LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
ich finde es gut, dass hier mal Paroli geboten wird - LH Rechtsanwälte schweben irgendwo auf irgendwelchen Wolken!

Das ist sicher falsch. Irgendwelche Controller und Revenue Pupser haben sich was in den Kopf gesetzt und die Rechtsanwälte sollens durchsetzen. Der Kollege von Avocado ist nun eigentlich ein schlauer. Und dass der den Hanseln nicht gesagt hat, dass das nach ordentlicher Prüfung blaue Augen gibt, glaube ich nicht. Aber wenn die Kaufleute wollen, dann halt....
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Liebe Lufthansa,

ich habe gerade wie auf der Webseite angeboten gebucht für den 21.3.2019 auf zwei o/w Tickets:

DUS - MUC auf LH 2023 um 6:25 Uhr für EUR 78,87 (inkl. 19% USt) und
MUC - CDG auf LH 2238 um 21:50 Uhr für EUR 103,14 (ohne eingeschlossene USt).

Damit habe ich sehr gezielt und sehr gewollt Euer Tarifsystem entsprechend Eurem freundlichen Angebot umgangen. Das wollte für die gleichen Flüge auf einem Ticket DUS - MUC - CDG genau EUR 316,68 (ohne eingeschlossene USt) haben. Auf den Gedanken bin ich übrigends erst gekommen, weil ein OTA (Seat 24) das genau so anbot. Vielleicht solltet Ihr das OTA abmahnen, so ein Zeug zu verkaufen und mich verklagen.

Die Buchung ist über Eure Website gemacht, sollte kein Problem sein, das zu finden.

Rückflug aus Paris werdet ihr keinen finden, dafür gibt es den Zug.

Beste Grüße nach Frankfurt.

P.S.: Es ist übrigends bescheiden, wenn auf Eurer Website bei Eingabe von DUS als erstes NRN auftaucht und bei Eingabe von MUC als erstes AGY auftaucht. Eure Kunden sind nicht so blöd sondern meinen den FJS Airport wenn sie MUC tippen und sie meinen auch Düsseldorf International wenn sie DUS tippen - und nicht etwa dieses Landefeld kurz vor Holland, das ihr gar nicht anfliegt und das man über Eure Website auch nicht buchen kann - oder verkauft Ihr jetzt Ryanair Tickets??
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Liebe Lufthansa,

ich habe gerade wie auf der Webseite angeboten gebucht für den 21.3.2019 auf zwei o/w Tickets:

DUS - MUC auf LH 2023 um 6:25 Uhr für EUR 78,87 (inkl. 19% USt) und
MUC - CDG auf LH 2238 um 21:50 Uhr für EUR 103,14 (ohne eingeschlossene USt).

Damit habe ich sehr gezielt und sehr gewollt Euer Tarifsystem entsprechend Eurem freundlichen Angebot umgangen. Das wollte für die gleichen Flüge auf einem Ticket DUS - MUC - CDG genau EUR 316,68 (ohne eingeschlossene USt) haben. Auf den Gedanken bin ich übrigends erst gekommen, weil ein OTA (Seat 24) das genau so anbot. Vielleicht solltet Ihr das OTA abmahnen, so ein Zeug zu verkaufen und mich verklagen.

Die Buchung ist über Eure Website gemacht, sollte kein Problem sein, das zu finden.

Rückflug aus Paris werdet ihr keinen finden, dafür gibt es den Zug.

Beste Grüße nach Frankfurt.

Naja das ist doch schon arg Äpfel mit Birnen verglichen und die 2 oneways werden für die LH kein Problem sein.
Insgesamt teile ich aber deine Meinung zum Verfallenlassen des letzten Segmentes
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Richtig. In meinem Fall sind das 120€ p.P. RT + 90€ Hotel macht 330€ bei 2 Personen. Ersparnis pro Person > 1000€.
Und das nur, weil LH Business Saver bei Abflug aus dem Heimatmarkt nicht anbietet, aus einem anderen EU Land aber schon.
Hier frage ich mich sowieso, ob das nicht unzulässige Diskriminierung ist. Denn es ist keine Promotion sondern Angebotssteuerung zu Lasten Deutscher Kunden. Und wenn ich den Sinn des Binnenmarktes richtig verstanden habe ist eines der Ziele, durch Herstellen von Freizügigkeit und Vergleichbarkeit für Ausgleich zu sorgen. Wenn das jetzt gerichtlich sanktioniert würde...

