LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
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Dürfte auch nicht halten, weil unzumutbare Benachteiligung.
Wenn jemand aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Segment auslässt und dann dafür wesentlich mehr berappen muss, dürfte das einer AGB-Kontrolle kaum standhalten.
 

ritesa

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
1.489
216
Planet Earth
Wurde nicht irgendwo irgendwann festgestellt, dass diese ganze Nachberechnung sowieso nur dann greifen würde, wenn der Kunde schon bei Buchung, also vorsätzlich, nicht vorhat das gesamte Routing zu fliegen - und dass sie eben nicht greift wenn der Kunde erkrankt, den Flug ohne Vorsatz verpasst o.Ä.?
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Wurde nicht irgendwo irgendwann festgestellt, dass diese ganze Nachberechnung sowieso nur dann greifen würde, wenn der Kunde schon bei Buchung, also vorsätzlich, nicht vorhat das gesamte Routing zu fliegen - und dass sie eben nicht greift wenn der Kunde erkrankt, den Flug ohne Vorsatz verpasst o.Ä.?

Die Motivation des Kunden ist in dem Zusammenhang irrelevant, weil sie die Grundsatzfragen (Transparenz, Nachzahlung für Abnahme von weniger Leistung) erstmal gar nicht tangiert. Und egal was sich irgendwer dazu ausdenkt, eine Gewissensprüfung bei Buchung wird es wohl kaum geben. :no:
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Mich juckt es im Finger A-B-C zu buchen und erst in B einzusteigen. Wenn dann in B das Boarding verweigert oder eine Nachzahlung gefordet wird, wird man sich die Ersatzbeförderung bzw. Nachzahlung notfalls gerichtlich holen. Wer mag mich vertreten [emoji16]
 
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darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Mich juckt es im Finger A-B-C zu buchen und erst in B einzusteigen. Wenn dann in B das Boarding verweigert oder eine Nachzahlung gefordet wird, wird man sich die Ersatzbeförderung bzw. Nachzahlung notfalls gerichtlich holen. Wer mag mich vertreten [emoji16]

Wurde nicht genau diese Konstellation schon vom BGH entschieden (und LH hat daraufhin die Option 'variable Couponreihenfolge' eingeführt)?
 
Zuletzt bearbeitet:

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Wurde nicht genau diese Konstellation schon vom BGH entschieden (und LH hat daraufhin die Option 'variable Couponreihenfolge' eingeführt)?


Die derzeitigen AGB der LH scheinen dem Tranzparenzgebot für AGB, was die Nachberechung bei Nichteinhaltung der Flugreihenfolge angeht, nicht zu entsprechen. Ich sehe keinen Grund, weshalb dies nur für das letzte Segment gelten sollte.

Die Anforderungen, die der BGH seinerzeit im Falle von BA aufgestellt hat, sind m. E. weiterhin nicht erfüllt.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
953
Mich juckt es im Finger A-B-C zu buchen und erst in B einzusteigen. Wenn dann in B das Boarding verweigert oder eine Nachzahlung gefordet wird, wird man sich die Ersatzbeförderung bzw. Nachzahlung notfalls gerichtlich holen. Wer mag mich vertreten [emoji16]


Ich fürchte nur, eine sinnvolle Klage wird allein schon daran scheitern, dass es LH nicht hinbekommen wird, die eigenen Beförderungsbedingungen praktisch umzusetzen, so dass die Frage, ob selbige ungültig sind, hinfällig wird. Da sie es nicht hinbekommen werden, ihre eigene ABB umzusetzen, werden sie einfach dazu verdonnert werden, das Ersatzticket komplett zu übernehmen und fertig. Oder was sagen die Juristen hier, kann man in so einem Fall dann trotzdem die Gültigkeit der Bedingungen prüfen lassen?

Was nämlich praktisch passieren wird, ist, dass das Boarding verweigert wird. Und selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass man eine korrekte Neutarifierung nach den Preisen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung versuchen würde, bekommt das niemand bei LH schnell genug hin. Wer hätte auf die Schnelle überhaupt die Autorität, ein Ticket mit einem möglicherweise schon vor Monaten ausgelaufenen Tarif überhaupt auszustellen?
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.487
463
Ich fürchte nur, eine sinnvolle Klage wird allein schon daran scheitern, dass es LH nicht hinbekommen wird, die eigenen Beförderungsbedingungen praktisch umzusetzen, so dass die Frage, ob selbige ungültig sind, hinfällig wird. Da sie es nicht hinbekommen werden, ihre eigene ABB umzusetzen, werden sie einfach dazu verdonnert werden, das Ersatzticket komplett zu übernehmen und fertig. Oder was sagen die Juristen hier, kann man in so einem Fall dann trotzdem die Gültigkeit der Bedingungen prüfen lassen?

