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P.S. Vielleicht sollte man diese Diskussion auslagern, da sie mit dem eigentlichen Fall nicht mehr direkt etwas zu tun hat.
...jede nicht sachgemäße Nutzung, die am Tag der Reise bemerkt wird...
...um im naechsten Schritt ueberpruefen zu koennen, ob das Auslassen von nicht-letzten Segmenten poenalisiert werden kann.
EU! Zielmarkt IST Europa. Punkt. Also bietet LH genau das an und zwar für den Zielmarkt Europa. Hintergedanke ist sicherlich, das nur wenige den Aufwand auf sich nehmen, extra nach ARN, PRG, WAW, MXP zu positionieren. Aber wenn sie es tun, sind sie der Zielmarkt. Und selbst wenn nicht, ist Kundendiskriminierung nicht möglich. Genau das versucht LH aber durch die Hintertür zu erreichen in dem ein imaginärer Schaden vorgebracht wird, der angeblich durch Reiseabbruch entstünde.Wir reden hier (glaub ich) ziemlich aneinander durch (oder Absicht von Dir?)!
Wir reden hier doch lediglich darüber, ob LH es als Vorteil sieht, dass Kunden ex ARN (oder ähnlich) C Tickets abfliegen, die nicht vom Zielmarkt sind!
Habe ich dir oben begründet. Man meinte, ein Exempel statuieren zu können und hat sich eine blutige Nase geholt. Natürlich würde LH gerne NOCH MEHR profitieren, aber es entsteht bestimmt kein Schaden, wenn jemand die billigste angebotene(!) Buchungsklasse/Tarif bucht, nur weil derjenige nicht Italiener/Pole/Tscheche oder Schwede ist.I
Wieso denkst du denn das LH geklagt hat (wenn du das noch nicht mitbekommen hast -> bitte diesen Thread von Beginn an lesen)?
Wohl nicht weil es ihnen egal ist oder sie sogar durch diese Praxis ein Vorteil erzielen!
Denn egal wer kauft, solange alle Plätze verkauft werden ist der Erlös immer gleich. n-mal BK1, m mal Bk2, o mal BK2 usw. Und wenn Plätze leer bleiben, sind es nie die billigen!
Geniale Annahme! Mit dieser Marktstrategie würde nicht nur die LH in kürzester Zeit Konkurs gehen, sondern wohl jeder zweiten MittelständlerEU! Zielmarkt IST Europa. Punkt.
Geniale Annahme! Mit dieser Marktstrategie würde nicht nur die LH in kürzester Zeit Konkurs gehen, sondern wohl jeder zweiten Mittelständler
Auch wenn ich hier generell nicht der Meinung von LH bin (da auch ich nicht der Ansicht bin, dass Sie mich verpflichten kann, für weniger abgenommene Leistung MEHR zu zahlen also für die ganze Leistung), an EU-Recht halten Sie sich (IANAL). Jeder kann ja die Tickets kaufen und für alle gelten die gleichen Bedingungen. Der Unterschied ist nur, dass die Leute die in ARN, OSL, AMS,... wohnen, die Tickets (meist) sowieso abfliegen wollenNein, sondern sich bloß an EU-Recht halten...
Auch wenn ich hier generell nicht der Meinung von LH bin (da auch ich nicht der Ansicht bin, dass Sie mich verpflichten kann, für weniger abgenommene Leistung MEHR zu zahlen also für die ganze Leistung), an EU-Recht halten Sie sich (IANAL).
Meinst Du das bzgl. Transparenz oder Diskriminierung?Da schaue Dir mal Art. 23 der VO 1008/2008 an. Das dürfte hier auch heikel sein.
Da schaue Dir mal Art. 23 der VO 1008/2008 an. Das dürfte hier auch heikel sein.
Das wäre Absatz 1. Wobei es eigentlich auch nicht passt: Die jetzige Klausel erlaubt eine Nachbelastung auch dann, wenn man das letzte Segment ausfallen lässt, weil die gleiche Airline einen noch auf dem verspäteten Zubringer in der Luft hält. Das wäre nicht fakultativ."Fakultative Zusatzkosten werden auf klare, transparente undeindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangsmitgeteilt; die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch denKunden erfolgt auf „Opt-in“-Basis"
Verstehe. Du möchtest nicht diskutieren, spielst "Der Fuchs und die Trauben" und reagierst auf Fakten, indem Du anderen die geistige Bandbreite absprichst.Wow... siehst du die Sache simpel! Wenn es so einfach wäre, könnte LH ja Problemlos 220 ihrer 225 Personen im Revenue Management rausschmeissen!
Lassen wir es dabei - ich glaube das Thema ist in diesem Rahmen doch zu komplex!
Das wäre Absatz 1. Wobei es eigentlich auch nicht passt: Die jetzige Klausel erlaubt eine Nachbelastung auch dann, wenn man das letzte Segment ausfallen lässt, weil die gleiche Airline einen noch auf dem verspäteten Zubringer in der Luft hält. Das wäre nicht fakultativ.
Ich weiß jetzt nicht sicher worauf du dich beziehst, aber meiner Meinung nach hat das niemand geschrieben.Okay, das ist sicher heikel. Mein Post bezog sich eigentlich auf die Stimmen, welche meinen, dass deutsche Buchende (im Verlgeich zu anderen EU-Bürgern) diskriminert werden, wenn sie alle Segmente abfliegen müssen.
Genau das meinte ich (ich hoffe wir meinen jetzt das gleiche)Ich weiß jetzt nicht sicher worauf du dich beziehst, aber meiner Meinung nach hat das niemand geschrieben.
Es ging vielmehr darum dass jemand behauptete das entsprechende Angebot richtet sich überhaupt nicht an Deutsche und deswegen würde es defacto gar nicht existieren.
In diesem Zusammenhang fiel tatsächlich das Wort Diskriminierung und zwar in dem Zusammenhang, dass Lufthansa beim Verkauf der Tickets nicht nach Wohnort diskriminieren kann und da hier das Angebot auch nicht auf eine bestimmte Gruppe beschränkt ist.
Ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?
Es gibt doch gar kein Urteil - LH hat doch zurückgezogen (wenn ich jetzt nicht was übersehen habe.)
Gruss
Hans
Doch klar gab es ein Urteil