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M&M Creditcard / Änderungen zum 09.12.15/01.01.16/01.05.16

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N

Namenloser

Guest
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Was ist eigentlich mit gemischten Reisen; z.B. Flug nach MNL, 2 Tage geschäftlich und noch 2 Tage privat rangehängt, dann Rückflug?

Ich konnte dazu nichts finden.
 

flibbi

Aktives Mitglied
29.12.2015
119
0
Die buchst du besser mit einer anderen Kreditkarte. Traurig aber wahr, ich denke derzeit kann dir die Hotline der M&M Karte diese Frage nicht beantworten, ich hab das heute vergeblich versucht.
 

economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Ich finde DKB/Lufthansa handelt hier einfach sehr kundenunfreundlich. Einfacher wäre es, wenn der Versicherungsschutz zumindest bei der Mietwagenversicherung und der AKV unabhängig vom Karteneinsatz gilt. Dann wäre die Sache erledigt. So müssen Kunden die private und geschäftliche Reisen absichern wollen zwei Karten zur doppelten Jahresgebühr beantragen.

Brüssel würde ich die Verwirrung nicht in die Schuhe schieben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Ausnahmeregelung für Geschäftskarten eine Idee der Bankenlobby. Einfacher wäre es sicher gewesen die Interchangegebühren für alle Kartenarten zu deckeln. Aber da hat irgendein Lobbyverein offensichtlich wirksam dagegen protestiert.


Es wäre evtl. einfacher gewesen bei beiden Karten Privat wie Geschäfts Karten eine gleichmäßige Deckelung einzuführen. Es sind diejenigen verantwortlich die es beschlossen haben. Ich frag mich warum man nicht einfach alles so gelassen hat wie es war.

Wie auch immer, wenn ich mit meiner Privaten Gold Karte meine Private Reise bezahle benötige ich keine zusätzliche Reiserücktritt oder Auslandsreise Krankenversicherung. Diese Ersparnis übersteigt die Kosten der Karte. Damit kann ich leben.

Wenn man die neuen Bedingungen liest erkenne ich dass mit der Business Karte nur geschäftliche Reisen abgesichert sind. Dies ist meiner Meinung nach logisch. Den diese Trennung der Ausgaben ist so gewollt, insofern kann man dies in den Versicherungsbedingungen nicht anders darstellen.

Eigentlich wurde mit mit den geänderten Versicherungsbedingungen das bestätigt, was hier einige vorher schon richtigerweise vermutet haben...
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Wie will die Versicherung denn ernsthaft prüfen ob es sich um eine berufliche veranlasste Ausgabe handelt ?
Sofern sie es dann überhaupt will und diese Formulierungen nicht nur aus rechtlichen Gründen verfasst wurden
damit man die EU Anforderungen an Firmenkreditkarten einhält

Stelle es mir spannend vor wenn die jedesmal Dienstanweisungen von Konzernen oder ähnliche Unterlagen wollen
 

economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Wenn man sich vor einer Zahlungsverpflichtung drücken kann ist man vielleicht auch etwas mehr bemüht...

Man könnte ja einfach nach den belegen fragen für die 3 wöchentlich Reise nach varadero. Was den der berufliche Anlass ist oder War. .

Vielleicht sind die Regelungen nur gemacht worden um den Vorschriften zu entsprechen. Wenn du aber bei einem Schadensfall falsche Angaben machst ist es nunmal Versicherungsbetrug....
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.462
876
Man wird sehen, ob ein Gentlemen's Agreement besteht oder ob wirklich bei der Businesskarte in Verbindung mit privaten Reisen die Leistung verweigert wird. Ich tippe ja, dass die Änderungen rein pro forma sind und in der Praxis keine Rolle spielen, man will sich schließlich nicht die Kunden vergraulen. Es bleibt ein fader Nachgeschmack - denn wer weiß schon, ob nicht bei einem extrem teuren Schaden, bei dem man wirklich auf die Versicherung angewiesen ist, der Ausweg genutzt wird.
 
