ANZEIGE
nicht zu vergessen die Kassiererinnen, die nach Karten grabschen!
so viel Zeit muß sein ;-)
so viel Zeit muß sein ;-)
Müssen sie also künftig nur transparenter und nachvollziehbarer machen - und schon darf durch LH nachberechnet werden!
Juristen machen halt das, was der Mandant wünscht. Was soll daran "unfähig" sein? Ich nehme an, der Mandant (LH) wurde von Juristen über die Erfolgsaussichten aufgeklärt.
Zumal auch ein verlorenes Prozess im Interesse von LH sein würde. Das würde nämlich kreativen Paxen klar machen, dass ein nicht zu Ende abgeflogenes Tixclet ein juristisches Nachspiel über mehrere Instanzen haben würde. Das dürfte abschreckend genug sein.
Ich glaube es gibt kaum eine Berufsgruppe, die in der Breite so unfähig ist wie Juristen.
In der Tat hat man in der DDR versucht, ein solches Abbild zu schaffen, indem Akademikerkinder arbeiten und Arbeiterkinder studieren durften. Hat nicht geklappt.Es duerfte wenige Professionen geben, in denen die Berufstraeger so sehr die Gesellschaft abbilden, wie bei Juristens.
Ist halt eine Gaussverteilung.
Zum Ersten Absatz:
Als Arzt mach ich zwar auch bis zu einem gewissen, vertretbaren Grad was der Patient nach vernünftiger Aufklärung wünscht, das hat in der Medizin allerdings sinnvollerweise gesetzliche Grenzen. (Beispielsweise ist derzeit ein Zahnarzt vor Gericht, der einer Patientin auf eigenen Wunsch gesunde Zähne gezogen hat.) Schade, dass dies bei Juristen nicht der Fall zu sein scheint. Das würde die überlasteten Gerichte freuen, denn dieser Fall ist ein Paradebeispiel für sinnlos verschwendete Gerichtskapazitäten.
Ist nicht eher das Gegenteil der Fall?Als Arzt mach ich zwar auch bis zu einem gewissen, vertretbaren Grad was der Patient nach vernünftiger Aufklärung wünscht, das hat in der Medizin allerdings sinnvollerweise gesetzliche Grenzen. (Beispielsweise ist derzeit ein Zahnarzt vor Gericht, der einer Patientin auf eigenen Wunsch gesunde Zähne gezogen hat.) Schade, dass dies bei Juristen nicht der Fall zu sein scheint. Das würde die überlasteten Gerichte freuen, denn dieser Fall ist ein Paradebeispiel für sinnlos verschwendete Gerichtskapazitäten.
Zumal das Urteil vor dem Amtsgericht im eigentlichen Kern genau im Sinne von Lufthansa ist:
"Das Berliner Amtsgericht hatte Lufthansa zwar grundsätzlich ein Recht auf Nacherhebung zugestanden. "
Und es gibt sogar einen praktischen Hinweis, wie Lufthansa das auch künftig durchsetzen kann:
"Allerdings sei die Nachberechnung des Preises "nicht hinreichend transparent" und "weder für den Beklagten noch für das Gericht nachvollziehbar"."
Müssen sie also künftig nur transparenter und nachvollziehbarer machen - und schon darf durch LH nachberechnet werden!
Nicht nach versuchtem Rückzug der KlageWie würdest Du es denn definieren, wann die Einlegung eines Rechtsmittels die Inanspruchnahme damit verbundener Gerichtskapazitäten rechtfertigt?
Aber wenn jemand zur Fortbildung des Verbraucherrechts einen feigen Rückzieher eines Konzerns mal mutig nicht einfach hinnimmt, dann kommt Dir das nur so vor wie eine "sinnlose Verschwendung von Gerichtskapazitäten". Tatsächlich ist unsere Justiz gerade für so etwas da.
So einen Einwand wie Deinen bringen erfahrungsgemäß ohnehin nur die, die gegen Parkverstöße rechtschutzversichert sind, und ihren "Prozeßanwalt" mit der Bekämpfung des ihnen widerfahrenen Unrechts mit allen Mitteln beauftragen...
Äh, wen genau sicherst Du ab? Und wen belächelst Du nur? Ich verstehe kein Wort.Ich sichere nur existenzschädigendes ab. Leute mit RSV belächle ich daher.
Du kannst sicher wirksame AGB entwerfen, die Du LH bei der Buchung Deines nächsten Fluges vorlegst. Vermutlich werden Sie jedoch nicht Vertragsbestandteil.Wie sieht es in dem Kontext eigentlich mit dem planmäßigem Überbuchen der Flüge aus?
Falls ernst gemeint :Äh, wen genau sicherst Du ab? Und wen belächelst Du nur? Ich verstehe kein Wort.
Wenn LH nun die Spielregeln so anpasst bzw. die Technik nutzt zur Neuberechnung des Tarifs, was passiert dann mit:
ich buche ein Ticket und fliege davon exakt null Legs ab. Dann müsste es eine Neuberechnung der geflogenen Legs geben, d. h. ich bekomme den vollen Flugpreis erstattet, denn dann habe ich so viel bezahlt, wie wenn ich mit null Flügen gebucht hätte. (S&G mal außen vor)
EU-Verbraucherschützer gegen No-Show-Klauseln
Auf europäischer Ebene haben Verbraucherschützer den No-Show-Klauseln der Airlines im Dezember den Kampf angesagt. Der europäische Verbraucherverband BEUC fordert ein Verbot solcher Klauseln durch EU-Recht. Einige nationale Organisationen kündigten Klagen gegen Fluggesellschaften in entsprechenden Fällen an. Auch der Schweizer Verbraucherbund FRC schloss sich der Kampagne an.
