LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Anonym2025

Guest
Falls das noch nicht zur Sprache gekommen sein sollte; hier ein Beispiel von KLM wie sie das zu lösen gedenken:

"Dieser Tarif gilt für ein Ticket, das in sequenzieller Reihenfolge für die aufgeführte Reise zu den aufgeführten Zeitpunkten benutzt wird. Wie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen erläutert, wird jede nicht sachgemäße Nutzung, die am Tag der Reise bemerkt wird, die Verpflichtung generiert, eine zusätzliche Festgebühr am Flughafen über den folgenden Betrag zu bezahlen: 125 EUR auf Kurzstreckenflügen (Metropolitanes Frankreich und Korsika), 250 EUR für einen Flug innerhalb Europas in Economy Class, 500 EUR für einen Flug innerhalb Europas in Business Class, 500 EUR für einen Interkontinentalflug in Economy Class oder Premium Economy, 1.500 EUR für einen Interkontinentalflug in Business Class und 3.000 EUR für einen Air France-Interkontinentalflug in La Première (oder der Gegenwert in der Landeswährung)."
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
...jede nicht sachgemäße Nutzung, die am Tag der Reise bemerkt wird...

Und da wären wir wieder am Anfang. Habe ich ein Recht darauf, Teilleistungen nicht zu nutzen, oder kann man mich durch Androhung einer Strafzahlung zur kompletten Inanspruchnahme der bezahlten Leistung zwingen. Drehen uns doch hier im Kreis ;-)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.069
13.570
Nein, wir bewegen uns schrittweise vorwaerts. Die Transparenz herzustellen, ist notwendige Bedingung, um im naechsten Schritt ueberpruefen zu koennen, ob das Auslassen von letzten Segmenten poenalisiert werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
...um im naechsten Schritt ueberpruefen zu koennen, ob das Auslassen von nicht-letzten Segmenten poenalisiert werden kann.

..., was zwar hier nicht Gegenstand der Entscheidung des AG Mitte war, da stimme ich dir zu, aber auf den letzten 87 Seiten bereits mehr oder weniger fachlich durchgekaut wurde :)

Vermute mal, dass es so Mitte der 2020er-Jahre ein entsprechender in die Gerichte schaffen wird ;-)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.069
13.570
Stimmt, da habe ich mich verschrieben. Ist korrigiert, danke fuer den Hinweis. Nicht-letzte Segmente sind klar. Letzte meines Erachtens auch, aber da laesst das BGH-Urteil offenbar noch zu viel Raum fuer Interpretationen und Streit.
 
J

jsm1955

Guest
Wir reden hier (glaub ich) ziemlich aneinander durch (oder Absicht von Dir?)!

Wir reden hier doch lediglich darüber, ob LH es als Vorteil sieht, dass Kunden ex ARN (oder ähnlich) C Tickets abfliegen, die nicht vom Zielmarkt sind!
EU! Zielmarkt IST Europa. Punkt. Also bietet LH genau das an und zwar für den Zielmarkt Europa. Hintergedanke ist sicherlich, das nur wenige den Aufwand auf sich nehmen, extra nach ARN, PRG, WAW, MXP zu positionieren. Aber wenn sie es tun, sind sie der Zielmarkt. Und selbst wenn nicht, ist Kundendiskriminierung nicht möglich. Genau das versucht LH aber durch die Hintertür zu erreichen in dem ein imaginärer Schaden vorgebracht wird, der angeblich durch Reiseabbruch entstünde.
Aber: Marktwirtschaft! Ich kann kaufen wo ich will, solange ich die Vorschriften einhalte. Punkt.

I
Wieso denkst du denn das LH geklagt hat (wenn du das noch nicht mitbekommen hast -> bitte diesen Thread von Beginn an lesen)?

Wohl nicht weil es ihnen egal ist oder sie sogar durch diese Praxis ein Vorteil erzielen!
Habe ich dir oben begründet. Man meinte, ein Exempel statuieren zu können und hat sich eine blutige Nase geholt. Natürlich würde LH gerne NOCH MEHR profitieren, aber es entsteht bestimmt kein Schaden, wenn jemand die billigste angebotene(!) Buchungsklasse/Tarif bucht, nur weil derjenige nicht Italiener/Pole/Tscheche oder Schwede ist.

Denn egal wer kauft, solange alle Plätze verkauft werden ist der Erlös immer gleich. n-mal BK1, m mal Bk2, o mal BK2 usw. Und wenn Plätze leer bleiben, sind es nie die billigen!
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Denn egal wer kauft, solange alle Plätze verkauft werden ist der Erlös immer gleich. n-mal BK1, m mal Bk2, o mal BK2 usw. Und wenn Plätze leer bleiben, sind es nie die billigen!

Wow... siehst du die Sache simpel! Wenn es so einfach wäre, könnte LH ja Problemlos 220 ihrer 225 Personen im Revenue Management rausschmeissen!

