LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
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Das Gericht wird 100 oder 0 entscheiden, die 17% waren ein Vergleichsvorschlag des Gerichts.

Ich habe als Schöffe beim Arbeitsgericht ja keine Ahnung von allem anderen, aber das auch in solchen Prozessen die Gerichte erst einmal versuchen einen Vergleich hinzubekommen finde ich gerade spannend:)

Hans
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
Das Gericht wird 100 oder 0 entscheiden, die 17% waren ein Vergleichsvorschlag des Gerichts.

Das war auch eher mal ein Gedankenexperiment, wann überhaupt für den Beklagten eine Sprungrevision in Betracht käme.
Aber wie kommt man dann ausgerechnet auf 17 %?

Aber gut, dann dürftet ihr die 1. Instanz vermutlich gewinnen und dann hoffen wir, dass die Folgeinstanz(en) das nicht anders sieht/sehen...
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
Steht so im Gesetz, 278 Abs. 1 ZPO:

"Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein."

Das kannte ich so noch nicht - Danke.

Ausserdem ist man froh um jedes Urteil, das man nicht schreiben muss :D

DAS kenne ich vom Arbeitsgericht - da trägt man manchmal die Parteien zum Vergleich :-D

Gruß
Hans
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Vorneweg: ich stehe auf dem Standpunkt das LH sich hier gerade lächerlich macht und es keinen Rechtsanspruch gibt.
Aber....sollte es tatsächlich solche AGB Klauseln einmal geben stellen sich soviele neue Fragen:
-Wenn ich fliegen MUSS um eine solche Nachzahlung zu vermeiden, was passiert im Krankheitsfall? Ich hatte in NYC einen Herzinfarkt und musste den Rückflug verfallen lassen, was nun, muss ich zahlen? Nein, eine ärztliche Bescheinigung reicht? Ok, gilt das dann auch für Familienmitglieder die bei mir geblieben sind? Was ist bei einer Grippe? Reicht das schon? Was ist mit einer Bescheinigung auf arabisch ausgestellt im Iran weil mir das in Teheran psssiert ist?
-Wie kommt LH an das Geld? Dürfen sie einfach nachträglich meine KK belasten falls Sie die Daten haben? Da werden die KK Firmen kaum mitspielen. Was ist bei Reisebüro Kunden? Die dürfen nach DSGVO wohl kaum meine Daten weitergeben nur weil eine andere Firma diese haben möchte. Und was ist bei Buchungen über ausländische OTA's? OB Kiss'and Fly mit russischem Firmensitz meine Daten rausrückt....
-Ich würde denken das die LH JEDEN TAG mehrere hundert solcher Fälle hat, da braucht es eine riesige Abteilung nur zum tracken der Kunden und Geld eintreiben, ein unbeschreiblicher Aufwand. Und was ist ausländischen Kunden, sagen wir aus Polen? Ok, zu einfach, was machen sie bei einem US Bürger? Den in den USA verklagen? Viel Spaß dabei...
-Dann das nächste Problem: die Zahlungsausfälle. Viele wären nach einem Urlaub gar nicht in der Lage einen Nachschlag zu bezahlen, was dann? Mahnbescheid und Titel? Und derjenige darf nicht mehr LH fliegen solange die Forderung besteht?
-Was ist mit Codeshares? Wenn ich LH fliege aber über UA gebucht habe bin ich dann fein raus? Oder Ein Skandinavier der eigentlich über SAS bucht aber ein LH Ticket ausgestellt bekommt?

Die Sache ist einfach völlig lebensfremd und kann wirklich nur einem Juristen ( sorry ) oder Bean Counter entsprungen sein.
Ich könnte nie mehr in den Urlaub fliegen ( zumindest nicht mit einem LH Ticket ) und dann vor Ort entscheiden wir bleiben ein paar Tage länger. Oder andersherum: wir fliegen früher zurück, zu Hause ist was passiert.
Solche AGB Klauseln würden VIELE Anwälte jahrelang beschäftigen! Moment mal :sick:

Sehe ich genauso im Bezug auf Nichtantreten des Fluges.
Nur als Nachtrag: Reisebüro gibt deine Kreditkarte bei Buchung in GDS ein und Kreditkarte wird von Airline direkt über BSP belastet, somit hat die Airline auch deine KK Daten.
Aber jeder Bank würde bei einem solchen nachträglichen Abbuchung der KK sofort den Chargeback stattgeben und sich die Kohle zurückholen für den Kunden.


