LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
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könnte der beklagte ja in der tat mal angehen. über gofundme o.ä. und wenn der betrag das risiko abdeckt: klagerücknahme abweisen und selbst klagen um gebühren für ausgelassene legs erstattet zu bekommen :D wäre auch sofort dabei
 

Goneflying

Reguläres Mitglied
16.02.2018
62
1
Gerade erst entdeckt, aber hochspannend, auch für einen Kollegen von kexbox wie mich :) Wäre bei Zeiten an den prozessualen Erwägungen im Blick auf die Klagerücknahme und die Zustimmung oder "Nicht-Zustimmung" interessiert.
 
M

MattBlack

Guest
Hier mal eine relevante Nachricht, die eben über den Ticker ging:

Verbraucher/Luftverkehr/Europa/
Verbraucherschützer wehren sich gegen No-Show-Klausel beim Fliegen =

Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa. «Die No-Show-Klausel ist völlig unfair. Der Passagier hat für die Tickets bezahlt und erwartet sie nutzen zu können», sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutz-Verbands Beuc, am Montag in Brüssel. Diese Praxis müsse gestoppt werden.

Der niederländische Consumentenbond sowie griechische Verbraucherschützer (EKPIZO) leiteten Beuc zufolge rechtliche Schritte gegen die niederländische Airline KLM ein. Die britische Organisation Which? forderte unter anderem Air France, KLM, Swiss, Emirates und Qatar dazu auf, No-Show-Klauseln nicht mehr anzuwenden. In Malta, Tschechien, Dänemark und Griechenland wollten sich die Verbraucherschützer bei nationalen Behörden beschweren.

Beuc kündigte zudem an, die EU-Kommission dazu aufzufordern, die Klausel zu verbieten. Einen solchen Gesetzesvorschlag hatte die Brüsseler Behörde bereits 2013 vorgelegt. Seitdem steckt er Beuc zufolge jedoch im Rat der EU-Staaten fest.

Wegen der kritisierten Klauseln dürfen Passagiere, die einen Teil der Route nicht nutzen, den Rückflug oder weitere Teilstrecken bei vielen Fluggesellschaften derzeit nicht antreten. Zum Teil müssen sie ein neues Ticket kaufen oder eine zusätzliche Gebühr bezahlen. In manchen Fällen fordern Fluggesellschaften auch, dass sie von ihren Kunden informiert werden müssen, falls diese nicht mitfliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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3.047
Neuss
www.drboese.de
Ich kann Euch alle beruhigen: Der TO hatte ein großes Interesse daran, die Sache geklärt zu wissen. Wir hier ja auch diskutiert wurde, führt eine Klagerücknahme dazu, dass LH - bis zum Eintritt der Verjährung - immer wieder Klage erheben könnte, vielleicht mal auf einen anderen Richtern spekulieren.... Auch möchte der TO für die Zukunft wissen, ob das, was LH mit seinen Beförderungsbedingungen bisher veranstaltet hat, für ihn ein finanzielles Risiko bedeutet. Es wurde keine Zustimmung zur Klagerücknahme erklärt.

Morgen oder Mittwoch gibt es dann mehr Infos.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
Das freut mich! Endlich mal jemand, der auf die paar sicheren Kröten verzichtet und das grundsätzlich geklärt haben will!

Hatte es diese Woche mit unseren Zivilisten aus der Berufungskammer darüber (die leider weit entfernt sitzt, also nicht in den "Genuss" kommen kann), die waren auch einstimmig der Auffassung, dass die Klage abzuweisen ist. (y)

Naja gut, so kriegen wir jetzt immerhin ein AG-Urteil; das ist definitiv besser als gar kein Urteil. Und dumm gelaufen für die Avocado :D


habe den letzten Teil der Nachricht mal editiert; will Lufthansa nicht auf dumme Gedanken bringen

nach Rechtskraft schreibe ich nochmal was dazu
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Finde ich gut, dass der Threadersteller hier auf ein Urteil besteht. Kann uns allen nur recht sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
Nun ist es soweit: Die Entscheidung des Gerichts liegt uns vor:
Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen.

Das Gericht hat sich leider "nur" auf den Standpunkt der Intransparenz gestellt, die Nachforderungsmöglichkeit daher für unwirksam gehalten. Für den Fluggast sei nicht ausreichend deutlich erkennbar, was ihn das "Nichtabfliegen" kostet. Das ist aber auch spannend genug, denn gerade bei OTA-Buchungen wird es äußerst schwierig sein, soetwas in Zukunft zu fixen. Schon heute werden Beförderungsbedingungen dort meist nicht oder nicht vollständig Vertragsinhalt. Auch der vollkommen unsubstantiierte Vortrag von Lufthansa zur Frage, was das Ticket eigentlich hätte kosten sollen, gefiel dem Gericht nicht.

