J
jsm1955
Guest
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Nun ja. Das ist zwar war, aber die AGB gelten natürlich dennoch.Das Anschreiben unterschreibt man aber nicht; deshalb vollkommen uninteressant, was da steht.
Ausserdem wird nicht nur eine einfache Erklärung verlangt sondern es sind auch entsprechende Nachweise beizufügen.
Ich bin kein Jurist, aber hier zu schummeln könnte Folgen haben.