Was nämlich praktisch passieren wird, ist, dass das Boarding verweigert wird. Und selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass man eine korrekte Neutarifierung nach den Preisen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung versuchen würde, bekommt das niemand bei LH schnell genug hin. Wer hätte auf die Schnelle überhaupt die Autorität, ein Ticket mit einem möglicherweise schon vor Monaten ausgelaufenen Tarif überhaupt auszustellen?

DAS! Diese Nachtarifierung müsste ja jederzeit unterwegs möglich sein falls ich ein Mittelsegment auslassen möchte, und zwar zum Tarif der bei meinem Originalbuchungszeitpunkt galt ( und der kann schon mehrmals an einem Tag wechseln ! ). Ob das der UA Agent on ORD hinbekommt wenn ich mit meinem LH Ticket da auftauche....
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Die derzeitigen AGB der LH scheinen dem Tranzparenzgebot für AGB, was die Nachberechung bei Nichteinhaltung der Flugreihenfolge angeht, nicht zu entsprechen. Ich sehe keinen Grund, weshalb dies nur für das letzte Segment gelten sollte.

Die Anforderungen, die der BGH seinerzeit im Falle von BA aufgestellt hat, sind m. E. weiterhin nicht erfüllt.

Die Unterschiede zwischen letztem und nicht-letztem Segment wurden ja hier schon erschöpfend behandelt. Und bezüglich der Anforderung zur Transparenz: Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kann ja jeder bei der Buchung auf 'beliebige Reihenfolge' clicken und sich diesen Preis anschauen. Es gibt nämlich de-facto keine ausgelassenen Segmente sondern nur eine beliebige Reihenfolge. Sprich, wenn du A-B-C buchst, erst in B einsteigst und dann die Tarifdifferenz zahlst, kannst du irgendwann innerhalb der Gültigkeit noch A-B abfliegen.


Ich fürchte nur, eine sinnvolle Klage wird allein schon daran scheitern, dass es LH nicht hinbekommen wird, die eigenen Beförderungsbedingungen praktisch umzusetzen, (...)
Was nämlich praktisch passieren wird, ist, dass das Boarding verweigert wird. Und selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass man eine korrekte Neutarifierung nach den Preisen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung versuchen würde, bekommt das niemand bei LH schnell genug hin. Wer hätte auf die Schnelle überhaupt die Autorität, ein Ticket mit einem möglicherweise schon vor Monaten ausgelaufenen Tarif überhaupt auszustellen?

K.A. ob das so umgesetzt ist aber technisch wäre das extrem einfach - man muss nur irgendwo in deinem Buchungsdatensatz den Preis für Y (oder C, F) superflex zum Zeitpunkt deiner Buchung speichern. Das ist eine einzige Zahl, und wenn man dann nachberechnen will, kann man die heranziehen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.069
13.570
Bspw. so:

"Sehr geehrter Passagier.

Sie haben einen Tarif von Oslo nach Miami gebucht. Der hier angegebene Preis bezieht sich auf das Abfliegen sämtlicher Flugcoupons in der angegebenen Reihenfolge. Sollten Sie
(a) ein vorheriges Segment weglassen, verlieren die nachfolgenden Segmente ihre Gültigkeit
(b) OSL-FRA-MIA fliegen und die beiden Rückflugsegmente MIA-FRA-OSL verfallen lassen, erfolgt eine Nachforderung auf Grund eines sodann anderen anzuwendenden Tarifmodelles von EUR 2'523.25.
(c) OSL-FRA-MIA-FRA fliegen und das letzte Segment FRA-OSL verfallen lassen, erfolgt eine Nachforderung auf Grund eines sodann anderen anzuwendenden Tarifmodelles von EUR 1'996.35.

Ja, ich erkläre mich damit einverstanden."

