LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
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Der Fall ist ja bereits im Grundsatz mit dem hier diskutierten Fall nicht vergleichbar, weil "verpassen" etwas anderes ist als "bewusst nicht antreten, weil eine andere überschneidende Buchung gewählt wurde"..

Wie wäre das in der Praxis, für den allgemeinen Fall, überprüfbar?

Indem man sich zeitnah zum "Verpassen" des Fluges meldet und den Sachverhalt erklärt. Im Gegensatz zu deinem unangemeldeten "no Show".

Abgesehen davon, ist auch "Weglassen des Rückfluges" eine sachlich andere Problematik als "Weglassen des letzten legs (Kurzstrecke) des Rückflugs".
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Ich habe noch nie gesehen, dass ein One-Way billiger ist als die Hälfte eines Return-Tickets, und selbst wenn, würde ich im Voraus das One-Way buchen.

kann es sein, daß du was ganz anderes meinst, als du geschrieben hast?
aber was?

jetzt steht da (leicht umformuliert): wenn ich oneway fliegen will, buche ich den günstigeren oneway obwohl ich ja auch den teureren return nur zur Hälfte fliegen könnte

ist an sich so logisch, daß man es nicht erwähnen brauch, oder?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.074
915
CGN
Wie wäre das in der Praxis, für den allgemeinen Fall, überprüfbar?
Andersrum wird ein Schuh draus: ich glaube, Lufthansa hat sich in diesem Fall bessere Chancen ausgemalt (und trotzdem verloren), weil sie beweisen konnten, dass es eben kein versehentliches Verpassen war.

Bei der Familie die den Rückflug verpasst hat LH nicht mal dieses Ass auf der Hand, was das skizzierte Szenario "Klage" noch unwahrscheinlicher macht.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.184
1.138
TXL
Indem man sich zeitnah zum "Verpassen" des Fluges meldet und den Sachverhalt erklärt. Im Gegensatz zu deinem unangemeldeten "no Show".

Abgesehen davon, ist auch "Weglassen des Rückfluges" eine sachlich andere Problematik als "Weglassen des letzten legs (Kurzstrecke) des Rückflugs".

das heißt, ich schreibe 1 Stunde vorher eine email an LH Customer service, dass ich krank bin. Die wird in der Regel ja eh nur als Textbaustein beantwortet oder erst 2 Monate später ....?!
aber warum ist das Weglassen des Rückfluges sachlich anders ?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
515
177
Planet Earth
Als ich von der Berufung gelesen habe, da hab ich mich gleich sofort wieder auf die ganzen Hobbyjuristen und Bauchgefühl-Richter in diesem Thread gefreut...

Weiterhin viel Erfolg an den OP.
 
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Reaktionen: RiKo

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Abnahme von Teilleistungen das eine wie das andere..
Nein.

Das "andere" (auslassen letztes leg) ist die Umwandlung in ein anderes Produkt. Weglassen des Rückflugs ist eine Teilleistung.

Du ersetzt eigenmächtig ohne Abstimmung mit dem Vertragspartner den Transport "1 Stück foobar212 von Amerika nach Norwegen" durch das teurere Produkt Transport "1 Stück foobar212 von Amerika nach Deutschland".
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.070
13.575
"Nein" ist jetzt argumentativ ein bisschen wenig, um 2.500 Jahre Rechtsgeschichte und aktuelle BGH-Rechtsprechung ("Flugbefoerderungsleistungen sind rechtlich und wirtschaftlich teilbar.") zu widerlegen ;)

Im uebrigen koennte man mit der selben Argumentation und Terminologie FRA-JFK als anderes teureres Produkt einordnen als FRA-JFK-FRA. Und, man muss immer bedenken, dass die Airlines ihr "Interesse, ein 'Unterlaufen' ihres Tarifsystems zu verhindern" (BGH) so weit interpretieren, dass ihnen sogar das Crossticketing ein Dorn im Auge ist.

LH ist (anders als amerikanische Airlines) dagegen meines Wissens noch nicht konkret vorgegangen, ihre Strategie im vorliegenden Fall zeigt aber, dass das die Wunschvorstellung waere: Gebucht waren OSL-FRA-SEA-FRA-OSL und FRA-TXL. LH hat daraus nicht OSL-FRA-SEA-FRA neuberechnet und FRA-TXL stehengelassen, sondern OSL-FRA-SEA-FRA-OSL-TXL neuberechnet.

