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M&M Creditcard / Änderungen zum 09.12.15/01.01.16/01.05.16

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caipi

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
438
43
Berlin
M&M Creditcard / Änderungen zum 09.12.15/01.01.16

Und wie machst du es mit der Mietwagen Versicherung?


PS: Hanse Merkur nicht zu empfehlen, teuer und nur reisen bis 10 Tage.

Meine Auslandsversicherung bei Hanse Merkur kostet EUR 9,90 pro Jahr und gilt immer für 12 Monate. Ich habe die allerdings schon ein paar Jahre, ich weiss nicht, ob die heute auch noch so günstig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ich kann so viele Reisen pro Jahr antreten wie ich möchte, die einzelne Reise darf aber 56 Tage nicht überschreiten, was für mich vollkommen ausreicht.

Die Anzahl der Reisen ist eigentlich bei den meisten nicht eingeschränkt
die M&M AKV war immer gut, da sie für Reisen bis zu 90 Tagen gilt
Da werden die Alternativen eng
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.509
117
Ich hatte vor der EU-Verordnung erst eine Gold Business und dann damit eine FTL-Karte bekommen. Da ich die Karte nur privat nutze, hatte ich als ich von der Verordnung Wind bekam angefragt, ob ich von meiner FTL World Business auf FTL World Plus wechseln könnte (lt. Webseite gibt es die ja beide, mit den Unterschieden bei der Meilengutschrift und den Versicherungsbedingungen). Gerade jetzt wegen der Bedingungen ab Mai wäre das tatsächlich noch mal interessant gewesen.
Als Antwort kam (sinngemäß): "Sie haben doch schon eine FTL-Karte, eine andere gibt es für Sie als FTL nicht." Danke dafür.
Gleiche Anfrage heute noch mal gestellt (noch ausführlicher formuliert), mal gucken, was jetzt kommt...
 

ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.057
68
CGN
Man wird sehen, ob ein Gentlemen's Agreement besteht oder ob wirklich bei der Businesskarte in Verbindung mit privaten Reisen die Leistung verweigert wird. Ich tippe ja, dass die Änderungen rein pro forma sind und in der Praxis keine Rolle spielen, man will sich schließlich nicht die Kunden vergraulen. Es bleibt ein fader Nachgeschmack - denn wer weiß schon, ob nicht bei einem extrem teuren Schaden, bei dem man wirklich auf die Versicherung angewiesen ist, der Ausweg genutzt wird.

Sorry, aber "Gentlemen´s Agreement" und Versicherungsbedingungen schließen sich m.E. nach aus. Du glaubst doch nicht im ernst, dass die einfach so einige TEUR Versicherungsleistungen zahlen, wenn es einmal nicht sein muss... Wenn der Leistungsfall eintritt, vergrault man auch gerne die Kunden.
 
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ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.057
68
CGN
Wie will die Versicherung denn ernsthaft prüfen ob es sich um eine berufliche veranlasste Ausgabe handelt ?

Na mal mindestens in dem der Arbeitgeber die Dienstreise bestätigt. Das mag bei Selbständigen und kleinen Firmen einfach sein, spätestens aber in einem Konzern oder Behörde mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Vollmachtenkette oder Personalabteilung wird es schwierig mit den Gefälligkeitsbescheinigungen.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.049
191
MUC
Und wie machst du es mit der Mietwagen Versicherung?

Mietwagen-Broker mit Komplettschutz-Paket (ohne SB). Ist ohnehin oft billiger als direkt bei den Anbietern (und aus den Mietwagen-Prämienmeilen habe ich mir noch nie was gemacht).

Und AKV ist mit einem seit mehr als zehn Jahre bestehenden 8-Euro-Debeka-Vertrag sowie Tauchversicherung eh mehr als genug abgedeckt.
 

berchtberger

Neues Mitglied
16.08.2010
20
0
ETSF, EDDM
Reise bedeutet i. S. d. Bedingungen eine beruflich bedingte Reise (Geschäftsreise). Ich finde keine Obliegenheit die Geschäftsreise nachzuweisen.

Die AVB sind zu unscharf/schwammig formuliert und ich habe den Eindruck, dass man die AVB EU konform machen will und sich hier schnell etwas "zusammen gezimmert" hat.

Vielleicht prüft die Versicherung nie eine geschäftliche Aktivität nach. Aber wenn es dann doch ein einziges Mal darauf ankommt und man genau in diesem einen Fall den Nachweis nicht beibringen kann...wird es unschön.

Noch eine Randnotiz: Die Auslandskrankenversicherung (AKV) der M&M Kreditkarte leistet nur subsidiarisch, d.h. nach Abzug einer Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV). Für privat Versicherte, welche bei Ihrer PKV eine AKV integriert haben und diese durch die Kreditkartenversicherung schonen möchten (Vermeidung Selbstbeteiligung / Erhalt Beitragsrückerstattung) ist die Versicherung der Kreditkarte sowieso nicht brauchbar (hier will die Kreditkartenversicherung im Leistungsfall einen Erstattungsvermerk des Vorversicherers sehen).
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
4 Monate nach der 1. Kontaktaufnahme mit DKB Miles + More
zeigt sich dieser Laden weiterhin als unfähig und unkumant zugleich.