Grundsaetzlich richtig. Allerdings muessten bei Buchung eines Vier-Segmenters Preise angegeben werden fuer 15 (!) Konstellationen, naemlich

OSL-FRA-SEA-FRA-OSL
FRA-SEA-FRA-OSL
OSL-FRA SEA-FRA-OSL
OSL-FRA-SEA FRA-OSL
OSL-FRA-SEA-FRA
SEA-FRA-OSL
FRA-SEA FRA-OSL
OSL-FRA-OSL
FRA-SEA-FRA
OSL-FRA SEA-FRA
OSL-FRA-SEA
OSL-FRA
FRA-SEA
SEA-FRA
FRA-OSL


Die derzeitigen AGB der LH scheinen dem Tranzparenzgebot für AGB, was die Nachberechung bei Nichteinhaltung der Flugreihenfolge angeht, nicht zu entsprechen. Ich sehe keinen Grund, weshalb dies nur für das letzte Segment gelten sollte.

Die Anforderungen, die der BGH seinerzeit im Falle von BA aufgestellt hat, sind m. E. weiterhin nicht erfüllt.

Die Transparenz stellt man ueber die Buchung her, das ist kein Problem der AGB.

Die AGB scheitern, unabhaengig von der Transarenz, bereits an der fehlenden Unterscheidung zwischen letzten und nicht-letzten Segmenten. Hier hat LH bereits das Crossticketing-Urteil falsch umgesetzt, und das AG Mitte ist mit seinem Ansatz leider nicht mehr zu dem Punkt gekommen.
 
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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
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K.A. ob das so umgesetzt ist aber technisch wäre das extrem einfach - man muss nur irgendwo in deinem Buchungsdatensatz den Preis für Y (oder C, F) superflex zum Zeitpunkt deiner Buchung speichern. Das ist eine einzige Zahl, und wenn man dann nachberechnen will, kann man die heranziehen.

Eben genau nicht. Ich will ja (bei der Buchung) nicht superflex. Daher muss bei der Buchung mit angegeben werden: Bei Airport1 - AP2 - AP3 - AP4 - AP5 was es genau kostet, wenn ich in 2/3/4 aussteige oder erst in 2/3/4 einsteige (und natürlich die Kombination aus beidem). Denn nur so ist das Gebot der Transparenz da. Denn wenn ich (um beim Beispiel zu bleiben) OSL - FRA - SEA r/t buche und in FRA (am Hinweg!) raus gehe (Grund ist irrelevant), dann dürfte es ja kaum statthaft sein, dafür dann den superflex-Gesamtpreis in C nach SEA zu verlangen. (Also sowas wie 6000€ in C). Da müsste ja dann eher ein flex-oneway OSL-FRA berechnet werden. Und dann bekomm ich eigentlich sogar was raus. (je nach Sichtweise der Dinge).
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.762
Dass weitere Segmente nicht geflogen werden können, wenn man frühere Segmente auslässt, das lässt sich ja sogar noch ziemlich rational begründen. Bei Segmenten am Ende der Reise wird es mit den Sanktionen schon schwieriger, denn vielleicht kann man die letzten Segmente einfach nicht antreten, beispielsweise aus medizinischen Gründen, wegen familiären Notsituationen, weil man wegen einer Fahrzeugpanne oder aus welchem Grund auch immer nicht rechtzeitig zum Flughafen kommt etc. -- Soll man dann im letzten Fall zur ggf. erforderlichen Neubuchung eines Flugs noch eine Nachforderung dafür bezahlen, dass man den anderen Flug verpasst hat? Denke nicht, dass sich das durchsetzen lässt.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Eben genau nicht. Ich will ja (bei der Buchung) nicht superflex. Daher muss bei der Buchung mit angegeben werden: Bei Airport1 - AP2 - AP3 - AP4 - AP5 was es genau kostet, wenn ich in 2/3/4 aussteige oder erst in 2/3/4 einsteige (und natürlich die Kombination aus beidem). Denn nur so ist das Gebot der Transparenz da. Denn wenn ich (um beim Beispiel zu bleiben) OSL - FRA - SEA r/t buche und in FRA (am Hinweg!) raus gehe (Grund ist irrelevant), dann dürfte es ja kaum statthaft sein, dafür dann den superflex-Gesamtpreis in C nach SEA zu verlangen. (Also sowas wie 6000€ in C). Da müsste ja dann eher ein flex-oneway OSL-FRA berechnet werden. Und dann bekomm ich eigentlich sogar was raus. (je nach Sichtweise der Dinge).