Das heisst ja aber dass du deine letzten Segmente nicht verfallen lässt. Damit hat LH kein Problem
 
J

jsm1955

Guest
Zum Thema Diskrimierung: Da müsstest Du also konsequenterweise auch vertreten, dass H&M, Zara, Lidl und Aldi EU-weit die selben Sortimente und Preise haben müssen, weil es sonst eine Diskriminierung ist?

Das Beispiel müsste aber dann so gehen, dass am Ladeneingang eines Ladens der Wohnsitz geprüft wird und dann die Preisschilder im gleichen Laden für jeden Kunden in der Weise wechseln, dass der italienische oder norwegische Kunde niedrigere Preise angezeigt bekommt als der Inländer. Oder Sonderangebote nur für Leute mit Wohnsitz in Schweden.

Denn: Ab FRA/MUC sitzen ja alle im gleichen Flugzeug und erhalten die gleiche Leistung. Das ist etwas anderes als der Vergleich eines Ladens in Dänemark mit einem Laden in DE.


Das heisst ja aber dass du deine letzten Segmente nicht verfallen lässt. Damit hat LH kein Problem
Offenbar doch:
Im uebrigen koennte man mit der selben Argumentation und Terminologie FRA-JFK als anderes teureres Produkt einordnen als FRA-JFK-FRA. Und, man muss immer bedenken, dass die Airlines ihr "Interesse, ein 'Unterlaufen' ihres Tarifsystems zu verhindern" (BGH) so weit interpretieren, dass ihnen sogar das Crossticketing ein Dorn im Auge ist.

LH ist (anders als amerikanische Airlines) dagegen meines Wissens noch nicht konkret vorgegangen, ihre Strategie im vorliegenden Fall zeigt aber, dass das die Wunschvorstellung waere: Gebucht waren OSL-FRA-SEA-FRA-OSL und FRA-TXL. LH hat daraus nicht OSL-FRA-SEA-FRA neuberechnet und FRA-TXL stehengelassen, sondern OSL-FRA-SEA-FRA-OSL-TXL neuberechnet.

Das heisst, dass sie auch kreatives Stueckeln und Stoepseln von Tickets verhindern wollen. Wenn sie damit durchkaemen, gehoerten auch (vollstaendig abgeflogene) FRA-OSL-FRA + OSL-FRA-SEA-FRA-OSL der Vergangenheit an.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Im Falle des vollständig abgeflogenen Tickets müsste man dann halt einfach Zu- und Abbringer mit einer anderen Airline buchen. Problem gelöst.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.379
887
Das Beispiel müsste aber dann so gehen, dass am Ladeneingang eines Ladens der Wohnsitz geprüft wird und dann die Preisschilder im gleichen Laden für jeden Kunden in der Weise wechseln, dass der italienische oder norwegische Kunde niedrigere Preise angezeigt bekommt als der Inländer. Oder Sonderangebote nur für Leute mit Wohnsitz in Schweden.

Denn: Ab FRA/MUC sitzen ja alle im gleichen Flugzeug und erhalten die gleiche Leistung. Das ist etwas anderes als der Vergleich eines Ladens in Dänemark mit einem Laden in DE.

Wieso das? Lufthansa interessiert doch überhaupt nicht, woher der Kunde kommt, der in OSL oder ARN abfliegt. Das einzige, was Lufthansa interessiert, ist, ob man auch wieder da ankommt, wo man abgeflogen ist.

Die Sichtweise von LH mit dem Nichtverbrauchen von Teilleistungen halte ich für Humbug, aber daraus Diskrimierung zu machen, finde ich etwas konstruiert.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Richtig. In meinem Fall sind das 120€ p.P. RT + 90€ Hotel macht 330€ bei 2 Personen. Ersparnis pro Person > 1000€.
[...]Und wenn ich den Sinn des Binnenmarktes richtig verstanden habe ist eines der Ziele, durch Herstellen von Freizügigkeit und Vergleichbarkeit für Ausgleich zu sorgen. Wenn das jetzt gerichtlich sanktioniert würde...
Danke schön, mir war nicht bewusst, dass die Ersparnis so gross sein kann. Hotels in CPH sind teuer, aber sicherlich nicht unbedingt 1k EUR/Person.
Dann muesste ich mal bei Bedarf das fuer Y durchrechnen, aber im Moment bin ich in der Lage so einen Flughafen innerhalb von einer Stunde anzusteuern.
Da wuerde ich sogar das letzte Leg fliegen :D

