LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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957
Genau so.

Das Prüfprogramm ist auch schon ein ganz anderes: Das übersprungene erste Segment ist (nur) der Abruf einer Teilleistung; das fallengelassene letzte Segment hingegen (auch) eine freie Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB. Dieses Recht des Werkbestellers (Passagier) zählt der BGH zu den wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts, von denen in AGB nicht abgewichen werden darf, auch nicht dadurch, dass der Besteller mehr zahlen muss, als § 649 Satz 2 und 3 BGB vorsehen. Die Hürde nach hinten raus ist also zunächst einmal höher als beim ersten Segment.

Allerdings ging der Gesetzgeber, als er § 649 BGB schuf, davon aus, dass ein Mehr an Werkleistung auch ein Mehr an Vergütung nach sich zieht und dass deshalb der Werkunternehmer durch den (maximal) vollen Werklohnanspruch hinreichend geschützt ist. Das aber ist nicht unser Fall, in dem LH zwar mehr fliegt, aber etwas anderes und in den Augen des BGH Unbequemeres leistet als eine Direktverbindung und dafür nur weniger Werklohn am Markt durchsetzen kann. Damit ist man dann zurück bei der Frage, ob das monströse Preissystem so schutzwürdig erscheint, dass es gesetzliche Grundgedanken - pun intended - unterlaufen darf. Daran habe ich nach wie vor ganz große Zweifel, umso mehr als namhafte wissenschaftliche Studien die Ineffizienz dieses Systems belegen.....

Als interessierter juristischer Laie sage ich, schade, dass diese Abwägungen nicht ganz zu Beginn der ganzen Debatten an einem möglichst deutlichen Fall pro Kunde ausgefochten wurden. Und das ist und bleibt aus meiner Sicht immer noch der final-leg no-show. Wie sich Verbraucherschützer als erste Fragestellung auf die komplizierteren Sachverhalte mit mittleren oder ersten Segmenten oder Segmentreihenfolgen stürzen konnten, ist mir bis heute unbegreiflich.

BGH-Richter sind auch nur Menschen. Je deutlicher ein Fall gefühlt Richtung "kann doch nicht sein" geht, desto eher erfolgen solche o.g. Abwägungen auch in die Richtung "kann nicht sein". Und desto eher wird auch recht weitreichend in so eine Richtung entschieden. Und ich bleibe dabei: Wenn als aller erstes eine Entscheidung zum final leg gefällt worden wäre, wäre die Klausel alleine schon als überraschende Klausel rausgeflogen. Ich behaupte, eigentlich ist sie das immer noch. Wenn man unter nicht-Vielfliegern auf der Straße jemanden fragt, ob man mehr zahlen muss, wenn man den letzten Flug nicht antritt, bekommt man auch heute noch einen Vogel gezeigt.....
Die Chance, dass sich der BGH gleich zu Beginn des Themenkomplexes zu einem weitreichend kundenfreundlichen Urteil hätte hinreißen lassen, wäre sicher größer gewesen und man stünde vermutlich eher umgekehrt vor der Frage, ob nicht die gefallenen kundenfreundlichen Sätze auch auf erste oder mittlere legs Anwendung finden müssten.....
 

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Heute kam eine interessante Mail von kiwi.com :

We have you covered
if an airline tries to sue you

With the recent news that airlines are continuing to sue their own customers, we’re extending our protection. Now, if you book an itinerary with Kiwi.com and an airline unreasonably decides you’re in breach, we’ll reimburse the amount claimed back, your legal costs, or provide assistance. Check out our updated terms and conditions below and find more information here.
Assistance against legal claims
We will provide You with the below-specified assistance in situations when a legal claim is brought against You by the Selected Carrier in relation to Your Booking due to the alleged breach of the Selected Carrier's contractual clauses which are considered as unbalanced, disproportionate and/or abusive. These conditions include, among others, the practices commonly known as "throw-away", "back to back" and "hidden city" ticketing. We believe that these and similar contractual clauses are disproportionate and thus shall not enjoy legal protection.
In case the Selected Carrier brings a lawsuit against You claiming a breach of these contractual clauses, We will:
(1) Reimburse You the costs of Your legal expenses related to such legal proceedings; or
(2) Assist You in the legal proceedings and provide You with the aid of Our legal advisors who are experienced with claims of this nature; or
(3) Reimburse You the amount claimed by the Selected Carrier in relation to the alleged breach of its contractual clauses.
The choice of the appropriate and most suitable method and scope of Our assistance will be done upon Our discretion following a previous consultation with You.
In order to provide You with the above-specified assistance, We need You to contact Us immediately after You are contacted by the Selected Carrier when they claim such a breach. And You must provide Us with all the relevant information and necessary cooperation so that We are able to find the appropriate solution to Your situation both timely and accurately.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Heute kam eine interessante Mail von kiwi.com :