Genau! Du entscheidest dich bei der Buchung für einen Tarif mit bestimmten Restriktionen, die dir zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind. Es ist aber ein Irrtum, dass dein Vertragspartner (d.h. die Airline) zu einem späterem Zeitpunkt jede beliebige Vertragsänderung anbieten müsste. Deswegen ist dieses ganze Gerede über x verschiedene Konstellationen, die zum Zeitpunkt der Buchung bepreist werden müssten, reine Fantasie.

In der Realität gibt es nur 3 Optionen:
1) ich nehme die Leistung wie vereinbart in Anspruch (das schliesst mögliche Umbuchungen, zB späterer Flug gem. Tarifbedingungen mit ein).
2) ich nehme nur einen Teil in Anspruch - das entspricht dem hier im Thread thematisierten Fall (und auch deinem Bsp), dass das letzte (oder die 2, 3, 4 letzten) Segment(e) nicht abgeflogen werden, also quasi eine (Teil-)Stornierung zu den bei Buchung bekannten Bedingungen (der Versuch von LH, einen über die Bezahlung des Tickets hinausgehenden Anspruch geltend zu machen, ist ja erwartungsgemäß kläglich gescheitert)
3) ich ändere die Reihenfolge der Coupons und zahle dafür die Preisdifferenz.

Wenn ich also bei A-B-C-D das Segment B-C auslasse und dann in C wieder einsteigen will, habe ich die Wahl zwischen Option 2) + Neubuchung oder 3). Das heisst nicht, dass ich das aus Verbrauchersicht gut finde. Aber wo hier die Transparenz fehlen soll bzw. auf welcher Grundlage man einen Vertragspartner zu einer x-beliebigen Vertragsänderung zwingen könnte, erschliesst sich mir nicht so wirklich.
 
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BER Flyer

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23.05.2010
1.487
463
@darksideoffx - da unterliegst du einem Irrtum. Es ist NICHT meine vertragliche Verpflichtung die Segmente alle komplett abzufliegen oder den Flug überhaupt anzutreten. Es gibt keine "Sie müssen fliegen" Verpflichtung! Meine vertraglichen Verpflichtungen sind erfüllt wenn ich den geforderten Rechnungsbetrag vor Abflug vollständig bezahlt habe -eine weitergehende Verpflichtung gibt es einfach nicht. Im Beispielfall ging es ja leider nur am Rande darum welche Konsequenzen es für mich als Verbraucher hat wenn ich nur einen Teil der vereinbarten ( aber voll bezahlten ) Leistung abrufe. Warum sollte ich dann noch etwas nachzahlen? Ich würde bei auslassen eines beliebigen Segmentes eher von einer Teilrückerstattung ausgehen....
 
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darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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@darksideoffx - da unterliegst du einem Irrtum. Es ist NICHT meine vertragliche Verpflichtung die Segmente alle komplett abzufliegen oder den Flug überhaupt anzutreten. Es gibt keine "Sie müssen fliegen" Verpflichtung! Meine vertraglichen Verpflichtungen sind erfüllt wenn ich den geforderten Rechnungsbetrag vor Abflug vollständig bezahlt habe -eine weitergehende Verpflichtung gibt es einfach nicht. Im Beispielfall ging es ja leider nur am Rande darum welche Konsequenzen es für mich als Verbraucher hat wenn ich nur einen Teil der vereinbarten ( aber voll bezahlten ) Leistung abrufe. Warum sollte ich dann noch etwas nachzahlen? Ich würde bei auslassen eines beliebigen Segmentes eher von einer Teilrückerstattung ausgehen....

Das habe ich auch mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil. Und du hast vollkommen Recht, dass meine/deine vertragl. Verpflichtung in der Bezahlung des Tickets besteht (und natürlich der Einhaltung von Einreise-, Sicherheitsvorschriften). Deswegen kann es bei Option 2) ja auch keine weitergehenden Ansprüche geben.