Lassen wir es dabei - ich glaube das Thema ist in diesem Rahmen doch zu komplex!
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Nein, sondern sich bloß an EU-Recht halten...
Auch wenn ich hier generell nicht der Meinung von LH bin (da auch ich nicht der Ansicht bin, dass Sie mich verpflichten kann, für weniger abgenommene Leistung MEHR zu zahlen also für die ganze Leistung), an EU-Recht halten Sie sich (IANAL). Jeder kann ja die Tickets kaufen und für alle gelten die gleichen Bedingungen. Der Unterschied ist nur, dass die Leute die in ARN, OSL, AMS,... wohnen, die Tickets (meist) sowieso abfliegen wollen ;)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
Auch wenn ich hier generell nicht der Meinung von LH bin (da auch ich nicht der Ansicht bin, dass Sie mich verpflichten kann, für weniger abgenommene Leistung MEHR zu zahlen also für die ganze Leistung), an EU-Recht halten Sie sich (IANAL).

Da schaue Dir mal Art. 23 der VO 1008/2008 an. Das dürfte hier auch heikel sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.047
Neuss
www.drboese.de
"Fakultative Zusatzkosten werden auf klare, transparente undeindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangsmitgeteilt; die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch denKunden erfolgt auf „Opt-in“-Basis"
Das wäre Absatz 1. Wobei es eigentlich auch nicht passt: Die jetzige Klausel erlaubt eine Nachbelastung auch dann, wenn man das letzte Segment ausfallen lässt, weil die gleiche Airline einen noch auf dem verspäteten Zubringer in der Luft hält. Das wäre nicht fakultativ.
 
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jsm1955

Guest
Wow... siehst du die Sache simpel! Wenn es so einfach wäre, könnte LH ja Problemlos 220 ihrer 225 Personen im Revenue Management rausschmeissen!

Lassen wir es dabei - ich glaube das Thema ist in diesem Rahmen doch zu komplex!
Verstehe. Du möchtest nicht diskutieren, spielst "Der Fuchs und die Trauben" und reagierst auf Fakten, indem Du anderen die geistige Bandbreite absprichst.

Dem kann geholfen werden!

*Update Signatur*
 

charliebravo

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05.04.2017
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MUC & KLU
Das wäre Absatz 1. Wobei es eigentlich auch nicht passt: Die jetzige Klausel erlaubt eine Nachbelastung auch dann, wenn man das letzte Segment ausfallen lässt, weil die gleiche Airline einen noch auf dem verspäteten Zubringer in der Luft hält. Das wäre nicht fakultativ.

Okay, das ist sicher heikel. Mein Post bezog sich eigentlich auf die Stimmen, welche meinen, dass deutsche Buchende (im Verlgeich zu anderen EU-Bürgern) diskriminert werden, wenn sie alle Segmente abfliegen müssen.
 
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fhanfi

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20.03.2013
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Ich bleib dabei: Wenn nachberechnet wird, dann müssen vorher alle Optionen und der Preis hierfür transparent mitgeteilt werden...gefühlt würde ich sagen, dass Sie damit durchkommen werden. Ist ja quasi wie zahlen beim Checkout aus m Hotel.

Edit: ach hätt ich mal vorher gelesen...da steht ja schon alles. SRY.
 
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jsm1955

Guest
Okay, das ist sicher heikel. Mein Post bezog sich eigentlich auf die Stimmen, welche meinen, dass deutsche Buchende (im Verlgeich zu anderen EU-Bürgern) diskriminert werden, wenn sie alle Segmente abfliegen müssen.
Ich weiß jetzt nicht sicher worauf du dich beziehst, aber meiner Meinung nach hat das niemand geschrieben.
Es ging vielmehr darum dass jemand behauptete das entsprechende Angebot richtet sich überhaupt nicht an Deutsche und deswegen würde es defacto gar nicht existieren.
In diesem Zusammenhang fiel tatsächlich das Wort Diskriminierung und zwar in dem Zusammenhang, dass Lufthansa beim Verkauf der Tickets nicht nach Wohnort diskriminieren kann und da hier das Angebot auch nicht auf eine bestimmte Gruppe beschränkt ist.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Wie wollen sie denn auch nach Wohnort diskriminieren? Ich wohne zwischen AMS und DUS. 120 Minuten nach AMS, 3O Minuten nach DUS. Wenn die LH mich über FRA und MUC locken will, muss sie schon was anbieten. Da ich ex DUS ohnehin umsteigen muss, müsste das Angebot schon recht gut sein um den Direktflug ex AMS oder die Unsteigeverbindung über LHR, CDG oder auch WAW zu toppen. Den Kampf haben sie aber schon verloren gegeben. Was sie versuchen ist der Abflug AMS zu guenstigen Preisen. Aber primär wohl weil die anderen noch guenstiger sind.
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
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MUC & KLU
Ich weiß jetzt nicht sicher worauf du dich beziehst, aber meiner Meinung nach hat das niemand geschrieben.
Es ging vielmehr darum dass jemand behauptete das entsprechende Angebot richtet sich überhaupt nicht an Deutsche und deswegen würde es defacto gar nicht existieren.
In diesem Zusammenhang fiel tatsächlich das Wort Diskriminierung und zwar in dem Zusammenhang, dass Lufthansa beim Verkauf der Tickets nicht nach Wohnort diskriminieren kann und da hier das Angebot auch nicht auf eine bestimmte Gruppe beschränkt ist.
Genau das meinte ich (ich hoffe wir meinen jetzt das gleiche) ;)
Aber Diskriminierung besteht ja keine :)
 
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