LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
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Zeige mir das Beispiel im praktischen Leben, wo man wegen AGBs im B2C-Bereich als Kunde plötzlich mehr bezahlen muss, als vereinbart. Dazu noch, wenn der Kunde sogar weniger Leistung abruft, als vereinbart. Auf Deine Beispiele bin ich gespannt....

Geh auf die Straße und frage irgend jemanden, ob er/sie glaubt, was nachzahlen zu müssen, wenn er/sie den Rückflug oder den letzten Teil des Rückflugs einfach nicht antritt. Dir wird jeder einen Vogel zeigen, so etwas kann sich keiner auch nur vorstellen. Wenn LH das wirklich in der Breite betreiben will, müsste sie sehr großzügige Ausnahmen festlegen und quasi jede Ausrede akzeptieren. Sonst geht das PR-mäßig voll in die Hose.

Damit ist das Thema für mich jetzt abgeschlossen.

Vorweg: Ich verteidige auf gar keinen Fall LH (leider muss man das hier ja erwähnen)

ABER:

Klar gibt es auch im B2C Bereich Beispiele bei denen man für weniger Leistung mehr bezahlt!

Um mal eins zu nennen das sogar noch in die Kategorie reisen fällt:

- Mietwagen: Oft sind mehrere Tage billiger als zum Beispiel 1 oder 2 Tage!
Bucht man also 3 Tage und gibt den Mietwagen aber nach 2 Tagen bereits zurück, wird der Tarif für 2 Tage angewendet (Tage sind fiktiv - können natürlich auch im Wochenbereich sein)
 
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jsm1955

Guest
Vorweg: Ich verteidige auf gar keinen Fall LH (leider muss man das hier ja erwähnen)

ABER:

Klar gibt es auch im B2C Bereich Beispiele bei denen man für weniger Leistung mehr bezahlt!

Um mal eins zu nennen das sogar noch in die Kategorie reisen fällt:

- Mietwagen: Oft sind mehrere Tage billiger als zum Beispiel 1 oder 2 Tage!
Bucht man also 3 Tage und gibt den Mietwagen aber nach 2 Tagen bereits zurück, wird der Tarif für 2 Tage angewendet (Tage sind fiktiv - können natürlich auch im Wochenbereich sein)
Der Tarif pro Tag ist teurer, aber nicht der Gesamtbetrag. Das ist ja an vielen Stellen so. Wer mehr abnimmt, bekommt eine günstigere Rate. Das ist aber etwas völlig anderes. Das Beispiel würde passen, wenn du bei Abgabe nach 2 Tagen mehr zahlen müsstest als nach 3 Tagen.
Andrerseits gibt es bei Hertz eine Gebühr für vorzeitige Abgabe, die aber eher mit Dispositionsänderungsaufwand begründet wird und es gibt auch andere Seiteneffekte. Kollege hatte mal einen Tarif mit n Freikilometern pro Miettag gebucht und dann vor Mitternacht abgegeben. Bei 3 Miettagen wären die km drin gewesen, bei 2 musste er heftig nachzahlen.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Im oben verlinken Bsp. Flug gebucht, Flug verpasst - neue Tickets werden fällig. Wenn die AGBs sagen bis zum Ende fliegen oder 600€ Strafe werden fällig läuft das für Tante Erna doch auf das gleiche heraus-

Ich wollte nix mehr sagen, weil ich glaubte, mein Punkt wäre langsam klar. Aber hier muss ich noch mal: Neues Ticket kaufen müssen, wenn das alte "verfällt" ist eben genau nicht das gleiche, was wir hier seit 70 Seiten diskutieren. Schließlich hat es hier auch niemand LH zum Vorwurf gemacht, dass sie für den Flug, den der OP statt des ursprünglichen final legs gebucht hat, Geld genommen hat.

Flug gebucht, Flug verpasst - neue Tickets werden fällig UND DAS ALTE TICKET WIRD IN EINEN ONE-WAY UMTARIFIERT UND DIE DIFFERENZ WIRD EINGEKLAGT. Darum geht es. Und das wäre für Tante Erna schon ein kleiner Unterschied, genauso wie 600 Euro Vertragsstrafe (zusätzlich zum neuen Ticket) statt Umtarifierung. Und die Bild-Zeitung würde in Tante Ernas Gejammer sicherlich mit einstimmen.....

