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M&M Creditcard / Änderungen zum 09.12.15/01.01.16/01.05.16

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Netforce

Erfahrenes Mitglied
01.08.2014
252
0
MUC
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Es wurde mal berichtet das die Versicherungsleistungen luecken ! bzw bei Vers.fall die Begleichung extrem lang dauert. Ist dies so?
 

BoneC

Aktives Mitglied
27.05.2012
214
34
Hi zusammen,

hab den Thread jetzt überflogen (sofern das möglich war) aber nicht die passenden Antworten gefunden.

Eben hab ich die Post geöffnet und eine ordentliche Kündigung zum 30.11 ohne Angabe von Gründen gemäß Ziffer 18... für meine goldene World Business erhalten. Kann mir das eigentlich nicht erklären. Die Karte selbst nutze ich seit zwei Jahren nicht mehr bzw. höchstens wenn meine AmEx nicht akzeptiert wird. Habe mal nachgeschaut - knapp 1.000 € sind da drüber gelaufen (allerlei, nicht nur Business-Ausgaben). Mir wird auch kein Ersatz oder Umstieg angeboten. An meiner Qualifikation für die Karte (weiterhin Gewerbetreibender) hat sich eigentlich nichts geändert. Hängt das mit den ganzen Änderungen in den letzten 12 Monaten zusammen?

Noch eine Frage zum Meilenverfall: Bei Kündigung einer Gold-Karte hat man eine Karenzzeit von drei Monaten, wirksam ab Ende des Quartals, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Als Datum im Schreiben ist der 29.09 angegeben - das war also noch Quartal 3. Sprich: Die Karenzzeit hat dann jetzt begonnen und der Meilenverfall >36 Monate setzt dann ab 01.01.2017 ein?


Grüße,
BoneC
 
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BoneC

Aktives Mitglied
27.05.2012
214
34
Bisherige Rückinfo - Miles & More hat eine Info von DKB erhalten, die Karte zu kündigen. Von der DKB wurde - angeblich - kein Grund genannt. Auf telefonische Rückfrage bei der DKB konnte man mir final mitteilen, dass ich eine schriftliche Anfrage stellen muss. Mal sehen was die jetzt "beauskunften".
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.105
1.727
die Kooperation DKB-Miles&More erscheint mir auch nicht gerade die beste zu sein?
 

Dauerpendler

Aktives Mitglied
03.11.2015
207
0
STR
Das wird mir zu dumm, ich habe jetzt auch den Kartenwechsel beantragt. Mal sehen, wie ich die Meilen noch sinnvoll unterbringe und dann werde ich wohl ganz auf die Karte verzichten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Eben hab ich die Post geöffnet und eine ordentliche Kündigung zum 30.11 ohne Angabe von Gründen gemäß Ziffer 18... für meine goldene World Business erhalten.

Das kann natürlich auch ganz andere Gründe haben. Höchstwahrscheinlich sogar.

Edit: hajopaio war etwas schneller...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Eben hab ich die Post geöffnet und eine ordentliche Kündigung zum 30.11 ohne Angabe von Gründen gemäß Ziffer 18... für meine goldene World Business erhalten. Kann mir das eigentlich nicht erklären.

Frag doch deinen persönlichen Ansprechpartner dort in leitender Funktion (y)

.....Hintergrund für die persönliche Info ist, dass ich mal nen Streitfall hatte und das eskaliert habe bis das gelöst wurde. Seitdem hab ich da
meinen persönlichen Ansprechpartner in leitender Funktion. .......
 
L

LH 796

Guest
Hi zusammen,



Eben hab ich die Post geöffnet und eine ordentliche Kündigung zum 30.11 ohne Angabe von Gründen gemäß Ziffer 18... für meine goldene World Business erhalten. Kann mir das eigentlich nicht erklären.

Klingt für mich eher nach einer Kündigung aus Bonitätsgründen.

Du solltest Dich mal bei "Meine Schufa" anmelden und Deinen Score überprüfen. Wenn er unter 90 liegt, wäre das ein möglicher Grund. Aktuell fragen immer mehr Kreditinstitute auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen regelmäßig die Schufa ab.

Es wäre auch nicht das erste mal, dass in der Schufa Einträge sind, die dort nicht hingehören. Ich habe vor ca. 3 Jahren zwei Versandhandelskonten in meinem Account entdeckt, obwohl ich bei denen nie etwas bestellt habe. Das war dann innerhalb von 24 Stunden bereinigt.
 