Den Volltext habe ich mal hier auf der Website eingestellt

Nun bleibt spannend, ob sich Lufthansa auch noch weiter in die Höhe traut, nachdem man ja die Klage in der ersten Instanz schon zurücknehmen wollte. Konsequent wäre das nicht.

Danke für alle, die hier "mitgefiebert" haben und das Thema begleitet haben, hier war doch so manche auch nützliche Anregung dabei.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
Glückwunsch !

Ich glaube ja (als juristischer Laie) nicht das LH versucht die Sache in die zweite Instanz zu bringen :)

Gruß
Hans
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das Gericht hat sich leider "nur" auf den Standpunkt der Intransparenz gestellt, die Nachforderungsmöglichkeit daher für unwirksam gehalten. Für den Fluggast sei nicht ausreichend deutlich erkennbar, was ihn das "Nichtabfliegen" kostet. Das ist aber auch spannend genug, denn gerade bei OTA-Buchungen wird es äußerst schwierig sein, soetwas in Zukunft zu fixen. Schon heute werden Beförderungsbedingungen dort meist nicht oder nicht vollständig Vertragsinhalt. Auch der vollkommen unsubstantiierte Vortrag von Lufthansa zur Frage, was das Ticket eigentlich hätte kosten sollen, gefiel dem Gericht nicht.

Gratulation auch von meiner Seite! Da habt Ihr einen ziemlichen Brocken vom lufthanseatischen Fels des systematischen Rechtsbruchs abgeschlagen. Dass das Gericht auf die Intransparenz abstellt, halte ich für richtig, denn das reichte, um die Klage abzuweisen, statt über Pricing-Algorithmen zu schwadronieren. Die Intransparenz ist außerdem der Hebel, um den Airlines künftig noch vieles anderes um die rechtstauben Ohren zu hauen.

[...] LH und Konsorten [...] wollen die tatsächlich geflogene Flugstrecke berechnen, gleichzeitig aber eine Vorleistung des Fluggasts auf die gebuchte Flugstrecke. Deshalb halten sie sich eine Nachberechnung offen, dies jedoch ohne auch nur ansatzweise über die möglichen Kosten bei einem ungeplanten Routenwechsel aufzuklären. Dabei spricht sehr viel dafür, dass der Fluggast einen anderen Flug gebucht hätte, wenn ihm zum Zeitpunkt der Buchung gesagt worden wäre, dass SEA-FRA allein 2.500 statt 250 € bis OSL kostet.

Soll heißen: LH müsste bei der Buchung angeben, wieviel die denkbaren abweichenden Routen kosten und sich auch insoweit das Einverständnis des Fluggasts abholen. Im einfachsten Fall hieße das also neben A-B-C auch noch A-B und B-C einzeln, bei einem RT neben OSL-FRA-SEA-FRA-OSL auch noch 1) OSL-FRA, 2) OSL-FRA-SEA, 3) OSL-FRA-SEA-FRA, 4) FRA-SEA, 5) FRA-SEA-FRA, 6) FRA-SEA-FRA-OSL, 7) SEA-FRA, 8) SEA-FRA-OSL und 8) FRA-OSL (hab ich eine Kombination vergessen?). Alles andere läuft auf eine einseitige Leistungsbestimmung hinsichtlich des nachberechneten Flugpreises hinaus – und kann mit den üblichen Mitteln abgeschossen werden.

[...] Dass eine Airline das umgesetzt bekommt, halte ich auf absehbare Zeit für ausgeschlossen. Nimm nur die neun Preise bei einem Viersegmenter, und verklicker das mal den OTAs. Es ist irgendwie auch richtig, dass die Fluggesellschaften von ihrem selbst geschaffenen Monster gefressen werden.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.021
2.417
FRA
Herzlichen Glückwunsch!

Wurde das Ticket direkt bei LH gebucht, oder über einen Drittanbieter? Laut dem Urteilstext wurden die ABB nämlich wirksam in den Beförderungsvertrag eingebunden - war es so, weil direkt bei LH gebucht wurde, oder sind OTA-Buchungen doch nicht so sicher, was die Nichteinbindung von ABB betrifft?