Es ist aber eben auch nicht die vertragliche Verpflichtung von LH, dich die Segmente in beliebiger Reihenfolge abfliegen zu lassen, wenn du die Option fixe Reihenfolge gewählt hast. In diesem Fall willst du ja den Vertrag nachträglich ändern. Und 'Segment auslassen' und dann auf demselben Ticket weiterfliegen entspricht eben letztlich eine variablen Reihenfolge.
 
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Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
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DUS
Das habe ich auch mit keinem Wort gesagt, im Gegenteil. Und du hast vollkommen recht, dass meine/deine vertragl. Verpflichtung in der Bezahlung des Tickets besteht.

Es ist aber eben auch nicht die vertragliche Verpflichtung von LH, dich die Segmente in beliebiger Reihenfolge abfliegen zu lassen, wenn du die Option fixe Reihenfolge gewählt hast. In diesem Fall willst du ja den Vertrag nachträglich ändern.

Wenn ich jedoch ein einzelnes Segment nicht antrete, verändere ich doch nicht die Reihenfolge. Wenn ich beispielsweise auf einem Flug mit 5 Segmenten das dritte nicht antrete, entsteht LH kein Nachteil; und die Reihenfolge wird nicht geändert, wenn ich dann das vierte und fünfte Segment antrete.
Und dafür, dass LH eventuell ein Gewinn dadurch entgeht, dass man den freien Platz des dritten Segments nicht doppelt verkaufen kann, dürfte kaum mein Problem sein.
 

darksideofx

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22.08.2018
280
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FRA
Wenn ich jedoch ein einzelnes Segment nicht antrete, verändere ich doch nicht die Reihenfolge. Wenn ich beispielsweise auf einem Flug mit 5 Segmenten das dritte nicht antrete, entsteht LH kein Nachteil; und die Reihenfolge wird nicht geändert, wenn ich dann das vierte und fünfte Segment antrete.

Die Option 3. Segment auslassen und 4. wieder einsteigen (auf demselben unflexiblen Ticket!) gibt es aber doch so gar nicht, das ist ja (transparent bei Buchung) von vorneherein ausgeschlossen. Du kannst nur entweder stornieren+neu buchen oder eben auf einen Tarif mit flexibler Reihenfolge 'upgraden' und dann das Ticket weiternutzen (veränderte Reihenfolge heisst in dem Zusammenhang ja auch nur, dass du eben das 4. nach dem 2. nutzen willst).


PS: Ob LH da ein Nachteil entsteht oder nicht, ist doch unerheblich. Es geht nur um Transparenz und Gültigkeit von Tarifbedingungen, zu denen man sein Ticket bucht.
 
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wernichtfragtbleibtdumm

Aktives Mitglied
30.11.2011
153
4
Wenn ich jedoch ein einzelnes Segment nicht antrete, verändere ich doch nicht die Reihenfolge. Wenn ich beispielsweise auf einem Flug mit 5 Segmenten das dritte nicht antrete, entsteht LH kein Nachteil; und die Reihenfolge wird nicht geändert, wenn ich dann das vierte und fünfte Segment antrete. [...]

Wenn das dritte Segment weggelassen wird, rückt das vierte an Stelle 3 und somit ändert sich die Reihenfolge der abgeflogenen Teilstrecken.
 
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malschauen

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05.12.2016
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1.641
Die Option 3. Segment auslassen und 4. wieder einsteigen (auf demselben unflexiblen Ticket!) gibt es aber doch so gar nicht, das ist ja (transparent bei Buchung) von vorneherein ausgeschlossen. Du kannst nur entweder stornieren+neu buchen oder eben auf einen Tarif mit flexibler Reihenfolge 'upgraden' und dann das Ticket weiternutzen.

Es gibt auch die Option nicht, das letzte Segement wegzulassen. Trotzdem kann man das machen, weil man eben nicht wieder einsteigen will. Im anderen Fall sitzt eben die Fluggesellschaft am längeren Hebel, was nicht heisst, dass deren Ansicht in der Sache richtig ist.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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Es gibt auch die Option nicht, das letzte Segement wegzulassen. Trotzdem kann man das machen, weil man eben nicht wieder einsteigen will. ...