Das ist ja mal ein Ansage... (y)

In wie weit das wirklich einen echten Schutz darstellt wage ich zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass kiwi das Wohl eines Paxes über die Beziehung mit einer Airline stellt. Wir haben ja bereits beim Forenreisebüro gesehen wie schnell sich das Blatt ändern kann, wenn ihnen LH die Daumenschrauben ansetzt. Das soll jetzt gar kein Vorwurf sein, nur eine Darstellung des Faktischen.

Am Ende steht man wohl alleine (optimal dann doch mit einem bewanderten Anwalt wie kexbox) da, zum Glück aber mit sehr guten Karten.
 
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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
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In wie weit das wirklich einen echten Schutz darstellt wage ich zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass kiwi das Wohl eines Paxes über die Beziehung mit einer Airline stellt. Wir haben ja bereits beim Forenreisebüro gesehen wie schnell sich das Blatt ändern kann, wenn ihnen LH die Daumenschrauben ansetzt. Das soll jetzt gar kein Vorwurf sein, nur eine Darstellung des Faktischen.

Kann ich mir nicht vorstellen die buchen doch oft eh nicht auf dem normalen Vertriebskanal der Airline. Oder irre ich mich da?
 

rcs

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06.03.2009
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Wir haben ja bereits beim Forenreisebüro gesehen wie schnell sich das Blatt ändern kann, wenn ihnen LH die Daumenschrauben ansetzt. Das soll jetzt gar kein Vorwurf sein, nur eine Darstellung des Faktischen.
Dann weißt Du als Dritter scheinbar mehr Fakten, als ich als Mitinhaber und Geschäftsführer des genannten Forenreisebüros. Dann bitte einmal die Fakten auf den Tisch!
 

FREDatNET

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11.07.2010
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Dann weißt Du als Dritter scheinbar mehr Fakten, als ich als Mitinhaber und Geschäftsführer des genannten Forenreisebüros. Dann bitte einmal die Fakten auf den Tisch!

Wenn du keine Angst vor Repressalien der Airline hast, dann kannst du sicher den ECHTEN Grund für folgenden Text erklären, den dein Reisebüro zu einer meiner letzten Buchungen mit der Bestätigung gesendet hat:

Sollten Sie für ein über uns gebuchtes Ticket nicht alle Teilabschnitte vollständig und in der gebuchten Reihenfolge abfliegen, was ggf. eine Nachbelastung der Fluggesellschaft nach sich ziehen kann, so erklären Sie sich damit einverstanden, eine solche Nachbelastung uns gegenüber als Reisebüro zu begleichen.

Ich wollte das eigentlich nicht öffentlich abhandeln weil ich dich ja verstehe, aber mich deswegen anzuschießen finde ich nicht ok.
 

H.Bothur

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19.04.2015
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HAM - PRM
Wenn du keine Angst vor Repressalien der Airline hast, dann kannst du sicher den ECHTEN Grund für folgenden Text erklären, den dein Reisebüro zu einer meiner letzten Buchungen mit der Bestätigung gesendet hat:

Sollten Sie für ein über uns gebuchtes Ticket nicht alle Teilabschnitte vollständig und in der gebuchten Reihenfolge abfliegen, was ggf. eine Nachbelastung der Fluggesellschaft nach sich ziehen kann, so erklären Sie sich damit einverstanden, eine solche Nachbelastung uns gegenüber als Reisebüro zu begleichen.

Ich wollte das eigentlich nicht öffentlich abhandeln weil ich dich ja verstehe, aber mich deswegen anzuschießen finde ich nicht ok.

Ich glaube das ihr beide da das etwas in die falsche Kehle bekommen hat - Fredanet das er diesen Satz als zucken vor der Airline versteht - und rcs das er - auch wiederum verständlicherweise - den Satz von Fredanet noch ganz anders verstanden hat.