Erstaunlich, dass LH laut dem Urteilstext nicht einfach OSL-FRA-SEA-FRA, sondern sogar den letzten Leg nach TXL mitberechnen wollte - obwohl FRA-TXL auf einem separat gekauften LH-Ticket abgeflogen wurde!

Danke, dass wir mitfiebern durften :)
 
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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Und demnächst auf vielfachen Kundenwusch um mehr Transparenz zu schaffen:

Buchen Sie diesen Flug für nur 1800 Euro
Sofern Sie den letzten Abschnitt verfallen lassen berechnen wir Ihnen 500 Euro extra
Sofern Sie die letzten zwei Abschnitte verfallen lassen berechnen wir Ihnen 1000 Euro extra
...

Schlussendlich geht es einzig und allein um die fehlende Transparenz, sofern die LH Ihre hanebüchene Berechnung belegen kann, kann dies auch schnell in die andere Richtung ausschlagen...

BTW: Interessanter Flugpreis ;)
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Und demnächst auf vielfachen Kundenwusch um mehr Transparenz zu schaffen:

Buchen Sie diesen Flug für nur 1800 Euro
Sofern Sie den letzten Abschnitt verfallen lassen berechnen wir Ihnen 500 Euro extra
Sofern Sie die letzten zwei Abschnitte verfallen lassen berechnen wir Ihnen 1000 Euro extra
BTW: Interessanter Flugpreis ;)
Bis das die LH hinbekommt...
Dazu müssten sie ja auch für jedes einzelnes Segment den Preis berechnen, also S1-2, S1-3, S1-4,... und den dann darstellen.
Es gibt aber nicht für jedes einzelne Segmente einen Tarif, z.B., du fliegst UA FRA-NYC; UA NYC-...-GRB; LH NYC-FRA.
Was macht denn bitte schön die LH, wenn man die Reise in GRB abbricht, wenn es gar keinen Tarif für FRA-GRB geladen gibt? Die GDS sagt dann einfach, kein Tarif vorhanden, fertig.
Somit müsste die LH für JEDES Ziel weltweit extra Filter einsetzen und selbst dann würde es nicht hinhauen, das ist ein Riesenprojekt...
Airlines bekommen es ja noch nicht mal hin fuel dumps zu unterbinden, daher wird das nie passieren, dass die LH oder irgendeine andere Airline einem klar ersicht aufschlüsseln kann, wieviel es bei Reiseabbruch kostet.
Wenn kein Tarif vorliegt und dann einfach zu sagen: "Brechen Sie die Reise vorher ab, kostet Sie das genau 2000 EUR" als Vorlage, wäre das auch nicht rechtens, denn es muss ja genau nachgerechnet werden können warum weshalb wieso die fare difference zustande kommt.

Übrigens:
Wenn man als Reisebüro aktuell für ein nicht geflogenes Segment die Steuern zurückverlangt von LH Group (geht ganz easy per GDS), kommt seit neuestem immer automatisch ein ADM + Fare difference Nachbuchung, Begrüdung von LH G aktuell: Wenn als Reisebüro die Steuern des nicht geflogenens Segmentes zurückfordert hat klar ersichtlich einen Flug gebucht der nicht dem Kundenwunsch entsprach.
Ist natürlich totaler Schwachsinn, der Kunde kann die Reise abbrechen (Krankheit, nicht änderbarer Flug,...) und hat trotzdem das Recht die Steuern zurückzuverlangen.

Long story short:
b2c hat LH einen guten Dämpfer bekommen, im
b2b sitzen die Airlines immer am längeren Hebel.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.021
2.417
FRA
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300x250
Buchen Sie diesen Flug für nur 1800 Euro
Sofern Sie den letzten Abschnitt verfallen lassen berechnen wir Ihnen 500 Euro extra
Sofern Sie die letzten zwei Abschnitte verfallen lassen berechnen wir Ihnen 1000 Euro extra
Sowas kann LH nicht tun - das würde potentielle Kunden abschrecken und einen Wettbewerbsnachteil darstellen.

Solche Tricks gehen nur, wenn man es im Kleingedruckten gut versteckt hat - und dem hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben.

Schlussendlich geht es einzig und allein um die fehlende Transparenz

Ich habe es eher so verstanden, dass die fehlende Transparenz bereits Grund genug war, die Klage abzuweisen. Mit der Frage, ob Nachforderungen wegen einer nicht in Anspruch genommenen Beförderungsleistung generell rechtens sind, hat sich das Gericht also gar nicht befasst.