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Also um es noch einmal ganz klar zu sagen: die Teile der ABG mit dem "Coupon Reihenfolge" Unsinn habe ich eben NIE akzeptiert, du übrigends auch nicht. Nicht wirksame AGB's können nicht rechtswirksam vereinbart werden.Das war schon bei den Cross/Back-to Back tickets so: obwohl es 30 Jahre lang bei der LH und vielen Airlines in den AGB stand waren die Klauseln nie wirksam und damit auch nie Bestandteil eines Vertrages. Die Unmöglichkeit diesen Formulierungen in den ABG zu widersprechen stellt genau die "Benachteiligung des Verbrauchers" da welche eben zu der heute gültigen EU Verbraucherschutz Rechtsprechung geführt hat.