Das heisst, dass sie auch kreatives Stueckeln und Stoepseln von Tickets verhindern wollen. Wenn sie damit durchkaemen, gehoerten auch (vollstaendig abgeflogene) FRA-OSL-FRA + OSL-FRA-SEA-FRA-OSL der Vergangenheit an.

Allein das zeigt, wie verloren der Posten ist, auf dem LH kaempft und wie absurd weit ihre Interpretation "einer autonomen Gestaltung ihrer Tarifstruktur" [BGH] ist. Sie versucht, sich hier ein Airline-Sonderrecht zu schaffen und wird am Ende sagen:

https://www.youtube.com/watch?v=OgtQj8O92eI&t=26s
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
Wow. Ich glaube es gibt kaum eine Berufsgruppe, die in der Breite so unfähig ist wie Juristen. Spontan würden mir noch Sportjournalisten und Meteorologen einfallen.
Also der Aussage würde ich jetzt - jedenfalls pauschal - mal nicht entgegentreten wollen!

Der Eiertanz von kexbox, welcher der Klagerücknahme seitens LH nicht zugestimmt hat? Um sich selber möglicherweise als Reisefachanwalt besser profilieren zu können, als bei einem abgesagten Prozess???

Das ist Unfug! Die Vorgehensweise von kexbox ist absolut nicht zu beanstanden! Das hat nichts mit profilieren zu tun. Der Mandant selbst wollte (nach den Infos hier im Thread) die Sache geklärt haben und da kommt ihm die Berufung im Grunde recht, denn sie katapultiert die Angelegenheit ans nächst höhere Gericht. Wenn die Sache am BGH enden sollte, wäre genau das erreicht, was das Ziel war. Eine endgültige Klärung.

Andersrum wird ein Schuh draus: ich glaube, Lufthansa hat sich in diesem Fall bessere Chancen ausgemalt (und trotzdem verloren), weil sie beweisen konnten, dass es eben kein versehentliches Verpassen war.

Bei der Familie die den Rückflug verpasst hat LH nicht mal dieses Ass auf der Hand, was das skizzierte Szenario "Klage" noch unwahrscheinlicher macht.
Das liegt doch auf der Hand. Man nimmt einen Sachverhalt, der in tatsächlicher Hinsicht so eindeutig wie möglich ist, hofft auf ein stattgebendes Urteil und verwendet das dann immer als "Präzedenzfall" für andere Sachverhalte, die vllt. nicht ganz so eindeutig - um nicht zu sagen wesentlich grenzwertiger - sind.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.629
202
Ich habe noch nie gesehen, dass ein One-Way billiger ist als die Hälfte eines Return-Tickets, und selbst wenn, würde ich im Voraus das One-Way buchen.

Mini-Offtopic: Ich "musste" mal wegen Segmenten MUC-NUE-MUC buchen. War etwas teurer als MUC-NUE + NUE-MUC. Da ich den Direct-Turnaround nur dank Schweinsgalopp geschafft habe, sehe ich in diesem Fall den Mehrpreis für "auf einem Ticket" schon ein.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.870
422
Auf jeden Fall haben es die Beteiligten zu einem Artikel in der aktuellen Bild-Zeitung online geschafft und tatsächlich wird sogar faktisch korrekt alles dargestellt
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
856
32
Nordeifel

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Mal sehen, wann die Klägerin in der zweiten Instanz die Klage zurücknehmen möchte. Vielleicht hat man ja, was den Zeitpunkt angeht, aus der ersten Instanz gelernt [emoji23]
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.762
Das heisst, dass sie auch kreatives Stueckeln und Stoepseln von Tickets verhindern wollen. Wenn sie damit durchkaemen, gehoerten auch (vollstaendig abgeflogene) FRA-OSL-FRA + OSL-FRA-SEA-FRA-OSL der Vergangenheit an.