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L

LH 796

Guest
Danke für die Rückmeldung, also scheint die Innenrevision anfangen zu arbeiten. Ein paar mal REWE und schon wird man aktiv.

Wie kann man an einem REWE-Umsatz erkennen, dass er privat veranlasst ist?

Wer natürlich so dämlich ist, mit der Businesskarte bei Beate Uhse oder Orion zu bestellen oder in Online-Spielcasinos zockt, dem ist nicht mehr zu helfen.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
20
Wie kann man an einem REWE-Umsatz erkennen, dass er privat veranlasst ist?

Wer natürlich so dämlich ist, mit der Businesskarte bei Beate Uhse oder Orion zu bestellen oder in Online-Spielcasinos zockt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Habe Umsätze bei BWIN, glaubt ihr wirklich da macht sich einer auf der Suche, nach privaten Kunden, gibt doch keinen Vorteil für die Bank wenn die einen guten Kunden kündigen oder bin ich da zu naiv?
 
L

LH 796

Guest
Habe Umsätze bei BWIN, glaubt ihr wirklich da macht sich einer auf der Suche, nach privaten Kunden, gibt doch keinen Vorteil für die Bank wenn die einen guten Kunden kündigen oder bin ich da zu naiv?

Ich würde solche Umsätze lassen. Nimm doch dort eine andere KK. Ich könnte mir vorstellen, dass solche Umsätze in einem "Filter" hängenbleiben.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Hi zusammen,

hab den Thread jetzt überflogen (sofern das möglich war) aber nicht die passenden Antworten gefunden.

Eben hab ich die Post geöffnet und eine ordentliche Kündigung zum 30.11 ohne Angabe von Gründen gemäß Ziffer 18... für meine goldene World Business erhalten. ...


Business Karte? Gab es nicht eine Umstellung auf Privat- und Business-Karte? Wenn ich mich richtig erinnere, sagte mir die "freundliche Dame" an der Hotline, dass es eh gut sei, dass ich kündige, denn die Karte die ich hatte sei ohne Versicherungsschutz für Privatreisen.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Bezahlen von Glücksspielen mit deutscher Kreditkarte sollte unterlassen werden

Habe Umsätze bei BWIN, glaubt ihr wirklich da macht sich einer auf der Suche, nach privaten Kunden, gibt doch keinen Vorteil für die Bank wenn die einen guten Kunden kündigen oder bin ich da zu naiv?



Grundsätzlich stufe ich das Bezahlen bei BWIN als rechtlich unbedenklich ein. Ich gehe aber stark davon aus, dass die meisten Kreditkartenbetreiber, resp. deren AML-Abteilung diesen Sachverhalt anders einstuft.

Der Betrieb von Glücksspielen ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Bis im Jahr 2005 stellten sich die meisten Bundesländer auf den Standpunkt, dass sie Online-Glücksspiele gänzlich verbieten. Das bedeutete, dass a) der Betrieb in diesen Ländern verboten ist (vgl. § 284 Strafgesetzbuch) und b) dass die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen verboten ist (vgl. § 285 StGB).

Nun ist es so, dass das Betreiben von illegalen Glücksspielen als Geldwäsche eingestuft wird (vgl. § 261(4)(a) StGB mit Verweis auf § 284 StGB). Die Teilnahme an illegalen Glücksspielen erfüllt indessen nicht den Tatbestand der Geldwäsche (vgl. § 261 StGB).

Vereinfacht gesagt, ist der Herausgeber einer Kreditkarte dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass er keine Vermögenswerte (insbesondere keine Gelder) bereitstellt für einen Sachverhalt, welcher als Geldwäsche eingestuft wird. Vorstehend habe ich erläutert, warum der Betrieb von Glücksspielen den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Wenn nun der Kreditkartenherausgeber einem Kreditkartenbesitzer ermöglicht, an einem unerlaubten Glücksspiel teilzunehmen, dann stellt er gleichzeitig dem Betreiber des illegalen Glücksspiels Gelder zur Verfügung, für einen Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs. Wenn der Betreiber dies nicht verhindert, dann verstößt er seinerseits gegen seine eigenen GwG-Verpflichtungen. Und das wiederum kann gravierende aufsichtsrechtliche Konsequenzen für den Kreditkartenherausgeber haben sowie strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsleitung.