Ist wirklich kritisch, bis zu welchem Grade ist es erlaubt den Flug nicht anzutreten? Krankheit, ja, nein, wenn man sich unwohl fühlt "unfit to travel" oder auch, weil man einfach keinen Bock mehr hat zu fliegen? Oder man landet in FRA, hat 2h layover, ist aber so fertig, dass man sich kurz auf den Stuhl hinlegt und verpennt den Anschlussflug, muss man dann zahlen??
Die Airline sollte nicht erlaubt sein den Kunden "zu bestrafen", bloß weil er günstige Tickets bucht. Dtld. - USA Flüge gab es in den letzten Wochen roundtrip für 200-250€ bei allen alliances, Rückflug verfallen lassen, weil man Praktikum / Auslandsjahr macht und dann berechnet einem die LH einen Oneway Y fare in eco für 2000€? Jeder gesunde Menschenverstand spricht dagegen.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
OK, wir sind uns also insofern (etwas verallgemeinert) einig, dass das einzige Mosaiksteinchen, welches fehlt, um das Puzzle lösen zu können, eine für jeden beliebigen Zeitpunkt verfügbare Availability-Datenbank ist.

Und hier behaupte ich (ohne besseren Wissens): Das MUSS es geben bei LH. Für jeden Flug ist das ein simpler String a la "F4J0C0D0Z0P0Y9..." usw. Dieser String ist insgesamt wie lang? 50 Byte? Aktualisiert wird er immer genau dann, wenn ein Sitz verkauft wird (denn dann ändert er sich ja offensichtlich), mit Timestamp natürlich. Das kann auf einer (beispiel) A340 wie oft passieren? 280 mal, bei 280 Sitzen? OK, sagen wir 500 mal, wenn es noch Hin- und Herbuchungen, Stornierungen usw gibt. Sind also 500 mal 50 Byte Daten pro Flug, sagen wir also mal ganz großzügig aufgerundet 1 MB Datensatz pro Flug.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass man solche Daten, die ja Gold wert sind, nicht mindestens 15-20 Jahre lang speichert bei LH.

Ja schon aus marketing technischen Gründen würd die LH sowas speichern, die haben ein eigentlich gutes funktionierens revenue system, das sollte kein Problem sein.
Sind natürlich noch ein paar mehr Daten, weil es nicht F4J0C0D0Z0P0Y9 pro Segment ist, denn es gibt ja auch married segments oder NEGO fares, bei denen man eine andere availability bekommt oder point of sale restriction (U.S. POS bekommt LH K Klasse während DE POS keine K availability angezeigt wird),... aber sollte trotzdem alles kein Problem sein.
Am Ende kann aber weder das Gericht noch der Reisende die Daten überprüfen, weil wirklich nur die LH die Daten hat.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
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310
Die Buchungsbestätigung würde hypothetisch dann so aussehen:
"Lieber Kunde! Vielen Dank, dass Sie Lufthansa gewählt haben. Bestätigter Kaufpreis STR-FRA-JFK retour: 250€*
*Nachzahlung bei nur Antritt STR-FRA: 2000€. Nachzahlung bei nur Antritt STR-FRA-JFK: 4000€. Nachzahlung bei nur Antritt STR-FRA-JFK-FRA: 6000€
Nachzahlung bei Antritt kompletter, gebuchter Strecke: 0€.

Dann kann sich LH die günstigen Tarife in umkämpften Märkten aber gleich sparen, weil nur die wenigsten so blöd sein werden einen Tarif zu bevorzugen, der gleich mit Strafzahlungen droht :-D

(Oder man senkt die Tarife gleich soweit ab, dass sie trotz angedrohter Nachzahlungen noch attraktiv sind - da kommt Freude auf!)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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2
Dann kann sich LH die günstigen Tarife in umkämpften Märkten aber gleich sparen, weil nur die wenigsten so blöd sein werden einen Tarif zu bevorzugen, der gleich mit Strafzahlungen droht :-D

Was für ein Quatsch die Zielgruppe für diese Tarife sind ja die Einheimischen und nicht die Maximierer aus D die auf dem Rückweg aussteigen und dann mal eben ein, zwei tausend Euro gespart haben.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.034
310
Was für ein Quatsch die Zielgruppe für diese Tarife sind ja die Einheimischen und nicht die Maximierer aus D die auf dem Rückweg aussteigen und dann mal eben ein, zwei tausend Euro gespart haben.