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schlschn

Erfahrenes Mitglied
20.12.2013
270
31
Berlin
Der eleganteste Ausweg dürfte sein: simpel mit einer anderen Kreditkarte bezahlen, die diese Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich nicht macht. Ist doch eh besser, das Leben zu vereinfachen, anstatt alles komplizierter zu machen.
 

onkelflori

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
494
0
Berlin
Es ist doch einfach
Mit der geschäftlichen darfst du nur geschäftliches bezahlen
Mit der privaten darfst du ALLES bezahlen
... wenn es denn mal so einfach wäre. Darum geht es ja in der Diskussion: Die mit der Karte verknüpften Versicherungen lassen nur ein entweder / oder zu, so dass ich mit der privaten Karte zwar geschäftlich bezahlen kann, aber die Versicherung der privaten Karte immer nur Freizeitreisen abdeckt. Also blanker Unsinn bei der Produktgestaltung!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.868
417
Moin,
weiss nicht ob es hier oder an anderer Stelle schon diskutiert wurde.
Kam eben die Änderungen bzgl. der Versicherungsbedingungen per Email
Da werden jetzt fast alle/viele Erkrankungen von vornerein ausgeschlossen. Da sind erhebliche verschlechterungen drin, die im Zweifelsfall fast alles aushebeln können.
Sehr unschön.
 
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bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
784
46
Da werden jetzt fast alle/viele Erkrankungen von vornerein ausgeschlossen.

Ist mir auch aufgefallen. Die AKV wird damit für sehr viele Besitzer der Karte ziemlich nutzlos. Für LH/DKB werden die Beiträge dafür wahrscheinlich billiger.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob zum Beispiel Unfälle trotz Vorerkrankung abgedeckt sind. Oder muss man das so verstehen, dass der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen/Behandlungen vollständig ausgeschlossen ist?

Finde das sehr ärgerlich. Unter diesen Umständen kommt man bei Reisen ausserhalb der EU kaum um eine Zusatzversicherung rum.
 
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onkelflori

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
494
0
Berlin
Da werden jetzt fast alle/viele Erkrankungen von vornerein ausgeschlossen. Da sind erhebliche verschlechterungen drin, die im Zweifelsfall fast alles aushebeln können. Sehr unschön.
Das fand ich jetzt nicht so arg, geht ja hauptsächlich um bekannte Vorerkrankungen - klar, dass die da den Hals aus der Schlinge ziehen wollen. Witzig ist eher der folgende Passus: "Für Schäden, die durch die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht ..."
Es wäre dann interessant, ob vorher die Business oder Privatvariante der Karte gegriffen hat - war man Berufsverbrecher oder eher Gelegenheitsdieb? Welche Karte muss der Straftäter sich jetzt zulegen? Ist es eine Privat- oder Geschäftsreise, d.h. wie ist das Fluchtauto versichert? Etc.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.005
1.449
KUL (bye bye HAM)
Kommt drauf an ob der Verbrecher umsatzsteuerpflichtig ist. Schmuggel-/Handelsgeschäfte mit verkehrsfähigen Waren (das schliesst Heroin, Kokain und Marihuana ein) sind grundsätzlich umsatzsteuerrelevant. Da kann man dann pauschal von gewerblicher Kriminalität sprechen. Nicht auf Gewinn oder Mehrung des Vermögens ausgerichtete Verbrechen (Mord, Körperverletzung. etc) sind grundsätzlich als Privatvergnügen zu betrachten, solange keine Entlohnung durch Dritte erfolgt (Auftragsmord).

Um onkelflori's Ansatz aufzugreifen: Die Fahrt im Fluchtauto mit anschliessendem Unfall im Rahmen eines Bankraubes ist definitiv gewerblich, da eine Gewinnabzielungsabsicht vorliegt. Wenn auch beim Übertragen des Besitzes von Währungen und Anlageedelmetallen keine Umsatzsteuer anfällt (aber bei Schmuck!, also Vorsicht beim Juwelier).

Sturzbesoffen sich nach 2,5 Flaschen Krug aus der Araber FÖÖÖÖRST der QR zu schälen um dann wieder hinter dem Steuer eines Fahrzeuges des Weg in das Heimatdorf anzutreten ist private Dummheit.

(Wer den Blödsinn ernst nimmt, hat ein größeres Problem)
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Ich habe es nicht gefunden dass es hier bereits gepostet wurde. Offensichtlich gelten die 1 Meile für 2€ für Privatkunden nun auch für die Austrian Karten...

Die Seite gab es gestern noch nicht... :confused:
mm_cc.jpg

Die LH Business Gold habe ich gestern gekündigt, die waren trotz fünfstelliger Umsätze nicht in der Lage meine Prepaid auf eine CC umzustellen...
 
