Ist das inzwischen entschieden worden? Oder folgerst du das aus dem Wortlaut?
Es ist inzwischen entschieden worden, und er folgt dem Wortlaut nicht ganz exakt (das EuGH sagt "im Prinzip Ja", nicht "Nein").
Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes darf ein Kunde auf dem Zugleg nicht schlechter behandelt werden als auf dem Flugleg, daher ist EU261 sinngemäß anzuwenden, wo es wörtlich nicht möglich ist.
Gilt EU261 fuer "non air travel"?
4. This Regulation shall only apply to passengers transported by motorised fixed wing aircraft.
Und exakt das passiert au dem Weg von A nach B. Es heisst ausdrücklich
nicht "This Regulation shall only apply to passengers transported
exclusively by motorised fixed wing aircraft.". Transport ist immer von Startpunkt bis Endziel, und auf diesem Weg wird der Passagier (auch) von einem Flugzeug mit festen Tragflächen transportiert.
Zumal ein anderes Detail ist:
‘ticket’ means a valid document giving entitlement to transport, or something equivalent in paperless form, including electronic form, issued or authorised by the air carrier or
its authorised agent;
Und das Express Rail Ticket ist ja wohl von einer Airline ausgegeben, also ist es ein Ticket im Sinne der EU261.
Umgekehrt gewährt die ja die DB auch nicht die Fahrgastrechte, hebt z.B. bei Verspätung/Ausfall eben nicht die Zugbindung auf sondern verpflichtet dich formal umzubuchen. Von daher sagt die DB selbst, Express Rail ist Flug- nicht Fahrgastrechte.
Auch die Tatsache, dass man trotz Besitz eines gültigen Tickets zwingend einchecken, und zusätzlich zum Ticket eine Bordkarte vorweisen muss widerspricht den Regeln für Zugfahrten. Die Tatsache, dass auch das Zugticket in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden muß unterstreicht, dass die Regeln für Luftverkehr gelten.
Insgesamt eine nicht gerade verbraucherfreundliche Konstruktion die auch in den AGB bewusst unklar gelassen wird.
Insofern typisch Lufthansa: Gut gemeint aber schlecht gemacht. Man selbst hält es natürlich für perfekt...