LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
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Der Grund ist immer gleich: man will nicht verlieren [emoji81]

Nur, wer will nicht verlieren ?? LH als Konzern oder der eine Manager (oder Jurist) der dem Vorstand versprochen hat das man diese Methoden unterbinden kann ?
Ich fürchte ja eher das mittlerweile zweites der Fall ist und irgendjemand da sein Gesicht nicht verlieren will.

Gruß
Hans
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Nachvollziehbar und wenig überraschend der Umgang der Klägerin mit dem Urteil imho. Wenngleich wenig einsichtig - aber insoweit zumindest konsequent der Not-Aus Taktik "Klagerücknahme" folgend.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.273
1.098
Der Eiertanz von kexbox, welcher der Klagerücknahme seitens LH nicht zugestimmt hat? Um sich selber möglicherweise als Reisefachanwalt besser profilieren zu können, als bei einem abgesagten Prozess???

Kexbox hat ja erklärt, warum eine Zustimmung zur Rücknahme nicht im Sinne des Klienten gewesen wäre, nämlich, dass LH dann jederzeit wieder gegen ihn hätte klagen können.
 
J

jsm1955

Guest
Mir war nicht klar, dass man gegen eine als unbegründet abgewiesene Klage in Berufung gehen kann. Worauf bezieht sich dann die Berufung? Auf die Nicht-Entscheidung oder auf die Entscheidung, die Klage sei unbegründet? Ergebnis wäre dann bei Erfolg aus Klägersicht ein neues Verfahren?
 
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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.209
131
Bad Soden / FRA
Mir war nicht klar, dass man gegen eine als unbegründet abgewiesene Klage in Berufung gehen kann. Worauf bezieht sich dann die Berufung? Auf die Nicht-Entscheidung oder auf die Entscheidung, die Klage sei unbegründet? Ergebnis wäre dann bei Erfolg aus Klägersicht ein neues Verfahren?
Berufung kann man gegen jedes Urteil einlegen. Wieso Nicht-Entscheidung? Es wurde doch entschieden, nämlich dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Dagegen wendet sich die Berufung. Ergebnis wäre bei Erfolg aus Klägersicht ein stattgebendes Berufungsurteil. Wieso sollte es ein neues Verfahren geben? Oder missverstehe ich die Frage?
 
J

jsm1955

Guest
Berufung kann man gegen jedes Urteil einlegen. Wieso Nicht-Entscheidung? Es wurde doch entschieden, nämlich dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Dagegen wendet sich die Berufung. Ergebnis wäre bei Erfolg aus Klägersicht ein stattgebendes Berufungsurteil. Wieso sollte es ein neues Verfahren geben? Oder missverstehe ich die Frage?
Ich dachte, die Klage wurde abgewiesen? Oder eine Klageabweisung ein Urteil? :confused:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.069
13.572
Ja, eine Klagabweisung geschieht per Urteil. Ich glaube, Du meinst die Unzulaessigkeit, bei der das Gericht sagt "du darfst noch nicht einmal Klage erheben, deswegen befasse ich mich gar nicht erst inhaltlich mit der Sache." Oder die Nichtannahme, z.B. einer Verfassungsbeschwerde, das waere dann ein Nichtannahmebeschluss und kein Urteil.

Aber auch die unzulaessige Klage wird per Urteil abgewiesen. Hier waren wir aber ohnehin in der Begruendetheit ("du darfst Klage erheben, das ist zulaessig, aber du hast keinen Anspruch, deswegen ist die Klage unbegruendet."
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Ich denke das Thema ist einfach zu bekannt geworden und sie(LH) oder irgendeiner aus einer Abteilung ihr Gesicht wahren wollen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.021
2.417
FRA
Wow. Ich glaube es gibt kaum eine Berufsgruppe, die in der Breite so unfähig ist wie Juristen.

Juristen machen halt das, was der Mandant wünscht. Was soll daran "unfähig" sein? Ich nehme an, der Mandant (LH) wurde von Juristen über die Erfolgsaussichten aufgeklärt.

Zumal auch ein verlorenes Prozess im Interesse von LH sein würde. Das würde nämlich kreativen Paxen klar machen, dass ein nicht zu Ende abgeflogenes Tixclet ein juristisches Nachspiel über mehrere Instanzen haben würde. Das dürfte abschreckend genug sein.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Zumal das Urteil vor dem Amtsgericht im eigentlichen Kern genau im Sinne von Lufthansa ist:

"Das Berliner Amtsgericht hatte Lufthansa zwar grundsätzlich ein Recht auf Nacherhebung zugestanden. "

Und es gibt sogar einen praktischen Hinweis, wie Lufthansa das auch künftig durchsetzen kann:

"Allerdings sei die Nachberechnung des Preises "nicht hinreichend transparent" und "weder für den Beklagten noch für das Gericht nachvollziehbar"."

Müssen sie also künftig nur transparenter und nachvollziehbarer machen - und schon darf durch LH nachberechnet werden!
 
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