Zuletzt bearbeitet:

dauerfeuer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2015
475
2
Kommt drauf an ob der Verbrecher umsatzsteuerpflichtig ist. Schmuggel-/Handelsgeschäfte mit verkehrsfähigen Waren (das schliesst Heroin, Kokain und Marihuana ein) sind grundsätzlich umsatzsteuerrelevant.
Heroin und Marihuana, wie sie von Schmugglern oder Dealern in Umlauf gebracht werden, sind nicht verkehrsfähig, sondern in Anlage I des BtMG (= nicht verschreibungsfähige und nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufgeführt.
 

onkelflori

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
494
0
Berlin
OK. Man lernt doch immer dazu. Sorry für das Anleiern des Off-topics. :eek: Aber diese ganze Trennungsdiskussion gewerblich / privat reizt ja nun wirklich dazu, die Umsetzung auf die Schippe zu nehmen.
 

schlschn

Erfahrenes Mitglied
20.12.2013
270
31
Berlin
Habe gerade die Änderungen der Bedingungen der HHonors-Kreditkarte zum 1. Mai bekommen. Ausnahmsweise mal 'ne gute Nachricht: Dort gibt's jetzt Guthabenverzinsung. Und an den Versicherungsbedingungen für die Mietwagen-Vollkasko ändert sich nichts. Also eine gute, unkomplizierte Alternative zur M&M-Credit Card. Werde ich eben die Hilton-Karte wieder zum Parken von Geld nutzen und künftig auch meine Leihwagen damit bezahlen.
 
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malukapi

Erfahrenes Mitglied
23.08.2012
1.464
6
52
MUC
Na toll....ob es Lufthansa hinbekommt, dass ich meine neue KK bekomme?

Letzten Montag wollten sie es schon in Auftrag geben, Karte sollte Ende letzter Woche kommen.
Heute ist die alte Karte ausgelaufen, nicht mehr gültig. ABer immer noch keine neue Karte da!!!

Also wieder die Hotline angerufen. Aha....Systemfehler, Kartenauftrag ist noch gar nicht raus!!!! Er hat es sofort in Auftrag gegeben und hofft, dass die Karte noch diese Woche kommt. Und es kam dann auch nochmal nen Rückruf, welche Karte ich denn nun eigentlich haben will.

Ob das noch mal klappt??? Ich befürchte fast, dass wenn die neue Karte kommt, es wieder eine falsche sein wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
N

Namenloser

Guest
Die neuen AVB sind mir eindeutig zu schwammig und haben zu viele Ausschlüsse.

Ich schließe ab 01.05. eine Auslandsreisekrankenversicherung bei Hanse-Merkur ab. Die CC behalte ich und nutze sie weiter wie bisher, da kostenlos und Meilen 1:1.

Sollte mal ein Versicherungsfall eintreten, lasse ich es bei der Reiserücktrittskostenversicherung darauf ankommen; notfalls gerichtlich. Bei der AKV ist mir das zu heikel, auf Kosten in Höhe von 50k oder mehr sitzen zu bleiben.
 

langley

Erfahrenes Mitglied
16.05.2012
960
0
M&M Creditcard / Änderungen zum 09.12.15/01.01.16

Und wie machst du es mit der Mietwagen Versicherung?


PS: Hanse Merkur nicht zu empfehlen, teuer und nur reisen bis 10 Tage.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.686
FRA
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Vielleicht ist meine "Erkenntnis" auch für jemanden von Euch hilfreich :D

Bei dem ganzen "Hickhack" mir MM-Karte bzw. jetzt der neuen Versicherungsleistungen habe ich mir gerade mal meine anderen Karten im Portemonnaie genauer angeschaut...

Da ist u. a. die PremiumKreditkarte (Mastercard) der Commerzbank. Dank der MM-Karte habe die PremiumKreditkarte bisher aber kaum beachtet und fast gar nicht genutzt. Und jetzt war ich doch überrascht:

- Kostenlos in Verbindung mit dem PremiumKonto
- Reiseschutz unabhängig vom Karteneinsatz
- Weltweit kostenlos Bargeld verfügen
- Schnell und einfach kontaktlos bezahlen
- SMS-Service und 24-h-Kartenservice

Es gilt sogar Versicherungsschutz, wenn Sie die Karte gar nicht benutzt wird (bei den meisten Versicherungen):
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Reise-Abbruch-Versicherung
- Auslandreise-Unfallversicherung
- Reise-Service- und -Notrufversicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
- Flugverspätungs-Versicherung
- Handymissbrauchschutz
inklusive Priority Pass und Entgelt für Auslandseinsatz von (nur) 1,5%.

Nach der heutigen E-Mail ist diese Karte vielleicht doch mehr, als nur ein Stück Plastic :D
 
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