Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.331
546
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Naja, was heißt Konfliktlinie? Sie plappert irgendetwas vor sich hin, von dem sie keine Ahnung hat. Nämlich der Passagierperspektive. Wie auch, mit ID-Tickets und F&F-Bussibussi-Special-Treatment. Sie tut dem Bild ihrer Berufsgruppe nicht gut, weil sie als das völlig unreflektierte Social-Media-Mäuschen rüberkommt, das den Job nur für Clicks und Likes macht.
Naja, peinlich finde ich Aussagen, die inhaltlich einfach falsch sind, und von denen ich erwarte, dass sie zum Wissen der Berufsgruppe gehören. Siehe "Gepäck für USA durchlabeln". Da kann ich den Frust von Paxen schon verstehen, die am Gate einfach eine falsche Aussage erhalten und daraufhin erwarten, dass Gepäck durchgeht.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Gilt EU261 fuer "non air travel"?

4. This Regulation shall only apply to passengers transported by motorised fixed wing aircraft.
stimmt du hast Recht!

AirRail gibt zwar kostenlose Umbuchung auf neuen Flug, aber EU261 Anspruch ist nicht geschuldet, weil nicht wegen Flugzeug verspätet.

Ankunft ggf. größer 3h als gebucht ggf. aber schon? Unklar
 
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01.06.2018
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9.119
Ist das inzwischen entschieden worden? Oder folgerst du das aus dem Wortlaut?
Es ist inzwischen entschieden worden, und er folgt dem Wortlaut nicht ganz exakt (das EuGH sagt "im Prinzip Ja", nicht "Nein").

Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes darf ein Kunde auf dem Zugleg nicht schlechter behandelt werden als auf dem Flugleg, daher ist EU261 sinngemäß anzuwenden, wo es wörtlich nicht möglich ist.

Gilt EU261 fuer "non air travel"?

4. This Regulation shall only apply to passengers transported by motorised fixed wing aircraft.
Und exakt das passiert au dem Weg von A nach B. Es heisst ausdrücklich nicht "This Regulation shall only apply to passengers transported exclusively by motorised fixed wing aircraft.". Transport ist immer von Startpunkt bis Endziel, und auf diesem Weg wird der Passagier (auch) von einem Flugzeug mit festen Tragflächen transportiert.

Zumal ein anderes Detail ist:
‘ticket’ means a valid document giving entitlement to transport, or something equivalent in paperless form, including electronic form, issued or authorised by the air carrier or
its authorised agent;
Und das Express Rail Ticket ist ja wohl von einer Airline ausgegeben, also ist es ein Ticket im Sinne der EU261.

Umgekehrt gewährt die ja die DB auch nicht die Fahrgastrechte, hebt z.B. bei Verspätung/Ausfall eben nicht die Zugbindung auf sondern verpflichtet dich formal umzubuchen. Von daher sagt die DB selbst, Express Rail ist Flug- nicht Fahrgastrechte.
Auch die Tatsache, dass man trotz Besitz eines gültigen Tickets zwingend einchecken, und zusätzlich zum Ticket eine Bordkarte vorweisen muss widerspricht den Regeln für Zugfahrten. Die Tatsache, dass auch das Zugticket in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden muß unterstreicht, dass die Regeln für Luftverkehr gelten.

Insgesamt eine nicht gerade verbraucherfreundliche Konstruktion die auch in den AGB bewusst unklar gelassen wird.
Insofern typisch Lufthansa: Gut gemeint aber schlecht gemacht. Man selbst hält es natürlich für perfekt...
 
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Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
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1.253
Naja, was heißt Konfliktlinie? Sie plappert irgendetwas vor sich hin, von dem sie keine Ahnung hat. Nämlich der Passagierperspektive. Wie auch, mit ID-Tickets und F&F-Bussibussi-Special-Treatment. Sie tut dem Bild ihrer Berufsgruppe nicht gut, weil sie als das völlig unreflektierte Social-Media-Mäuschen rüberkommt, das den Job nur für Clicks und Likes macht.

