Allerdings sieht ja eher nicht so aus, dass man für nicht genutztes nachzahlen muss.
Das ist bislang noch das Amtsgericht, da kommt noch mindestens eine, vielleicht aber auch zwei Instanzen (falls LH den Weg überhaupt geht).
Aber es spricht m. E. viel dafür, dass die erstinstanzliche Entscheidung, so sie denn tatsächlich mit voll umfänglicher Klagabweisung ergeht, auch in den höheren Instanzen halten würde, falls es zum Schwur kommt.
Sollte das zum BGH gehen, werden wir hoffentlich ein paar Worte obiter dictum bekommen, ob und ggf. wie es überhaupt zulässig sein kann, für die Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung Nachzahlungen zu verlangen. Dann besteht einigermaßen Klarheit.
Was sie aber vmtl. nicht, auch nicht als obiter dictum, entscheiden werden ist die Frage, ob man eine entsprechende Vertragsstrafe in AGB einführen könnte.
Aber ehrlich: warum sollte LH das machen?
Die Chancen, dass sie beim BGH verlieren, sind m. E. hoch. Dann ist es durch mit Nachforderungen, die BGH-Entscheidung wird in der Entscheidungsdatenbank einsehbar sein und diejenigen, die so buchen, werden sie kennen.
Wenn LH aber beim AG verliert, lassen sie es sein. Die eine AG-Entscheidung präjudiziert nichts; selbst bei Rechtsstreitigkeiten am selben AG ist es möglich, dass ein anderer Richter eine andere Auffassung vertritt. Für den Fall könnten sie Nachforderungen weiter erheben; ob sie sie weiter einklagen, wird man sehen. Aber viele werden aus Angst vor einem teuren Rechtsstreit zahlen.
Also m. E. werden die Ruhe geben, wenn das AG abweist. Oder maximal noch zum LG gehen - LG-Entscheidungen jucken so recht keinen. Weiter werden sie nicht gehen. Die können einfach kein Interesse daran haben, beim BGH final und mit Präjudizwirkung für andere Fälle zu verlieren.