Bei vollständig abgeflogenen Tickets dürfte es aber zumindest nochmal ein Stück schwerer werden als bei verfallenen letzten Legs mit bereits parallel gebuchten Flügen an ein anderes Ziel. Denn wie will die LH beweisen (außer vielleicht bei einem direct turnaround), dass man nicht einen Termin am Abflugort des günstigeren C-/F-Tickets hatte.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
632
128
Auf jeden Fall haben es die Beteiligten zu einem Artikel in der aktuellen Bild-Zeitung online geschafft und tatsächlich wird sogar faktisch korrekt alles dargestellt
Ich hätte mir aber lieber einen reißerischen Artikel über die potentielle arme deutsche Oma die ihr letztes Erspartes für den verpassten Malleurlaub verlieren könnte. So denkt man ja noch es geht nur um Schnäppchenjagd.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.691
940
Am Ende schießt sich die LH damit selbst ins Bein. Kein vernünftiger Richter mit etwas Rechtskenntnis wird der LH recht geben. Aber gut so, wird höchste Zeit, dass die LH mal von höchster Ebene erfährt, was für ein dämliches Management sie haben ;)
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Bei vollständig abgeflogenen Tickets dürfte es aber zumindest nochmal ein Stück schwerer werden als bei verfallenen letzten Legs mit bereits parallel gebuchten Flügen an ein anderes Ziel. Denn wie will die LH beweisen (außer vielleicht bei einem direct turnaround), dass man nicht einen Termin am Abflugort des günstigeren C-/F-Tickets hatte.

Dann käme am Ende vom Jahr eine Abrechnung in dem ein Tarif für alle in dem Jahr geflogenen Flüge gesucht würde. Also am Ende 5 RTWs oder so... der wirkliche Traum der LH:rolleyes:
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.487
463
Nein.

Das "andere" (auslassen letztes leg) ist die Umwandlung in ein anderes Produkt. Weglassen des Rückflugs ist eine Teilleistung.

Du ersetzt eigenmächtig ohne Abstimmung mit dem Vertragspartner den Transport "1 Stück foobar212 von Amerika nach Norwegen" durch das teurere Produkt Transport "1 Stück foobar212 von Amerika nach Deutschland".
Das verstehe ich wirklich nicht. Das Produkt 1 bleibt doch völlig unberührt, ich nehme lediglich eine Teilleistung davon nicht in Anspruch. Eine Umwandlung wäre doch zum Beispiel das eigenmächtige Umbuchen des letzten Legs zu einem anderen Zielflughafen. Das zweite ticket stellt doch einen rechtlich selbständigen Vertrag dar der nichts mit dem ersten zu tun hat.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Wie belieben? Ich habe schon oft in FRA oder MUC einen Anschluss verpasst, aber mitgenommen hat mich die LH auf dem nächsten Flug trotzdem - und ich buche sehr selten flexible Tickets.


Umbuchung aufgrund Verspätung auf gleichem Ticket verweigert? Ähhh. Nö.


Nein, aber wegwerfen und neu buchen hätte man es können.


Wozu ist das gut? Dann habe ich zwei Tickets gekauft, und eines verfallen lassen. Dass Umsteiger minus Direktflug (wg. Nachberechnung) billger wird als Fortsetzung des Direktfluges auf separatem Ticket wird wohl eher höchst selten passieren.


Ein restriktives Ticket ist danach immer noch verloren. Es geht hier nicht darum, ob Du ein restriktives Ticket umtauschen kannst, sondern was mit einem angeflogenen restriktiven Ticket passiert. Nach der Logik von LH könntest Du bei einem angeflogenen restriktiven Ticket in der Mitte aussteigen und LH würde den Rest nachberechnen - wenn das angeflogene Ticket billiger würde, wäre das eine Erstattung, ja. Wobei ich glaube, dass die Anzahl der Fälle, bei denen das zu Deinem Vorteil gereicht, doch eher marginal sind. Ich habe noch nie gesehen, dass ein One-Way billiger ist als die Hälfte eines Return-Tickets, und selbst wenn, würde ich im Voraus das One-Way buchen.

Auf die meisten deiner Punkte sind die anderen ja schon eingegangen, zum Beispiel darauf, dass es inzwischen oft vorkommt, dass zwei Oneways billiger sind als ein Return, man aber trotzdem aus unterschiedlichsten Gründen einen Return bucht (und entsprechend der Lufthansa Logik dann zukünftig Geld zurück erhalten würde, wenn man den Rückflug nicht in Anspruch nimmt).