So, versprochen, jetzt halt ich den Mund!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Der Tarif pro Tag ist teurer, aber nicht der Gesamtbetrag. Das ist ja an vielen Stellen so. Wer mehr abnimmt, bekommt eine günstigere Rate. Das ist aber etwas völlig anderes. Das Beispiel würde passen, wenn du bei Abgabe nach 2 Tagen mehr zahlen müsstest als nach 3 Tagen.
Andrerseits gibt es bei Hertz eine Gebühr für vorzeitige Abgabe, die aber eher mit Dispositionsänderungsaufwand begründet wird und es gibt auch andere Seiteneffekte. Kollege hatte mal einen Tarif mit n Freikilometern pro Miettag gebucht und dann vor Mitternacht abgegeben. Bei 3 Miettagen wären die km drin gewesen, bei 2 musste er heftig nachzahlen.

Du buchst eine Woche inkl. KM für 700€, wenn du nach 6 Tagen abgibst wird der Tages Tarif von 150€ und 200 Frei KM fällig. Macht also nach 6 Tagen und 1800KM eine Rechnung von:
6 * 150€ = 900€
und 600KM a 23cent = 138€

Abzgl der bereits gezahlten 700€ bezahlst du dann für die 6 Tage nochmal 338€ nach - obwohl du einen Tag eher abgibst.

Ich lasse daher öfter mal ein Fahrzeug zwei, drei Tage stehen um den günstigen Wochentarif abrechnen zu können.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.228
11.065
FRA/QKL
Du buchst eine Woche inkl. KM für 700€, wenn du nach 6 Tagen abgibst wird der Tages Tarif von 150€ und 200 Frei KM fällig. Macht also nach 6 Tagen und 1800KM eine Rechnung von:
6 * 150€ = 900€
und 600KM a 23cent = 138€

Abzgl der bereits gezahlten 700€ bezahlst du dann für die 6 Tage nochmal 338€ nach - obwohl du einen Tag eher abgibst.

Ich lasse daher öfter mal ein Fahrzeug zwei, drei Tage stehen um den günstigen Wochentarif abrechnen zu können.

Also bei Avis bezahle ich die Wochenrate ab ca. 4 Tagen, es wird jeweils die für den Kunden günstigste Rate gewählt. :confused:
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Also bei Avis bezahle ich die Wochenrate ab ca. 4 Tagen, es wird jeweils die für den Kunden günstigste Rate gewählt. :confused:

Bei Sixt und Hertz definitiv nicht!

Ich habe mal mit einem Hertz Agent 15 Minuten diskutiert und er hat mir dann aus „Kulanz“ die billigere Rate gegeben -> aber er musste das Fahrzeug dann manuell mit einem späteren Datum einchecken!
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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Mag ja alles sein. Die Frage allein ist: Ist diese Vertragsklausel von Hertz und Sixt wirksam oder nicht?
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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Du willst es nicht verstehen, es handelt sich um für den Kunden nachteillige AGBs, die bei Vertragsabschluss akzeptiert werden - daraus kann natürlich jeder Schlagzeilen basteln - aber es besteht doch augenscheinlich kein Interesse da zu handeln - weil es eben auch heute schon vorkommt das man auf Grund der AGBs plötzlich einen Haufen Geld in die Hand nehmen muss weil man für seinen Fehler haften muss. Ohne das es irgendwelche Schlagzeilen gibt.

Ich sehe die "böse Abzocker" Schlagzeile nicht eher die schadenfrohe "Schweinchen schlau ist auf die Nase gefolgen". Und dann sei dir mal sicher das die LH PR Abteilung beste Drähte in die Redaktionen hat - und wer möchte sich schon seine Upgrades und Freiflüge versauen (wegen ein paar Maximeren)?
Also da gibt es einen rechtlichen Einwurf: stellen diese AGB Klauseln eine "schwerwiegende Benachteilung" des Kunden dar ( und davon gehen hier ja wohl die meisten aus ) werden sie eben NICHT wirksam vereinbart. Das haben ja auch viele argumentiert bei den Hidden City Tickets: du hast die AGB's bei Vertragsabschluss akzeptiert. Wie selbst der BGH befand: nein. Solche Klauseln sind unwirksam und gelten als nicht geschrieben.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.378
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Naja, sie wird ständig angewandt. Wenn du das prüfen willst führ doch einen entsprechenden Prozess.

