LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
Interessant wäre jetzt ein Schreiben des Beklagten an die Gegenseite was er denn dafür bekommt das er dem Rückzug der Klage zustimmt !
Und .... wer zahlt jetzt den User Kexbox ?

Gruß
Hans
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
Keine prozessrechtlichen Erwägungen, ok - akzeptiert ;)

Aber eins dürfte klar sein:

Das Aktenzeichen notiere ich mir trotzdem mal für den Fall der Fälle ;)
 
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Reaktionen: kexbox

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Das ist aber bei gerichtlichen Schriftsätzen völlig üblich. Wer als Anwalt einen Schriftsatz mit "Hohes Gericht" oder so ähnlich beginnt, macht sich lächerlich [emoji1]

Edith hat gemerkt, dass Schlauberger schneller war...

"Euer Ehren" :D


Im übrigens skandalös, dass bei einer Klagerücknahme nicht automatisch der Kläger die Kosten des Beklagten übernehmen muss. Manchmal fragt man sich obs eigentlich noch geht :eyeb:
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
"Euer Ehren" :D


Im übrigens skandalös, dass bei einer Klagerücknahme nicht automatisch der Kläger die Kosten des Beklagten übernehmen muss. Manchmal fragt man sich obs eigentlich noch geht :eyeb:


wieso ist das skandalös?
jemand schuldet dir Geld, zahlt aber nicht
du verklagst ihn
kurz vorm Termin begleicht er seine Schulden
und nun?
logisch ziehst du die Klage zurück
nun möchtest du automatisch für die Kosten des Beklagten verantwortlich sein?

in dem Fall ist es sogar so, daß du, wenn du vor der Klagerücknahme keine entsprechenden rechtlichen Maßnahmen ergriffen hast, obwohl völlig im Recht, deine eigenen Kosten selbst tragen muß
(so einen Fall hatte ich vor ein paar Tagen im Netz gelesen, als ich schonmal wegen den jetzt von H.Bothur aufgeworfene Frage nach der Kostenübernahme bei Klagerücknahme gegooglt habe)
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.209
131
Bad Soden / FRA
In dem Fall nimmt man seine Klage, wenn man anständig anwaltlich beraten ist, auch nicht zurück, sondern erklärt für erledigt, dann entscheidet das Gericht über die Kosten nach billigem Ermessen. Wenn sich der Beklagte der Erledigungserklärung nicht anschließt, stellt man seine Klage in eine Feststellungsklage um, dass die Klage ursprünglich zulässig und begründet war und durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes Ereignis (hier: Zahlung durch den Schuldner) nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
jemand schuldet dir Geld, zahlt aber nicht
du verklagst ihn
kurz vorm Termin begleicht er seine Schulden
und nun?
logisch ziehst du die Klage zurück
nun möchtest du automatisch für die

Ne, nimmst nicht zurück, du erklärst für erledigt und dafür sieht die ZPO auch vor, dass der Schuldner zahlen muss (§ 91a ZPO)
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
Wie dem auch sei - zur Zeit muss Lufthansa sämtliche Kosten des Beklagten übernehmen. Übrigens, kann man eigentlich im Nachhinein dann auch die eigene Arbeitszeit schätzen und die auch in Rechnung stellen ?

Als Anwalt müsste man dem Beklagten ja auch raten das ganze so anzunehmen - es sei den man hätte an der Sache Spaß und würde das evtl. Risiko dann doch zu verlieren auf sich nehmen - was man als normal Denkender eben nicht machen sollte. Nur von Spaßfaktor für die anderen her wäre das echt schade !

Gruß
Hans
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Als Anwalt müsste man dem Beklagten ja auch raten das ganze so anzunehmen - es sei den man hätte an der Sache Spaß und würde das evtl. Risiko dann doch zu verlieren auf sich nehmen - was man als normal Denkender eben nicht machen sollte. Nur von Spaßfaktor für die anderen her wäre das echt schade !

Gruß
Hans

Da geht es nicht nur um den Spaß, sondern auch um zukünftige Rechtssicherheit des Beklagten. Des Weiteren geht es um offensichtlich nicht rechtskonforme ABB des Klägers. Und gerade der konkrete Fall würde sich anbieten zurückzuschlagen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.378
887
Die werte Community kann ja mal den Klingelbeutel rumgehen lassen, um dem Musterbeklagten sein verbleibendes Kostenrisiko abzukaufen, damit er der Klagerücknahme nicht zustimmt und es zu einem zitierfähigen Urteil kommt....:D


Dein Rechtsempfinden tauscht dich nicht: der Kläger muss dann die Kosten tragen, 269 abs 3 s 2 ZPO

Freilich geht der Beklagte nur dann schadlos aus dem Abenteuer, wenn der User kexbox seine anwaltlichen Dienste für die Gebührensätze des RVG feilgeboten hat, denn nur Kosten bis zu dieser Höhe sind zu erstatten .
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.309
84
MUC
Die Frage aller Fragen stellt sich doch jetzt erst:

Was machen wir mit diesem Thread??

Schließen und unter "Viel Lärm um Nichts" abspeichern?

Ggf. noch den Thread "Letztes Flugsegment verfallen lassen" dazu nehmen?

Fragen über Fragen an einem verregneten Dienstag.... :D
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Die Frage aller Fragen stellt sich doch jetzt erst:

Was machen wir mit diesem Thread??

Schließen und unter "Viel Lärm um Nichts" abspeichern?

Ggf. noch den Thread "Letztes Flugsegment verfallen lassen" dazu nehmen?

Fragen über Fragen an einem verregneten Dienstag.... :D


Wie ich hier lernen musste, heißt eine Klagerücknahme überhaupt nichts. :rolleyes:

Offensichtlich kann LH nach Lust und Laune demnächst die Klage erneut einreichen und auf einen wohlgesonneneren Richter hoffen. Warten wir also mal ab
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.641
Deswegen nehmen sie die Klage zurück, damit auch ja kein Urteil existiert, dass gegen sie spricht.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.908
6.671
LEJ
Gibt es keine Möglichkeit, den einmal ins Rollen gebrachte Stein weiterrollen zu lassen? Rücknahme der Klage nicht zustimmen oder so? :D
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
519
Wie ich hier lernen musste, heißt eine Klagerücknahme überhaupt nichts. :rolleyes:

Offensichtlich kann LH nach Lust und Laune demnächst die Klage erneut einreichen und auf einen wohlgesonneneren Richter hoffen. Warten wir also mal ab

LH wird gemerkt haben, das sich mit dem Involvement von Kexbox die Lage für sie verschlechtert.
Als LH Mitarbeiter würde ich die Rechtsabteilung mal darauf aufmerksam machen, was sicher auch geschehen ist. Schlie0lich hängt auch die eigene Kohle davon ab.

Dieses Re-evaluation und dann hat incl. der potentiellen medialen Wirkung dann zu einer veränderten Einschätzung geführt.
Man braucht ein geräuschloses Urteil zu LH Gunsten das dann 'aus dem Nichts' kommt.

Keksbox halt die Augen offen für weitere Fälle.


Flyglobal
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Die werte Community kann ja mal den Klingelbeutel rumgehen lassen, um dem Musterbeklagten sein verbleibendes Kostenrisiko abzukaufen, damit er der Klagerücknahme nicht zustimmt und es zu einem zitierfähigen Urteil kommt....:D

Ich schrieb bereits, dass ich mich am Risiko einer Widerklage mit einer Spende beteiligen würde. Wenn man das durchzieht, dann richtig. LH bettelt ja darum eine in die Fresse zu bekommen... 100€ sage ich in dem Fall sofort zu