Nun ist es zwischenzeitlich so, dass BWIN in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als illegal eingestuft wird (einer Intervention im Jahr 2005 der EU-Kommission sei dieser Sinneswandel "zu verdanken"). Dennoch sieht es Schleswig-Holstein anders. Dann mag dieser Sachverhalt im Falle BWIN zutreffend sein, der Betreiber XXX wiederum wird nach wie vor als illegaler Betreiber von Glücksspielen eingestuft...

Man sieht, der Sachverhalt ist hochkomplex und kann sich täglich ändern. Im Rahmen eines risikobasierten Compliance-Ansatzes verbieten nun die meisten Finanzistitute die Benutzung der Kreditkarte für die Bezahlung bei sämtlichen Glücksspielen.

Wenn man dennoch bei Online-Glücksspielen seine Kreditkarte benutzt wird dem Kreditkartenherausgeber zusammen mit der Zahlung ein bestimmter Code geschickt. Diese Zahlung wird dann ausgefiltert und vielfach verwarnt dich der Herausgeber oder kündigt gleich deine Karte. Selbstverständlich nenne ein Finanzinstitut niemals den Grund der Kündigung, sondern verweist auf das allgemeine Kündigungsrecht.

FAZIT: Auf keinen Fall bei Anbietern von Glücksspielen bezahlen, es sei denn dein Kreditkartenherausgeber hat dir explizit das OK hierfür gegeben!

PS: Ist zwar Off-Topic aber an dieser Stelle sei erwähnt, dass das Manufactured Spending aus GwG-Sicht absolut risikolos ist, wenn man dem Online-Bezahldienst gegenüber jeweils bestätigt, dass man nicht an Online-Glücksspielen teilnimmt.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Eben hab ich die Post geöffnet und eine ordentliche Kündigung zum 30.11 ohne Angabe von Gründen gemäß Ziffer 18... für meine goldene World Business erhalten. Kann mir das eigentlich nicht erklären.

Um das noch einmal deutlicher zu sagen:

Da hast du offenbar durch die Inanspruchnahme von Regeln zum Verbraucherschutz dokumentiert, dass es sich nicht um eine geschäftliche Karte handelt.
Damit ist die Kündigung durch DKB geradezu zwingend. Die Regeln für den Verbraucherschutz gelten für Business-Karten nicht.

.....Hintergrund für die persönliche Info ist, dass ich mal nen Streitfall hatte und das eskaliert habe bis das gelöst wurde. Seitdem hab ich da
meinen persönlichen Ansprechpartner in leitender Funktion. .......
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Was ist denn Verbraucherschutz in dem Fall?
Ich schrieb "offenbar, also Vermutung.

Meine Vermutung wird inzwischen dadurch unterstützt, dass der Autor seit meinem ursprünglichen Hinweis (vorgestern) dutzende seiner alten Beiträge hier im Forum gelöscht hat.

Ich bin daher mehr denn je davon überzeugt, dass diese Kündigung durch DKB letztlich ganz andere Gründe hat als die Umstellung der AGB zum 7.11.16.
 
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Redneck_First_Flyer

Erfahrenes Mitglied
02.10.2016
724
0
Situation: M&M Gold World Plus Nutzer (ohne Status) seit Frühjahr letzten Jahres. Im Oktober wird erstmals FTL erreicht.

1) Wird die Karte direkt nach Statuserhalt umgestellt oder erst im Frühjahr '17?
2) Wird die Jahresgebühr anteilig zurückerstattet oder gilt die niedrigere Jahresgebühr für FTL erst ab Frühjahr '17?
 

stefan_vienna

Reguläres Mitglied
22.08.2016
61
6
Ich habe die Karte seit März und habe KEIN Schreiben im September bekommen, dass ich die Karte künftig nicht mehr privat nutzten darf. Und dieses Zitat ist ja auch witzig:

Interessant, bei mir ebenso: Seit März die M&M Platinum World Business und keinen Brief bekommen. Verwende sie eindeutig auch für Privates (Hofer, Amazon, etc).

Die Reisestornoversicherung gilt allerdings weiterhin ausschließlich für Privatreisen (http://www.dcbank.at/wp-content/uploads/2016/03/RSI_Miles_More_Platinum_0316.pdf)

Mal schauen....
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
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