Ich fürchte nur, eine sinnvolle Klage wird allein schon daran scheitern, dass es LH nicht hinbekommen wird, die eigenen Beförderungsbedingungen praktisch umzusetzen, so dass die Frage, ob selbige ungültig sind, hinfällig wird. Da sie es nicht hinbekommen werden, ihre eigene ABB umzusetzen, werden sie einfach dazu verdonnert werden, das Ersatzticket komplett zu übernehmen und fertig. Oder was sagen die Juristen hier, kann man in so einem Fall dann trotzdem die Gültigkeit der Bedingungen prüfen lassen?
Was nämlich praktisch passieren wird, ist, dass das Boarding verweigert wird. Und selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass man eine korrekte Neutarifierung nach den Preisen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung versuchen würde, bekommt das niemand bei LH schnell genug hin. Wer hätte auf die Schnelle überhaupt die Autorität, ein Ticket mit einem möglicherweise schon vor Monaten ausgelaufenen Tarif überhaupt auszustellen?