dir 4 Preise anzeigen, d.h. die müssten jede itinerary 4 mal pricen lassen, somit dauert das auch 4mal alles so lang. Das würde keine OTA, TA oder Airline mitmachen. Sind alles Rechenpowerkosten und GDS Kosten. Die haben schon mit ihren Direct Connect IT neuem System zu kämpfen, da wollen die nicht noch so ein großes Projekt haben :D
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.378
887
Die Richterin tat sich mit einem Vergleichsvorschlag schwer, schlug aber dann einen Betrag vor, der 17% der Klageforderung entsprach. Mein Mandant hat diesen Vergleich abgelehnt.

Es steht bestimmt irgendwo auf einer der 63 Seiten, aber...:

Wie hoch ist der Streitwert (d.h. ist der Spaß im Zweifel berufungsfähig?)

Bin gespannt, ob Lufthansa bei einem Vergleichsvorschlag von 17% in das Risiko einer veröffentlichungsfähigen Entscheidung geht...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
Das schreit nach klageruecknahme, der ich nicht zustimmen wuerde.
Es hat mich sehr gewundert und zugleich auch ein wenig gefreut, dass der Kollege keine Klagerücknahme erklärt hat, nachdem das Gericht den 17%-Vorschlag in den Raum stellte.

Die Sache ist berufungsfähig. Ein VFT-Treffen beim LG Berlin würde dann sogar im Hinblick auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Sinn machen ;-)
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.655
757
War der andere RA per Telefon zugeschaltet, oder wie läuft das ab, wenn er nicht vor Ort ist?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.073
915
CGN
Das wäre nicht nur ein Mehraufwand, sondern total grausam.
(..) Das würde keine OTA, TA oder Airline mitmachen. Sind alles Rechenpowerkosten und GDS Kosten. Die haben schon mit ihren Direct Connect IT neuem System zu kämpfen, da wollen die nicht noch so ein großes Projekt haben :D

Das ist aber ja kaum das Problem des Kunden. Es zwingt die Airline ja keiner zu solchen "wenn du nicht fliegst, wird folgender Aufschlag fällig"-Regeln.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.655
757
Selbe Kanzlei denke ich eher nicht, da der ursprüngliche RA vermutlich bei LH direkt angestellt sein wird. Tippe ich mal
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
Der ursprüngliche RA gehört einer Kanzlei an, die regelmäßig für LH in 261/2004-Sachen tätig wurde/wird.
Der heute dort eingesetzte RA stammt nicht aus der gleichen Kanzlei, ist auch in 261/2004-Sachen unterwegs, aber meinem Eindruck nach eher auf der anderen Seite des Tisches. Der wesentliche Teil ist hier ja bereits schriftlich gelaufen. Das einzig kitzlige war hier die vorläufige Einschätzung des Gerichts und die Frage, ob man die Klage noch zurücknimmt.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.175
504
Also für Laien ausgedrückt:

Mit GDS kann ich nur Tarife aus der Vergangenheit mir anzeigen lassen, z.B.
Abfrage FRA-NYC mit LH für 05.Dez., billigster Tarif ist:
Zeile 1: LLXT8LGT in L Klasse für 25€ roundtrip.
Der Preis ist aber nur der Preis der basefare!

Anhang anzeigen 119462


Was ich aber nicht weiß, ist:
Ist L Klasse überhaupt verfügbar?
Darf die basefare angewendet werden, weil z.B. min. oder max. stay nicht eingehalten wird?


Was ich dann für die Verfügbarkeit machen kann, ist die gleiche Tarifanzeige für gleiche Streicke für gleiches Reisedatum (=05.12.) mir anzeigen zu lassen, wieviel der Tarif in der Vergangenheit gekostet hätte, z.b. für den 05.August
Hier sehe ich, dass LLXT8LGT verfügbar ist für 5€ roundtrip basefare, aber ich weiß wieder nicht, ob denn die L Klasse überhaupt verfügbar ist. Das wissen nur die Airlines, wann welche Buchungsklasse vorhandene Plätze hatte und wann die dicht gemacht wurde. Wenn die Airline diese Daten vor Gericht offen legen würde, könnte auch niemand anderes externes diese Daten überprüfen, man müsste der Airline dann somit "glauben".
Evtl speichern das die GDS, aber ich denke mal nicht, gibt für diese keinen Sinn.
Anhang anzeigen 119463
OK, wir sind uns also insofern (etwas verallgemeinert) einig, dass das einzige Mosaiksteinchen, welches fehlt, um das Puzzle lösen zu können, eine für jeden beliebigen Zeitpunkt verfügbare Availability-Datenbank ist.

Und hier behaupte ich (ohne besseren Wissens): Das MUSS es geben bei LH. Für jeden Flug ist das ein simpler String a la "F4J0C0D0Z0P0Y9..." usw. Dieser String ist insgesamt wie lang? 50 Byte? Aktualisiert wird er immer genau dann, wenn ein Sitz verkauft wird (denn dann ändert er sich ja offensichtlich), mit Timestamp natürlich. Das kann auf einer (beispiel) A340 wie oft passieren? 280 mal, bei 280 Sitzen? OK, sagen wir 500 mal, wenn es noch Hin- und Herbuchungen, Stornierungen usw gibt. Sind also 500 mal 50 Byte Daten pro Flug, sagen wir also mal ganz großzügig aufgerundet 1 MB Datensatz pro Flug.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass man solche Daten, die ja Gold wert sind, nicht mindestens 15-20 Jahre lang speichert bei LH.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
OK, wir sind uns also insofern (etwas verallgemeinert) einig, dass das einzige Mosaiksteinchen, welches fehlt, um das Puzzle lösen zu können, eine für jeden beliebigen Zeitpunkt verfügbare Availability-Datenbank ist.

Und hier behaupte ich (ohne besseren Wissens): Das MUSS es geben bei LH. Für jeden Flug ist das ein simpler String a la "F4J0C0D0Z0P0Y9..." usw. Dieser String ist insgesamt wie lang? 50 Byte? Aktualisiert wird er immer genau dann, wenn ein Sitz verkauft wird (denn dann ändert er sich ja offensichtlich), mit Timestamp natürlich. Das kann auf einer (beispiel) A340 wie oft passieren? 280 mal, bei 280 Sitzen? OK, sagen wir 500 mal, wenn es noch Hin- und Herbuchungen, Stornierungen usw gibt. Sind also 500 mal 50 Byte Daten pro Flug, sagen wir also mal ganz großzügig aufgerundet 1 MB Datensatz pro Flug.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass man solche Daten, die ja Gold wert sind, nicht mindestens 15-20 Jahre lang speichert bei LH.

Und was bringt das alles, wenn das weder der Kunde, noch das Gericht nachprüfen kann?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
Eine Idee, wie LH soetwas in Zukunft gestalten könnte, wenn man denn grundsätzlich der Meinung ist, dass man für soetwas eine Nachzahlung verlangen darf.