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M&M Creditcard / Änderungen zum 09.12.15/01.01.16/01.05.16

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PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.993
21
Zurigo
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An der Kasse wirst Du gefragt, privat oder geschäftlich. Du hast dann die Kopie des Kassenzettels zu unterzeichnen. Ein Security Agent am Ausgang wird Deine Einkäufe dann entsprechend markieren. Mit der heutigen NFC Technik wird man dann feststellen können zu welcher Zeit und an welchem Ort Du diese Einkäufe einsetzt. Aufgrund Deines Bewegungsprofils welches EDEKA und auch M&M in ihrem System haben, wird dann entsprechend festgelegt ob diese Einkäufe einen hauptsächlich privaten, vorwiegend privaten, bedingt privaten und gar keinen privaten Gebrauchs- und Verzehrcharakter besitzen. Dann werden diese Kategorien entsprechend mit Aufschlägen oder nicht belegt. Bei einem Missbrauch werden entsprechende Strafgebühren fällig.
 

flibbi

Aktives Mitglied
29.12.2015
119
0
Danke für die Antwort - und wie läuft das dann in der Praxis ab. Angenommen ich kaufe bei Edeka ein, zücke meine Kreditkarte. Wird dann im nachhinein überprüft, ob ich die Lebensmittel für die Betriebsfeier verwendet habe oder im Privathaushalt.

Das wissen die bei der EU als Herausgeber dieser tollen neuen Richtlinie selbst noch nicht.
 

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
784
46
Die Umsetzung ist ja Sache der Banken und Händler. Vielleicht noch der Aufsichtsbehörden. Als Kunde braucht man sich da im Moment sicherlich nicht verrückt machen.

Die Geschäftskundenkarte wird im übrigen noch gar nicht (aktiv) vermarktet. Man kann derzeit auf der Homepage nur sein Interesse bekunden, jedoch noch keine Karte beantragen.

Vielleicht werden die Geschäfstkundenkarten im Laufe des Jahre doch noch ausgetauscht. Könnte mir auch vorstellen, dass das sie noch aufgewertet wird, um das Angebot attraktiver zu machen.
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Hallo zusammen,

Habe auch nichts unternommen und weiterhin die KK Gold Business obwohl ich diese privat nutze. Jetzt werde ich demnaechst ein Auto in USA anmieten und wuerde natuerlich gerne die inkludierte Mietwagen-Vollkaskoversicherung nutzen.

Kann jemand einschätzen, ob hier ein Risiko besteht, eventuell im Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben?
Kann mich nicht mehr genau dran erinnern, aber gab es nicht einen Brief per Post in dem man aufgefordert wurde, sich zu melden, falls die Karte nicht geschäftlich genutzt wird? Inwiefern kann das rechtlich gegen einen verwendet werden? Mit "die Bank ist nicht auf mich zugekommen" kann man sich dann wohl kaum herausreden. Andererseits hätten sie ja auch die Möglichkeit gehabt zum Schutze der Kunden, alle Karten auf private Nutzung umzustellen und dann auf Antrag die geschäftliche Variante freizuschalten.
Eigentlich sollte die Versicherungsleistung von alledem doch unberuehrt sein.

Sorry, wenn die Frage schon gestellt/beantwortet wurde.
Danke.
 

Floridaboy

Aktives Mitglied
26.03.2012
132
1
Fakt ist, wenn Du die Business Karte für private Ausgaben einsetzt, verstößt Du gegen die AGBs. Jetzt könnte die Versicherung sagen, Du hättest die Karte gar nicht einsetzen dürfen und verweigert die Zahlung. Wie immer gibt es hier im Forum auch andere Meinungen. Am Ende muss jeder die Entscheidung für sich selbst treffen und mit den Folgen leben.
 