Doch diese Option gibt es (mind. implizit) dadurch, dass du nicht zur Abnahme der Leistung verpflichtet bist und ja danach auch keine weiteren Beförderungsleistungen vom Gegenüber erwartest :)
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.487
463
Die Option 3. Segment auslassen und 4. wieder einsteigen (auf demselben unflexiblen Ticket!) gibt es aber doch so gar nicht, das ist ja (transparent bei Buchung) von vorneherein ausgeschlossen. Du kannst nur entweder stornieren+neu buchen oder eben auf einen Tarif mit flexibler Reihenfolge 'upgraden' und dann das Ticket weiternutzen (veränderte Reihenfolge heisst in dem Zusammenhang ja auch nur, dass du eben das 4. nach dem 2. nutzen willst).


PS: Ob LH da ein Nachteil entsteht oder nicht, ist doch unerheblich. Es geht nur um Transparenz und Gültigkeit von Tarifbedingungen, zu denen man sein Ticket bucht.

DAS ist ja die Frage! Warum geht das nicht? Geht ganz einfach! Nur weil die Airline das nicht möchte? Es ist eine von der Airline mir aufgezwungene ( und daher mich deutlich benachteiligende Regelung in den AGB die ich eh für nicht wirksam halte ) das ich nicht zwischendurch ein Segment weglassen kann. Die Reihenfolge der Segmente inklusive der festgelegten Daten/Uhrzeiten/Flugnummern ändert sich eben nicht wenn ich nur einen Teil des Vertragsangebotes abnehme.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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DAS ist ja die Frage! Warum geht das nicht? Geht ganz einfach! Nur weil die Airline das nicht möchte?

Hmm, weil du diese Option bei der Buchung nicht gewählt hast, obwohl sie zur Verfügung stand?


Es ist eine von der Airline mir aufgezwungene

Ach komm, das ist doch nun wirklich Quatsch, niemand zwingt dich, einen bestimmten (unflexiblen!) Tarif bei einer bestimmten Airline zu buchen...


( und daher mich deutlich benachteiligende Regelung in den AGB die ich eh für nicht wirksam halte )

Dann lass es doch mal gerichtlich klären, fände ich bzgl Argumentation schon spannend (obwohl ich da aus den genannten Gründen eigtl keine Ansatzpunkte bei Transparenz oder AGB sehe).


das ich nicht zwischendurch ein Segment weglassen kann. Die Reihenfolge der Segmente inklusive der festgelegten Daten/Uhrzeiten/Flugnummern ändert sich eben nicht wenn ich nur einen Teil des Vertragsangebotes abnehme.

Nun ja, 1-2-3-4-5 ist durchaus eine andere Reihenfolge als 1-2-4-5 (egal, ob ich 3 dann noch irgendwann fliegen will oder nicht).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.069
13.570
ist dieses ganze Gerede über x verschiedene Konstellationen, die zum Zeitpunkt der Buchung bepreist werden müssten, reine Fantasie.

Anderer Ansicht: Die Praesidentin des Amtsgerichts Mitte. Aber gut. Hat wahrscheinlich genausowenig Ahnung wie ich.


Aber wo hier die Transparenz fehlen soll

Steht im Mitte-Urteil drin, S. 4.


auf welcher Grundlage man einen Vertragspartner zu einer x-beliebigen Vertragsänderung zwingen könnte, erschliesst sich mir nicht so wirklich.

BGH, st.Rspr.: "Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht."


Die Option 3. Segment auslassen und 4. wieder einsteigen (auf demselben unflexiblen Ticket!) gibt es aber doch so gar nicht, das ist ja (transparent bei Buchung) von vorneherein ausgeschlossen.

Nein, LH bietet das an, vgl. die inkriminierten AGB:

"Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis."


Wenn das dritte Segment weggelassen wird, rückt das vierte an Stelle 3 und somit ändert sich die Reihenfolge der abgeflogenen Teilstrecken.

Also bitte :rolleyes:

Reihenfolge ≠ Numerierung.
 
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darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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Anderer Ansicht: Die Praesidentin des Amtsgerichts Mitte. Aber gut. Hat wahrscheinlich genausowenig Ahnung wie ich.

Da ging es um eine andere Konstellation, hatte ich auch explizit in mehreren Beiträgen erwähnt. Aber ist ja offensichtlich egal =;


Reihenfolge ≠ Numerierung.

Echt jetzt? So ein klein wenig Abstraktionsfähigkeit kann man nicht erwarten?


PS: wundert mich ja, dass das noch niemand in Angriff genommen hat, wenn hier so viele der Meinung sind, dass das ja sooo klar sei :)
 
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