Das das Forenreisebüro diesen Satz in seine Bedingungen aufnimmt kann ich verstehen - ich würde es aber noch spannender finden wenn eine Airline gegen ein Reisebüro vorgeht weil der Passagier das letzte Leg verfallen lässt.

Gruß
Hans
 
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bivinco

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03.08.2014
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BSL
Das das Forenreisebüro diesen Satz in seine Bedingungen aufnimmt kann ich verstehen - ich würde es aber noch spannender finden wenn eine Airline gegen ein Reisebüro vorgeht weil der Passagier das letzte Leg verfallen lässt.

Gruß
Hans

Ist aber definitiv passiert in UK, bei einem in London ansässigen Reisebüro. Alles
Nachzulesen auf Flyertalk.
 

meilenfreund

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10.03.2009
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Das das Forenreisebüro diesen Satz in seine Bedingungen aufnimmt kann ich verstehen - ich würde es aber noch spannender finden wenn eine Airline gegen ein Reisebüro vorgeht weil der Passagier das letzte Leg verfallen lässt.

Das Problem liegt woanders. Wenn ein Reisebüro - ich formuliere das bewusst neutral, da mir die Abläufe beim Forenreisebüro nicht bekannt sind - diesen Hinweis erst mit der Buchungsbestätigung übermittelt, fehlt es an einer Einbeziehung in die AGB zu dem Vertrag Kunde - Reisebüro mit dem Gegenstand Buchung eines Fluges.
 
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XT600

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16.03.2009
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ich würde es aber noch spannender finden wenn eine Airline gegen ein Reisebüro vorgeht weil der Passagier das letzte Leg verfallen lässt.

Gruß
Hans
genau das behauptet aber JEDES Reisebüro (und in unserem Fall BCD) und die kriegen wohl klare Ansage von den Airlines, dass das Ticketaustellende RB diese Kosten zunächst zu tragen hat. Weil es zwischen RB und den Airlines ein BtB Beziehung ist, gelten ggf. andere Vorschriften zum Thema Transparenz bei der Kaufentscheidung!
 

digitalfan

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27.08.2009
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MUC
genau das behauptet aber JEDES Reisebüro (und in unserem Fall BCD) und die kriegen wohl klare Ansage von den Airlines, dass das Ticketaustellende RB diese Kosten zunächst zu tragen hat. Weil es zwischen RB und den Airlines ein BtB Beziehung ist, gelten ggf. andere Vorschriften zum Thema Transparenz bei der Kaufentscheidung!
Hast du denn endlich mal geklagt (gegen wen auch immer)?
 
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rcs

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06.03.2009
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Ich wollte das eigentlich nicht öffentlich abhandeln weil ich dich ja verstehe, aber mich deswegen anzuschießen finde ich nicht ok.
Sorry, aber Du hast im vorherigen Beitrag Deinerseits explizit uns/mich herausgepickt und direkt genannt, behauptet uns hätte LH „die Daumenschrauben angezogen“ und dies wäre die Darstellung des Faktischen.

Den Nachweis der Fakten bleibst Du weiter schuldig, spielst jetzt den „Angegriffenen“ obwohl Du letztlich mit der Sache angefangen hast - anstatt Dich für die Mutmaßungen zu entschuldigen.

Sorry, aber das finde ich nicht richtig und fair - ich stelle ja umgekehrt auch nicht einfach öffentlich Mutmaßungen über andere an und suggeriere, es wären Fakten.

Wenn ich nacher etwas mehr Zeit habe, gehe ich aber gerne auf die „echten“ Fakten und auf die Fragen auch der anderer User ein.
 

FREDatNET

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11.07.2010
8.301
9
VIE
Sorry, aber Du hast im vorherigen Beitrag Deinerseits explizit uns/mich herausgepickt und direkt genannt, behauptet uns hätte LH „die Daumenschrauben angezogen“ und dies wäre die Darstellung des Faktischen.

Den Nachweis der Fakten bleibst Du weiter schuldig, spielst jetzt den „Angegriffenen“ obwohl Du letztlich mit der Sache angefangen hast - anstatt Dich für die Mutmaßungen zu entschuldigen.

Sorry, aber das finde ich nicht richtig und fair - ich stelle ja umgekehrt auch nicht einfach öffentlich Mutmaßungen über andere an und suggeriere, es wären Fakten.

