LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Kimi

Aktives Mitglied
27.11.2017
190
124
FRA
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Sorry für OT, aber: Ich Buche FRA-TXL return für ca. 110€, trete den Hinflug nicht an und bekomme dann unaufgefordert ca. 60€ erstattet, weil der Einzelflug TXL-FRA zum Buchungszeitpunkt nur ca. 50€ gekostet hätte? Handhabt das EW genauso?

Die Frage ist eher, ob LH das so handhabt - ich dachte, dass das komplette Ticket von LH (erstmal?) direkt storniert wird, falls das hin-leg nicht angetreten wurde
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Bei der Buchung über die LH Website kriegst Du die wesentlichen Punkte sogar in kleinen Piktogrammen dargestellt. Sonst meist nicht. Ich habe jetzt mal bei der LH genau diesen Faden aufgegriffen, da sie mir bei einem 3000 EUR Ticket genau 75 EUR an Steuern und Gebühren erstatten wollen; halt ein non-refundable-non-rebookable F/C Ticket. Gebucht übers Reisebüro und dort stehts nirgendwo. Mal sehen was die Hanseln daraus machen.

Ich habe gerade wieder eine Buchung über LHs Webseite gemacht. Während der Buchung wird mir ja noch gesagt, welche Konditionen gelten. Alles, was danach per Mail kommt, ist hingegen vollkommen nutzlos. Selbst auf dem Vertragsdokument (E-Ticket) steht nur noch sinngemäß "Restrictions may apply". Was das genau bedeutet, kann ich als Käufer nicht mehr nachvollziehen.

HTB.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.762
Die Frage ist eher, ob LH das so handhabt - ich dachte, dass das komplette Ticket von LH (erstmal?) direkt storniert wird, falls das hin-leg nicht angetreten wurde

Der U2-Konkurrenz sei Dank sind die one-way Flüge von MUC und FRA nach TXL auch bei der LH inzwischen so günstig, dass ich bei der geringsten Möglichkeit ein Leg nicht antreten zu können inzwischen lieber zwei one-way Flüge buche. Dann gibt es sicher keinen Ärger.

Für diesem Thread wird nun aber zu off-topic.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Auf die Gefahr hin, dass LH hier sowieso mitliest und mein Vorschlag aus Kundensicht nach hinten los geht:

QR hat in den Fare Rules Strafgebühren für No-Shows stehen, ware das nicht auch eine Option für andere Carrier?

Zitat aus einem Tarif der Klasse R (C) aus 05/2017, den ich in 01-02/2018 nach AU & NZ abgeflogen bin:



Im Hinflug-Tarif der Klasse I (C) sind es folgende Beträge:



Ich weiß natürlich nicht, inwiefern die Fare Rules von einem deutschen Gericht gewürdigt würden und ob sie den AGB vor- oder nachrangig wären. Aber als Kunde stimme ich doch auch den Fare Rules zu. Und wenn sowas vorher schon drin steht, setze ich mich der Gefahr aus, dass die angegebenen Pauschalen auch tatsächlich nachbelastet werden.

Das Ganze ist umso interessanter, wo sowas doch bei QR gar keine Bedeutung hat, weil "vorzeitig aussteigen" bei deren Sale-Tarifen ohnehin nur in DOH oder am Zielort (bzw. point of turnaround) ginge. Man hat m.W. bei QR keine Möglichkeit, Codeshares auf anderen Airlines innerhalb von Europa mit einzubauen.

In diesem Fall könnte der Reisende sich wieder leicht rauswinden. Ein No show ist, wenn du nicht erscheinst, und nicht vorher bescheid gibst.
Sobald du dich bei QR meldets und sagst, du wirst den Flug nicht antreten, ist es kein no show mehr.
Equivalent in diesem Fall müsste der LH Reisende dann einfach LH darüber informieren, dass er nicht FRA-OSL fliegt (das sollte per email, fax, Telefon, in Person am Schalter,... gehen) und dann zählt es nicht mehr als no show.

Ich finde es schade, dass es in den USA zu der Thematik besser regelt ist.
"Post purchase increase" sind verboten: https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/399.88

Da sind einige Airlines auch schon mit angeeckt, z.B. Norwegian für Flüge von/in die USA, es gab eine neue norwegische Steuer auf Luftfahrt, und Norwegian hat probiert diese von ihren Passagieren einzufordern, die schon gebucht hatten aber noch nicht abgeflogen sind.
Passagiere haben sich beim Department of Transportation (DOT) gemeldet und Norwegian hat eine saftige Strafgebühr zahlen müssen für post purchase increase.

Wenn wir ein ähnliches Gesetz hätten, wäre diese ganze Thematik gegessen.
 
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datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
Ich finde es schade, dass es in den USA zu der Thematik besser regelt ist.
"Post purchase increase" sind verboten: https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/399.88

Da sind einige Airlines auch schon mit angeeckt, z.B. Norwegian für Flüge von/in die USA, es gab eine neue norwegische Steuer auf Luftfahrt, und Norwegian hat probiert diese von ihren Passagieren einzufordern, die schon gebucht hatten aber noch nicht abgeflogen sind.
Passagiere haben sich beim Department of Transportation (DOT) gemeldet und Norwegian hat eine saftige Strafgebühr zahlen müssen für post purchase increase.

