Bezahlen von Glücksspielen mit deutscher Kreditkarte sollte unterlassen werden
Habe Umsätze bei BWIN, glaubt ihr wirklich da macht sich einer auf der Suche, nach privaten Kunden, gibt doch keinen Vorteil für die Bank wenn die einen guten Kunden kündigen oder bin ich da zu naiv?
Grundsätzlich stufe ich das Bezahlen bei BWIN als rechtlich unbedenklich ein. Ich gehe aber stark davon aus, dass die meisten Kreditkartenbetreiber, resp. deren AML-Abteilung diesen Sachverhalt anders einstuft.
Der Betrieb von Glücksspielen ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Bis im Jahr 2005 stellten sich die meisten Bundesländer auf den Standpunkt, dass sie Online-Glücksspiele gänzlich verbieten. Das bedeutete, dass a) der Betrieb in diesen Ländern verboten ist (vgl. § 284 Strafgesetzbuch) und b) dass die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen verboten ist (vgl. § 285 StGB).
Nun ist es so, dass das Betreiben von illegalen Glücksspielen als Geldwäsche eingestuft wird (vgl. § 261(4)(a) StGB mit Verweis auf § 284 StGB). Die Teilnahme an illegalen Glücksspielen erfüllt indessen nicht den Tatbestand der Geldwäsche (vgl. § 261 StGB).
Vereinfacht gesagt, ist der Herausgeber einer Kreditkarte dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass er keine Vermögenswerte (insbesondere keine Gelder) bereitstellt für einen Sachverhalt, welcher als Geldwäsche eingestuft wird. Vorstehend habe ich erläutert, warum
der Betrieb von Glücksspielen den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Wenn nun der Kreditkartenherausgeber einem Kreditkartenbesitzer ermöglicht, an einem unerlaubten Glücksspiel teilzunehmen, dann stellt er gleichzeitig
dem Betreiber des illegalen Glücksspiels Gelder zur Verfügung, für einen Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. Wenn der Betreiber dies nicht verhindert, dann verstößt er seinerseits gegen seine eigenen GwG-Verpflichtungen. Und das wiederum kann gravierende aufsichtsrechtliche Konsequenzen für den Kreditkartenherausgeber haben sowie strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsleitung.
Nun ist es zwischenzeitlich so, dass BWIN in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als illegal eingestuft wird (einer Intervention im Jahr 2005 der EU-Kommission sei dieser Sinneswandel "zu verdanken"). Dennoch sieht es Schleswig-Holstein anders. Dann mag dieser Sachverhalt im Falle BWIN zutreffend sein, der Betreiber XXX wiederum wird nach wie vor als illegaler Betreiber von Glücksspielen eingestuft...
Man sieht, der Sachverhalt ist hochkomplex und kann sich täglich ändern. Im Rahmen eines risikobasierten Compliance-Ansatzes verbieten nun die meisten Finanzistitute die Benutzung der Kreditkarte für die Bezahlung bei sämtlichen Glücksspielen.
Wenn man dennoch bei Online-Glücksspielen seine Kreditkarte benutzt wird dem Kreditkartenherausgeber zusammen mit der Zahlung ein bestimmter Code geschickt. Diese Zahlung wird dann ausgefiltert und vielfach verwarnt dich der Herausgeber oder kündigt gleich deine Karte. Selbstverständlich nenne ein Finanzinstitut niemals den Grund der Kündigung, sondern verweist auf das allgemeine Kündigungsrecht.
FAZIT: Auf keinen Fall bei Anbietern von Glücksspielen bezahlen, es sei denn dein Kreditkartenherausgeber hat dir explizit das OK hierfür gegeben!
PS: Ist zwar Off-Topic aber an dieser Stelle sei erwähnt, dass das Manufactured Spending aus GwG-Sicht absolut risikolos ist, wenn man dem Online-Bezahldienst gegenüber jeweils bestätigt, dass man nicht an Online-Glücksspielen teilnimmt.