Das ist das Wesen quasi jeder unwirksamen AGB-Klausel - wird millionenfach angewendet, bis die mal einer ausprozessiert. Kann man quasi jede Woche in juristischen Fachzeitschriften besichtigen - von Banken-AGB über Fitnessstudioverträge, Stromlieferverträge bis zu Airline-AGBs.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.487
463
Das hier behandelte Thema reicht ja viel weiter als die angeblichen "paar Maximierer". Ein Beispiel das ich für recht realistisch halte. Familie Müller aus Bochum ( Vater, Mutter, Kind ) fliegt wie jedes Jahr nach Florida in den Urlaub. Einen tag vor der Rückreise wird im Appartment eingebrochen, alle Papiere weg. Schöne Scheisse. Zum Glück gibt es ja das Konsulat in Miami. Dauert aber bloß mal 48 Stunden bis man die Ersatzpapiere in der Hand hat. Vater Müller weiß als Flugbuchungsfuchs: bei unseren Billigtickets aus dem Reisebüro ist nix mit umbuchen, die sind verfallen. Also schnell neue Rückflüge gebucht. Schnell mal Preise one-way gecheckt...vergiss es. Da hilft natürlich auch ein US Reisebüro mit dem hilreichen Hinweiß "na dann einen billigen return buchen und den Rückflug nie antrete". Gesagt, getan. Hier würde jetzt LH sogar 2 x "Nachtarifieren" oder ehrlicher gesagt richtig abzocken. Vor allem beim Rückflugticket, das ja tatsächlich nie komplett abgeflogen werden sollte. Und genau DIE Geschichte steht dann in der Bild.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Das hier behandelte Thema reicht ja viel weiter als die angeblichen "paar Maximierer". Ein Beispiel das ich für recht realistisch halte. Familie Müller aus Bochum ( Vater, Mutter, Kind ) fliegt wie jedes Jahr nach Florida in den Urlaub. Einen tag vor der Rückreise wird im Appartment eingebrochen, alle Papiere weg. Schöne Scheisse. Zum Glück gibt es ja das Konsulat in Miami. Dauert aber bloß mal 48 Stunden bis man die Ersatzpapiere in der Hand hat. Vater Müller weiß als Flugbuchungsfuchs: bei unseren Billigtickets aus dem Reisebüro ist nix mit umbuchen, die sind verfallen. Also schnell neue Rückflüge gebucht. Schnell mal Preise one-way gecheckt...vergiss es. Da hilft natürlich auch ein US Reisebüro mit dem hilreichen Hinweiß "na dann einen billigen return buchen und den Rückflug nie antrete". Gesagt, getan. Hier würde jetzt LH sogar 2 x "Nachtarifieren" oder ehrlicher gesagt richtig abzocken. Vor allem beim Rückflugticket, das ja tatsächlich nie komplett abgeflogen werden sollte. Und genau DIE Geschichte steht dann in der Bild.

Das wäre die logische Konsequenz!

Sollte LH im Prozess erfolgreich sein, bleibt natürlich die Frage inwieweit sie diese Preispolitik dann treibt! Ich könnte mir gut vorstellen, dass es am Schluss lediglich eine „Drohkulisse“ ist und lediglich die Turbomaximierer sanktioniert werden!

Aber auch das wird man sehen (oder auch nicht - wenn LH den Prozess verliert)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Das ist das Wesen quasi jeder unwirksamen AGB-Klausel - wird millionenfach angewendet, bis die mal einer ausprozessiert. Kann man quasi jede Woche in juristischen Fachzeitschriften besichtigen - von Banken-AGB über Fitnessstudioverträge, Stromlieferverträge bis zu Airline-AGBs.

Die AGBs sind aber erst unwirksam wenn man es vor Gericht austrägt, in so fern.......
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Nein, Gesetze gelten auch, wenn nicht gerichtlich festgestellt wurde, dass sie gelten. Wenn AGB rechtswidrig sind, sind sie rechtswidrig und brauchen nicht gerichtlich fuer unwirksam erklaert werden.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Man muss die Rechtswidrigkeit gleichwohl vor Gericht inzident klären lassen, sofern man sich nicht auf § 11 UKlaG berufen kann.