Ausgangslage: 1 Hauptkarte / 2 Partner Karten
alle als "Privatkarten" bisher

Dann die Info zur Umstellung.

Anruf bei der Hotline - "Umstellung der Karten auf Business
sei kein Problem", das Konto sei ja offensichtlich eine Firma.

Aber es dauere noch bis Januar. Es gäbe technische Probleme.

Dann 7 Tage später: erneuter Anruf seitens Card Service
"Tut uns leid. Partner Karten können keine Business Karten
werden." - wir muessten neue Karten bestellen und die
Partner Karten würden storniert.

Aber erst im Januar - es gäbe technische Probleme und
könne keine neuen Firmenkarten ausstellen.

Januar vergeht mehrere Anrufe - immer vertrösten.

Januar Abrechnung erfolgt - Meilen nur 2 : 1 gutgeschrieben.

Hotline sagt weiterhin sie können nichts tun.
Die Verarbeitung von Anträgen auf Firmenkarten ginge nicht.

Zwar räumen sie ein dass dadurch ein Schaden beim Kunden entsteht -
in Form der fehlenden Meilengutschrift auf die Umsätze der
Partner Karten. In unserem Fall Januar + Februar rund 150.000 Meilen.

Aber sie können nach "intensiver Prüfung" keine Kulanz gewähren -
die fehlenden Meilen gutschreiben.

Eine bodenlose Frechheit imho.

Was tun?

Das sie technische Probleme haben kann ich akzeptieren, nur warum
sagen sie das nicht rechtzeitig mit dem Hinweis die stuerbaren Umsätze auf
eine andere Busienss Karte zu verlagern, bis das Problem aus der Welt ist?
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.456
688
STR
Entweder einem Anwalt das Mandat erteilen und die Angelegenheit gerichtlich klären oder einen anderen Anbieter suchen.

Noch eine Randnotiz: Die Auslandskrankenversicherung (AKV) der M&M Kreditkarte leistet nur subsidiarisch, d.h. nach Abzug einer Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV). Für privat Versicherte, welche bei Ihrer PKV eine AKV integriert haben und diese durch die Kreditkartenversicherung schonen möchten (Vermeidung Selbstbeteiligung / Erhalt Beitragsrückerstattung) ist die Versicherung der Kreditkarte sowieso nicht brauchbar (hier will die Kreditkartenversicherung im Leistungsfall einen Erstattungsvermerk des Vorversicherers sehen).
Bei einer Beitragsrückerstattung ist es möglich (gewesen) dass die M+M-Versicherung leistet.
 

onkelflori

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
494
0
Berlin
Mietwagen-Broker mit Komplettschutz-Paket (ohne SB). Ist ohnehin oft billiger als direkt bei den Anbietern (und aus den Mietwagen-Prämienmeilen habe ich mir noch nie was gemacht).
... da ich oft Car-Sharing nutze, das auch als Mietwagen läuft, lohnt sich für mich immer das Versicherungspaket. Und oftmals sind bei Kurzzeitmieten in D die Mietwagenangebote günstiger als die Broker ...
 
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reinke

Aktives Mitglied
04.01.2011
141
3
Falls es wen interessant: Auf der österreichischen Webseite steht zwar (fast) überall nur "World Business MasterCard", aber ich fand nichts bzgl. ausschließlich geschäftlicher Nutzung (und es war auch von "täglichen Einkäufen" die Rede). Ganz unten stand aber was von einer nicht genauer beschriebenen Variante "World Consumer" um 55€ die das Business-Paket nicht beinhaltet. Ich habe deshalb nachgehakt und auch die Änderung in Deutschland angesprochen und gefragt ob das in Österreich auch passieren wird. tl;dr: In Österreich bleiben wir erfreulicherweise (erstmal) davon verschont:



Fragt sich nur, wie lange. Auf meine Frage, ob so eine Änderung in Österreich in näherer Zukunft vorgesehen ist, wurde ja nicht direkt geantwortet, sondern nur der status quo erklärt.

falls noch nicht bekannt, in österreich auch eine "anpassung"

Miles & More - Die Austrian Miles & More MasterCard® für Privat- und Geschäftskunden
 

bfk

Erfahrenes Mitglied
19.05.2013
630
40
FRA
Ich möchte meine Gold Business aufgrund dieser Änderungen nun kündigen. Laut Passus steht mir das Recht den Kartenvertrag vor Wirksamwerden der Ankündigung fristlos und kostenfrei zu kündigen zu. Wie gehe ich am besten vor und zu welchem Zeitpunkt ist die Kündigung dann wirksam? Ab 01.05?

Oder macht es alternativ mehr Sinn, die Karte für das laufende, weil schon bezahlte Jahr noch zu behalten und dann vor Ende dieses Kalenderjahres zu kündigen?