Ich hatte unvollständig gepostet, ich hatte die günstigen Y-Tarife im Hinterkopf.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
953
Was für ein Quatsch die Zielgruppe für diese Tarife sind ja die Einheimischen und nicht die Maximierer aus D die auf dem Rückweg aussteigen und dann mal eben ein, zwei tausend Euro gespart haben.

Trotzdem dürfte das abschreckend wirken, gerade auch für Otto-Normal-Verbraucher. Der kommt doch bisher überhaupt nicht auf die Idee, dass er nachzahlen müsste, wenn er weniger Leistung von der Airline abruft. Was ja nebenbei einer der Hauptargumente gegen die Gültigkeit der AGB ist (für den normal verständigen völlig überraschend).
Wenn dann offen mit einem derartigen Kostenexplosions-Szenario gedroht wird, schreckt das den einen oder anderen ganz sicher ab. Der urlaubsbuchende Familienvater hat natürlich vor, an seinen Ausgangsort zurückzukehren. Trotzdem fragt er sich dann auch "Was, wenn...?" Und empfindet das dann auch noch als völlig unverschämte Drohung.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Trotzdem dürfte das abschreckend wirken, gerade auch für Otto-Normal-Verbraucher.

Das bringt doch nichts wenn man die Dinge aus dem Zusammenhang reist. User libertad war der Meinung man könnte die Tarife gleich abschaffen - ignoriert aber die Tatsache das deutsche Kunden überhaupt nicht die Zielgruppe für die Tarife sind. Und der schwedische Kunde wird sich keinen Kopf über eine mögliche Strafzahlung machen wenn er in Frankfurt oder München aussteigt - das hat er ja ohnehin nicht vor.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.034
310
Das bringt doch nichts wenn man die Dinge aus dem Zusammenhang reist. User libertad war der Meinung man könnte die Tarife gleich abschaffen - ignoriert aber die Tatsache das deutsche Kunden überhaupt nicht die Zielgruppe für die Tarife sind. Und der schwedische Kunde wird sich keinen Kopf über eine mögliche Strafzahlung machen wenn er in Frankfurt oder München aussteigt - das hat er ja ohnehin nicht vor.

Der schwedische preissensible Kunde wird sich aber die Frage stellen, warum er bei Krankheit, Verschlafen o.ä. das Risiko einer Strafzahlung eingehen soll, wenn der Tarif nicht deutlich günstiger ist als die Konkurrenz.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
953
Das bringt doch nichts wenn man die Dinge aus dem Zusammenhang reist. User libertad war der Meinung man könnte die Tarife gleich abschaffen - ignoriert aber die Tatsache das deutsche Kunden überhaupt nicht die Zielgruppe für die Tarife sind. Und der schwedische Kunde wird sich keinen Kopf über eine mögliche Strafzahlung machen wenn er in Frankfurt oder München aussteigt - das hat er ja ohnehin nicht vor.

Ja, doch. Genau das war mir klar, wie es gemeint war. Ich hatte es auch noch etwas klarer gemacht. Die offene Drohung schreckt den skandinavischen Urlauber ab. Der fragt sich "Was, wenn...?". Und findet die Drohung auch noch völlig unverständlich und unverschämt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Der schwedische preissensible Kunde wird sich aber die Frage stellen, warum er bei Krankheit, Verschlafen o.ä. das Risiko einer Strafzahlung eingehen soll, wenn der Tarif nicht deutlich günstiger ist als die Konkurrenz.

Ja, doch. Genau das war mir klar, wie es gemeint war. Ich hatte es auch noch etwas klarer gemacht. Die offene Drohung schreckt den skandinavischen Urlauber ab. Der fragt sich "Was, wenn...?". Und findet die Drohung auch noch völlig unverständlich und unverschämt.

