ANZEIGE
Sagt wer?Ich bin doch eine gute Kundin
Sagt wer?Ich bin doch eine gute Kundin
Ich würde Flüge 2028 buchen wenn es möglich wäre, denn ich muss wissen wann ich wo sein werde, dieses ich tauche irgendwo auf und dann sehe ich weiter funktioniert nur wenn Urlaub angesagt ist.Und niemand zwingt dich, 12 Monate vorher zu buchen, wenn das am Ende alles so viel Arger bedeutet...
Allerdings kannst du wenn es die Ansprüche nach dem Fluggastrecht ganz einfach per Outsourcing erledigen lassen, übergib die Forderung dem Anwalt deines Vertrauens und der macht den Rest.Mir geht es da eher wie @CarstenS, ich hasse solche bürokratischen Dinge komplett.
Nein und Nein. Ich war nie in einem Air Berlin Flieger. Mit LH war es ein Geben und Nehmen. Mich haben möglicherweise kreative Stories nicht gestört, solange meine „kreativen“ Stories von LH ebenfalls supported wurden, z.B. durch unbürokratische Umbuchungen. Als das vor einigen Jahren nicht mehr ging habe ich meine Langstrecken auf BA/AA verlagert und durfte feststellen dass dort sehr viel Kulanz bei Umbuchungen geboten wurde.Vielleicht damals Airberlin und heute keine Lufthansa gebucht?
Oder du hast eben hingenommmen, dass LH erst kreative Storys erzählt und dann vielleicht doch irgendwann Geld schickt.
Sehe das exakt auch so.Wenn man solche Arbeit gerne macht oder es einem leicht fällt weil das vielleicht eh zum Hauptberuf passt, klar dann nimmt man sicher sowas gerne mit.
Mir geht es da eher wie @CarstenS, ich hasse solche bürokratischen Dinge komplett. Für mich ist das auch eher eine Qual, selbst wenn man damit Geld verdienen kann. Das ist wie bei der Steuererklärung. Ich hasse auch diese Arbeit wie die Pest, aber weiß dass ich ja damit Geld bekomme und der Stundenlohn für diese Tätigkeit recht hoch ist. Dank Steuersoftware ist das inzwischen zum Glück auch deutlich einfacher. Aber es sind einfach ziemlich spaßbefreite Arbeitsstunden.
Und solange der Ablauf noch war: erste Anfrage auf eine Kompensation kreativ abgelehnt. Auf nochmalige kurze Nachricht, dass das ein netter aber erfolgloser Versuch ist mich abzuwimmeln, dann Kompensation „aus Kulanz und ohne Eingeständnis eines Anspruchs“ überwiesen. Friendly Banter.Mit LH war es ein Geben und Nehmen. Mich haben möglicherweise kreative Stories nicht gestört, solange meinen „kreativen“ Stories von LH ebenfalls supported wurden, …
Das passiert leider in schöner Regelmäßigkeit.Hatte ich tatsächlich mal in einer CRJ der LH cityline. Eine Passagierin ist als letzte eingestiegen und in der C war 1A noch frei. Hat dort direkt platzgenommen. Beim verteilen der abgezählten Wasserflaschen ist in der letzten Reihe aufgefallen, dass es für mich keine mehr gibt.
Der macht das ja auch nicht gratis und zur Freude für mich. Und dann muss ich auch noch schauen dass ich die Kosten für den Anwalt wieder bekomme. Gerade bei Streitfälle ist ja nicht klar dass die Airline am Ende zahlt. Die denken sich ja auch alle möglichen Ausreden aus. Irgendwo findet man schon eine Gewitterzelle die vielleicht verantwortlich gemacht werden kann und dann bekomme ich nichts und darf auch noch den Anwalt zahlen.Allerdings kannst du wenn es die Ansprüche nach dem Fluggastrecht ganz einfach per Outsourcing erledigen lassen, übergib die Forderung dem Anwalt deines Vertrauens und der macht den Rest.
Du wirst dich dann selbst nur wenige Minuten damit beschäftigen müssen.
Oh Gott nein. Erstens handelt es sich hier nicht um Body Shaming, zweitens braucht es hier keinen Sprechjakobiner. Zum Glück hat er nicht noch geschrieben, dass z.B. wenn eine Frau, die 100 Kilo wiegt ... dann wäre es auch noch Sexismus gewesen...OK, jetzt sind wir beim Body-Shaming angekomen. Wenn man denkt der Boden ist erreicht: Es geht noch immer tiefer.
Gewitterzeile wäre zu trivial - die verdrehen den Fall komplett; bei einer nachweislichen Annullierung erklräen die Anwälter der Gegenpartei es hätte sich um eine Verpätung gehandelt, die aber nur 1h am Zielort bewirkte - irgendeinen Quark, damit das ganze vor den Richter kommt - dieser Spezies können dir ja nur leid tun: der muss dann alles sortieren, die Anwälte der Airlines zu Räson rufen und am Ende eben dem Kläger Recht geben.Der macht das ja auch nicht gratis und zur Freude für mich. Und dann muss ich auch noch schauen dass ich die Kosten für den Anwalt wieder bekomme. Gerade bei Streitfälle ist ja nicht klar dass die Airline am Ende zahlt. Die denken sich ja auch alle möglichen Ausreden aus. Irgendwo findet man schon eine Gewitterzelle die vielleicht verantwortlich gemacht werden kann und dann bekomme ich nichts und darf auch noch den Anwalt zahlen.
Wenn du die Airline vorher in Verzug gesetzt hast, müssen sie auch die Anwaltskosten übernehmen ziemlich einfache Sache.Der macht das ja auch nicht gratis und zur Freude für mich. Und dann muss ich auch noch schauen dass ich die Kosten für den Anwalt wieder bekomme.
Aber ein fähiger Anwalt kann dich da im Rahmen der kurzen in der Regel kostenlosen Erstberatung sehr schnell sagen, ob sich ein vorgehen lohnt oder nicht.Gerade bei Streitfälle ist ja nicht klar dass die Airline am Ende zahlt.
Wie schon beschrieben so einfach funktioniert die Masche nicht, auch muss es gerade wenn du schnell beim Klagen bist nicht automatisch die Anwaltskosten bezahlen, ich hatte einen Fall damals mit OS die haben zweieinhalb Monate gar nicht reagiert, also gab es die Klage während der Klage kam dann doch von denen der Nachweis, dass ein AU vorgelegen hat, also wurde die Forderung für erledigt erklärt und OS musste dennoch die Kosten tragen weil sie eben den Nachweis durch ihr schuldhaftes zögern verspätet war.Irgendwo findet man schon eine Gewitterzelle die vielleicht verantwortlich gemacht werden kann und dann bekomme ich nichts und darf auch noch den Anwalt zahlen.
Hast du schon ein Versäumnisurteil?Ich habe immer noch den A3 Fall vom 4.1.26
Keine Reaktion. Nichtmal eine Klagerwiderung. Völlig abgetaucht....das gibt das volle Programm
Nein.Klage ist eingereicht. Frist verstrichen. Keine Reaktion.Hast du schon ein Versäumnisurteil?
Das nicht geantwortet wird ist komisch, normal beauftragen die eine Truppe aus Ulm.
Nun wenn die Klage eingereicht ist, stellt das Gericht die Klage zu wenn die Kosten bezahlt sind und fordert zur Verteidigungsanzeige Notfrist von zwei Wochen und Klageerwiderung mit Frist X auf.Nein.Klage ist eingereicht. Frist verstrichen. Keine Reaktion.