Auch wenn's OT wird:

Bei Norwegian lag es daran, dass sie die Kunden davor nicht drauf hingewiesen haben, dass Steuern angehoben werden könnten und Nachzahlungen möglich wären. Die US Regelung lässt explizit Nachzahlungen für Steuern zu ("[..] except in the case of an increase in a government-imposed tax or fee").

Dei Volltextentscheidung: https://www.transportation.gov/site...486/norwegian-air-shuttle-order-2018-3-28.pdf
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Auch wenn's OT wird:

Bei Norwegian lag es daran, dass sie die Kunden davor nicht drauf hingewiesen haben, dass Steuern angehoben werden könnten und Nachzahlungen möglich wären. Die US Regelung lässt explizit Nachzahlungen für Steuern zu ("[..] except in the case of an increase in a government-imposed tax or fee").

Dei Volltextentscheidung: https://www.transportation.gov/site...486/norwegian-air-shuttle-order-2018-3-28.pdf

Cool, wusste ich noch nicht! :)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
In Sachen Verbraucherschutz sind die USA uns halt meilenweit voraus (vgl. VW, Schmerzensgeld etc.)

VW hat in den USA wenig mit Verbraucherschutz zu tun. Wenn sich irgendeine Ami-Behörde darauf berufen will, dass ein Tiguan anstelle von 6.3 Liter / 100 km nun 6,9 Liter / 100 km verbraucht ist das angesichts amerikanischer Wagen mit 11,0 Liter / 100 km und den dortigen Sprittpreisen ziemlich scheinheilig. Es geht wenn ich mich bei den Nullen nicht verzähle um theoretische 500 Liter auf 100.000 Kilometer. Dem Verbraucher entsteht allenfalls ein kaum messbarer Schaden. Hier ging es mehr um die Disziplinierung der Industrie. Wahrscheinlich sogar richtig. Aber sicher nicht um Verbraucherschutz.
 

Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
418
30
In Sachen Verbraucherschutz sind die USA uns halt meilenweit voraus (vgl. VW, Schmerzensgeld etc.)

Und insbesondere zum Thema Schmerzensgeld sollte man ergänzen, dass (meines laienhaften Wissens nach) die Rechtsauffassung hier komplett unterschiedlich ist zur deutschen/europäischen: In Deutschland wird der entstandene "Schaden" (die entstandenen Schmerzen) ersetzt. In Amerika bemisst sich die Strafe dagegen daran, welche Summe den Hersteller/Verursacher (nach Auffassung des Gerichts) dazu bewegen wird, den Mangel zu beheben.
Im vielzitierten Fall von McDonald's vs. kaffeetrinkender Oma ging es also nicht darum, die alten Dame für die entstandenen Schmerzen zu entschädigen, sondern (wie von Flying Lawyer bereits angesprochen), den Hersteller zu disziplinieren.
Man kann die dahinter stehende Philosophie ja durchaus anerkennen bzw. etwas abgewinnen. Dass aber die aufgerufenen Summen meistens dem Individuum zugesprochen werden, führt auch hier wieder zu einer Pervertierung des Grundgedanken.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
Die LH vertretende Kanzlei schickt einen Schriftsatz an das Gericht, man solle doch bitte den Verkündungstermin verschieben, weil man nun noch neuen Sachverhalt zur Buchung vortragen möchte und einen Vergleich schließen möchte. Der Sachbearbeiter ist nach diesem Schriftsatz, der immerhin eine ganze Woche nach der mündlichen Verhandlung verfasst wurde, verreist.

Das Gericht sieht keinen Grund für einen Vergleich und eine Verschiebung.

Ich sehe, 2,5 Jahre nach dem Flug und nachdem immer wieder der Rechtsstreit duch LH verzögert wurde, auch keinen Grund abseits der juristischen Bewertung, die Sache nun noch weiter zu verzögern.


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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Gehts hier wirklich um avocado rechtsanwälte? :confused:

Ich bin ja nun wirklich nicht aus dieser Branche, aber die Website sieht ziemlich - sagen wir - uneinladend aus. Einen Anwalt aus der Niederlassung Berlin, dessen Name irgendwas mit einer Pflanze (flying_lawyer) zu tun hat, konnte ich auf der Homepage auch nicht finden.

Wann soll denn das Urteil verkündet werden?
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Die LH vertretende Kanzlei schickt einen Schriftsatz an das Gericht, man solle doch bitte den Verkündungstermin verschieben, weil man nun noch neuen Sachverhalt zur Buchung vortragen möchte und einen Vergleich schließen möchte. Der Sachbearbeiter ist nach diesem Schriftsatz, der immerhin eine ganze Woche nach der mündlichen Verhandlung verfasst wurde, verreist.

Das Gericht sieht keinen Grund für einen Vergleich und eine Verschiebung.