Glaube ich nicht, denn dann würde ja auch heute schon niemand völlig unflexible Tickets kaufen - aber das tun die allermeisten. Zudem kann man das so regeln das es in aller erster Linie Maximierer trifft.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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Das bringt doch nichts wenn man die Dinge aus dem Zusammenhang reist. User libertad war der Meinung man könnte die Tarife gleich abschaffen - ignoriert aber die Tatsache das deutsche Kunden überhaupt nicht die Zielgruppe für die Tarife sind. Und der schwedische Kunde wird sich keinen Kopf über eine mögliche Strafzahlung machen wenn er in Frankfurt oder München aussteigt - das hat er ja ohnehin nicht vor.

Das würde ich nicht so stehen lassen. Es gibt genug deutsche Kunden ( und etliche davon sind hier Mitglieder ) die mehr oder minder regelmässig Back-to back tickets buchen, auch Interkont was ja am Ende auch auf "nicht abgeflogen" hinausläuft oder einen Return nach Berlin über München routen aber da dann aussteigt weil man es nach Bayern wollte.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.034
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Glaube ich nicht, denn dann würde ja auch heute schon niemand völlig unflexible Tickets kaufen - aber das tun die allermeisten. Zudem kann man das so regeln das es in aller erster Linie Maximierer trifft.

Wir werden sehen (oder auch nicht). Warum ich nicht glaube dass das so kommen wird: weil in den Zeitungen dann steht "LH verlangt bei bestimmten Tickets Nachzahlungen" und Otto Wenigflieger sich dann fragt, ob ihm das auch bei seinem Wochenendetrip in die Hauptstadt blüht, wenn er lieber länger bleibt und mit dem Zug zurückfährt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das würde ich nicht so stehen lassen. Es gibt genug deutsche Kunden ( und etliche davon sind hier Mitglieder ) die mehr oder minder regelmässig Back-to back tickets buchen, auch Interkont was ja am Ende auch auf "nicht abgeflogen" hinausläuft oder einen Return nach Berlin über München routen aber da dann aussteigt weil man es nach Bayern wollte.

Sorry das verstehe ich inhaltlich nicht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
weil in den Zeitungen dann steht "LH verlangt bei bestimmten Tickets Nachzahlungen" und Otto Wenigflieger sich dann fragt, ob ihm das auch bei seinem Wochenendetrip in die Hauptstadt blüht, wenn er lieber länger bleibt und mit dem Zug zurückfährt.

Eine schwedische, polnische oder italienische Zeitung wird doch nicht über Ticketbedingungen schreiben wenn niemand betroffen ist, und der deutsche Maximierer ist denen egal. Schreibt ja auch keiner etwas wenn du wegen der BVG, dem Stau oder Krankheit deinen Flieger verpasst und dann ein überteuerstes Ersatzticket kaufen must. Ticket Regeln die den Kunden deutlich benachteiligen gibt es doch zu Haufe und selbst der BGH hat damit nicht unbedingt ein Problem.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Ich denke dass man zwei Grenzfälle unterscheiden muss.

Der "Otto-Normal-Sehr-Wenig"-Flieger. Der bucht sich meistens irgendeinen Schrott selbst zusammen, hat keine Ahnung von Tarifbestimmungen, liest nicht einmal die zwei Zeilen dazu in der Online-Buchung. Kennt ggf. jemanden, der ihm berät (jemand, der schon 3 x mehr als er geflogen ist und sich deswegen "auskennt"). Am Ende steht er dann mit Gepäck am Flughafen, muss dafür zahlen, denkt sich "dasisshaltso", wird 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein, fühlt sich am Flughafen aber ähnlich wohl wie beim Zahnarzt oder der Führerscheinprüfung und ist am Ende froh wenn er wieder zu Hause ist.

Der hat gar nicht mitbekommen, dass er einen unflexiblen Tarif gebucht hat. Der wäre auch nie auf die Idee gekommen den Flug nicht fertig zu absolvieren. Insoferne könnte dem nur ein "Zwischen-" oder "Unfall" dazu bringen, dass er je in die Lage kommen wird, "nachzuzahlen". Und falls er seinen Flug verpasst, zahlt er halt das Ticket und dabei fast jeden Preis, weil er ja wieder heim will.