Nö. Du kannst einfach sagen: Die AGB sind aus diesen x Gründen unwirksam und der Gegner, der juristischen Rat (dann endlich) einholt, wird schlicht von einer Durchsetzung des Anspruchs Abstand nehmen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Nein, Gesetze gelten auch, wenn nicht gerichtlich festgestellt wurde, dass sie gelten. Wenn AGB rechtswidrig sind, sind sie rechtswidrig und brauchen nicht gerichtlich fuer unwirksam erklaert werden.

Nun, das interessiert aber das Unternehmen nicht, solange du zahlst bzw. dich AGB konform verhältst.

Nö. Du kannst einfach sagen: Die AGB sind aus diesen x Gründen unwirksam und der Gegner, der juristischen Rat (dann endlich) einholt, wird schlicht von einer Durchsetzung des Anspruchs Abstand nehmen.

Das ist einer theoretischen Welt sicher richtig, aber sag mir ein großes Unternehmen das auf den blossen Hinweis das man seine AGBs für unwirksam hält von Forderungen absieht?

Ich kann mich an die Dresdner Bank erinnern, die mir selbst nach einer BGH Entscheidung noch Gebühren abgenommen hat, mit dem Verweis auf die AGBs. Mein Verweis auf die eindeutige BGH Entscheidung, führte zu einer "Dann verklagen sie uns doch" Antwort.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Das ist einer theoretischen Welt sicher richtig, aber sag mir ein großes Unternehmen das auf den blossen Hinweis das man seine AGBs für unwirksam hält von Forderungen absieht?

Das passiert dauernd. Und passiert dann immer nach ein paar Briefen auf der Schiene: Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht....

Ich kann mich an die Dresdner Bank erinnern, die mir selbst nach einer BGH Entscheidung noch Gebühren abgenommen hat, mit dem Verweis auf die AGBs. Mein Verweis auf die eindeutige BGH Entscheidung, führte zu einer "Dann verklagen sie uns doch" Antwort.

Das ist die Macht des Faktischen: Die Bank konnte sich vermutlich einfach an Deinem Konto und dem Geldeingang bedienen. Derjenige, der der klagen muß, um seine Leistung erst (vielleicht) dann zu erhalten, ist immer etwas im Nachteil. Logisch, der Aufwand lohnt erst ab gewissen Summen und selbst bleibt ein Risiko.
 
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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
262
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300x250
Du buchst eine Woche inkl. KM für 700€, wenn du nach 6 Tagen abgibst wird der Tages Tarif von 150€ und 200 Frei KM fällig. Macht also nach 6 Tagen und 1800KM eine Rechnung von:
6 * 150€ = 900€
und 600KM a 23cent = 138€

Abzgl der bereits gezahlten 700€ bezahlst du dann für die 6 Tage nochmal 338€ nach - obwohl du einen Tag eher abgibst.

Ich lasse daher öfter mal ein Fahrzeug zwei, drei Tage stehen um den günstigen Wochentarif abrechnen zu können.


Unabhängig davon wie konstruiert oder eben nicht dieses Beispiel ist, dann ist das trotzdem nicht vergleichbar. Denn die Zahlen zeigen ja genau eines: Ich halte mich nicht an die sieben Tage und habe daher habe ich einen genauen, vorher vereinbarten Betrag, den ich nachzahlen muss. Hier also 338€, und damit grob 50%.
Bei der LH steht nicht nur ein wesentlich höherer Betrag an sich im Raum, sondern auch der Fakt, dass dieser Betrag eben NICHT bekannt ist, und von der LH (aktuell!) ein "Fantasiepreis" nachgefordert wird, der im Vorfeld nicht kommuniziert wird.
Es wurde ja hier schon oft angesprochen, dass die Sache anders gelagert wäre, wenn der Betrag X bei der Buchung genau so mitgeteilt würde. r/t für 500. Disclaimer: Fliegen sie o/w werden 200/500/2000€ nachberechnet. Dann könnte man zwar immernoch über die Wirksamkeit der Klausel diskutieren, aber es könnte wenigstens keiner sagen, er habe es nicht gewusst.