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Verbraucherschützer wehren sich gegen No-Show-Klausel beim Fliegen =
Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa. «Die No-Show-Klausel ist völlig unfair. Der Passagier hat für die Tickets bezahlt und erwartet sie nutzen zu können», sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutz-Verbands Beuc, am Montag in Brüssel. Diese Praxis müsse gestoppt werden.
Der niederländische Consumentenbond sowie griechische Verbraucherschützer (EKPIZO) leiteten Beuc zufolge rechtliche Schritte gegen die niederländische Airline KLM ein. Die britische Organisation Which? forderte unter anderem Air France, KLM, Swiss, Emirates und Qatar dazu auf, No-Show-Klauseln nicht mehr anzuwenden. In Malta, Tschechien, Dänemark und Griechenland wollten sich die Verbraucherschützer bei nationalen Behörden beschweren.
Beuc kündigte zudem an, die EU-Kommission dazu aufzufordern, die Klausel zu verbieten. Einen solchen Gesetzesvorschlag hatte die Brüsseler Behörde bereits 2013 vorgelegt. Seitdem steckt er Beuc zufolge jedoch im Rat der EU-Staaten fest.
Wegen der kritisierten Klauseln dürfen Passagiere, die einen Teil der Route nicht nutzen, den Rückflug oder weitere Teilstrecken bei vielen Fluggesellschaften derzeit nicht antreten. Zum Teil müssen sie ein neues Ticket kaufen oder eine zusätzliche Gebühr bezahlen. In manchen Fällen fordern Fluggesellschaften auch, dass sie von ihren Kunden informiert werden müssen, falls diese nicht mitfliegen.
Falls es doch auf einen Vergleich oder sonstwas rausläuft hoffe ich nur, dass es keine Verschwiegenheitsklausel gibt.
Das Gericht hat sich leider "nur" auf den Standpunkt der Intransparenz gestellt, die Nachforderungsmöglichkeit daher für unwirksam gehalten. Für den Fluggast sei nicht ausreichend deutlich erkennbar, was ihn das "Nichtabfliegen" kostet. Das ist aber auch spannend genug, denn gerade bei OTA-Buchungen wird es äußerst schwierig sein, soetwas in Zukunft zu fixen. Schon heute werden Beförderungsbedingungen dort meist nicht oder nicht vollständig Vertragsinhalt. Auch der vollkommen unsubstantiierte Vortrag von Lufthansa zur Frage, was das Ticket eigentlich hätte kosten sollen, gefiel dem Gericht nicht.
[...] LH und Konsorten [...] wollen die tatsächlich geflogene Flugstrecke berechnen, gleichzeitig aber eine Vorleistung des Fluggasts auf die gebuchte Flugstrecke. Deshalb halten sie sich eine Nachberechnung offen, dies jedoch ohne auch nur ansatzweise über die möglichen Kosten bei einem ungeplanten Routenwechsel aufzuklären. Dabei spricht sehr viel dafür, dass der Fluggast einen anderen Flug gebucht hätte, wenn ihm zum Zeitpunkt der Buchung gesagt worden wäre, dass SEA-FRA allein 2.500 statt 250 € bis OSL kostet.
Soll heißen: LH müsste bei der Buchung angeben, wieviel die denkbaren abweichenden Routen kosten und sich auch insoweit das Einverständnis des Fluggasts abholen. Im einfachsten Fall hieße das also neben A-B-C auch noch A-B und B-C einzeln, bei einem RT neben OSL-FRA-SEA-FRA-OSL auch noch 1) OSL-FRA, 2) OSL-FRA-SEA, 3) OSL-FRA-SEA-FRA, 4) FRA-SEA, 5) FRA-SEA-FRA, 6) FRA-SEA-FRA-OSL, 7) SEA-FRA, 8) SEA-FRA-OSL und 8) FRA-OSL (hab ich eine Kombination vergessen?). Alles andere läuft auf eine einseitige Leistungsbestimmung hinsichtlich des nachberechneten Flugpreises hinaus – und kann mit den üblichen Mitteln abgeschossen werden.
[...] Dass eine Airline das umgesetzt bekommt, halte ich auf absehbare Zeit für ausgeschlossen. Nimm nur die neun Preise bei einem Viersegmenter, und verklicker das mal den OTAs. Es ist irgendwie auch richtig, dass die Fluggesellschaften von ihrem selbst geschaffenen Monster gefressen werden.
Wurde das Ticket direkt bei LH gebucht, oder über einen Drittanbieter?
Bis das die LH hinbekommt...Und demnächst auf vielfachen Kundenwusch um mehr Transparenz zu schaffen:
Buchen Sie diesen Flug für nur 1800 Euro
Sofern Sie den letzten Abschnitt verfallen lassen berechnen wir Ihnen 500 Euro extra
Sofern Sie die letzten zwei Abschnitte verfallen lassen berechnen wir Ihnen 1000 Euro extra
BTW: Interessanter Flugpreis
Sowas kann LH nicht tun - das würde potentielle Kunden abschrecken und einen Wettbewerbsnachteil darstellen.Buchen Sie diesen Flug für nur 1800 Euro
Sofern Sie den letzten Abschnitt verfallen lassen berechnen wir Ihnen 500 Euro extra
Sofern Sie die letzten zwei Abschnitte verfallen lassen berechnen wir Ihnen 1000 Euro extra
Schlussendlich geht es einzig und allein um die fehlende Transparenz