Und dann der "ich kann mir F Nach SIN ab FRA nicht leisten, aber den Tarif von Mailand mit Umsteigen in Bukarest und Layover in Kairo buch ich, will aber nicht den ganzen Schmarren wieder zurückfliegen, weil ich ja nach Mailand per Anhalter fahre"-Flieger.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Übrigens, AGB und Tickettarife waren ja nicht immer so wie sie sind. Sondern sind eine Reaktion auf das Flugverhalten der "Mitteloft-", "Geschäfts-" und "Vielflieger". Ich kann ich noch erinnern wie man von VIE nach ZRH mit SR geflogen ist. Aber es war billiger ein Ticket nach ORD zu buchen. Irgendwann einmal kam dann die Regelung, man muss alle Segmente abfliegen.

Weil aus dem Insidertipp dann etwas wurde, dass "fast alle" gemacht haben.
 
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tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.463
1.906
Löhne
Gefühlte 98% der Kunden buchen so wie sie auch fliegen wollen, sie kennen auch überhaupt keine supergünstigen Tarife ab Dublin oder Oslo. Und selbst wenn, dann buchen Sie sich den Zubringer dahin und auch wieder zurück und fliegen auch so.

Nur Leute, die sich in Foren wie diesem tummeln, kommen überhaupt auf andere Ideen, deshalb wird es auch keine negativen Auswirkungen auf LH haben, wenn ein Kunde dazu "verdonnert" wird nachzuzahlen, wenn er vorzeitig die Flugreise beendet, weil eigentlich klar war, das er nicht bis ans gebuchte Endziel fliegen wollte.

Sollte LH erfolgreich sein, was ich persönlich nicht glaube, dann werden andere Airlines ganz schnell nachziehen.
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.034
310
Und wie wird Otto-Sehr-wenig-Flieger reagieren, wenn in der Buchungsmaske der freundliche Hinweis auftaucht "Wenn Sie aus eigenem Verschulden den Rückflug ganz oder gar nicht antreten, behalten wir uns vor, Betrag xyz von Ihnen nachzufordern?"

Ich geb's ja zu, ich weiß es nicht. Aber es würde mich wundern, wenn es so kommt. LH versucht ja so manches um das Problem zu reduzieren: Shortchecking unterbinden, hier und da einen Prozess führen (und darauf hoffen, dass in Vielfliegerforen davon berichtet wird ;-)). Möglicherweise koppelt man mal die Meilengutschrift an das vollständige Abfliegen, wie hier schon vermutet wurde. Aber ich glaube, dass es nicht zu der angeführten Lösung kommen wird.
 
S

smalessu

Guest
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300x250
Ja, das sagte (oder meinte ;) ) ich ja oben: Dieser Datensatz wird bei jeder Sitzplatzbuchung gespeichert. Also Beispiel: Ich buche am 1. Mai 2018 um 11:34 Uhr einen Flug EWR-FRA-OSL. Mit meiner Buchung ändert sich die Sitzplatzverfügbarkeit, also werden zwei Datensätze (EWR-FRA und FRA-OSL) mit Timestamp 1. Mai 2018 11:34 Uhr erstellt.

Wenn ich jetzt am 2. November 2018 FRA-OSL nicht antrete, kann man zurück gehen, und schauen, wie am 1. Mai 2018 um 11:34 Uhr die Verfügbarkeit gewesen wäre.
Funktioniert nicht. Da würde ich begründen, dass man die Verfügbarkeit mit married segments des Weiterflugs auf dem Dritt-Ticket (FRA-STR zB für EWR-FRA-STR) speichern müsste, um Differenzen berechnen zu können. Da per Defininition die beiden Tickets nicht gleichzeitig ausgestellt werden kann der Langstrecken-PNR nicht die korrekten Preisinformationen enthalten.

Klar will und wird LH Daten speichern, aber sie kann nie garantieren, dass sie alles hat. Codeshare gebucht? Promotarife, die nicht im GDS waren genommen? Gutschein (nicht) angewendet?
 
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