Danke
 

weiwei

Erfahrenes Mitglied
14.10.2015
484
364
Zwar räumen sie ein dass dadurch ein Schaden beim Kunden entsteht -
in Form der fehlenden Meilengutschrift auf die Umsätze der
Partner Karten. In unserem Fall Januar + Februar rund 150.000 Meilen.

Aber sie können nach "intensiver Prüfung" keine Kulanz gewähren -
die fehlenden Meilen gutschreiben.
Bei 150.000€ Umsatz in zwei Monaten sollte es doch kein Problem sein, das Problem mit dem Vorstand persönlich zu klären?
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.272
1.096
Reise bedeutet i. S. d. Bedingungen eine beruflich bedingte Reise (Geschäftsreise). Ich finde keine Obliegenheit die Geschäftsreise nachzuweisen.

Die AVB sind zu unscharf/schwammig formuliert und ich habe den Eindruck, dass man die AVB EU konform machen will und sich hier schnell etwas "zusammen gezimmert" hat.

Vielleicht prüft die Versicherung nie eine geschäftliche Aktivität nach. Aber wenn es dann doch ein einziges Mal darauf ankommt und man genau in diesem einen Fall den Nachweis nicht beibringen kann...wird es unschön.

Noch eine Randnotiz: Die Auslandskrankenversicherung (AKV) der M&M Kreditkarte leistet nur subsidiarisch, d.h. nach Abzug einer Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV). Für privat Versicherte, welche bei Ihrer PKV eine AKV integriert haben und diese durch die Kreditkartenversicherung schonen möchten (Vermeidung Selbstbeteiligung / Erhalt Beitragsrückerstattung) ist die Versicherung der Kreditkarte sowieso nicht brauchbar (hier will die Kreditkartenversicherung im Leistungsfall einen Erstattungsvermerk des Vorversicherers sehen).


Ich hatte vor einiger Zeit mal geschaut, es gibt fast keine RKV, die nicht subsidarisch ist oder zumindestens darauf verzichtet, wenn der SB/BRE ins Spiel käme.
 

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
784
46
Ich hatte vor einiger Zeit mal geschaut, es gibt fast keine RKV, die nicht subsidarisch ist oder zumindestens darauf verzichtet, wenn der SB/BRE ins Spiel käme.

Ist auch nachvollziehbar, bei 10-20 EUR Jahresbeitrag. Innerhalb der EU übernimmt ja sogar die GKV viele Behandlungskosten. Die Alternative ist wahrscheinlich ein spezieller Tarif in der PKV entsprechendem Leistungsumfang (Ausland). Aber das kostet.

Als Student hatte ich das Mal für einen längeren Aufenthalt in den USA. War sogar relativ günstig, da von der Austauschorganisation verhandelt. Kostete ca. 80 EUR im Monat.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.868
417
Nabend,
das Hauptproblem ist eigentlich bei 1.6.1 Absatz d) und e) zu finden. Damit kann man zumindest fast alles so weit aushebeln, dass man schon vor Gericht gehen muss, um eventuell recht zu bekommen.
Ist in der Formulierung allerdings schon so hart, dass es für den Laien nur schwer nachvollziehbar ist und damit eventuell über Patientenrechtegesetz auseghebelt werden könnte. aber auch nur "könnte"
Ich würde mich auf diesen teil der Versicherung nicht mehr verlassen.
In meiner PKV sind Auslandsaufenthalte bzgl. Krankheitsfall weitgehend sinnvoll abgedeckt. Dazu noch die ADAC, das sollte reichen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich möchte meine Gold Business aufgrund dieser Änderungen nun kündigen. Laut Passus steht mir das Recht den Kartenvertrag vor Wirksamwerden der Ankündigung fristlos und kostenfrei zu kündigen zu. Wie gehe ich am besten vor und zu welchem Zeitpunkt ist die Kündigung dann wirksam? Ab 01.05?

Oder macht es alternativ mehr Sinn, die Karte für das laufende, weil schon bezahlte Jahr noch zu behalten und dann vor Ende dieses Kalenderjahres zu kündigen?

Danke
Du kannst zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen - gezahlte Jahresgebühr wird anteilig erstattet und gut ist's.
 
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bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
784
46
Es ist schon hart, dass durch die neuen Bedingungen auch akute, medizinisch notwendige Behandlungen ausgeschlossen werden. Jedenfalls liest es sich so aus Laiensicht.

Ich werde mich auf jeden Fall auch nach Alternative umsehen. Ein wichtiges Argument für die Miles & More Karte fällt für mich damit weg.

Man kann den Eindruck gewinnen, Lufthansa Miles & More möchte sich perspektivisch vom Kreditkartengeschäft verabschieden, und holt jetzt noch mal raus was rauszuholen ist.
 

langley

Erfahrenes Mitglied
16.05.2012
960
0
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Würde ja auch gerne Wechseln, wenn nicht das waere mit dem Meilenverfall