Wenn ich nacher etwas mehr Zeit habe, gehe ich aber gerne auf die „echten“ Fakten und auf die Fragen auch der anderer User ein.

Ich weiß zwar nicht wofür ich mich „entschuldigen“ soll aber ich entschuldige mich für alles was du willst, so es dich verletzt hätte. :rolleyes:

Ich kann jedoch meinen Fehler eingestehen dass ich von LH geschrieben habe, da hätte ich wohl allgemeiner bleiben müssen. Das faktische bezog sich ja auch primär auf die Daumenschrauben (also Nachdruck von Airlines) und dem Umstand, dass Reisebüros am Ende des Tages wohl nicht auf Seiten des Passagiers stehen wenn es hart auf hart kommt, und das ist mit diesen Bedingungen in meinen Augen Fakt, so war es gemeint. Ich freue mich wenn du mir hier die Faktenlage erklärst (und auch warum du Nachbelastungen für Airlines eintreiben würdest), dann entschuldige ich mich gerne nochmal wenn nötig.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.099
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genau das behauptet aber JEDES Reisebüro (und in unserem Fall BCD) und die kriegen wohl klare Ansage von den Airlines, dass das Ticketaustellende RB diese Kosten zunächst zu tragen hat. Weil es zwischen RB und den Airlines ein BtB Beziehung ist, gelten ggf. andere Vorschriften zum Thema Transparenz bei der Kaufentscheidung!

Ich halte solche Klauseln auch im Vertragsverhaeltnis zwischen Airline und Reisebuero fuer unwirksam. Dass das Reisebuero fuer (angebliche, aber das sei mal dahingestellt) Vertragsverletzungen des Passagiers haften soll, ohne auch nur ansatzweise eine Einfluss- oder Sanktionsmoeglichkeit zu haben, weicht so krass vom gesetzlichen Regelfall ab, dass die Benachteiligung des Reisebueros rechtswidrig ist.

Die entsprechende Klausel im Vermittlungsvertragsverhaeltnis zwischen Reisebuero und Passagier kann man sich auch schenken: Sie waere entweder ein rein deklaratorischer und damit ueberfluessiger Hinweis auf einen anderweitig bestehenden Schadensersatzanspruch oder eine AGB-rechtswidrige Klausel.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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238
Point Place, Wisconsin
Ja - aber auf FT konnte man (leider) gut lesen wie lange der Hebel ist an dem - in dem Fall - BA saß. Nachverrechnung oder Du kannst halt keine Tickets mehr ausstellen.

Vermutlich ein klarer Missbrauch von BA.
Wenn das Reisebüro tiefe Taschen hätte, könnte das auch ganz böse nach hinten los gehen. Oder wenn sich die EU Wettbewerbskommission dafür interessiert.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Ja - aber auf FT konnte man (leider) gut lesen wie lange der Hebel ist an dem - in dem Fall - BA saß. Nachverrechnung oder Du kannst halt keine Tickets mehr ausstellen.

Das ist wohl der Knackpunkt, sonst kann ich mir auch nicht erklären warum hier manche Reisebüros derartige Knebel in ihre Bedingungen einbauen. Von der rechtlichen Haltbarkeit ganz zu schweigen, das will ich gar nicht beurteilen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Die Expedia-Gruppe lacht allerdings auch über Deine Rechte als Verbraucher in Europa, zumindest wenn Deine Ansicht von ihrer abweicht.

Das mag auch sein, das tut aber im konkreten Fall wahrscheinlich nichts zur Sache. Ich kann mir nicht vorstellen, dass a) eine Airline Expedia eine Nachforderung aufs Auge drückt, und b) dass Expedia diese für die Airline eintreiben würde.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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13.653
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300x250
wie lange der Hebel ist an dem - in dem Fall - BA saß.

Die Expedia-Gruppe lacht allerdings auch über Deine Rechte als Verbraucher in Europa, zumindest wenn Deine Ansicht von ihrer abweicht.

Ja, der Staerkere lacht ueber den Schwaecheren. Bis der sich Hilfe holt. Wie der dieser Diskussion zugrundeliegende Fall eindrucksvoll beweist. Da hat LH auch recht ueberrascht festgestellt, dass ihr ihre Eigenschaft als 800-Pfund-Gorilla nichts brachte.
 
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