Naja, peinlich finde ich Aussagen, die inhaltlich einfach falsch sind, und von denen ich erwarte, dass sie zum Wissen der Berufsgruppe gehören. Siehe "Gepäck für USA durchlabeln". Da kann ich den Frust von Paxen schon verstehen, die am Gate einfach eine falsche Aussage erhalten und daraufhin erwarten, (...)
Naja, sehe bei diesen Arbeitseinstellungen schon Konfliktlinien zwischen zahlenden Kunden und was diesen geboten wird.

Auch wenn sie nur teilzeit fliegt, darf ich für die Flugzeit 10000% Einsatz erwarten. Ob das nun von Gewerkschaften oder Onkel Carsten verhindert wird. Who knows.

Ich muss mich doch für den Job, den ich mach, interessieren..
Ein schönes Beispiel aus einer früheren Folge: Ihre Mutter, auch Fb hätt ihr ( lt eig Aussage Jahrgang 95) erzählt, dass die letzten Reihen der jeweiligen Klassen "früher" die Raucherreihen waren.

Das konnte sie überhaupt nicht fassen...

Mäusschen, was meinst du wozu bei vielen Fliegern die Aschenbecher da sind....


"Facepalm
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.752
7.952
LEJ
Ein schönes Beispiel aus einer früheren Folge: Ihre Mutter, auch Fb hätt ihr ( lt eig Aussage Jahrgang 95) erzählt, dass die letzten Reihen der jeweiligen Klassen "früher" die Raucherreihen waren.

Das konnte sie überhaupt nicht fassen...

Mäusschen, was meinst du wozu bei vielen Fliegern die Aschenbecher da sind....


"Facepalm
Die jungen können so manches nicht fassen.
Hintere Hälfte im Flieger waren Raucherplätze. Früher gab es mal Service im Flieger, also Essen und Getränke. Die Klingel war zum klingeln da. Egal ob Y oder C. Eine C war eine C. Der Kunde war mal Kunde. Tickets konnten gegen Geld zurückgegeben werden und waren "wie Bargeld". Etcetcetc.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.605
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irdisch
Ein Aschenbecher ist auch heute noch vorgeschrieben, auch bei Rauchverbot. Damit man dahin evtl. doch mitgeführte Zigaretten sicher entsorgen kann.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.837
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IAH & HAM
Es ist inzwischen entschieden worden, und er folgt dem Wortlaut nicht ganz exakt (das EuGH sagt "im Prinzip Ja", nicht "Nein").

Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes darf ein Kunde auf dem Zugleg nicht schlechter behandelt werden als auf dem Flugleg, daher ist EU261 sinngemäß anzuwenden, wo es wörtlich nicht möglich ist.


Und exakt das passiert au dem Weg von A nach B. Es heisst ausdrücklich nicht "This Regulation shall only apply to passengers transported exclusively by motorised fixed wing aircraft.". Transport ist immer von Startpunkt bis Endziel, und auf diesem Weg wird der Passagier (auch) von einem Flugzeug mit festen Tragflächen transportiert.

Zumal ein anderes Detail ist:

Und das Express Rail Ticket ist ja wohl von einer Airline ausgegeben, also ist es ein Ticket im Sinne der EU261.

Umgekehrt gewährt die ja die DB auch nicht die Fahrgastrechte, hebt z.B. bei Verspätung/Ausfall eben nicht die Zugbindung auf sondern verpflichtet dich formal umzubuchen. Von daher sagt die DB selbst, Express Rail ist Flug- nicht Fahrgastrechte.
Auch die Tatsache, dass man trotz Besitz eines gültigen Tickets zwingend einchecken, und zusätzlich zum Ticket eine Bordkarte vorweisen muss widerspricht den Regeln für Zugfahrten. Die Tatsache, dass auch das Zugticket in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden muß unterstreicht, dass die Regeln für Luftverkehr gelten.