Zu dem Punkt der nicht möglichen Umbuchung auf einem Ticket, wenn man den Flug verpasst: Hier geht es ja nicht nur um Fälle, wo man den schnellsten Anschluss verpasst und dann bei Unterschreitung der MCT kostenfrei umgebucht wird. Es geht um Fälle, die jeder "richtige" Vielflieger sicherlich kennt, dass man nämlich viele Termine an unterschiedlichen Orten hat und dann Aufenthaltszeit bei den Umstiegen einplant.
Beispiel: Du buchst FMO-FRA-LON-MUC-HAJ. Sowas buche ich jeden Monat. Und weil ich auch Termine in MUC und FRA habe, buche ich mir einen Aufenthalt von 6-8 Stunden in FRA und MUC in das Ticket. Das geht ohne Probleme und macht Sinn, denn sonst muss man noch einmal extra nach MUC oder FRA buchen.
In MUC habe ich dabei schon oft auf dem Weg zum Flughafen im Stau gestanden und dann abends meine Flug nach Berlin, Hannover o.ä. knapp verpasst. Das sind die Situationen, wo du auf dem gleichen Ticket eben nicht kostenfrei umgebucht wirst, und wo LON-FRA in P frei gewesen wäre, aber auf LON-FRA-HAJ eben nur D oder C. Da müsste es zukünftig (ordentlich!) Geld zurück geben.
Vielleicht verstehst du jetzt, warum das keineswegs "theoretische Konstruktionen" sind, sondern reale Fälle, die sicherlich gar nicht so selten vorkommen?
Ich hatte das letztes Jahr bestimmt 5 oder 6 mal.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Der Fall ist ja bereits im Grundsatz mit dem hier diskutierten Fall nicht vergleichbar, weil "verpassen" etwas anderes ist als "bewusst nicht antreten, weil eine andere überschneidende Buchung gewählt wurde".

Aber selbst wenn: Entweder die Familie gewinnt, dann zahlt der Gegner auch deren Anwaltskosten. Oder die Lufthansa gewinnt, dann sind die 8000 Euro immer noch existenzgefährdent, denn die RSV übernimmt doch "nur" die Anwalts- und Gerichtskosten.

An dieser Stelle glaube ich mit Verlaub gesagt, dass du die Realität der meisten deutschen Familien nicht kennst. Da kann man oft nicht einfach mal ein paar tausend Euro Anwaltskosten auf den Tisch legen, weil man weiß, dass man am Ende gewinnt. Das nutzen große Unternehmen immer öfter aus, weil sie wissen, dass die Leute dann immer häufiger zahlen, auch wenn sie im Recht sind, weil man sich die Anwaltskosten nicht leisten kann (und ggf. Gerichtskosten, wenn man sich etwas aktiv einklagen müsste, egal, ob im Arbeitsrecht oder wo auch immer).
Es ging mir nur um die Aussage, dass man "über die Leute lache, die sich RSV kaufen".

Und zu dem "es ist nicht vergleichbar":
Was ist denn mit einer Famile, die in Oslo wohnst, und bucht sich OSL-FRA-jFK-FRA-OSL in P. Der Flug FRA-OSL geht hypotetisch mal mittags. Den verpasst die Familie, weil sie beim Eisessen in FRA nicht auf die Uhr schauen.
Also: Flug verpasst, Ticket nicht flexibel, die Familie kauft sich ein zusätzliches Oneway mit LH in C. Der nun gewählte Flug war beim ursprünglichen Zeitpunkt auch nur in C verfügbar.
Dann kalkuliert Lufthansa jetzt das Ticket JFK-FRA-OSL in C nach?
Denn woher soll Lufthansa wissen, ob die Familie den Flug absichtlich verpasst hat? Und vielleicht ein Kind schon zum Buchungszeitpunkt plante, den Flug absichtlich zu verpassen, um noch eine Flughafenrundfahrt machen zu können?

Ganz ehrlich, irgendwann wirds lächerlich.

Ich finde es ok, das man Tickets in der ursprünglichen Reihenfolge abfliegen muss. Aber letztes Segment weglassen sollte möglich und für die Fluggesellschaft vollkommen egal sein.
Von mir aus sollen sie die Meilen erst bei vollständig abgeflogenem Ticket gutschreiben, das ist ok.
Aber diese Nachberechnungs-Sachen sind vollkommen daneben, denn sie treffen die Kunden besonders hart, die nichts für das "Ausnutzen" der Preislogik können.
Und wenn ich heute einen Flug für Dezember buche, und dann irgendwann erfahre, dass mir ein Termin dazwischen kommt, sollte ich die Option haben, nur die ersten X Segmente zu nutzen (egal ob dann ein Oneway, oder bis zum ersten Stopover, oder letzten STopover, oder wohin auch immer). Die Fluggesellschaft hat alle Segmente bezahlt bekommen, und fertig.
 
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