Vorneweg: ich stehe auf dem Standpunkt das LH sich hier gerade lächerlich macht und es keinen Rechtsanspruch gibt.
Aber....sollte es tatsächlich solche AGB Klauseln einmal geben stellen sich soviele neue Fragen:
-Wenn ich fliegen MUSS um eine solche Nachzahlung zu vermeiden, was passiert im Krankheitsfall? Ich hatte in NYC einen Herzinfarkt und musste den Rückflug verfallen lassen, was nun, muss ich zahlen? Nein, eine ärztliche Bescheinigung reicht? Ok, gilt das dann auch für Familienmitglieder die bei mir geblieben sind? Was ist bei einer Grippe? Reicht das schon? Was ist mit einer Bescheinigung auf arabisch ausgestellt im Iran weil mir das in Teheran psssiert ist?
-Wie kommt LH an das Geld? Dürfen sie einfach nachträglich meine KK belasten falls Sie die Daten haben? Da werden die KK Firmen kaum mitspielen. Was ist bei Reisebüro Kunden? Die dürfen nach DSGVO wohl kaum meine Daten weitergeben nur weil eine andere Firma diese haben möchte. Und was ist bei Buchungen über ausländische OTA's? OB Kiss'and Fly mit russischem Firmensitz meine Daten rausrückt....
-Ich würde denken das die LH JEDEN TAG mehrere hundert solcher Fälle hat, da braucht es eine riesige Abteilung nur zum tracken der Kunden und Geld eintreiben, ein unbeschreiblicher Aufwand. Und was ist ausländischen Kunden, sagen wir aus Polen? Ok, zu einfach, was machen sie bei einem US Bürger? Den in den USA verklagen? Viel Spaß dabei...
-Dann das nächste Problem: die Zahlungsausfälle. Viele wären nach einem Urlaub gar nicht in der Lage einen Nachschlag zu bezahlen, was dann? Mahnbescheid und Titel? Und derjenige darf nicht mehr LH fliegen solange die Forderung besteht?
-Was ist mit Codeshares? Wenn ich LH fliege aber über UA gebucht habe bin ich dann fein raus? Oder Ein Skandinavier der eigentlich über SAS bucht aber ein LH Ticket ausgestellt bekommt?
Die Sache ist einfach völlig lebensfremd und kann wirklich nur einem Juristen ( sorry ) oder Bean Counter entsprungen sein.
Ich könnte nie mehr in den Urlaub fliegen ( zumindest nicht mit einem LH Ticket ) und dann vor Ort entscheiden wir bleiben ein paar Tage länger. Oder andersherum: wir fliegen früher zurück, zu Hause ist was passiert.
Solche AGB Klauseln würden VIELE Anwälte jahrelang beschäftigen! Moment mal