Insgesamt eine nicht gerade verbraucherfreundliche Konstruktion die auch in den AGB bewusst unklar gelassen wird.
Insofern typisch Lufthansa: Gut gemeint aber schlecht gemacht. Man selbst hält es natürlich für perfekt...
Dann viel Glueck eine Ausgleichszahlung einzuklagen... Man wird dich umbuchen, aber die 250/400/600 Euro gibt es nicht.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Naja, peinlich finde ich Aussagen, die inhaltlich einfach falsch sind, und von denen ich erwarte, dass sie zum Wissen der Berufsgruppe gehören. Siehe "Gepäck für USA durchlabeln". Da kann ich den Frust von Paxen schon verstehen, die am Gate einfach eine falsche Aussage erhalten und daraufhin erwarten, dass Gepäck durchgeht.
Ich habe mir den Podcast nicht angehört aber am Gate? Die Wissens sowas meistens ziemlich genau. Sie ist doch Flugbegleiterin, oder?
 

Volume

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01.06.2018
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Man wird dich umbuchen
Erfahrungsgemäß bisher nur nach expliziter Kontaktaufnahme, und keineswegs "automatisch" wie in der "Umsteigegarantie" versprochen. Und auch dann nur nach langen Diskussionen auf sinnvolle Flüge (LH hat ein Problem mit der Formulierung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" und ist auch nicht willens, den Zielflughafen zu ändern, z.B. NRT oder HND statt NGO, das sonst niemand anfliegt und auch LH nicht täglich), weshalb ich bisher dann mein Recht zur Stornierung wahrgenommen habe, was immer problemlos ging incl. kompletter Rückerstattung.
Ein zielführendes Umbuchen habe ich bisher nicht erlebt.

aber die 250/400/600 Euro gibt es nicht.
da es für die Ausgleichszahlung (vom EuGH ausdrücklich in mehreren Urteilen bestätigt) ausschließlich auf die Ankunftszeit am Zielort ankommt, gibt es die 250/400/600 Euro sehr wohl, wenn diese entsprechend verspätet ist. Für die Verspätung des Zuglegs allein gibt es erstmal nichts, kommt also explizit darauf an, auf was sie dich umbuchen und wieviel Verspätung am Endziel das bedeutet. Der Tatbestand "Ankunft am Zielort" ist völlig unabhängig davon, wer dich auf dem ersten Leg geflogen oder gefahren hat. Die EU261 spricht nicht davon, an welcher Stelle des Fluges und wie die Verspätung entstanden ist. Der Tatbestand "Verbindung verpasst" wird nicht erwähnt.

Dann viel Glueck eine Ausgleichszahlung einzuklagen...
OK, das ist bei LH immer problematisch. Und endet bei so Fällen mit Präzedenzcharakter ohnehin mit einem großzügigen Vergleich, da man explizite Urteile vermeiden will.

Da ich aber ja wie gesagt ohnehin seit langem die Taktik "Zugbindung ignorieren und den Zug nehmen mit dem ich den Anschluß erreiche" anwende, bin ich jetzt schon viele Jahre nicht mehr an Express Rail gescheitert. Ich hoffe nur, sie bekommen nicht doch eines Tages das automatische Umbuchen hin, und buchen mich um obwohl ich schon pünktlich in Frankfurt bin und in der Lounge sitze während "mein" Zug zu viel Verspätung für die Verbindung hat...
 

danid

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
766
102
TXL /ZRH
Hmm, also aktuell alles bestens hier in FRA. Wagyu, Champagner, St. Emillion, alle freundlich, Flug pünktlich. Denke an Euch bei der Créme Brulée.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.403
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Und zwar bis 15:00 komplett...
Deshalb ja auch die Formulierung "Lufthansa ist davon zurzeit gering betroffen" und nicht "Die Lufthansa Gruppe ist davon zurzeit gering betroffen".

Denen ist halt gar kein Unterschied zum Normalbetrieb aufgefallen…
Wer keine funktionierenden IT-Tools bietet, ist natürlich von IT Ausfällen nicht betroffen... Und das Fax geht noch.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.403
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Sehe ich anders. Gestern morgen einen Claim für 2 ausgefallene Flüge eingereicht, heute die Zusage fuer die 500 (2*250) Euro bekommen.
Ich meinte jetzt das Verklagen...

Wie sagen moderne Menschen so schön: Man muss Krisen als Chancen erkennen.
Dank dem Ausfall des IT Tools erfährt man nun endlich, wie man den Chat-bot richtig nutzen kann.
Endlich normale Menschen.jpg
Oder um es mit den Worten eines großen Deutschen Philosophen zu sagen: Endlich normale Menschen