Das Verhalten von Lufthansa verstehe ich nicht. Selbst wenn der Passagier nicht mitfliegt, hat Lufthansa das Geld. Der Knackpunkt ist wohl eher der, dass sie ihren Gewinn beim Passagier maximieren wollen, wenn dieser dann doch nur bis FRA/MUC fliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Taxifahrer in FRA neulich: "Ich hab auch mal für die LH gearbeitet... in der Preisabteilung..." - "Ist ja interessant, aber hier hätten Sie eigentlich abbiegen müssen." - "Ich weiß, aber mir gefällt die Strecke hier besser. Ich berechne Ihnen nachher auch nur die Hälfte." :p
 
J

jsm1955

Guest
Wieso das? Lufthansa interessiert doch überhaupt nicht, woher der Kunde kommt, der in OSL oder ARN abfliegt. Das einzige, was Lufthansa interessiert, ist, ob man auch wieder da ankommt, wo man abgeflogen ist.
Falsch. LH unterscheidet bei denen, die in FRA in den Flieger steigen danach, wo sie herkommen.
In meinem Fall zahlt der aus DE angereiste 1000€ mehr als der aus Italien.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.379
887
Falsch. LH unterscheidet bei denen, die in FRA in den Flieger steigen danach, wo sie herkommen.
In meinem Fall zahlt der aus DE angereiste 1000€ mehr als der aus Italien.

Niemand hindert Dich daran, ab Italien zu fliegen und von den günstigeren Preisen zu profitieren, auch nicht Lufthansa. Warum sollte Lufthansa von Verona aus Tickets nicht billiger anbieten dürfen als von Münster aus? Es gibt ja kein Grundrecht darauf, dass flag Carrier die billigsten Tickets im Heimatstaat anbieten müssen (naheliegend ist vielmehr, dass sie dort, wo sie den Status nicht haben, billiger sind, um ins Geschäft zu kommen). Ein Problem wird daraus doch lediglich, weil Lufthansa auf dem vollständigen Abfliegen besteht. Das ist rechtlich eine ganz andere Baustelle.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.887
1.493
Im Falle des vollständig abgeflogenen Tickets müsste man dann halt einfach Zu- und Abbringer mit einer anderen Airline buchen. Problem gelöst.
oder mit dem Zuch hinfahren....

Völlig abwegig - die grässlich alten Buchungssysteme der Airlines lassen weder FD/EF ermitteln noch die vielen tausende täglichen no-shows rausfiltern, die eine Neuberechnung wirklich sinnvoll erscheinen liessen.
Das ist der tiefere Grund für diesen Idiotenprozess den sie verlieren werden: man will abschrecken und das ganze möglichst laut breit treten, damit es keine Nachahmer gibt um vom eigentlichen Problem (crappy IT von 1980) abzulenken.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Naja das ist doch schon arg Äpfel mit Birnen verglichen und die 2 oneways werden für die LH kein Problem sein.

Es zeigt aber sehr schön wie absurd Hansels Logik ist. Man buche um 317€ die Umsteigeverbindung, und kann die Differenz auf 79,- durch Neuberechnung des ersten Segment zurückfordern, wenn man das zweite Segment nicht antritt.

Ich frage mich jedoch schon, ob das nicht sogar strafrechtlich relevant ist, den Return so überteuert anzubieten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wer von Euch ist schon etwas älter und kennt noch die Interzonenzüge nach Berlin. Durch die „Ostzone“?

Die Strecke nach Berlin (West) wurde damals stark subventioniert. Ich weiß leider die Preise nicht mehr genau, deswegen improvisiere ich mal mein Beispiel, nur um das Prinzip zu erläutern.
Vielleicht kennt ja einer der älteren Transitreisenden noch die genauen Preise von damals?