In Deutschland sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen keinen Handlungsbedarf. Man plane aktuell nicht tätig zu werden, heißt es auf Anfrage. Die Rechtslage in Deutschland sei durch das BGH-Urteil von 2010 anders als in anderen EU-Staaten.
Wenn LH nun die Spielregeln so anpasst bzw. die Technik nutzt zur Neuberechnung des Tarifs, was passiert dann mit:
ich buche ein Ticket und fliege davon exakt null Legs ab. Dann müsste es eine Neuberechnung der geflogenen Legs geben, d. h. ich bekomme den vollen Flugpreis erstattet, denn dann habe ich so viel bezahlt, wie wenn ich mit null Flügen gebucht hätte. (S&G mal außen vor)
das verstehe ich nicht, denn bisher hat das BGH Urteil ja den Fall beim OP nicht angenommen.
Nicht nach versuchtem Rückzug der Klage
1. Ich stehe auf Seiten des Verbrauchers in diesem Fall, NICHT LH, und ich finde LH missbraucht Gerichtskapazitäten. Lesen hilft.
2. Ich sichere nur existenzschädigendes ab. Leute mit RSV belächle ich daher.
Was ist denn mit einer Familie, die mit 1500 oder 2000 Euro Nettoeinkommen 2 Jahre lang spart, um mit einem 500 Euro Ticket in den USA-Urlaub zu fliegen? Was passiert, wenn die den Rückflug verpasst und Lufthansa sie dann auf einmal auf 4*2000 Euro (oder wie viel auch immer) verklagt, weil sie als Oneway nachberechnen? Für eine solche Familie sind 8000 Euro sicherlich existenzgefährdend.
Es wäre gut wenn ein Verbot von Nachberechnungen für nicht abgenommenes die Auswüchse in der Preisgestaltung wie sie jetzt herrschen eindämmen würde.
Wie belieben? Ich habe schon oft in FRA oder MUC einen Anschluss verpasst, aber mitgenommen hat mich die LH auf dem nächsten Flug trotzdem - und ich buche sehr selten flexible Tickets.Es gibt nämlich auch einige Konstellationen, wo man bei Weglassen des letzten Segments innerhalb Deutschlands bei einem Europaflug ganz ordentlich viel Geld zurück erhalten würde.
Ich habe schon mehrmals den Anschluss in MUC oder FRA verpasst, und habe dann nichts zurück bekommen.
Umbuchung aufgrund Verspätung auf gleichem Ticket verweigert? Ähhh. Nö.Begründung: "Ihre D Klasse ist leider nicht flexibel" oder etwas ähnliches.
Nein, aber wegwerfen und neu buchen hätte man es können.Man könnte es noch weiter treiben: Lufthansa wollte im Prozess ja offenbar den Flug bis nach TXL durchrechnen und nachfordern. Man hätte ein so billiges Ticket aber nie nach TXL umbuchen können.
Wozu ist das gut? Dann habe ich zwei Tickets gekauft, und eines verfallen lassen. Dass Umsteiger minus Direktflug (wg. Nachberechnung) billger wird als Fortsetzung des Direktfluges auf separatem Ticket wird wohl eher höchst selten passieren.Also reicht es wohl demnächst, wenn Lufthansa gewinnen sollte, für mich als Kunden aus, ein Ticket nicht umzubuchen und stattdessen zusätlich ein weiteres Ticket zu kaufen und dann ein Segment des ersten Tickets verfallen zu lassen und Ticket 2 zu nutzen.
Ein restriktives Ticket ist danach immer noch verloren. Es geht hier nicht darum, ob Du ein restriktives Ticket umtauschen kannst, sondern was mit einem angeflogenen restriktiven Ticket passiert. Nach der Logik von LH könntest Du bei einem angeflogenen restriktiven Ticket in der Mitte aussteigen und LH würde den Rest nachberechnen - wenn das angeflogene Ticket billiger würde, wäre das eine Erstattung, ja. Wobei ich glaube, dass die Anzahl der Fälle, bei denen das zu Deinem Vorteil gereicht, doch eher marginal sind. Ich habe noch nie gesehen, dass ein One-Way billiger ist als die Hälfte eines Return-Tickets, und selbst wenn, würde ich im Voraus das One-Way buchen.Also meiner Meinung nach gibt es, wenn Lufthansa das Ding gewinnt, als Kunde auch viele Vorteile. Solche Konstellationen haben bisher bedeutet, dass man ein restriktives Ticket "verloren" hat und ein neues kaufen musste.
Was ist denn mit einer Familie, die mit 1500 oder 2000 Euro Nettoeinkommen 2 Jahre lang spart, um mit einem 500 Euro Ticket in den USA-Urlaub zu fliegen? Was passiert, wenn die den Rückflug verpasst und Lufthansa sie dann auf einmal auf 4*2000 Euro (oder wie viel auch immer) verklagt, weil sie als Oneway nachberechnen? Für eine solche Familie sind 8000 Euro sicherlich existenzgefährdend.
Wobei ich glaube, dass die Anzahl der Fälle, bei denen das zu Deinem Vorteil gereicht, doch eher marginal sind.
, weil "verpassen" etwas anderes ist als "bewusst nicht antreten, weil eine andere überschneidende Buchung gewählt wurde".