Dann können die Gründe zumindest nicht der Preis gewesen sein. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser Fall allzu oft eintritt, als dass sich LH da wird Gedanken machen müssen. Es geht ja eher um das Geschäftsmodell der Quersubventionierung von Positionierungsflügen, welches die LH hier retten will.
Siehe oben. Das mag vorkommen, aber obwohl ich schon diverse Dreiecks- und Umwegflüge hinter mir habe, ist mir eine derartige Konstellation bislang nicht untergekommen. Was faktisch passieren wird, sollte LH hier Oberhand bekommen, ist doch klar: Du wirst vielleicht Anspruch auf Nachberechnung haben, das ganze läuft dann über das Service-Zentrum, dann wird das da mit einer Mindestbearbeitungszeit von 6 Monaten vergessen, und letztlich wirst Du mit einem Anwalt kommen müssen, um das durchzusetzen. Will sagen: Vermutlich wird man solche Fälle dann aussitzen, so viele werden es nicht sein.
Ich denke aber die Verteilung ist anders.
Die Konstellation, bei der man Geld zurück bekommt, dürfte vor allem bei Geschäftsreisen auftreten. Und ich kenne mehrere Dax Konzerne, bei denen man non flex buchen muss (!) und auch einen Return buchen muss, und niemand schaut, ob zwei Oneways günstiger sind. Egal, ob das aus Vereinfachungsgründen, aus Versicherungsgründen oder warum auch immer der Fall ist.
Die klare Anweisung ist: Wenn ihr den Flug aus Termingründen verpasst, bucht ihr euch zurück einen Oneway.
Und da bin ich mir ziemlich sicher, sollte Lufthansa den Prozess gewinnen, dass die ersten Reisekostenmanager und Consultants schnell auf die Idee kommen, dass man da beim Buchen die entsprechenden Oneway-Preise etc. abspeichern und Nachberechnung fordern könnte. Das könnte ganz schnell ziemlich interessant werden
Und auf der anderen Seite der Verteilung sind die Kunden, die "Positionierungen" machen. Ich denke, dass das ein ganz kleiner Teil von Kunden ist, die wirklich aufwendig im Ausland positionieren und etwas verfallen lassen. Ich habe das zum Beispiel noch nie gemacht und kenne auch niemanden, der das gemacht hat. Mir wäre es schon allein der Meilen und des Flugerlebnisses zu schade, etwas absichtlich verfallen zu lassen.
Was ich aber öfters mache: "Positionierungen" in Deutschland. Abflug ab München während der Bayerischen Sommerferien? Fliege ich einfach ab LEJ, FRA, FMO, FDH oder was auch immer, und umgekehrt. Spart oft viel Geld, und werden viele Familien auch so machen.
Wenn auch nur ein paar Boulevard-Reporter diesen Thread lesen, können sie ohne jegliche Vorkenntnisse eine Story schreiben, die zeigt, was Lufthansa da für eine Gefahr für "normale Familien" etc. sein könnte aus finanzieller Sicht. Das kann ganz schnell zu einem Marketingdesaster werden.
Es gibt nur zwei Sachen, was Lufthansa machen könnte, wenn sie das wirklich ernst meinen:
Entweder, sie berechnen am Anfang jedem Kunden 5.000 Euro oder wie viel auch immer, und sagen "und wenn du am Ende brav zurück kommst, gibts 4500 Euro nachträglichen Rabatt".
Oder sie müssten ihre Logik zu 100% durchhalten, und danach müsste in Zukunft jeder seine Daten vollständig beim Buchen angeben, sie dürften nicht mehr überbuchen (denn man kann ja nicht Aufpreis verlangen, wenn jemand nicht kommt, und gleichzeitig genau deshalb x% überbuchen), sie müssten automatisch beim Buchen alle theoretisch möglichen Kombinationen mit Angabe der Auf-/Abpreise angeben, und sie müssten das dann auch automatisch und schnell abwickeln können.
Kein Kunde kann einschätzen, ob er am Ende wegen "Positionierungsflugquersubventionierungsmissbrauch" eine Rechnung bekommt, wenn er eigentlich nur krank war oder dem Pax ein Termin dazwischen kommt.
Und bezüglich §44 BMG: Klar gibts die Option. Aber erstens kann man da eine Auskunftssperre beantragen. Und dann hat Lufthansa ggf. keine Daten außer dem Namen, und da dürfte es einige Karl Müllers geben. Oder wollen sie dann beim Boarding ein Bild machen mit dem Hinweis "damit wir Sie später identifizieren, wenn sie heimlich mittendrin abhauen"
Das ganze artet ein bisschen aus oder?
Ich denke es könnte werden wie beim Held der Steine. Entweder gibts ein PR Desaster, oder Lufthansa lenkt ein und deklariert es als einmaliges Missverständnis.
Wie gesagt, ein Urteil pro Lufthansa kann selbst die Familien treffen, die in Deutschland während der Ferien einen günstigeren Abflugsort wählen...