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Player108

Aktives Mitglied
15.10.2013
170
0
VIE
In den USA wird dir als Europäer meines Wissens nach sowieso die LDW aufs Aug gedrückt, egal ob du willst oder nicht. So gesehen wäre die Vollkasko nur eine "Zusatzversicherung". Bitte um Korrektur falls dem nicht so ist
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Fakt ist, wenn Du die Business Karte für private Ausgaben einsetzt, verstößt Du gegen die AGBs. .

Wo steht das denn??? Ich habe mir die AGB jetzt gerade 3x durchgelesen und keinen solchen Passus gefunden. Aber vielleicht habe ich ja was übersehen?

Das einzige diesbezüglich, was ich gefunden habe ist folgender Satz in den AGB, der eher auf das Gegenteil deiner Behauptung schliessen lässt:

"Definitionen - Reise:
Reise i. S. d. Bedingungen ist eine beruflich bedingte Reise (Geschäftsreise) sowie eine Urlaubs-/Freizeitreise."
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Für mich sind die AGB eigentlich eindeutig:

"Die Lufthansa Miles & More Credit Card (World Business) darf nur von Unternehmen, öffentlichen Stellen oder selbständigen natürlichen Personen genutzt werden. Die Nutzung ist ausschließlich für geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben zulässig, wobei die mit der Karte vorgenommenen Zahlungen direkt von dem Konto des Unternehmens, der öffentlichen Stelle oder der selbständigen natürlichen Person abgebucht werden müssen."
 
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Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.367
709
FRA
Wenn ihr schon zitiert, dann bitte doch richtig. Jetzt musste ich selber danach suchen :rolleyes:

rotanes zitiert III: Definitionen aus den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Lufthansa Miles & More Credit Card"

Individualurlauber zitiert 1: Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen aus den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lufthansa Miles & More Credit Card"

Weiter heißt es in den allgemeinen Versicherungsbedingungen unter den Punkten 1.1, 2.1 und 3.1 auch, dass der Inhaber einer der folgenden Kreditkarten versichert ist, dabei stehen ausdrücklich die World Plus und die World Business. Eine weitere Unterscheidung wie in III findet in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht mehr statt.

Bei einem Schadensfall sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen also erfüllt. In einem Nicht-Schadensfall und einem Schadensfall, also immer verstößt man aber gegen die AGB der Karte.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
3
ZRH
Da ich sowohl die Mietwagen-, Auslandsreisekrank- und Reiserücktrittsversicherung verwende, habe ich mich umstellen lassen. Klar für manche mag es dumm erscheinen, für mich ist es dumm, wenn man wegen ein paar Tausend Meilen ordentlich Schulden machen muss oder in die Privatinsolvenz segelt (Totalschaden/Diebstahl Mietwagen, Notfall Krankenhaus im Ausland plus Rücktransport). Wer mit dem Risiko leben kann/will, dann bitte. Ich kann es nicht und habe auch keine 100 000 Euro auf der Seite für so etwas.

Grüsse
 

onkelflori

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
494
0
Berlin
... also ich sehe da ohne Kontenzugriff und nachrichtendienstliche Mittel keine Möglichkeit der eindeutigen Widerlegung eines Freiberuflertums (Reiseschriftsteller) das ja auch durchaus ohne langfristige Gewinne laufen kann...
 
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N

Namenloser

Guest
Bei einem Schadensfall sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen also erfüllt. In einem Nicht-Schadensfall und einem Schadensfall, also immer verstößt man aber gegen die AGB der Karte.

Stimmt; aber welche juristischen Konsequenzen würden folgen?

Die DKB hätte das Recht, den KK-Vertrag ex nunc zu kündigen, mit der Folge, daß alle vertraglichen Pflichten der Vergangenheit wirksam sind. Ein vor der Kündigung eigetretener Versicherungsfall bleibt ein Versicherungsfall, der gemäß den Versicherungsbedingungen zu behandeln ist. Hier sind auch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben anzuwenden.

§ 142 BGB mit der Folge einer ex-tunc-Wirkung würde hier nicht greifen.