Ich sehe, 2,5 Jahre nach dem Flug und nachdem immer wieder der Rechtsstreit duch LH verzögert wurde, auch keinen Grund abseits der juristischen Bewertung, die Sache nun noch weiter zu verzögern.


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Also, der Dennis ist ja kein Mann kleiner Worte, sondern ehr sehr selbstbewusst und auch kein Dummer. Er wirbt auf der Website damit "Bevor er dem Frankfurter Büro von avocado rechtsanwälte als Partner beitrat, war er mehrere Jahre bei angesehenen Wirtschaftsrechtskanzleien in München und Frankfurt als Rechtsanwalt in den Bereichen Prozessrecht und Wirtschaftsrecht tätig". Tatsache ist: Er war ursprünglich mal angestellter Anwalt bei einer Insolvenzverwalterkanzlei (Nachmann in München, gibts nicht mehr). Im Juli 2015 wechselte er als angestellter Anwalt zum hervorragenden Hans-Christian Salger nach Frankfurt (die Kanzlei gibts auch nicht mehr in der Form). Dort wurde er nicht lange gehalten, sondern wechselte nach nur zwei Jahren im Juli 2017 zu avocado Rechtsanwälte. Die gibts noch. Seitdem ich sie kenne (und das sind sicher mehr als 10 Jahre) ist dies mehr ein Verbund von sechs Standorten unter einem knackigen Markennamen mit nach meiner Erinnerung 60 Anwälten (also in der heutigen Zeit nichts großes).

Und der Markenname. Hier lesen wir es:


Der Markenname sollte einfach und gut zu merken sein, einen guten Sound haben und leicht auszusprechen sein; klar und stark sollte er sein und im Anwaltsmarkt einzigartig, positiv und unverwechselbar. Er sollte den Spirit der Gründer verdeutlichen, die unter anderem die selbstbewusste Haltung vertreten, dass Humor und Seriosität einander nicht ausschließen.

Das Augenzwinkern beim Spiel mit dem eigenen Berufstand war beabsichtigt.

Der Name sollte zudem mit dem Buchstaben »a« beginnen, um in alphabetischen Listen ganz oben platziert zu sein. Schließlich sollte er international funktionieren und den deutschen Absender mit dem Zusatz »rechtsanwälte« klar kommunizieren.

Ein Name, der sich durchsetzte, denn er spricht nicht nur die Ratio an, sondern weckt auch Emotionen: avocado rechtsanwälte.

Was der Dennis aber da abzieht, das kann keinen einen nur peinlich berührt zurücklassen. Von dem Quatsch hätte man der Lufthansa dringend abraten müssen. Allein die Werbung, die die Hansa hier bekommt, ist schon peinlich genug.
 
Zuletzt bearbeitet:

monsterschradde

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
466
175
HAM
Das erinnert mich ja direkt an meinen Rechtsstreit mit der Deutschen Bank vor ein paar Jahren. Ewige Verzögerungen und "interessante" Schriftsätze der Gegenseite. Zum Termin der mehrfach verlegt wurde erschien dann ein RA, der nicht zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt war und fast jeden Satz begann mit: "... aber bei uns in Berlin." Nach dem 3. Mal wies die Richterin ihn darauf hin, dass er sich heute aber in der Hansestadt Lübeck in ihrem Gerichtssaal befindet. (y) Ganz großes Kino, nie wieder so erlebt bisher. :LOL:
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.209
131
Bad Soden / FRA
Also, der Dennis ist ja kein Mann kleiner Worte, sondern ehr sehr selbstbewusst und auch kein Dummer. Er wirbt auf der Website damit "Bevor er dem Frankfurter Büro von avocado rechtsanwälte als Partner beitrat, war er mehrere Jahre bei angesehenen Wirtschaftsrechtskanzleien in München und Frankfurt als Rechtsanwalt in den Bereichen Prozessrecht und Wirtschaftsrecht tätig". Tatsache ist: Er war ursprünglich mal angestellter Anwalt bei einer Insolvenzverwalterkanzlei (Nachmann in München, gibts nicht mehr). Im Juli 2015 wechselte er als angestellter Anwalt zum hervorragenden Hans-Christian Salger nach Frankfurt (die Kanzlei gibts auch nicht mehr in der Form).

Und was ist jetzt dabei anrüchig, als angestellter RA tätig zu sein? Gerade bei "angesehen Wirtschaftskanzleien" geht es doch gar nicht anders.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.937
Und was ist jetzt dabei anrüchig, als angestellter RA tätig zu sein? Gerade bei "angesehen Wirtschaftskanzleien" geht es doch gar nicht anders.

Warum siehst du in der Darstellung von Fakten etwas „anrüchiges“. Es sei denn du wertest es selbst als „anrüchig“. Meine Wertung ist ganz einfach. Dennis ist ein selbstwusster und schlauer Typ, gut in der Selbstdarstellung, der in der Vergangenheit bei auf jeden Fall einer sehr guten Kanzlei tätig war, das aber nur kurz und hier einen peinlichen Auftritt hinlegt.