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Die EU261/04 spricht von anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.Den AGB-Passus würde ich jedenfalls gerne Mal sehen, in dem steht, dass so lange weitere Alternativen erarbeitet und vorgeschlagen werden müssen, bis vielleicht mal eine dabei ist, die dem Kunden genehm wäre.