Im Falle der Beweisführung müßte die DKB auch beweisen, daß mir die AGB-Änderungen wirksam zugegangen sind. Für einen Versicherungsfall ist dies jedoch unerheblich.

Ich glaube wohl kaum, daß jemand in einem juristischen Streit so blöd wäre zuzugeben, daß er bewußt einräumt, diese Änderung ignoriert zu haben, um sich die Meilenratio nicht zu versauen; dann wäre theoretisch eine Anfechtung des Kreditkartenvertrages wegen arglistiger Täuschung möglich.

In der Praxis wird dies jedoch nie relevant werden, da die DKB Besseres zu tun hat, als sich mit zig tausend Klagen herumzuschlagen, deren Erfolg eher unwahrscheinlich ist.
 

lebkuchen

Erfahrenes Mitglied
06.11.2014
1.601
99
Hat jemand von euch den Tausch zu privat gemacht?

Ich hätte dazu ein paar Fragen:

- muss man man sich dann wie ein Neukunde im Portal neu registrieren?
- war der abbuchungstag identisch?
- sind dann beide Karten parallel aktiv?
- wie lange hat es gedauert?

mit anderen Worten: ist man quasi wie ein Neukunde was alles angeht außer Kreditlimit?

danke für eure Mühe
 
Zuletzt bearbeitet:

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Es ändert sich überhaupt nix. Es bleibt alles gleich, sogar die PIN. Beide Karten laufen eine zeitlang parallel, ehe die alte Karte gesperrt wird
 

Floridaboy

Aktives Mitglied
26.03.2012
132
1
Ich habe per E-Mail bei M&M wegen der Versicherungen nachgefragt und heute folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Versicherungsleistungen in der Business Kreditkarte greifen nur bei geschäftlichen Reisen und die Plus Kreditkarte nur bei Privat und oder Urlaubsreisen.


Mit freundlichen Grüßen

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: miles-and-more.com/kreditkarte

Telefon +49 (0) 69 667 888 444
Telefax +49 (0) 89 500 705 991


Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card:
Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
Vorstand: Stefan Unterlandstättner (Vorsitzender)
Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden, Tilo Hacke, Thomas Jebsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Gerd Häusler
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Damit wäre ja alles geklärt, als Reiseblogger sind die Reisen ja mal auschließlich geschäftlich
Vergnügen ist was anderes :D
 

Floridaboy

Aktives Mitglied
26.03.2012
132
1
Jeder der bei der Beantragung seiner Business Karte angegeben hat, dass er Angestellter ist und seinen Arbeitgeber genannt hat, wird mit irgendwelchen fantasievollen Ausreden im Schadensfall nicht durchkommen. Das ist auch gut so.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Jeder der bei der Beantragung seiner Business Karte angegeben hat, dass er Angestellter ist und seinen Arbeitgeber genannt hat, wird mit irgendwelchen fantasievollen Ausreden im Schadensfall nicht durchkommen. Das ist auch gut so.

Ach Kind, die Karte hab ich vor rund 10 Jahren oder mehr beantragt, in so einem Zeitraum kann sich natürlich gar nichts ändern ;)
 

Floridaboy

Aktives Mitglied
26.03.2012
132
1
Warum sollte mir einer abgehen? Mich nervt nur die Doppelmoral bei vielen Mitbürgern. Man ist schnell erbost über Leute wie z.B. Uli Hoeneß, Versicherungsbetrug oder Handwerker schwarz zu bezahlen, wird als normal angesehen. Den Schaden hat die Allgemeinheit. Deshalb ist es gut wenn keiner durchkommt.
 

langley

Erfahrenes Mitglied
16.05.2012
960
0
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Warum ist dieser "Floridaboy" oder "Individualurlauber" eigentlich so sauer auf die, die nicht umgestellt haben? Seid ihr sauer, weil ihr jetzt schlechtere Leistungen habt und gönnt es den die nicht umgestellt haben nicht ?

Schrecklich, typisch deutsch dieses "direkt alles nach Ordnung melden und nachfragen"...