Also:
Dortmund-Berlin: 20,00 DM
Dortmund-Wolfsburg 30,00 DM

Wenn man dann mit dem Ziel Wolfsburg schlauerweise Dortmund-Berlin buchte, dann erwarteten einen häufig nach dem Aussteigen in Wolfsburg schon die Kontrolleure und kassierten ein erhöhtes Fahrgeld von 40,00 DM (zusätzlich zu den 20 DM für die Originalfahrkarte. Kostete einen dann also insgesamt 60 DM statt 30 DM.....

Die Richter am BGH sind ja auch meistens eher die älteren Semester; vielleicht erinnert sich der eine oder andere von denen dann an seine Schandtaten aus der Jugend und ist jetzt geläutert. Dann sehe ich schwarz für den TO und kexbox.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Rechtssprechung entwickelt sich meist weiter

On top, es gilt ja im Gegensatz zu damals weitere Gesetze zu beachten. EU Recht z.bsp

Das gab's früher auch nicht
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.379
887
Wer von Euch ist schon etwas älter und kennt noch die Interzonenzüge nach Berlin. Durch die „Ostzone“?

Die Strecke nach Berlin (West) wurde damals stark subventioniert. Ich weiß leider die Preise nicht mehr genau, deswegen improvisiere ich mal mein Beispiel, nur um das Prinzip zu erläutern.
Vielleicht kennt ja einer der älteren Transitreisenden noch die genauen Preise von damals?

Also:
Dortmund-Berlin: 20,00 DM
Dortmund-Wolfsburg 30,00 DM

Wenn man dann mit dem Ziel Wolfsburg schlauerweise Dortmund-Berlin buchte, dann erwarteten einen häufig nach dem Aussteigen in Wolfsburg schon die Kontrolleure und kassierten ein erhöhtes Fahrgeld von 40,00 DM (zusätzlich zu den 20 DM für die Originalfahrkarte. Kostete einen dann also insgesamt 60 DM statt 30 DM.....

Die Richter am BGH sind ja auch meistens eher die älteren Semester; vielleicht erinnert sich der eine oder andere von denen dann an seine Schandtaten aus der Jugend und ist jetzt geläutert. Dann sehe ich schwarz für den TO und kexbox.

Ich würde mal stark vermuten, dass da das Konstrukt etwas anders war. So in die Richtung Dortmund-Berlin kostet 60 EUR, wird aber mit 40 EUR von der öffentlichen Hand subventioniert, so dass man sich die 40 EUR Subvention erschwindelt, wenn man Wolfsburg aussteigt (damals waren mW auch die Belrin-Flüge stark subventioniert, nur dass die nicht in Hannover zwischengelandet sind...:D ).

Davon mal abgesehen sind die Beförderungsbedinungen von Eisenbahnunternehmen AGB-rechtlich ohnehin ein Sonderfall (wobei ich nicht weiß, wie dass zu Zeiten der Staatseisenbahnen war)
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Soeben den CNN Text gelesen.

Man mutmassst dass ein Verlust der Meilen eine Konsequenz sein könnte.

Am besten auch gleich Status da nicht nach Regelwerk möglicherweise erworben. Das träfe viele hier...grins
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.379
887
Na, das kann ich nicht so recht glauben. Das würde LH sicherlich allenfalls auf einer case-by-case-Basis machen. Wenn da jemand hin und wieder trickst, aber sonst fetten Umsatz generiert, wird er sicherlichlich nicht geschlachtet. Wenn es jemand ist, der nur in Maßen Billig-Eco und Business nur mit Trickserei fliegt, könnte der sicherlich eher gekickt werden.

Davon mal abgesehen, wäre ein solches Manöver sicherlich smarter zu implementieren, wenn man sich nicht vor Gericht vorher eine blutige Nase dahingehend holt, dass ein entsprechendes Vorgehen des Kunden zivilrechtlich völlig legitim ist. Da macht man direkt die nächste Baustelle auf, wenn man auf das selbe Verhalten gestützt jemandem den M&M-Vertrag kündigen will.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.059
Neuss
www.drboese.de
Davon mal abgesehen, wäre ein solches Manöver sicherlich smarter zu implementieren, wenn man sich nicht vor Gericht vorher eine blutige Nase dahingehend holt, dass ein entsprechendes Vorgehen des Kunden zivilrechtlich völlig legitim ist. Da macht man direkt die nächste Baustelle auf, wenn man auf das selbe Verhalten gestützt jemandem den M&M-Vertrag kündigen will.

Wie soll die Information an M&M gelangen, die nun mal ein separates Unternehmen sind?

Eine außerordentlich Kündigung ist gar nicht nötig. M&M kann grundlos ordentlich binnen 4 Wochen kündigen, soweit kein Status besteht. Das halte ich aber auch für unwirksam, wenn das Meilenpolster etwas fetter ist.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.379
887
Guter Punkt, das mit den separaten Unternehmen hatte ich gar nicht bedacht.

Aber: Die Information bekommt M&M doch automatisch im Kontext der Übermittlung der für die Gutschrift relevanten Informationen und könnte aus Diskrepanzen dann einen vermeintlichen Kündginugsgrund ableiten? Also einerseits die Buchungsdaten und andererseits die Flugdaten. Die interessante Frage dürfte sein, warum sich M&M als separates Unternehmen berechtigt fühlen sollte, wegen Verstoß gegen Tarifbedingungen (wenn das denn so wäre) eines der Partnerunternehmen (LH) die Mitgliedschaft in M&M kündigen zu können. Immerhin könnte man zB 90% der Meilen völlig legitim bei LOT oder Luxair erflogen haben. Wenn überhaupt, könnte man erwägen, ob Lufthansa weitere Meilengutschriften bei M&M verweigern kann.

M&M kann grundlos ordentlich binnen 4 Wochen kündigen, soweit kein Status besteht. Das halte ich aber auch für unwirksam, wenn das Meilenpolster etwas fetter ist.

Da fragt man sich zB, warum für die Meilenguthaben der Kunden Rückstellungen gebildet werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
N

niemals_in_new_york

Guest
Es zeigt aber sehr schön wie absurd Hansels Logik ist. Man buche um 317€ die Umsteigeverbindung, und kann die Differenz auf 79,- durch Neuberechnung des ersten Segment zurückfordern, wenn man das zweite Segment nicht antritt.

Ich frage mich jedoch schon, ob das nicht sogar strafrechtlich relevant ist, den Return so überteuert anzubieten?

Den Prozess und alles was damit zusammenhängt halte ich in der Tat für ziemlich irrwitzig und kann an einigen Stellen das Verhalten der LH auch nicht nachvollziehen.
Aber warum sollte Returnpreis >Hin+Rückflug strafrechtlich relevant sein?? Da können sie sich den Preis doch selbst ausdenken, errechnen oder wie auch immer?

Das ein Return teurer ist als 2 Oneways finde ich sogar ziemlich einleuchtend, und er kann ja aus Kundensicht auch viel mehr wert sein.
Dafür gibt es viele Gründe, zum Beispiel:
- Wenn LH den Hinflug streicht/verspätet/...., kann ich auch am Rückflug was ändern
- Einfluss auf Versicherungen,...
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.691
940
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300x250
Gibt es denn schon News, wann es weitergeht? Bin mal auf die nächste Instanz gespannt. Wenn LH dort auch verliert, wovon auszugehen ist, ob sie das bis zum Ende durchziehen oder den Schwanz einziehen. Am Ende könnte es sogar durch die Rechtsprechung völlig legalisiert werden, das letzte Leg verfallen zu lassen. Dann hätte die LH ein riesen Problem! Weil die nächste Konsequenz könnte sein, dass jemand auch darauf klagt, das erste Leg verfallen lassen zu dürfen.
Ich bin echt gespannt wie die Gerichte entscheiden. Aber, wenn ich mir die letzten Entscheidungen von BGH oder EuGH ansehe, haben die durchweg Pro Konsumer entschieden, sage nur Haftung Hersteller von Arzneimittel bei Nebenwirkungen oder das berühmte Roaming, wo doch die Platzhirsche T-Mobile oder Vodafone gegen die EU geklagt hatten, weil sie der Meinung waren, dass die EU unzulässig in den Markt eingreifen würden. Solche Urteile bestärken mich sehr darin, dass auch die LH sich eine blutige Nase holen wird. Aber schön, wenn dem Kranich mal schön seine Grenzen aufgezeigt werden ;). Ansonsten würde man eh Gefahr laufen, dass die Konzerne dieser Welt in ihrer Gier gar nicht mehr gestoppt werden würden.